Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-11-02
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18991102
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189911027
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18991102
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
- Monat1899-11
- Tag1899-11-02
- Monat1899-11
- Jahr1899
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
255, 2. November 1899. Nichtamtlicher Teil. 8175 schaft bleibt erfahrungsgemäß im Buchhandel einem neuen Besitzer durchweg treu. Bei der Neugründung muß er außer den Gründungs kosten so lange von seinem Kapital leben oder doch solches zuschießen, bis das neue Geschäft einen genügend hohen Rein gewinn abwirft, was sehr lange dauern kann oder schlimmsten falls gar nicht eintrifft. Dieses zuzuschießende Kapital dürfte manchmal weit höher sein als ein zu zahlender Jdealwert eines schon bestehenden Geschäfts. Aus diesen Gründen ist ein Ideal- oder Firmenwert durchaus gerechtfertigt. Der Preis dafür richtet sich natürlich ganz nach den Verhält nissen. Muß ein bedeutendes festes Lager übernommen werden, sind die Spesen (Miete, Gehälter u. a.) groß, d. h. bringt ein Geschäft auch bei hohem Umsatz wenig Reingewinn, so darf auch der Jdealwert nicht zu hoch angeschlagen werden. Dies trifft zumeist in großen Städten mit teuren Lebensbedingungen zu. Geschäfte in kleineren Städten mit solider Konkurrenz, billigen Mieten rc. werfen vielleicht bei 20 000 Umsatz ebensoviel Reingewinn ab wie das Geschäft einer großen Stadt mit 40 000 ^ Umsatz, und dabei ist in elfterem ein viel weniger aufreibendes Arbeiten. Auch ich habe eine langjährige Praxis hinter mir, komme aber gerade dadurch zu einem ganz anderen Resultat als Schreiber des Artikels in Nr. 248. Den Anfängern steht oft ein zu kleines Kapital zur Verfügung im Verhältnis zur Größe des von ihnen zu erwerbenden Geschäfts. Es wird so oft dadurch gefehlt, daß nach der zu leistenden An zahlung zu wenig Reserve- oder Betriebskapital übrig bleibt. Die Sorgen und Verlegenheiten nehmen dann natürlich bald ihren Anfang. Das Betriebskapital muß für die verschiedenen Geschäfte auch verschieden hoch sein. In einer Universitäts stadt z. B., wo viel und lange geborgt werden muß, darf es ja nicht zu knapp bemessen werden. — Oder aber die jungen Herren leben oft von vornherein über ihre Verhältnisse, weil sie keine Ahnung haben, was ihr Geschäft eigentlich für einen Reingewinn abwirft. Das ist wirklich so, denn mit der Buchführung haperts im lieben Buchhandel gar manchmal. Eben dadurch ist mancher Verkäufer auch außer stände, bezügliche genaue Angaben zu machen. Es wird dann auf Treu und Glauben gekauft, und hinterher kommen die trüben Erfahrungen. Es fehlt eben oft an der nötigen Reife und Erfahrung für die Selbständigkeit. Alle die aufgeführten Gründe sind schuld an den Klagen der jungen Anfänger, nicht der Jdealwert. Ein Anfänger, dem die nötige Erfahrung zur Seite steht, der auf Grund ordnungsmäßig geführter Bücher ein Geschäft mit den dazu nötigen Mitteln kauft und das nötige Betriebskapital reser viert hat, der wird hinterher nicht zu sagen brauchen, daß beim Erwerb seines Geschäfts irgend etwas gehapert haben müsse. Wo diese Vorbedingungen aber nicht zutreffen, da soll der Betreffende eben die Finger davon lassen und mit dem Selbständigwerden noch warten oder es ganz sein lassen; sonst darf er sich nicht wundern, »wenn etwas nicht ge stimmt hat«. 0 .... s. Kleine Mitteilungen. Dampfbuchbinderei-Aktiengesellschaft vormals F. A. Barthel in Leipzig. — Dem Reichsanzeiger entnehmen wir folgende Veröffentlichung des K. Amtsgerichts, Abt. Ilb, zu Leipzig über einen Handelsregister-Eintrag vom 26. Oktober 1899: Aus Fol. 10 553 des Handelsregisters für den Bezirk des Unterzeichneten Amtsgerichts ist heute die Firma Dampfbuch binderei-Aktiengesellschaft, vormals F. A. Barthel, in Leipzig eingetragen und weiter verlautbart worden, daß die Inhaber der Aktien dieser Aktiengesellschaft Inhaber der Firma sind und ihre Einlage 500 000 zerlegt in 500 — auf Inhaber lautende — Aktien zu 1000 beträgt, daß der Privatmann Herr Hermann Otto Petermann hier Vorstand ist, und daß die Herren Jean Albert Heinrich Alexander Rösler und Hermann Wenzel Moth Prokuristen sind, jeder von diesen aber nur in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen zeichnen darf. Hierüber wird noch folgendes bekannt gemacht: Der Gesellschaftsvertrag ist ausgestellt am 26. August 1899. Gegenstand des Unternehmens ist die Erwerbung und Fort führung des Buchbinderei- und Handelsgeschäfts der Kommandit gesellschaft in Firma F. A. Barthel in Leipzig-Reudnitz und aller damit in Verbindung stehenden Nebenbetriebe und sonstigen Ge schäftszweige, sowie die Erwerbung der dem persönlich haftenden Gesellschafter der genannten Kommanditgesellschaft Herrn Franz August Barthel, gehörigen Grundstücke Fol. 921 und 922 des Grundbuchs für Leipzig-Reudnitz (Gutenbergstraße 2 und Hospital straße 21) Auf das Grundkapital werden eingebracht: I. von der Kommanditgesellschaft in Firma F. A. Barthel in Leipzig-Reudnitz das von dieser betriebene, oben bezeichnete Ge schäft nebst dem Firmenrcchte und allen Aktiven und Passiven nach Maßgabe der auf den 30. Juni 1899 aufgestellten Inventur und Bilanz, und zwar zu folgenden Beträgen: 1. die Maschinen, Platten und Schriften zum Betrage von 114 988,08, 2. die Pferde, Wagen und Geschirre im Be trage von „ 1 400,—, 3. die fertigen und halbfertigen Fabrikate und Materialien zum Betrage von „ 143 817,19, 4. die Bargelder und Wechsel im Betrage von „ 74 634,19, 5. die Außenstände im Betrage von ....,, 179 951,70, Summa 514 791,16. Hiervon sind abzurechnen: die Kontokorrent- und Wechselverbindlichkeiten, die von der Gesellschaft übernommen werden, im Betrage von . „ 172 705,66, so daß verbleiben 342 085,50. II. von Herrn Franz August Barthel in Leipzig die diesem gehörigen, oben bezeichnten Grundstücke nebst Dampf- und elek trischer Anlage im Werte von 519 914,50, unter Abzug der darauf ruhenden Hypotheken an zusammen „ 378 000,—, somit zu ^ 141 914,50. Der Gegenwert für diese Einlagen wird seitens der Gesellschaft gewährt: Zu I an die Gesellschafter der Kommanditgesellschaft F. A. Barthel, Herren Franz August Barthel und Or. püil. August Oscar Schlippe, und zwar an ersteren 242 000 in 242 Stück vollgezahlten Aktien, an letzteren 100 000 ^ in 100 Stück vollgezahlten Aktien der Gesellschaft. Zu II an Herrn Franz August Barthel 142000 ^ in 142 Stück vollgezahlten Aktien der Gesellschaft. Die Uebernahme der Aktiven und Passiven erfolgt für 1. Juli 1899 mit der Maßgabe, daß der Betrieb des gesamten Geschäfts von diesem Tage ab für Rechnung der Gesellschaft geführt wird und von demselben Tage ab die Nutzungen und Lasten der Grund stücke auf die Gesellschaft übergehen. Gründer sind: der Buchbindermeister Herr Franz August Barthel in Leipzig, persönlich haftender Gesellschafter der Kom manditgesellschaft in Firma F. A. Barthel in Leipzig-Reudnitz, der Privatmann Herr Or. püil. August Oskar Schlippe hier, Kom manditist dieser Firma, der Privatmann Herr Hermann Otto Peter mann hier, der Buchhändler Herr Hermann Barthel hier und der Kaufmann Herr Hermann Richter hier, die sämtliche Aktien übernommen haben. Mitglieder des Aufsichtsrats sind: Herr Rechtsanwalt Carl Wilhelm Le brecht, der Privatmann Herr Or. pllil. August Oskar Schlippe und der Buchbindermeister Herr Franz August Barthel, insgesamt in Leipzig. Als Revisoren gemäß Art. 209 ü des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Reichsgesetzes vom 18. Juli 1894 sind bestellt ge wesen Herr Professor Or. Adler, stellvertretender Direktor der öffentlichen Handelslehranstalt zu Leipzig, und Herr Em. Friedrich Rönneberg, gerichtlicher Sachverständiger für kaufmännische Ge schäftsführung in Leipzig; ihr schriftlicher Bericht kann von jeder mann an Amtsgerichtsstelle eingesehen und auf Verlangen gegen Erlegung der Schreibgebühren abschriftlich zugefertigt werden. Leipzig, den 26. Oktober 1899. Königliches Amtsgericht. Abt. II8. Schmidt. Handwerks- oder Fabrikbetrieb der Druckereien. — Bekanntlich haben selbst die größten Leipziger Buchdruckereien ihres Widerspruchs ungeachtet der Buchdruckerinnung beitreten müssen, nachdem ihre Einwendungen, daß sie als Fabrikbetriebe anzusehen und demzufolge diesem Zwange nicht unterworfen seien, von der oberen Verwaltungsbehörde in eingehender Begründung widerlegt worden waren. In Nummer 166 des Börsenblattes vom 20. Juli 1086*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder