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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.05.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-05-12
- Erscheinungsdatum
- 12.05.1898
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- Deutsch
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3566 Nichtamtlicher Teil. 108, 12. Mai 1898. gab es 1895 allein solcher mit mehr als 10 000 Bänden über 200. Auch Deutschland wird ihrer mehrere Hundert brauchen, womöglich in jedem kleinen Bildungscentrum, in jeder Kreisstadt oder jeder Stadt mit höheren Schulen eine Die Freunde der Bücherhallcn befürworten also eine reinliche Scheidung zwischen Bibliotheken für Wissenschaft und solchen für Bildung und praktisches Leben, zwischen Gelehrten- und Laicnbibliotheken; wir sagen nichts dagegen, daß die bestehenden städtischen Bibliotheken ihre Bestände wissenschaft licher Litteratur ruhig behalten und wie bisher weiter ver mehren; wir empfehlen auch die Eingliederung bestehender, aber meist brachliegender Anstalts-, Fach- oder Vereinsbiblio- thcken; — je größereine Stadt, desto mehr wissenschaftlich ge bildete Einwohner wird sie haben; und warum soll sie deren Bedürfnissen nicht entgegenkommen, soweit es sich mit den Aufgaben einer Anstalt verträgt, die in erster Linie der Ge samtheit zu dienen hat? Wo es also Stadtbibliothekcn giebt mit einseitig belehrendem Programm oder Volksbibliotheken mit einseitig elementarem, oder beide, da empfehlen wir Ver schmelzung beider oder Erweiterung des Programms zu dem der Bücherhalle; wir sind mit Entschiedenheit dagegen, daß man Volksbibliotheken niedrigen Niveaus getrennt halte von Bibliotheken für höhere Bildung und dadurch den Begabten aus den unteren Ständen diesen Weg zu höherer Kultur versperre. Wenn eine Stadt, die bisher nur eine wissenschaftliche Stadtbibliothek unterhalten hat, anfängt durch ->Volksbiblio theken <- auch für die unteren Klassen zu sorgen, so ist das gewiß ein Fortschritt, und der Wille verdient Anerkennung. Aber im grundsätzlichen Getrennthalten der Bibliotheken für niedere Bildung von denen für höhere, der Volks- und der Stadtbibliotheken, sehe ich ein schweres Hindernis für die ge sunde Entwicklung des deutschen Bibliothekswesens. Ob die Einheitsschule berechtigt ist, vermag ich nicht zu beur teilen; die Einheitsbibliothek, die Bücherhalle, ist es sicher. Es liegt uns natürlich fern, irgend ein Schema, eine Schablone der Bücherhallen hinzuzeichnen, denn keine zwei Bücherhallen werden sich gleichen; an jedem Ort werden die gewerblichen und sonstigen beruflichen Interessen, die Zahl und die Gebiete wissenschaftlich thätiger Personen andere sein, man wird die öffentlichen Stunden, die Benutzungsordnung hier so, dort so ansetzen, wir stellen nur die bildungspoli tischen Grundsätze auf, daß es eben Anstalten mit so uni versellem Arbeitsfelde sind, wie wir sie brauchen. Dieselbe Scheidung wie zwischen den beiden Gattungen von Bibliotheken — eine reinliche, nicht chemisch reine — machen wir zwischen den Patronen, ähnlich wie im Schul wesen eine solche vorhanden ist oder sich anbahnt: für jene, die wissenschaftlichen, behält die Sorge der Staat; für diese, die Bücherhallen, kann er zwar Hilfe leisten durch Zuschüsse und durch regelmäßige, gesetzlich festgelegte Zuweisung offi zieller Drucksachen — ein Punkt, in dem wir z B. hinter den Vereinigten Staaten beschämend weit zurück sind — aber im Prinzip sollen die Bücherhallen Sache der Kommunen und Kommunalverbände sein. In Preußen denken wir uns die Ausführung so, daß jede Provinz eine Landesbibliothek unterhält, die keine Doublette der Universitätsbibliothek darstellt, also keine fach wissenschaftliche Bibliothek, sondern die höchste Stufe der Bücherhalle; ein Beispiel einer solchen Bibliothek ist die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe. Sodann habe jeder Kreis eine Kreis- oder, wenn es ein Stadtkreis ist, eine städtische Bücherhalle; Krcisbibliotheken beginnt man in Preußen be reits einzurichten, leider aber als Volksbibliotheken niederen Niveaus; sie müßten das Niveau der Bücherhallcn erreichen Die dritte Stufe würde die Dorfbibliothek bilden, den Be dürfnissen des Ortes angepaßt; jede Stufe mit der nächst höheren in ständigem Leihverkehr. Im preußischen Dotationsgesetz vom 8. Juli 1875 braucht man nur im 8 4 Absatz 6 das Wort »Landesbibliotheken« durch Landes-, Kreis- und Kommunalbibliotheken zu ersetzen, sowie die Dotation entsprechend zu erhöhen, so ist nach meiner Ansicht die gesündeste Basis für die Entwickelung der Bücher hallen geschaffen; so bleibt den Kommunen und Kommunal verbänden die Freiheit, zu schaffen, was den Bedürfnissen des Ortes entspricht, und nur in dieser Freiheit kann die Anstalt gedeihen. In Frankreich, wo der Staat alles reglementiert bis herab auf die Numerierung der Bücher, herrscht statt einer Bibliotheksbewegung völlige Stille; in England und Amerika, wo Staat oder Staaten die kublie lubrsr^ zwar fakultativ fördern, aber die Ausgestaltung den Kommunen oder Stif tungen überlassen, hat der Wettstreit der Städte und Bürger, der Wettstreit der Bibliothekare Großartiges geschaffen. In Deutschland haben wir zwar erst die Anfänge einer Bücher hallenbewegung; aber in einer Stadt nach der anderen er öffnet jetzt ein Verein oder die Kommune eine Lesehalle; Charlottenburg übergab Anfang d. I. der Oeffentlichkeit eine städtische Anstalt, die sich zwar Volksbibliothek nennt, aber eine Bücherhalle, die erste kommunale Bücherhalle größeren Stils, ist. Der Wetteifer ist nun angefacht, die Bewegung kommt in Fluß, ihr Ziel ist tatsächlich weder die alte, lediglich belehrende Stadtbibliothek, noch die alte elementare Volksbibliothek, sondern, unter welchem Namen auch immer, die Einheits-Bibliothek, die Bücherhalle. Kleine Mitteilungen. Neuer belgischer Zoll auf Drucksachen (vgl. Börsenblatt Nr. 69, 88, 99). — Die Deutsche Handelskammer in Brüssel hat sich, wie wir der Papierzeitung entnehmen, der Angelegenheit des veränderten belgischen Einfuhrzolls aus Drucksachen angenommen und nachstehendes vervielfältigtes Schreiben erlassen: -Gelegentlich persönlicher Schritte an geeigneter Stelle be hufs Information über eine eventuelle Wiederabänderung der durch königlichen Erlaß vom 3. März d. I. in Belgien einge- sührten Zollerhöhungen auf typographische Produkte (siehe unser Rundschreiben Nr. 17 vom 28. v. M.) wurde uns Mitteilung ge macht von einer Ausführungs-Bestimmung, welche das belgische Finanzministerium den belgischen Zollämtern hat zugehen lassen. -Diese Aussührungsbestimmung bedeutet eine wesentliche Milderung der damaligen Zollerhöhungen, und wir geben Ihnen nachstehend den Wortlaut derselben iu Uebersetzung wieder. -Außerdem sind wir in der Lage, Ihnen mitzuteilen, daß aller Voraussicht nach dieser ganze Erlaß schon in der aller nächsten Zeit umgearbeitet und die darin enthaltenen Zölle we sentlich reduziert werden werden. -Wir ermangeln nicht, Ihnen bei dieser Gelegenheit mitzu- tcilen, daß unsere Kammer bei dem belgischen Finanzministerium in dieser Angelegenheit vorstellig geworden ist, und hoffen, in aller Bälde in der Lage zu sein, Ihnen über den Erfolg unserer Eingabe, sowie auch von den von deutscher Seite entsprechend eingeleiteten Schritten Näheres berichten zu können. Deutsche Handelskammer in Brüssel.» (Anlage:) -Uebersetzung: -Die neue Klassifizierung der typographischen Produkte teilt die Rubrik der Drucksachen, lithographische u. s. w., in zwei besondere Kategorieen: Drucksachen in Schwarz und Druck, fachen in Gold oder farbig. -Nach einem erläuternden Cirkulare zum französischen Tarife, der mangels genauerer Unterlagen für das im königl. Erlasse vom 3. März d. I. festgesetzte Regime als Ausgangs punkt gedient hat, sind unter Drucksachen schwarz sowohl schwarze als auch einfarbige Drucksachen (andere als in Gold, Silber, Aluminium, Kupfer, Bronze oder anderen Metallen) zu verstehen. Farbige Drucksachen sind diejenigen, in denen zwei oder mehrere Farben neben- oder übereinander verwendet sind; zu diesen werden auch die Drucksachen in Metall (Gold, Silber, Aluminium, Bronze u. s. w.) hinein gezählt. Artikel, deren eine Seite (Vorder, oder Rückseite) zwei oder mehrere Aufdrucke verschiedener Farben trägt, werden als farbige Drucksachen behandelt, doch gehören in die Kategorie der schwarzen oder einfarbigen Drucksachen die Gegenstände, deren
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