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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.05.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-05-24
- Erscheinungsdatum
- 24.05.1898
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- Deutsch
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117. 24. Mai 18S8. Nichtamtlicher Teil. 3875 einträchtigen. Bei längerem Gebrauche in der Praxis wird die Einrichtung des Katalogs dem Buchhändler immer vertrauter werden, und er wird, sollten selbst auch einmal Verweise fehlen, trotzdem schnell zum gewünschten Ziele kommen. Ein Druckfehlerverzeichnis, das wollen wir noch erwähnen, mutz jedem größeren Kataloge bei gegeben werden. Es ist falsche Scham, die Mitteilung der während des Druckes noch bekannt gewordenen Druckfehler den Benutzern vorzuenthalten —i. Kleine Mitteilungen. Gesetz zum Schutze der Warenbezeichnungen. — Der Reichsanzeiger vom 21. d. M. bringt folgende Bekanntmachung. Nach ß 24 des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 wird für die in die gerichtlichen Register einge tragenen Warenzeichen am 1. Oktober d. I. die Frist ablaufen, bis zu welcher diese Zeichen mit der in dem Gesetz bestimmten Wirkung zur Eintragung in die Zeichenrolle des Kaiserlichen Patent amts angemeldet werden können. Die Unterlassung der rechtzeitigen Anmeldung hat u. a. den Verlust des zeitlichen Vorrechts aus der gerichtlichen Anmeldung sowie der Gebührensreiheit zur Folge. Die Beteiligten werden deshalb an eine rechtzeitige Anmeldung ihrer Zeichen erinnert. Da mit dem 1. Oktober d. I. zugleich der den Warenzeichen bis dahin gewährte Schutz erlischt, so wird es sich empfehlen, die Anmeldungen schon geraume Zeit vor diesem Zeitpunkt zu be wirken, damit die Anmelder vor den Nachteilen bewahrt werden, welche sich aus dem Mangel des Schutzrechts in der Zeit zwischen dem 1. Oktober d. I. und dem Tage der späteren Eintragung in die Zeichenrolle ergeben können. Berlin, den 18. Mai 1898. Kaiserliches Patentamt. von Huber. Vollzug und Verlautbarung der neuen Gesetze zum Abschluß der Einheit im deutschen bürgerlichen Recht. — Dem Neichsanzeiger entnehmen wir folgende nichtamtliche Mel dung: Die den Abschluß der einheitlichen Gestaltung des bürger lichen Rechts bildenden Gesetze über die Angelegenheiten der frei willigen Gerichtsbarkeit, die Aenderungen des GerichtsoersassungS- gesetzes und der Cioilprozeßordnung, die Aenderungen der Konkurs ordnung sind mit den zugehörigen Einführungsgesetzen und mit dem Gesetze, betr. die Ermächtigung des Reichskanzlers zur Bekanntmachung der Texte verschiedener Reichsgesehe, von Seiner Majestät dem Kaiser am 17. d. M. in Straßburg vollzogen worden. Ihre Verkündung im .Reichs-Gesetzblatt- ist für die nächsten Tage zu erwarten. Die durch das zuletzt genannte Gesetz und durch Artikel 13 des Etnsührungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche vorgesehene Bekannt machung des Reichskanzlers wird in kürzester Frist Nachfolgen. Sie wird folgende Gesetze umfassen: das Gerichtsverfassungs gesetz, die Livilprozeßordnung, die Konkursordnung, das Ge richtskostengesetz, die Gebührenordnungen für Gerichtsvollzieher, für Zeugen und Sachverständige, für Rechtsanwälte, das Gesetz, betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens, das Gesetz über die Zwangs versteigerung und die Zwangsverwaltung nebst dem zugehörigen Einführungsgesetze, die Grundbuchordnung und das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, ferner das Gesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, das Gesetz, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, und das Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt. In Oesterreich verboten. — Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft er kannt, daß der Inhalt des Druckwerkes mit dem Titel: »Kann sich die österreichisch-ungarische Armee den Ein flüssen der Nationalitätenkämpse entziehen???« Von Karl Schwarzenberg (München, I. F. Lehmann's Verlag, 1898), 1. das Vergehen nach H 300 St.-G-, 2. das Vergehen nach Artikel IV des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 8 für 1863, und 3. das Vergehen nach Z 498 St.-G. und das Vergehen nach Artikel V des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 8 für 1863, begründe, und es wird nach 8 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen, die von der k. k. Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme nach H 489 St.-P.-O. bestätigt und nach H 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der vorfindlichen Exemplare erkannt. Wien, am 9 Mai 1898. Aus Oesterreich. Kolportage durch Postversendung. (Vgl. Nr. 87, 90, 100 d. Bl.) — Wir haben vor kurzem in mehr fachen Mitteilungen über eine Verurteilung des Buchhändlers Herrn Karl Bornemann (Fournier L Haberler) in Znaim be richtet. Herr Bornemann wurde vom Znaimer Bezirksgericht am 8. März d. I. zu Strafe verurteilt, weil er angeblich durch Post versendung einer Druckschrift in unstatthafter Weise Kolportage betrieben haben sollte. Dieses merkwürdige Urteil wurde am 26. April d. I. vom Znaimer Kreisgericht in der Berufsinstanz bestätigt. Wie die Oesterreichisch-ungarische Buchhändler-Corre- spondenz nunmehr erfährt, hat der Justizminister die Akten dieses Rechtsfalls eingefordert, so daß also eine völlige Klarstellung der Sachlage zu erwarten steht, wenn die Nachprüfung der beiden Urteile vor dem Kaffationshos nicht zu ihrer Aufhebung führen sollte. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Dibliogrupbis von altsv und vsusu TVsrksu über Vasco dg, Ouum. (1498—1898.) 8". 4 8. mit Dortrsit. Dsrlio, W. II. Rübl. Osbsims IVisssuscbuttsv, Dbilosopbis, Naturvisssuscbaktsu (siu- scblissslicb Ns.tbsms.tilr). Vorder gebt sin« 8tudis: Dis Nsgis dss Drsumss sIs Dustsrblicbbsitsbsvsis, von Drsu?. Dvgsr. Nit Vorwort von Dr. OsrI du Drei. Lutiq.-Rstslog dir. 1 von DrsuxO. Niclrl in Nüustsr i/4V. 8". 10, 14 8. 479 Uro. (Vsrgriösu.) — Dsssslbs obns dis Irbbsudluvg. 8". 14 8. 479 Nru. Rbsvds. 8prscbs und Ditsrstur dss ^uslsudss aus dsu Dibliotbsbsu dsr 8cbriktstsIIsr II. 2s>ss-IIsmburg und 6. von ^.rusvsIdt-Döbms vis sucb siusr grösssrsu Drsvlrturtsr Dücbsrssmmluug. ^utiq.- Rstsloq Nr. 11 von N. L U. 8cbspsr in Dsuuovsr. 8". 42 8. 1370 Nrv. I-s Droit d'^utsur. Organs otlieisl du Dursau ds I'Union intsr- nationals pour Is protection dss osuvrss littcrsirss st srtistiques (Osrns). XI. suucs. No. 5. (15 Nsi 1898.) 8ommsirs: Dsrtis non okticislls: Stucke« AdnerateL.' Da Oonvsntion ds Dsrns st Is rsvision ds Daris (8scood articls). Osuvrss postbumss. Da coditication ds la lsgislation sur Is droit d'autsur dans Is Orsud-Ducbs ds Duxswbourg. Ds mouvsmsut sn tsvsur ds 1a protection dss autsurs ctrangsrs sn kussis. Uns studs ds N. Dilsnco. — ,/rodsprudencs.' France. Dortraits pbotogrspbiquss sxscutss gratuitsmsnt. Motion sn contrskayon. Droit ds rsproduction appartsnant au xbotogrspbs. köls passik du modele. Osuvrss srtisti- quss. Doi ds 1793. Oontravsntion constatss. Dommags. — rVouvelle« de la proprietd littdrarre et artretigue.' -MernaAne. Dss magasins ds nouvsautss st Iss traductions d'osuvrss ds 2ola. iöetArgue. Dctitionnsinsnt pour st contrs la rsvision dss dispositions sur Iss auditions musicalss. Oanada. Reprise du projst ds compromis llall Oains. France. Nouvsmont convsntionnsl. Krande-DretaAne. Rsvision ds la Icgislation Interieurs, dtatie. Da Commission ds rsvision ds la Icgis- lation intsrisurs. — HibtioArapltie.' ^.rticlss ds rsvus. Divrss nouvoaux. Ausstellung von Bilderpostkarten. — Die internationale Ausstellung illustrierter Postkarten, die der Centralverein für das gesammte Buchgewerbe in den Räumen des Kunstgewerbemuseums (Grassimuseums) zu Leipzig veranstaltet hat, erfreut sich stetig eines überaus zahlreichen Besuches. Die Ausstellung bietet in der That ein vortreffliches Bild von der Größe und Bedeutung dieses jungen Industriezweiges für das Buchgewerbe. Ganz besondere Aufmerk samkeit dürften die vor einigen Tagen zur Ausstellung gelangten sächsischen Künstlerpostkarten erregen, die aus den Preisausschreiben des Königlich Sächsischen Ministeriums des Innern heroorgegangen sind. Die Vervielfältigung nach den Originalen erfolgte in der rühmlichst bekannten chromolithographischen Kunstanstalt von Meißner L Buch in Leipzig Die musterhafte graphische Aus führung giebt alle technischen Feinheiten des Original-Aquarells auss feinste und täuschendste wieder, wobei die künstlerische Indi vidualität zu voller Geltung kommt, so daß erst eine genaue Be sichtigung erkennen läßt, daß man hier einen Aquarelldruck und nicht ein Original vor sich hat. — Die internationale Ausstellung illustrierter Postkarten wird am 31. Mai 1898 geschlossen. Personalnachrichten. Gestorben: am 19. Mai in Mainz im hohen Alter von siebenundachtzig Jahren Herr Simon Becker, der erste Lageroerwalter im dortigen Verlagshause Franz Kirchheim, dem er während mehr als sechzig Jahren durch drei Generationen der In haber seine treuen und gewissenhaften Dienste gewidmet hat. S13*
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