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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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93, 25. April 1898. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 3077 bereits berichtet haben (vgl. Börsenblatt Nr. 87), hat nunmehr in vier von außerordentlich fleißiger Arbeit ausgesüllten Tagen sein Programm erledigt, um erst im Jahre 1808 wieder zusammen zutreten. Die von französischen und auswärtigen Gelehrten ge haltenen Vorträge erstreckten sich fast auf alle Gebiete menschlichen Wissens, ohne daß dabei die Bibliographie im engern Sinne zu kurz gekommen wäre Die Pariser Presse hat dem Kongreß sehr sympathisch gehaltene Artikel gewidmet. Die Fülle des aus dem Kongreß behandelten Stoffes nötigt uns, aus den drei übrigen Sitzungstagen nur die wichtigsten und interessantesten Vorträge mitzuteilen. In der ersten Sektion (wissenschaftliche und litterarische Be wegung) sprach u. a. Baron d'Avril über öffentliches internationales Recht, de la Rocheterie über die Geschichte der französischen Revolution, Anthyme Saint - Paul über die Archäologie des französischen Mittelalters, Abbs Müller über die nationale und religiöse Archäologie in Deutschland, Prou über Paläo graphie, A. Blanchet über Numismatik, Allart über christliche Altertümer, Goyau über römische Geschichte, Delattre über Assyrio- logie, Urbain Gusrin über soziale Wissenschaften, Flamini über die italienische Litteratur, Gras de Bourmont über die tägliche Presse, Cornelius Reichenbach über die periodische Presse in Deutsch land, Depoin über die stenographische Presse in Europa. In der zweiten Sektion (populäre Veröffentlichungen) legte Herr Le Conte dem Kongreß eine Arbeit vor, die alle auf Volksbibliotheken be züglichen Schriftstücke sichtet und bespricht. In der dritten Ab teilung (Bibliographie im eigentlichen Sinne) hielt Herr Vidier zwei Vorträge über die künstlerischen Revuen, über Bibliographie und über die Bibliothekskataloge in Frankreich und im Ausland, Abbs Langlois verbretlete sich über lokale Bibliographien, Vicomte de Broc über die Blindenbibliotheken in Paris und der Provinz. Die v i ert e Sektion (Gesellschaften und internationale Beziehungen) bewältigte gleichfalls ein überreiches Arbeitspensum. Wir er wähnen nur die Vorträge von de Crouzez Crstel über die Gesellschaft für Erziehung und Unterricht, von Baron des Rotours über die Loeists äss Unions äs la paix sovials und über die Gesellschaft für zeitgenössische Geschichte, von vr. Bull über die Oatbolis Mutb Soeistx, von Van den Gheyn über die wissenschaftliche Gesellschaft von Brüssel, von Kurth über die GörreSgesellschaft (und ihre Veröffent lichungen: historisches Jahrbuch, philosophisches Jahrbuch und Staatslexikon), von Pollard über die iLoglisd Libliograxbioai Locist)' und von Flamini über die Looistä Lidliograüeg, Italiana. In der allgemeinen Schlußsitzung des Kongresses erstatteten die Referenten der vier Sektionen, nämlich die HerreA Godesroid Kurth, Graf de Bizemont, Abbs van den Gheyn und Marquis de Beaucourt ihre Berichte über die Sekttonsarbeiten. Der Kongreß i faßte mit Einstimmigkeit mehrere Resolutionen, unter anderen über die Errichtung von archäologischen Lehrstühlen für die bedeuten deren Friedhöfe von Paris, über die Anbahnung von Beziehungen zwischen den Bibliotheken und der bibliographischen Gesellschaft, über die Verbreitung der illustrierten Postkarten und über Staats subventionen für bibliographische Kataloge. Nach einem Schluß wort des Herzogs von Broglie ging der Kongreß auseinander. Wir wollen bei dieser Gelegenheit nicht unerwähnt lassen, daß bei früheren Kongressen der bekannte Baron Pichon präsidierte, der erste unter den Pariser Bibliophilen, dem man in den Kreisen der Bücherliebhaber den Namen -koi äs la drolls.uts-, -König des Antiquitätenhandels-, beigelegt hatte. Bis zu seinem vor nicht langer Zeit erfolgten Tode hatte Baron Pichon in seinem Hotel am Quai d'Anjou ein wahres Museum von seltenen und kostbaren Büchern angelegt. Zweimal hatte er einen -Ausverkauf- seiner Bücher veranstaltet, und zweimal vervollständigte er, von unwider stehlichem Sammeleifer getrieben, von neuem seine Sammlung, die die seltensten Kleinodien des Büchermarktes beherbergte. Mit der Geschichte des Pariser Bibliophilentums ist der Name des Barons Pichon unzertrennbar verbunden. Die bibliographische Gesellschaft und der bibliographische Kongreß, die von ihm manche Förderung erfahren haben, wandeln auf den von ihm eingeschlagenen Bahnen weiter. Ausstellung. — Eine Ausstellung von Jünglingsvereins- Litteratur soll gelegentlich der vom 6 —10. Juli d. I in Basel tagenden XIV. internationalen Konferenz der Komitees der Jüng lingsvereine dort veranstaltet werden. Es liegt uns darüber nur eine an die Präsidenten der National-Komilees (nicht an den Buchhandel) gerichtete Einladung vor, die zur Beteiligung und zur Anmeldung des benötigten Raumes (bis IS. Mai bei Herrn Georg Wagner, Binninger Str. Nr. 12, in Basel) aufgesordert werden Für Buchhändler, die sich beteiligen wollen, dürfte sich danach empfehlen, sich mit dem National-Komitee ihres Landes in Verbindung zu setzen. Personalnachrichten. Gestorben: am 22. April in Nordhausen der Buchhändler Herr Hermann Büchting. Der nach kurzem und schwerem Leiden in jungen Jahren Dahingeraffte war erst vor zwei Jahren in den Kreis der selbständigen Kollegen eingetreren, indem er am 1. Januar 1896 in Gemeinschaft mit Herrn Friedrich Krause die Buchhandlung von C. tzaacke in Nordhausen über- j nommen hatte. S p r e ch s a a l -Marktpreis- im Buchhandel. Rechtsfrage. kauft unter Voreinsendung des verlangten Betrages vom Antiquar L. ein neues Werk zu herabgesetztem Preise. Der Antiquar liefert aber, trotzdem er im Besitze des Geldes ist, das Werk nicht, macht vielmehr Ausflüchte und zieht die Angelegenheit fast drei Monate hin. L. verzichtet schließlich, nachdem er dem L. vergeblich eine Nachfrist laut Handelsgesetzbuch gestellt, auf Lieferung und verlangt Schadenersatz. Da dieser in Güte nicht zu erlangen ist, wird L. von auf Zahlung des Ladenpreises verklagt. L. will nur den Verleger-Nettopreis bewilligen bezw. zugestehen. Ist tl., der das Werk bereits vorher verkauft hatte, im Recht, da er den Ladenpreis verlangt, oder L, der nur den Nettopreis bewilligt? Deckt der Begriff -Marktpreis- (Handelsgesetzbuch) sich mit dem Verkaufs- (Laden-) oder mit dem Netto- (Verleger-) Preise? Q L. in k. Zum Namschgeschäft. Eine Leipziger -Verlagshandlung- versandte an Schulen einen Prospekt, worin diesen einige Werke einer in Konkurs geratenen Berliner Verlagsbuchhandlung, die sich als - Schülerprämien ganz be sonders eignen, mit Sgo/o Rabatt vom Ordinärpretse ab Leipzig in vollständig neuen tadellosen Einbänden- angeboten werden. Der vorliegende Fall ist ferner noch als -eigenartig- zu be zeichnen, da der Ordinärpreis nach dem Konkurse beinahe um das Doppelte des Origtnalpreises erhöht wurde. Man muß daher unwillkürlich annehmen, daß aus der Masse noch das gerettet werden soll, was noch zu retten ist, und eS gewinnen hiernach Ramschartikel noch am Werte. In diesem Falle kann die -Buchhandlung- freilich S0°/„ Rabatt gewähren, aber von einer -Verlagshandlung- ist es jedenfalls nicht schön. Das Publikum wird durch solche Angebote von -Verlagshand lungen- irregeleitet und wird schließlich bewogen, seine Be stellungen auch an Verleger zu richten, die mit dem Publikum in keine Beziehung treten, in der Erwartung, den Bücherbezug billiger zu haben als durch den vermittelnden Sortimenter. Bemerken will ich noch, daß im vorliegenden Falle nicht diejenige Firma sich als Verlagshandlung auf dem Prospekte bezeichnet, die die Be stände der in Konkurs geratenen Handlung gepfändet hat, sondern eine -dritte-, und der Prospekt beginnt: -k. k. Von nachstehend verzeichneten Werken habe ich eine größere Anzahl übernommen und offeriere dieselben rc. rc. .... Verlagsbuchhandlung.- Nun möchte ich die Herren Kollegen um einen gütigen Mei nungsaustausch hierüber bitten, ob ein derartiges Verfahren einer Verlagsbuchhandlung zu billigen ist. Crossen a/Oder, 22. April 1898. Felix Appun's Buchhandlung (Carl Schulz). Restschreibung. Anfrage. Der Verleger eines aus mehreren einzeln verkäuflichen Bänden bestehenden Werkes schreibt bei der Leipziger Bar-Auslieserung eines vollständig bestellten Exemplares den letzten dieser Bände Rest, kann ihn aber, wie sich später zeigt, nicht so schnell nach- liesern, wie dem drängenden Besteller erwünscht ist. Er erbietet sich zur Rücknahme des Werkes, womit aber der Besteller nicht zufrieden ist, dem er infolge dessen den Barbetrag für den fehlen den Band zurückzahlt. Auch das dient dem Besteller nicht: dieser besteht vielmehr auf Erfüllung des Lteserungsvertrages, während der Verleger sich nach Paragraph 9 der Verkehrsordnung als jeder Verbindlichkeit quitt betrachtet. flNiisioidstLflflter Iahrzang. 407
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