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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-05-27
- Erscheinungsdatum
- 27.05.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18980527
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Erschein täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben! — Jahrespreis für Mitglieder des Vörsenveretns ein Exemplar lO At. für Nichtmitgliedcr 20 — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum so Psg., nichtbuchhändlerische Anzeigen so Psg.; Mitglieder des Börscn- vereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pf., ebenso Vuchhandlungsgehilfen für Stellc- gesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 120. Leipzig, Freitag den 27. Mai. 1898. Amtlich Allgemeiner Deutscher Luchhan-lungs-Gehilfen-Verband. Bekanntmachung. Die 26. ordentliche Hauptversammlung findet am Sonnabend, den 9. und Sonntag, den 10. Juli d. I, im kleinen Saale des Buchhändlerhauses (rechter Flügel) statt Wir laden unsere Mitglieder zur Teilnahme an derselben ergebenst ein und bemerken, daß Teilnehmende sich durch Quittung über den 2. Vierteljahrsbeitrag für 1898 auszu weisen haben Die Prüfung der Stimmen-Nebertragungen erfolgt in üblicher Weise durch den Vorstand. Die Hauptversammlung beginnt am 9. Juli abends 8 Uhr und am 10. Juli vormittags */z11 Uhr, zu welcher Zeit der Saal geschlossen wird; Einlaß >/z8 Uhr abends, beziehentlich 10 Uhr vormittags. Leipzig, den 27. Mai 1898. Der Vorstand: Paul Hempel, Otto Carlsohn, Vorsitzende. Rich. Hintzsche, Rich Hoffmann, Rich. Hohlfeld, Georg Tzscheutschler. OSkar Gottwald, Geschäftsführer. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorsitzenden. 2. Bericht des Revisors. Bericht des Rechnungsausschusses. An trag auf Entlastung des Vorstandes. 3. ErgänzungSwahl für die drei ausscheidenden Vorstandsmitglieder (die Herren Otto Carlsohn, Paul Hempel, Richard Hintzsche). 4. Neuwahl von drei Ersatzmännern für den Vorstand. 5. Neuwahl des Witwen- und Waisen-Ausschusses. 6. Neuwahl des Rechnungs-Ausschusses. Allgemeine Satzungen betreffend: 7. Antrag des Vorstandes: Ergänzung zu § 7o: -Jedes verstcherungspflichtige Mitglied, welches der Kranken kasse nicht angehören will, oder nach deren Sonder- Satzungen §2, Abs. 7 als ausgesteuert zu betrachten ist, hat einen jährlichen Beitrag u. s. w.- 8. Antrag des Vorstandes: An Stelle des § 7ä zu setzen: -Mitglieder, welche bei Vollendung des 50. Lebens jahres unverheiratet geblieben oder Witwer ohne pensions berechtigte Kinder sind, zahlen vom Beginn des nächsten Vierteljahres an keine Beiträge mehr für die Witwen- und Waisenkasse.- 9. Antrag des Kreises -Leipzig-: Die Hauptversammlung wolle beschließen: der § 8° Absatz 3 ist wie folgt zu ändern: -In der Hauptversammlung nicht anwesende Mitglieder können ihr Stimmrecht schriftlich einem anderen Mitglieds, das jedoch dem Vorstände nicht angehören darf, übertragen.- § Absatz 4 ist zu streichen. tzünsundjechzigsler Jahrgang. er Teil. Im Falle der Ablehnung dieses Antrages: in § 8^ Absatz 4 ist aus -10 Leipziger Stimmen- zu ändern: -50 Leipziger Stimmen-. 10. Antrag der Herren Fr. Schneider und Genossen in Berlin: zu 8 9: -Die Hauptversammlung wolle beschließen, den jetzigen Kreis Brandenburg, welcher eine beträchtlich höhere Mit gliederzahl aufweist, als die anderen Kreise des Verbandes, in zwei be andere selbständige Kreise zu teilen-. 11. Antrag des Vorstandes: dem 8 17 folgende Fassung zu geben: 8 17. Geschäftsstelle. Zur Besorgung aller übrigen Geschäfte des Verbandes und seiner Kassen und Anstalten besteht eine Geschäftsstelle, deren Geschäftsordnung vom Vorstande festgesetzt wird. Der Leiter der Geschäftsstelle (Geschäftsführer) mutz Verbandsmitglied sein, darf aber dem Vorstände nicht an gehören; er hat in den Vorstandssitzungen nur beratende Stimme. Der mit dem Geschäftsführer abzuschließende Anstellungs vertrag, sowie Abänderungen desselben unterliegen der Be schlußfassung der Hauptversammlung Die Anstellung von Hilfskräften bleibt dem Ermessen des Vorstandes überlassen. 12. Antrag der Herren Fr. Schneider und Genossen in Berlin (-Geschäftsführer-) betreffend: Es möge bei Zeiten Sorge getragen werden, daß der Geschäftsführer des Verbandes, noch bevor die Jnvaliden- und Altersversorgungskaffe ihre Thätigkeit aufnimmt, durch eine Hilfskraft entlastet wird, der somit Gelegenheit zum Einarbeiten gegeben würde. Kranken- und Begräbnis-Kaffe betreffend: 13. Antrag des Vorstandes: in 8 2, Abs. 4 zu streichen: -es kann jedoch- — bis — -bewilligt werden.- ferner zu streichen in 8 2, Abs. 7: -Erkrankt ein Mitglied - — bis —-mindestens 6 Monaten liegt. - und dafür einzufügen: -Diejenigen erwerbsunfähigen Kranken, welche eine fort laufende Krankenunterstützung für 52 bezw. 26 Wochen be zogen haben, gelten für die Krankenkasse als ausgesteuert und zahlen von dem darauf folgenden Vierteljahre an keine Beiträge mehr an diese Kaffe; sie haben nur 5 Mark jährlich an die Begräbniskasse zur Wahrung ihres An rechtes auf das Begräbnisgeld zu entrichten. Der Kranke hat nunmehr lediglich Anrecht aus die ihm nach 8 8 der A - u. J.-Z.-K. zustehenden Zuschüsse. Nach Wiedereintritt der Erwerbssähigkeit, die durch ärzt liches Zeugnis nachgewiesen werden muß. kann von neuem das Recht auf Krankenunterstützung, jedoch erst nach Ablans einer Wartezeit von einem Jahre, erworben werden. Die Wartezeit und Beitragspflicht beginnt mit dem ersten Tage des laufenden Monats. - 14. Antrag des Kreises -Oesterreich-Ungarn-: 8 2, Abs. 2' soll lauten: -bei Arbeitsfähigkeit vom Beginn der Krankheit ab 50 Pf. für jeden Tag.- Abs. 22 soll lauten: „bei Arbeitsunfähigkeit während der ersten 3 Tage 1 Mark für den Tag undj vom 4. Tage an für jeden Tag 2 Mark 50 Pf.- Abs. 2° soll lauten: -. . . ein Krankengeld von 1 Mark für den Tag während der ersten 3 Tage und vom 4. Tage an ein solches von l Mark 50 Pf. für den Tag rc- 524
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