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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-05-11
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1898
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- Deutsch
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^107, 11. Mai 1898. stellurigen begründen den Thatbestand des Vergehens gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne des 8 516 St.-G., und wird Sie von der k. k. Bezirkshauptmannschast in -Meran versügle Beschlagnahme bestätigt und das Verbal der Weiterverbreitung und die Ver nichtung der mit Beschlag belegten Exemplare ausgesprochen. Bozen, am 25. April 1828. Chimay-Postkarten. Verurteilung. — Die IV. Straf kammer des königlichen Landgerichts zu Leipzig verhandelte am 9. Mai unter Ausschluß der Oefsentlichkeit gegen mehrere Ver breiter von sogenannten Prinzeß Lhimay-Postkarten und von anderen Darstellungen bedenklicher Art. Die Strafkammer erkannte den Inhalt dieser Darstellungen als unter die Strafbestimmungen des 8 184 St.-G.-B. fallend und verfügte deren Einziehung und die Vernichtung der Platten und Formen, die zu ihrer Herstellung ge bient hatten. Sechs Händler und eine Händlerin, die die Karten zur Schau gestellt bezw. verbreitet hatten, wurden zu Geldstrafen von löo bis herab zu 20 ^ verurteilt, ein Händler wurde von der erhobenen Anklage freigesprochen. Oefsentliche Buchhändler-Lehranstalt in Leipzig. — Die Aujnahmeprüsungen zum Besuch der öffentlichen Buchhänoler- Lehranflalt in Leipzig, Löhrstratze 7, werden am Montag den 16. Mai um 7 Uhr morgens avgehalten werden. Der Unterricht wird am Mittwoch den 18. Mai morgens um 6 Uhr wieder beginnen. Internationale kriminalistische Vereinigung. — Die VI. Versammlung der Landesgruppe des Deutschen Reichs der -Internationalen kriminalistischen Vereinigung-, zu welcher die deutschen und österreichischen Mitglieder eingeladen sind, findet am 2. und 3. Juni d. I- in München statt. Am Mittwoch den 1. Juni, abends 8 Uhr, gehr eine Begrüßung der Gäste im -Schlachlensaat- deS Casö Luitpold vorher. Am Donnerstag den 2. Juni, 9 Uhr vor mittags, werden die Verhandlungen imSchwurgerichtSsaale des neuen JusUzpalasteS eröffnet und am nächsten Tage um dieselbe Zeit fort gesetzt. Nach dem Schluß derselben vereinigt sich am 3. Juni um 6 Uhr abends der Vorstand zu einer Sitzung. Am Sonnabend den 4. Juni, vormittags, sorgt eine Besichtigung oeS Strafvoüstreckungsgesängnrsses in Stadelyemr; für den Nachmittag ist ein Ausflug nach dem Starn berger See geplant. Der Ortsausschuß besteht aus den Herren: Professor I)r. Harburger, Staatsanwalt am Ober-Landesgericht München (Karlslr. 21), Vorsitzender; Ober-Regierungs-Rat Henle; K. K. RegierungS-Ral, Professor Ur. Ullmann; Landgerichts-Rar Ur. Guggenheimer; Unter-SraalSsekretär a. D-, Professor Ur. von Mayr; Ur. Karl Neumeyer, München (Prannerstratze 24 11), Schrift führer. Anfragen sind an Herrn Professor Harburger oder an Herrn Ur. Neumeyer zu richten. Preisausschreiben auf Bitderpostkarten. — Das könig lich sächsische Ministerium des Innern veröffentlicht folgendes neue Preisausschreiben auf Btlderpostkarten aus oem Königreich Sachsen: Die zahlreiche, fast 600 Nummern umfassende Beteiligung an dem vorjährigen Preisausschreiben für Künstler-Postkarten aus dem Königreich Sachsen, der starke Besuch der Ausstellung der Wettbe werbs-Entwürfe und der günstige Ersolg, den auch nicht preis gekrönte Entwürfe bei dieser Gelegenheit erzielt haben, veranlaßt das Ministerium des Innern zum Erlaß des folgenden zweiten Preisausschreibens dieser Art. Das AuSschretben soll einen Zweig volkstümlicher Kunst und die Liebe zum Heimatlande fördern. 1) Für die 24 besten Original-Entwürfe zu Künstler-Postkarten werden Preise, und zwar 12 Preise von je 100 ^ und 12 Preise von je 50 ^ ausgesctzt. 2) Die Bilder dürfen nur darstellen: Landschaften oder Ort schaften aus dem Königreiche Sachsen, volkstümliche Bauten, Volkstrachten oder Volksbräuche aus dem Königreiche Sachsen in tandfchafiticher Umgebung. Vielbesuchte Ortschaften und Lebens bilder aus den Haupterwerbszweigen einer Gegend find zu bevor zugen (siehe Anhang). 3) a. Die Unzureichenden Entwürfe müssen die Gestalt der deutschen Postkarten haben, aber 13 em hoch und 20 om breit sein. Hochformat ist ebenso zulässig, als Querformat, b. Sie dürfen nicht den ganzen Raum einnehmen, sondern müssen Platz zu schriftlichen Mitteilungen (mindestens der Gesamtfläche) taffen, o. Sie können einfarbig oder mehrfarbig sein. Letzteren Falls soll die Farbengebung eine möglichst einfache, für die Verviel fältigung m Buntdruck geeignete sein. cl. AtS Unterschrift unter oem Bilde ist lediglich dessen Gegenstand anzugeben; dagegen sind Zusätze wie -Gruß aus . . . .- oder -Andenken an. . . .- wegzu lassen- 4) Die Entwürfe, welche nicht mit dem Namen des Urhebers versehen sein dücfey (oergt. aber Punkt 13), jedoch ein Kennwort tragen müssen, find spätestens am Sonnabend den 29. Oktober 1898, nachmittags 2 Uhr, bei der Kanzlei des Ministeriums des Innern (Seestraße 18, Ul) einzureichen. Sämtliche Entwürfe des selben Urhebers dürsen bas gleiche Kennwort tragen. 5) In einem, gleichzeitig emzureichenden verschlossenen Um schläge, welcher die Unterschrift des eingeretchlen Entwurfs (s. 3cl), sowie das Kennwort (s. 4) trägt, ist Name und Wohnung des Ur hebers genau anzugeben. Urheber, welche mehrere Entwürfe etn- reichen, können aus dem verschlossenen Umschläge die Unterschrisken ihrer sämtlichen Entwürfe angevcn. 6) Das Preisgericht, welches vom Ministerium des Innern ernannt wird, besteht aus einem Mitglied« des Ministeriums des Innern als Vorsitzenden, einem Vertreter des Farbendrucks, vier Künstlern und einem vom Vorstände des Vereins für Sächsische Volkskunde vorgeschlagenen Mitglieds. 7) Mitglieder oeS Preisgerichts sind von der Beteiligung an der Preisbewerbung ausgesqstossen. 8) Für die unter 1) bezeichneten Preise geht das Eigentum und das Recht zur Vervielfältigung der preisgekrönten Entwürfe an das Ministerium des Innern über. 9) Das Ministerium des Innern beabsichtigt, das Vervielfäl- tigungSrecht einem geeigneten Unternehmer zu übertragen. 10) Die an der Prcisbewerbung teilnehmenden Entwürfe werden in Dresden und Leipzig etwa )e zehn Tage lang öffentlich aus gestellt. Entwürfe, die nach dem einstimmigen Urteile des Preis gerichts für den Wettbewerb ungeeignet sind, können jedoch von der Ausstellung ausgeschlossen werden. 11) Um auch den Entwürfen, welchen ein Preis nicht zu- erkannr wurde, bei der Ausstellung ohne umständliche Verhand lungen thunltchst zu Käufern zu verhelfen, wird solgende Ein richtung getroffen: Die Einsender können bei jedem eingesendeten Entwürfe und zwar auf dem verschlossenen Umschläge (b) angeben, zu welchem Preise sie das Eigentums- und Vervieljältigungsrecht an dem Entwürfe verlausen wollen. Sie ermächtigen dadurch die Ausstellungs-Leitung, den Entwurf zu diesem Preise zu veräußern. Der Verlaus darf nur gegen Barzahlung des Preises erfolgen. An verkauften Entwürfen ist die Bezeichnung -verkauft- anzu- vrtngen. Die verkauften Entwürfe sind den Käufern in der Regel erst nach Beendigung der Ausstellung auszuUesern. 12) Die nichtpreisgekrönten und nicht freihändig (11) ver kauften Entwürfe werden den Urhebern nach Schlug der Aus stellung kostenfrei zurückgesandt. 13) Der Unternehmer, welcher die Vervielfältigung besorgt, hat aus jeder verv»etsaillgten «arte den Namen des Urhebers anzubringen. Abzüge vorstehender Bestimmungen sind bei der Kanzlei des Ministeriums des Innern (Seeftraße 18, 111) unentgeltlich zu erlangen. In einem Anhänge zum vorstehenden Preisausschreiben werden folgende zur Darstellung geeignete Gegenstände angeführt: Pirna, Schandau, Festung Künlgstein vom Lhale aus, LiUenstein, Bastei- Aussicht, Kuystall, Pillnitz, Hosierwitz mit Kart Maria von Webers Wohnung, Schloß Weesenstein, Hutverg bei Herrnhut, Lzerneboh, Honigbrunnen aus dem Lüvauer Berge, Hoqsttrch, Hubertusvurg, Schloß Nossen, Schwarzenberg, die Muldenhütren mrt der hohen Esse, Lersnig, Thal der wilden Pockau bei Züblttz, Fichteroerg, Schloß Stern, Goldene Pforte des Doms zu Zreioerg, Marien- klrcye zu Zwickau, Inneres der Hauptkirche zu Annaberg, Sladl- Urche zu Pirna, Kamenz, die Furstenschuten zu Meißen und Grimma, Marktplatz zu Leipzig, Dresden vom Hügel des Japa nischen Pataisgarlens, Buck von der Pikaroie aus die Sächsische Schweiz, die goldene Höhe bet Dresden, der Zwinger zu Dres den, Pserdeschwemme bei der Augustusbrucke m Dresden, Ein gang zum Königlichen Schlosse in Dresden (Schlotzstraße) mit Wachen und Portier, Ein Schiffszug durch die Augustusbrücke fahrend, Letztes Läuten vor Abfahrt eines Elboampsers m Dresden, Vogelwiese, Eharsentrager in Dresden, Dresdner Droschkenkutscher, Dresdner Stadl-Gendarm, Leipziger Schutzmann, Sächsische Eisen- oahnschaffner, Im neuen Hauprbahnhofe zu Dresden, Führer, Sessetträger uno Pseroevermieler rn der Sächsischen Schweiz, Fischer bet der Augustusorücke ln Dresden, Abfahrt eines Fest- dampsers m Meißen, Elvsähre bei Rathen, Vorreiter der Dresdner Straßenbahn auf der AuguftuSbrücke, Dresdner Btumenmarkt an dem Germania-Slandbitoe im Frühlings, Bergleute, Lausitzer Webergube, Erzgeblrgische Klöppetschule, Sanüsteinbrecher in Tyältgkeit, Silberblick in den Königlichen Muldenhülten, Eingang zum Augusteum l» Leipzig beim Schlüsse der Vorlesungen mittags i Uhr, Studentische Ausfahrt in einer alten Leipziger Straße, Wandelhalle der Universität Leipzig, Im Königlichen Convicte zu Leipzig, Abends 7 Uhr beim Paketschalter des Hauptpostamts, Im Leipziger Brüht zur Zeit der Messe, Wachtparade vor dem Krtegs- llilnlslcrlum, Vor der Sixtinischen Madonna, Turner im Uitewaldcr Grunde, Abend am Marttbrunnen zu . . . ., Nachtwächter auf dem Marktplatz zu ... .
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