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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1898
- Sprache
- Deutsch
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105. 9 Mm 1898. Amtlicher Teil. 3463 Die Klagen über Büchcrbezüge zu Buchhändler-Netto preisen durch Vereinigungen von Studierenden gaben dem Vorstände Veranlassung, die Kreis- und Ortsvereine in einem Rundschreiben aufzufordern, sie möchten ihre Verkaufsbestimmungen dahin ergänzen, daß Konsumvereine und andere nichtbuchhändlerische Genossenschaften nicht als Wiederverkäufer anzusehen sind, sondern den Bestimmungen über den ortsüblichen Rabatt für Privatkunden unterliegen. Dieser Aufforderung sind bis jetzt 14 Vereine nach- gekommen. Einen wiederholt eingegangenen Antrag der ^.asoeintion ok l?or<zi»ii Uoolcsslloro in London auf Anerkennung als „Kreisverein Großbritannien" durch den Börsenverein glaubte der Vorstand abermals ablehnen zu sollen. Obgleich die Satzungen der Anerkennung eines solchen Kreisvereins nicht ent gegenstehen, so hat man es doch in allen derartigen Fällen bisher nicht für zweckmäßig gehalten, solchen Gesuchen zu entsprechen. Man ging dabei von der Ansicht aus, daß, solange die Durch führung der Bestimmungen unserer Satzuugen über die Einhaltung der Ladenpreise im deutschen Sprachgebiete noch so viele» Schwierig keiten begegnet, es sich nicht empfehlen dürfte, unsere Organisation noch dadurch zu beschweren, daß auch in fremden Sprach gebieten unseren Satzungen Geltung zu verschaffen wäre. Außer dem verhehlte man sich nicht, daß ein Schutz, den wir z. B. den englischen Importeuren deutscher Litteratur gegen Preisunter bietungen gewähren, insofern keine Gegenseitigkeit garantieren würde, als es kein Mittel geben dürfte, englische Firmen, die sich dem Kreisverein Großbritannien nicht anschlössen, daran zu Verhindern, englische Bücher nach Deutschland mit beliebigem Rabatt zu liefern, wie es thatsächlich vielfach geschieht. Ueber den im Juni vorigen Jahres in Brüssel abgehaltenen Internationalen Verlegerkongreß, ans dem der Börsenverein durch drei seiner Mitglieder vertreten war, ist im Börsenblatt eingehend berichtet worden. Auch dieser zweite Kongreß hat ge zeigt, daß damit eine Einrichtung geschaffen worden ist, die der Erhaltung und Förderung wert erscheint. Von der dem Vorstande im letzten Jahre erteilten Ermächtigung, den nächsten Kongreß eventuell nach Leipzig einzuladcn, konnten Ihre Vertreter aus dem Grunde diesmal noch keinen Gebrauch machen, da '1'bs Urrblrsvors' rVssoeiaUon in London ihren Vertreter beanftragt hatte, den Kongreß für das Jahr 1899 nach London einznladen, und es aus verschiedenen Gründen zweckmäßig erschien, dieser Einladung nicht in den Weg zu treten. Im Hinblick auf den bevorstehenden Abschluß eines Handels vertrages zwischen dem Deutschen Reiche und Rußland hat der Vorstand eine Eingabe au den Kanzler des Deutschen Reiches gerichtet, worin die Bitte ausgesprochen wurde, es möchte beim Abschlüsse eines Handelsvertrags mit Rußland darauf Bedacht genvmmeu werden, Rußland zum Beitritt zur Berner Konvention zu veranlassen, oder den Abschluß einer besonderen Litterarkonvention mit diesem Staate nuzustreben. Ferner hat der Vorstand auf Anregung des Schweizerischen Bnchhändlervereins in einer Eingabe an den Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Bitte ausgesprochen, dieser möchte Schritte zu einer neuen Verständigung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Oesterreichisch-Ungarischen Negierung über gegenseitigen Schutz des geistigen Eigentums thun, nachdem durch das Inkrafttreten des Urhcberrechtsgesetzes in Oester reich vom 26. Dezember 1895 mangels eines besonderen Staats vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Oester reich der gegenseitige Schutz des geistigen Eigentums aufgehört hat. Eine weitere Eingabe au den Reichskanzler wendet sich dagegen, daß das russische Zolldepartement neuerdings die Be stimmung des russischen Zolltarifs, daß im Ausland gedruckte Bücher w. in russischer Sprache einein Zoll unterliegen, dahin auslegt, daß auch, entgegen der bisherigen Hebung, solche Bücher zollpflichtig sein sollen, die nur teilweise in russischer Sprache, teilweise aber in einer fremden Sprache gedruckt sind. An den Staatssekretär des Reichspostamts richteten wir eine Eingabe, worin die Bitte ausgesprochen wurde, es möchte bei künftigen Beratungen, an welchen Vertreter des Handels teil nehmen, auch ein Mitglied des Vorstandes des Börsenvereins zu gezogen werden. Infolge eines Beschlusses des Internationalen Verleger kongresses zu Brüssel wurden wir beim Staatssekretär des Reichspostamts ferner dahin vorstellig, er möge seinen Einstuß in der Richtung geltend machen, daß auch diejenigen Länder, welche zur Zeit nur 3-Kilopakete zulassen, den 5-Kilopaketverkehr ein führen; daß ferner solche Länder, die überhaupt noch keinen Post paketverkehr haben, diesen einführen; und schließlich, daß das Meist- gewicht für Drucksachen im Gebiete des Weltpostvereins auf 3 Kilo erhöht werde. Durch einen Erlaß des preußischen Kultusministers gegen das Heften von Schulbüchern und Schreibheften mit Draht entstand in'den Kreisen der Schulbücherverleger und der Barsortimenter eine starke Beunruhigung, da namentlich die von einzelnen Unterbchörden geübte strenge Auslegung dieses Er lasses befürchten ließ, daß eine schwere Schädigung der betreffenden Geschäftszweige zu erwarten sei. Die große Wichtigkeit und Trag weite dieser Angelegenheit ließ es dem Vorstande angezeigt er scheinen, durch eine Deputation des Vorstandes, der sich auch einige Schulbücherverleger anschlossen, beim preußischen Kultusminister vorstellig zu werden. Dieser Schritt hat denn auch, wie wir ncit Befriedigung konstatieren, ein günstiges Ergebnis gehabt, indem der Herr Minister eine neue (im Börsenblatt Nr. 40, vom 18. Febr. 1898 abgedruckte) Verfügung erließ, worin den Interessen der Schulbücherverleger entsprechend Rechnung getragen wird. Unsere schon im vorjährigen Geschäftsbericht erwähnte, inzwischen abgegangene Eingabe an den Reichstag, worin wir uns gegen denjenigen Punkt des bekannten Antrags Arenberg und Ge nossen wenden, welcher das Ausstellen und Feilhalten solcher Schriften und Abbildungen unter Strafe stellen will, die, auch ohne unzüchtig zu sei», das Scham- und Sittlichkeitsgefühl gröblich verletzen, hat den gewünschten Erfolg nicht gehabt, indem die Kommission eine Fassung dieser Bestimmung beschlossen hat, die, falls sie Gesetzeskraft erlangt, durch ihre Allgemeinheit und Dehnbarkeit geeignet sein wird, Auslegungen zu ermöglichen, die auch den anständige» Geschäftsmann in Konflikt mit dem Gesetze bringen können. In der im letzten Geschäftsberichte ausführlich behandelte» Angelegenheit der Heranziehung buchhäudlerischcr Betriebe zur Unfallversicherung und deren Angliederuug au die Speicheret- und Kellerei-Berufsgenossenschaft hat der Vorstand im verflossenen Jahre Material gesammelt, indem er Frage bogen versandt hat, durch die festgestellt werden sollte, wie viele Personen im Buchhandel versicherungspflichtig sind, um danach Berechnungen anstelle» zu können, ob sich die Gründung einer eigenen Buchhändler-Berufsgenossenschaft lohnen würde. Von diesen Fragebogen ist nur der kleinste Teil zurück- gckommen, und es hat sich gezeigt, daß dieser Weg nicht zum Ziele führen würde. Wir haben daher einen in dieser Frage maßgebenden Fachmann beauftragt, ein Gutachten ausznarbeiten, das kürzlich fertig geworden ist. Um aber nur mit einem ganz zuverlässigen Material an die Oeffentlichkeit zu treten, haben wir dieses Gutachten zunächst dem Reichsversichernngsamte zur Prüfung vorgelegt. Sobald dieses sich darüber geäußert haben wird, werden wir das Schriftstück im Börscnblatte ab- drucken. Schon jetzt läßt sich aber sagen, daß vorläufig nichts anderes übrig bleiben wird, als daß die vcrsichernugspflichtigeu bnchhändlerischen Betriebe der Speicherei- und Kellerei-Berufs- genosscnschaft beitreten. Erst hierdurch wird sich ein Ueberblick gewinnen lassen, wie viele Personen überhaupt in Betracht kommen, und erst auf Grund dieser Ermittelung wird sich berechnen lassen, ob es wohlfeiler ist, wenn wir eine eigene Buchhändler-Berufs genossenschaft gründen, oder ob wir nicht doch am Ende besser
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