Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1898
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- 1898-06-02
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- 02.06.1898
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4120 Nichtamtlicher Teil. 124, 2. Juni 1898, sei. Die Auffassung des Tatbestandes des groben Unfugs hänge daher sehr viel von persönlichen Stimmungen und Meinungen ab. Diese Rechtsunsicherheit und Userlosiqkeit mache sich noch mehr geltend, wenn man das Gebiet des psychischen Unfugs betrete. Solche Gesetze patzten nicht mehr in die heutige Zeit; ein Richter dürfe keine Blankovollmacht haben. Von diesem Standpunkt aus habe er gar keinen Zweifel, datz dieser Artikel der Verbesserung sehr bedürftig sei. Insofern, aber nur insofern, stehe er der Anregung durchaus sym- pathisch gegenüber. Wie zu helfen wäre, sei freilich eine andere Frage, Mit einer authentischen Interpretation werde nicht gedient sein. Nach seiner Meinung mühte hier durch Spezialgesetze geholfen werden, wie z, B, beim unlauteren Wettbewerb, der früher auch als grober Unfug betrachtet worden sei. Es wäre also zu spezialisieren, und hierzu wäre Gelegenheit geboten bei Revision des Strafgesetzbuchs, In Bezug auf die formelle Seite der Frage führte Referent aus, datz das hohe Haus von jeher daran festgehalten babe, sich nicht in Dinge zu mischen, die in die Kompetenz des Reichstags ge hörten, Es könne nicht zur Erleichterung, sondern nur zur Er schwerung der Reichstagsarbeiten beitragen, wenn die Einzel landtage in Reichsangelegenheiten Resolutionen u. s, w, fassen wollten. Wenn auf Seiten der Landtage die Grenzen nicht eingehalten würden, dann könne man auch nicht verlangen, datz sie auf Seiten des Reichstags genau beobachtet würden. Im vorliegenden Fall könne er kein besonderes bayerisches Interesse, weder ein mittelbares, noch unmittelbares, entdecken. Das Straf gesetzbuch gelte für alle Reichsangehörigcn. In der Petition werde Bezug genommen aus das der Presse gewährte Recht der Ab urteilung vor dem Schwurgericht, Allein hier haüdle es sich um kein Prehvergehen, sondern um eine Uebertretung nach dem Reichs- Strafgesetzbuch, Aus diesen Gründen empfehle er folgenden Antrag: Es sei in der Erwägung: l, datz zwar die nachteilige Wir kung, welche die zu unbestimmte und allgemeine Fassung des 2. Absatzes des Z 360 Ziffer 11 R,-St,-G.-B, auf die Sicherheit und Gleichmäßigkeit der Rechtsprechung ausübt, nicht verkannt werden soll, 2. daß jedoch die Maßregeln zur Beseitigung dieses Uebelstandes ausschließlich in die Zuständigkeit der Organe des Reichs fallen, über den Beschluß der Kammer der Abgeordneten zur Tagesordnung überzugehen. Diesem Antrag stimmte das Haus ohne Debatte zu. Zur Kalender-Reform. — Auf einige, von fachmännischer Seite ausgehende Vorschläge hinsichtlich wünschenswerter Kalender- Reformen ist neuerdings von berufener Stelle, nämlich von Herrn Professor Dr. Foer ster, Direktor der Königlichen Sternwarte in Berlin, die nachfolgende Erwiderung gegeben worden, deren Ver öffentlichung im Reichsanzeiger erfolgte und die auch für die Leser des Börsenblattes von Interesse sein dürfte: -Seit Jahren habe ich in meiner dienstlichen Stellung als Mit herausgeber des Königlich Preußischen Normal-Kalenders alle auf. tauchenden Fragen der Kalender-Reform eingehendst nach ihren historischen Beziehungen, sowie nach ihren wissenschaftlichen und praktischen Konsequenzen erwogen, und das Ergebnis besteht darin, daß man die beiden wichtigsten Reformen, nämlich die Annahme einheitlicher Schaltregeln und die Verminderung der Beweg lichkeit des Osterfestes, nur gefährden würde, wenn man zur Zeit irgendwie tiefer in die chronologischen Traditionen und Lebens gewohnheiten eingreifen wollte. -Erst dann, wenn jene beiden großen Fortschritte zu stände ge kommen sind, könnte die kalendarisch geeinigte Menschenwelt daran denken, die bessernde Hand an gewisse Spezialeinrichtungen, ins besondere die Verteilung der Tage in die verschiedenen Monate u. s. w., zu legen, -Reformen in letzterer Beziehung greifen ja unsäglich tiefer in das tägliche Leben der Menschen ein als jene beiden Fundamental- Reformen, die so zu sagen mit einem Schlage überwunden sein können, -Was insbesondere den von Ihnen und auch von manchen anderen Seiten schon zur Sprache gebrachten Vorschlag betrifft, das Wandern der Wochentage im Datum dadurch aufzuheben, daß man einen Tag im Jahre aus dem Wochencyklus heraushebt, so würde dies zu denjenigen Neuerungen gehören, deren ein mütige Annahme und Durchführung gegenwärtig noch gänzlich außerhalb der Leistungssähigkeit der Organisation der menschlichen Gesellschaft liegt. -Es ist aber auch sachlich sehr viel gegen den Vorschlag'ein- zuwenden. Die Woche ist zur Zeit und nahezu zweitausend Jahre zurückreichend die gemeinsamste und stetigste chronologische Ein richtung der Kulturwelt geworden. Sie ist seit ihrer allgemeineren Einführung niemals unterbrochen worden, und ihre Wanderung im Datum gilt in der Chronologie geradezu als eine hohe Wohl- that sür die gesichertere Bestimmung aller Datierungen, -Ich möchte aber sogar behaupten, daß auch in vielen Be ziehungen des täglichen Lebens die Wanderung des Datums durch die Wochentage mindestens ebensoviel für sich hat wie die sche matische Identifizierung jedes Datums mit einem bestimmten Wochentage. -Eine periodische Stetigkeitsunlerbrechung des Wochencyklus, die zu dieser schematischen Beständigkeit erforderlich sein würde, ist schon an sich etwas Künstliches und dem einfachen Sinn sehr Wider strebendes. Die Wanderung des Datums durch die Wochentage hat dagegen eigenartige Vorzüge. Daß z, B, wiederkehrende Jahres tage, Geburtstage und dergleichen, nicht immer auf denselben Wochentag fallen, gehört, wie ich meine, zu denjenigen gesunden Abwechselungen, die auch einen wirtschaftlichen Wert haben und die kleinen Kraft- und Zeitaufwände reichlich aufwiegen, die unter Umständen mit den von Ihnen beklagten Veränderlichkeiten ver bunden sind. Die zahlenmäßige Einfachheit ist in vielen'solchen Dingen nicht der entscheidende Gesichtspunkt, -Ich bitte Sie deshalb, hochgeehrter Herr Professor, mit allen Ihren Kräften der großen Sache der beiden oben erwähnten ka lendarischen Fundamental-Reformen auch dadurch helfen zu wollen, daß Sie dazu beitragen, die komplizierteren chronologischen Fragen, die bei dieser Gelegenheit austauchen, und über die man sehr wohl ganz verschiedener Ansicht sein kann, jedenfalls zunächst in den Hintergrund zu stellen, -Mai 1898. W, Foerster.» Neue Bücher, Kataloge rc. sür Buchhändler. Tlsäwiuisebs Hovitätsu. lutsruatiouals ltsvus über alls Ur- sebsiuuugsu äsr wsäiriuiövbsu 77isssusvbaktsu usbst Ustsratsu übsr viobtigs null iutsrsssauts ^.bbauäiuugsu äsr Daeb-Drssss. 7. äabrgaug. klr. 6. (äuui 1898.) 8". 8. 81—96. Verlag von äobauu Ambrosius Lartb iu Dsipeig. Oatalogus äss bibliotbsguss äs 71, ls 1>r, su tbsologis 77. U. Lostsrs, 71. It. Looxwaus vau Losksrsu, 71. ls Dr, su äroit 1. ll. Tlullsr, 71, ls Dr. su äroit 77, 71, äs Lraav st ä'autrss suoesssious. (Vsrstsigsruug: 6, bis 14. äuui 1898.) gr. 8". VIU, 212 8. Da 5000 8ru. Dsiäsu, Lurgsrsäijk L Aisrmaus. dsvsrblisbsr Rsebtssobutr rwä Urbsbsrrsebt, 2sitsobritt äss Dsutsobsu Vsrsius ruw 8otwtr äss gsvsrblivbsu Mgsutuws. Uutsr Tlitvirkuug von Dr. Laut 8obraiät rwä I)r. los, Loblsr brsg. v. Dr. .7lbsrt Ostsrristb. 3. äabrgaug. 7lr. 5. (Tlai 1898.) 40. 8. 129—160, Lsrliu, Oarl Us^wauus Vsrlag. lud alt: Dilsuko, äas usus üuuläuäisebs Datsutgssstr vom 21. äauuar 1898. — Uottsu, äis gggeussitigs 7,bbäogixksit äsr Datvutäausr io äsu viebtigstsu 8taatsu. — üsorgü, Drucks rwä Ltigusttsu rwä ibr Liutrag iw Datsutawt äsr Vsrsiuigtsu 8taatsu. — lubülsso, äis rsgistrisrtsu Uauäsls- warksu iu Luglauä. — Datsutrsobt: Ossstrgsbrwg; Itsebt- sxrsobrwg. — 77arsuLsiabsursobt: Rsvbtsxrsebuug; Vsr- sebisäsuss. — Urbsbsrrsebt: ksebtsprsebuuA. — Uulautsrsr TTsttbsvsrb: Rsebtsprsobuox. — lutsruatioualsr Usebtssebuk, össoblüsss äsr Drüssslsr Xoutsrsiw vom Dseswbsr 1897. — Dsr äsutseb-suglisebs Uauäslsvsrtrag. Tlsworial äs 1a librairis trauyaiss. Rsvus bsbäowaäairs äss livrss. Oowplswsut äs la bibliograpbis trauyaiss. keeusil äs oataloguss äss säitsurs, avso tabiss. 5 auuss. dir. 18—21. 71 ai 1898. 8". 8. 249—304. Vsrlag vou li. Ds 8ouäisr iu Daris. Oatalogas äss xubüoatious äu Tlsreurs äs Draues, 15, Uus äs i'Lobauäs-8aiut-6srwaiu, Daris, dir, 16. (Tlai 1898.) 8obwai 8". 44 8. wit Dortraits. Literaturblatt sür Armee und Marine. Monatliche Berichte über die Militär-Literatur aller Culturstaaten. Mit kriegsgeschicht lichen und literarischen Aussätzen, 1898. Nr. 5. (25. Mai.) 4°. Sp. 65—80 nebst Anzeigenbeilage, Verlag der Militär- Verlagsanstalt G, m. b. H. in Berlin. disäsrlauäsebs Dibliograpbis. bisst vau uisurv vsrsobsusu bosksu, kaartsu, srw. 1898. dir. 5. (30. Tlai.) gr. 8". 8. 33—40. Dsiäsu, H,. 77. 8ijtbott. Englisches Urheberrecht an Werken der Kunst, — Osterrieths Zeitschrift -Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht» veröffentlicht folgendes Urteil des Hohen Gerichtshofes von Eng land, das für deutsche Leser um deswillen beachtenswert ist, weil es — soweit nach der knappen Fassung geurteilt werden kann — eine den Entscheidungen deutscher Gerichte entgegengesetzte Auf fassung verrät. Es heißt dort: -Eine verbotene Nachbildung ist darin zu erblicken, daß der Herausgeber einer Zeitschrift zum Zwecke der kritischen Besprechung eines anderen Werkes und der in letzterem enthaltenen Abbildungen diese letzteren ohne Genehmigung ihres Urhebers abbildet. Die Widerrechtlichkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß nur wenige solcher Abbildungen reproduziert werden, — Urteil des Hohen GerichtLhosis vom 27. Februar 1897 (Oluust 1897, S. 835.)»
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