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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1899
- Sprache
- Deutsch
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8222 Nichtamtlicher Teil. 256, 3. November 1899. Die seit dem 1. Oktober 1889 in Gebrauch befindlichen Post wertzeichen, die einfarbig, ohne Prägung und ohne Unterdrück im gewöhnlichen Buchdruck hergcstellt werden, stehen hinsichtlich ihrer künstlerischen Beschaffenheit hinter den Freimarken anderer Länder zurück und bieten auch keine ausreichenüe Sicherheit gegen Nach ahmungen. Diese Mängel sind hauptsächlich darauf zurückzusühren, daß das Markenbild ungünstig gewählt ist. Der im Mittelfelde der Marken zu 10, 20, 2b und öO H verwendete Reichsadler ist in seiner feststehenden stilisierten Form wenig geeignet, in eigen artiger künstlerischer Weise aufgefaßt und dargestellt zu werden, zumal der kleine Maßstab eine individuelle Behandlung erschwert. Bei der Herstellung der neuen Postwertzeichen ist deshalb von der Verwendung des Reichsadlers abgesehen worden. Man war sich bei den Erwägungen über die Wahl des neuen Bildes darüber klar, daß sich die Wiedergabe eines Kopfes am besten eignen würde. Ein Kopf läßt eine künstlerische Darstellung zu und bringt eine schöne Wirkung im Markenbilde hervor; er ist ver hältnismäßig schwer nachzuahmen, und in Nachahmungen werden selbst geringfügige Abweichungen leicht erkannt, weil das Auge auf eine Veränderung des Gesichtsausdrucks, besonders bei einem Porträt mit charakteristischen Gesichtszügen, viel empfindlicher reagiert als aus die Verschiedenheit in dieser oder jener ornamen talen Linie. Es läge nun ja nahe, das Porträt des deutschen Kaisers als Markenbild zu verwenden. Hiergegen walten indes ähnliche Bedenken ob, wie solche s. Z. bei Erlaß des Gesetzes über die Ausprägung von Reichs-Goldmünzen und bei Erlaß des Reichs- Münzgesctzes dafür maßgebend waren, daß die Reichsmünzen nicht einheitlich das Porträt des deutschen Kaisers, sondern die Bild nisse der Landesherren und die Hoheitszeichen der freien Städte tragen. Es kommt hinzu, daß das Reichspostgcbiet sich mit dem Umfange des Deutschen Reiches nicht deckt. Als neues Markenbild ist das Brustbild der Germania ge wählt worden. Das Haupt des idealen Frauenbildnisses trägt die Kaiserkrone, unter der das Haar bis aus die Schultern hervor wallt. Die Brust ist gepanzert, die rechte Hand hält Schwertknauf und Oelzweig. Die Werte bis einschließlich 20 werden in einfarbigem Buch druck, die von 25 bis 80 H in zweifarbigem Buchdruck hergestellt. Die Farben sind: 3 H braun; 5 H grün; 10 rot; 20 H blau; 25 H Eindruck (das Bild der Germania, die Bezeichnung »Reichs post- und der Wertbetrag): schwarz, Rahmen: orange, Papier: gelb; 30 H Eindruck: schwarz, Rahmen: orange, Papier: chamois; 40 Eindruck: schwarz, Rahmen: karnzin, Papier: weiß; 50 ^ Eindruck: schwarz, Rahmen: violett, Papier: chamois; 80 -H Ein druck: schwarz, Rahmen: karmin, Papier: rötlich. Die Marken sind 25^ mm hoch und 21'/, mw breit; sie haben in der Breite 15, in der Höhe 18 Zähne. Als Einführungstermin ist der 1. Januar 1900 in Aussicht genommen; natürlich werden die alten Vorräte aufgebraucht, ehe die neuen Marken zur Ausgabe gelangen. An höheren Werten sind Marken zu 1, 2, 3 und 5 in Aus sicht genommen. Die Anfertigung ist im Gange, wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Marken in Kupserstich- manier hergestellt werden müssen. Für die höheren Werte sind Darstellungen aus der neueren Geschichte All-Deutschlands vor gesehen. Es liegt ferner in der Absicht, für die deutschen Post anstalten im. Auslande und in den Kolonien eine besondere Frei marke herzustellen, durch deren Bild -Deutschland zur See- ver sinnbildlicht werden wird. Sämtliche Arbeiten bei Herstellung der neuen Marken werden in der Reichsdruckerei ausgeführt. Aufhebung des Zeitungs- und Kalenderstempels in Oesterreich. — Der hier schon erwähnte Gesetzentwurf, der dem österreichischen Reichsrat bei seinem Zusammentritt im Oktober d. I. von der Regierung vorgelegt worden ist, lautet wie folgt: 8 1. Der Zeitungs- und Kalenderstcmpel wird vom Januar 1900 an aufgehoben. ß 2. Die Regierung wird ermächtigt, bis Ende September 1900 für die bis dahin nicht verkauften, gestempelten Kalender des Jahres 1900, wenn dieselben keine Spur eines Gebrauches an sich tragen, den entrichteten Stempelbelrag' unter sinngemäßer Beobachtung der im 8 19 des kaiserlichen Patentes vom 6. Sep tember 1850, R.-G.-Bl. Nr. 345 festgesetzten Vorsichten bar rück zuvergüten. 8 3. Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes ist Mein Finanz minister betraut. Aus Budapest wird dazu geschrieben: Die Vorlage eines Gesetzes über die Aufhebung des Zeitungs- und Kalenderstempels in Oesterreich wird für Ungarn dre Folge haben, daß die Regie rung ebenfalls der Frage der Aufhebung des Kalenderstempels näher treten wird. Der Zeitungsstempel ist in Ungarn nicht ein geführt. Im Finanzministerium wurde schon vor längerer Zeit ein Referenten-Entwurf bezüglich der Aufhebung des Kalender stempels ausgearbeitet. Bei verschiedenen Gelegenheiten erklärte der Finanzministcr, daß der Kalenderstempel beseitigt werden soll, wenn in Oesterreich eine gleiche Maßregel bezüglich des Zeitungs- stempels platzgreisen werde. Der erwähnte ältere Entwurf wird nunmehr einer Umarbeitung unterzogen, und sobald die schwebenden Fragen des Finanzressorts erledigt sein werden, wird Ur. Lukacs dem Parlament einen Gesetzentwurf über die Aufhebung des Kalenderstempels unterbreiten. Beseitigung von Lesebüchern in Volksschulen. — Das soeben erschienene Oktoberheft 1899 des -Centralblatts für die gesamte Unterrichts-Verwaltung in Preußen» bringt folgenden ministeriellen Erlaß: Berlin, den 18. Juli 1899. Aus den mir auf meinen Cirkular-Erlaß vom 9. Februar 1898 — II. UI. 305 — erstatteten Berichten habe ich ersehen, daß in einzelnen Regierungsbezirken 10 bis 18 verschiedene Lesebücher in den Volksschulen rc. im Gebrauche sind, und daß auch da, wo diese Anzahl nicht erreicht wird, vielfach hinsichtlich der ein geführten Lesebücher eine Mannigfaltigkeit herrscht, die für Schule wie Eltern nur unerwünscht sein kann. Die Königliche Regierung beauftrage ich daher, daraus Bedacht zu nehmen, daß die Beseitigung weniger wertvoller oder nur in wenigen Schulen benutzter Lesebücher ohne Verzug in die Wege geleitet werde. Eine finanzielle Belastung der Eltern wird sich dabei vermeiden lassen, wenn die Einführung eines neuen Lese buches mit der Unter- bezw. mit der Mittelstufe beginnt, oder wenn, sofern in einzelnen Fällen die schnellere Durchführung der geplanten Veränderung wünschenswert erscheinen sollte, der Ver leger des neu einzusührendcn Lesebuches denjenigen Kindern, welche sich bereits im Besitze des zu beseitigenden Lesebuches befinden, das neue Lesebuch zur Verfügung stellt. Hiernach wolle die Königliche Regierung die dortigen Lese bücher prüfen und mir bis zum 1. Februar k. Js. Ihre Vorschläge machen. Der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten. Im Aufträge: von Bremen. An die Königlichen Regierungen II. III. ^.. 2540/98. Verhafteter Betrüger.— In Leipzig wurde am-30. v. M. der ehemalige Buchhändler Adolf Gustav Cäsar Hein aus Ham burg verhaftet, nachdem er mehrfach Betrügereien bei Pensions- Inhaberinnen verübt und, wie sich ergab, in der gleichen erfolg reichen Weise auch in vielen anderen Städten Deutschlands operiert hat. Er erschien bei Inhaberinnen von Pensionaten und forderte sie in aufdringlicher Weise unter Vorlegung gedruckter Prospekte und Fragebogen auf, einem sogenannten Auskunfts bureau über Pensionate, Lehr- und Erziehungsinstitute als Mit glieder beizutreten. Von denen, die sich hierzu bereden ließen, erhob er einen Geldbetrag von 15 ^ als dritten Teil des angeblich 45 -L betragenden Eintrittsgeldes. Als Sitz des Bureaus ist auf den erwähnten Formularen Hamburg sind als Inhaber desselben -Adolf Hein- angegeben. In Hamburg ist jedoch ein Bureau, wie das bezeichnete, nicht aufzufinden. Cröllwitzer Uktien-Papierfabrik zu Halle a/S. — Der Gewinn des Jahres 1898,99 beläuft sich nach der Bilanz vom 30. Juni 1899 auf 520 355 58 H und nach Abschreibungen von 108 848 70 H auf 411 506 88 Das Aktienkapital beträgt 1350000 Als Dividende wurden 18"/<> festgesetzt, die vom 28. v. M. ab auf Dividendenschein Nr. 28 mit 54 bei der Gesellschaftskasse in Cröllwitz bei Halle a/S., den Firmen H. F. Lehmann in Halle a/S., Delbrück, Leo L Co. in Berlin und Becker L Co., Kommanditgesellschaft auf Aktien, in Leipzig eingelöst wird. (Sprechsaal.) Verleger-Cirkulare. Die Benutzung der Cirkulare der Herren Verleger und ihre Verwendung zu direkten Offerten an Privatadressen wird immer noch erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht durch die Gewohn heit, dem Hauptcirkular die Bezugsbedingungen aufzudrucken. Das Format, in vier oder selbst in acht Teile gefaltet, muß in ein Oktav-Couvert passen, und es ist doch im eigensten Interesse der Verleger, daß ihre Cirkulare nicht in den Papierkorb wandern nach Durchsicht des Zettelpakets, sondern unter Couvert an Interessenten versandt werden. Nicht jedes angekündigte Buch wird der Sortimenter ä cond. bestellen; aber er wird für jedes Cirkular eine Adresse finden. Platz für Bezugsbedingungen ist genügend auf dem angefügten Verlangzettel. Neustadt a/H. W. Roch oll.
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