Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.06.1898
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- 06.06.1898
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4214 Nichtamtlicher Teil. 127, 6. Juni 1898. Sigogne, Emile, Wundersame Erzählungen. Autorisirte Ueber- setzung von Hedwig Lorsch. 112 S. 8". Leipzig 1895, M. Spohr. Seite 83—91. Sonntags-Kalender für Stadt und Land. 1896. 36. Jahrgang. 74 S. 4". Freiburg im BreiSgau, Herder'sche Verlagsbuchhandlung. Seite 27-32. Sophronizon, I., Geschichte der Reformation von ihrem Ursprünge bis auf unsere Zeiten. (Wissenschaftliche Volksbibliothek Nr. 43 -47.) 282 S. 16°. Leipzig, S. Schnurpfeil. Inserate am Schluß des Buches. Spamers illustrirte Weltgeschichte. 3. völlig neubearbeitete Auflage. VIII. Band. Illustrirte Geschichte der neuesten Zeit. I. Theil. 1789—1809. In 3. Auflage bearbeitet von Or. K. Sturmhoefel. XI, 692 S. 4°. Leipzig 1895, Otto Spamer. Seite 493-499. Staatslexikon. Herausgegeben von der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft im katholischen Deutschland durch vr. Adolf Bruder. 35. Heft. (IV.) Spalte 961—1120. 8°. Frei burg im Breisgau, Herder'sche Verlagsbuchhandlung. Spalte 981—996. Stacke, Professor vr. Ludwig, Hülfsbuch für den Unterricht in der Geschichte. 2. umgearbeitete Auflage. III. Theil. Neuere Zeit. VIII, 239 S. 8°. Oldenburg 1895, Gerhard Stalling. Seite 137 Zeile 24 von unten. , 159 , 14 von oben 6 Worte von rechts. Stegmann, Rudolf, Fürst Bismarck und seine Zeit. VIII, 164 S. 8°. Wolfenbüttel 1895, I. Zwißler. Seite 29-32. Steudel, Fr., Der religiöse Jugendunterricht. I. Haupttheil. 1. Heft. XI, 79 S. 8°. Heilbronn 1895, M- Kielmann. Struve, Heinrich von. Ein Lebensbild. Erinnerungen aus dem Leben eines Zweiundachtzigjährigen in der alten und neuen Welt. 145 S. 8°. Leipzig 1895, E. Ungleich. Seite 6. 7. 29-32. Suttner, Bertha von, Krieg und Frieden. Erzählungen, Apho. rismen und Betrachtungen. Zusammengestellt und heraus gegeben von L. Kätscher. 190 S. 8°. Berlin 1896, Rosenbaum L Hart. Seite 171 Zeile 12—15 von oben. Traumann, vr. R., Die Monarchomachen. Eine Darstellung der revolutionären Staatslehren des sechzehnten Jahrhunderts (1573 —1599). (Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen. Heraus gegeben von vr. G. Jellinek und vr. G. Meyer. Band I, Hest 1.) 88 S. 8°. Leipzig 1895, Duncker L Humblot. Trinius, A., Gegen den Strom und andere Geschichten. 286 S. 8". Minden i. W., I L. C. Bruns Seite 171-186. Trowitzschs Volkskalender. 1895. 68. Jahrgang. 264 S. 8°. Berlin, Trowitzsch L Sohn. Seite 190 Zeile 4—6 von oben. Vsseotti, Ivstitutiovss distoriss svolssisstisss vovi tosäsris. 8äitio VI rscognits s Llstdis Uiptwsir. Iowas II. 507 8. 8°. Vioäodonss 1895, üls^sr L 6c>. Seite 413—416 und auf Seite 417 Zeile 1—11 von oben. Vogt. I. G., Illustrirte Weltgeschichte rc. Heft 146-187. (V. Bd.) 8°. Leipzig, E. Wiest Nachfolger. Heft 180 Seite 391-394. , 183 . 441—448. . 184 . 449—452. Volksbote. Ein gemeinnütziger Volks-Kalender aus dem Jahre 1895. 58. Jahrgang. 224, 36 S. 8°. Oldenburg und Leipzig, E. Schulze. In der zweiten Pagination auf Seite 11 Zeile 4—5 von unten. Volks-Kalender, Christlicher. Ein freundlicher Erzähler und Rath geber für die liebe Christenheit aus dem Jahre 1896 55. Jahrg. 112 S. 8°. Kaiserswerth, Buchhandlung der Diakonissen-Anstalt. Seite 105-106. aus Minden-Ravensberg auf das Jahr 1897. 37. Jahrgang. 128 S. 8°. Gütersloh, C. Bertelsmann. 2. Nummer Seite 85—88. — sür das katholische Deutschland für das Jahr 1896. 112 S. 8°. M.-Gladbach, A. Riffarth. Seite 80—81. — Gemeinnütziger, für das Jahr 1895. 55. Jahrgang. 228. S. 8°. NeuhaldenSleben, C. A. Eyrauds Verlag. Seite 107. — neuer Niedersächsischer, sür das Jahr 1895. 96 S. 16°. Ham burg, H. Carly. 38-39. Volks- und Haus-Kalender, Jüdischer, sür das Jahr 1896. 43. Jahr gang. Herausgegeben von vr. M. Bronn. 268 S. 8°. BreSlau, W. Jacobsohn <L Co. 2. Pagination Seite 8—48. Wanderer, der kleine. Des -Boten- neue Folge. Volkskalender für 1895. 54. Jahrgang. 312 S. 8°. Landsberg. Volger L Klein. In der ersten Pagination Seite 150—152. Werner, I., Sociales Christenthum. Vorträge und Aussätze rc. VII, 223 S. 8". Dessau 1895, P. Baumann. Seite 194—296. Wernicke, Professor vr. C., Lehrbuch der Weltgeschichte für höhere Töchterschulen. 30. Auflage. Neu bearbeitet von vr. W. Zellmer. Mit einem Anhang: Lehrbuch der brandenburgisch-preußischen Geschichte von W. Zellmer. XIV, 288 S. 8°. Berlin 1894, A. Nauck L Co. Seite 208 Zeile 9 von unten 1.—3. Wort rechts. - - - 10 . . 1.-4. . links. - 210 .1-2. . 211 . 1 . oben. . 226 . 3 . unten 1.—5. Wort links. Im Anhang: Seite 51 Zeile 14—15 von unten. 2sglods, IVssot.x äsdlsmstor. 2biör rvisrsr^ dumor/stz-or v^ed sst^r, trssrsd ste. 120 str. 8°. I'o?.r>sü. Seite 3. 23—29 und 80. Kleine Mitteilungen. Reichsgerichtsentscheidung. — Der Beklagte, ein Verlags buchhändler zu Freiburg i. Br., ließ in seinem Verlage die Ueber- setzung des Romans eines in den Vereinigten Staaten von Nord amerika wohnenden Schriftstellers erscheinen, ohne von diesem oder dessen Verleger Erlaubnis erhalten zu haben. Auf Antrag des Klägers, eines Verlags in London, wurde in zweiter Instanz gegen ihn aus Unterlassung, Einziehung und Schadensersatz nach Maßgabe der ZH 18, 21, 22 des Urheberrechts-Gesetzes vom 11. Juni 1870 erkannt. Diese auf Artikel 2, 3, 5, 11 der Berner Konvention vom 9. September 1886 beruhende Entscheidung wurde gebilligt. Der Verfasser hatte das Verlagsrecht einer Firma in New Uork, letztere aber den alleinigen Vertrieb für England dem Kläger übertragen, und zwar mit der Maßgabe, daß die New Dorker Firma den Druck besorgen und die Unkosten sür An kündigung, Erlangung des Urheberrechtsschutzes, Verpackung und Verschiffung nach London tragen, Kläger 5 Prozent vom Detail preis der verkauften Bücher erhalten, dagegen, was er auch gethan hat, sich in das bei der Ltstionsrs Us.II in London gesührte Register über Urheberrecht als Verleger und London als Erscheinungsort ein tragen lassen, und daß die dem entsprechenden üblichen Bezeich nungen auf dem Titelblatt angebracht werden sollten. Sodann wurde der Roman im Buchhandel sowohl in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, als in England an demselben Tage ausgegeben, nachdem er vorher an Sortimenter versandt war. Hiernach war Kläger Verleger eines in einem Vcrbandslande (England) ver öffentlichten Werkes, dessen Urheber einem Nichtverbandslande (Ver einigte Staaten von Amerika) angehört. Denn aus dem Umstand, daß Kläger die Vervielfältigung nicht zu besorgen hatte, folgt nur, daß ein geteiltes und modifiziertes Verlagsrecht vorlag, dagegen konnte dies nicht dazu führen, dem Kläger die Eigenschaft eines Verlegers im Sinne des Artikels 3 abzusprechen, und ebenso konnte auf die Art der Belohnung und der Risikoübernahme kein ent scheidendes Gewicht gelegt werden. Sodann war als Land, in dem die erste Veröffentlichung stattgefunden hatte, also als Ursprungsland im Sinne des Artikel 2 Absatz 3, Engl and anzusehen, da die Ver öffentlichung in den Vereinigten Staaten von Nordamerika nicht früher stattgefunden hatte, und eine nur gleichzeitige Veröffentlichung in einem Nichtverbandslande nicht schadet, und für die Veröffent lichung nicht der Versand, sonder» der Zeitpunkt entscheidet, in welchem das Schriftwerk dem Publikum zugänglich gemacht wird. Dann aber durfte Kläger die unbefugte Uebersetzung nach Artikel 3, 5 verfolgen, und zwar ohne Rücksicht daraus, ob ihm auch das Ueber- setzungsrecht übertragen war. da das dem Verleger durch die Konvention von 1886 verliehene Recht nicht davon abhängig ge macht ist, ob der Verlagsvertrag das Recht der Uebersetzung mit umfaßt oder nicht. Das Uebereinkommen zwischen dem Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Januar 1895 konnte nicht in Betracht kommen, da ein eigenes Recht des Klägers, nicht dagegen ein etwaiges Recht des Verfassers, in Frage stand. (Urt. II 235/97 v. 3./17. Dez. 1897, mitgeteilt vom Reichsgertchtsrat Planck in der Deutschen Juristen-Ztg. Nr. 12 v. 1./6. 98.) Urteil des Kammergerichts zu Berlin. Reichs- preßgesetz ß 10. — Ein Zeitungsredakteur hatte sich gewei gert, ein Urteil zum Abdruck zu bringen, das ihm vom Amtsgericht in beglaubigter Abschrift mit dem Ersuchen zu. gesandt war, es gemäß § 200 des Strafgesetzbuches und 8 10 des Reichspreßgesetzes durch seine Zeitung bekannt zu machen. Er ist deshalb sreigesproche». -Mit Recht nimmt der Beru fungsrichter eine amtliche Bekanntmachung nur dann für vorliegend an, wenn der Erlaß sich seinem Inhalt, seinem Wort-
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