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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1898
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- Deutsch
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HS 132, 11. Juni 1898. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 4867 mächtig ziehtS ihn hinaus in die Ferne. Auch im Leipziger Buch. handlungs-Gehilsen-Verein wurde diesem bisher durch die Meß- arbeiten und die ungünstige Witterung gewaltsam zurückgedrängten Trieb in die Weite am verflossenen Sonntag durch den rührigen Vorstand Rechnung getragen und ein Ausflug veranstaltet. Und wahrlich, ein günstigerer Tag konnte zu diesem Unternehmen nicht ausersehen werden! Ein wolkenloser Himmel mit prächtigem Sonnenschein, der durch eine kühlende Brise in seiner Wirkung aufs angenehmste gemildert wurde, lachte über der fröh lichen Schar von einigen 30 Mitgliedern, die sich am Thüringer Bahnhof eingefunden hatten, um sich via Zeitz nach Crossen entführen zu lassen, wo in einem Aussichtswagen der anschließen den Sekundärbahn die Weiterbeförderung zum Ausgangspunkt der Fußwanderung, Station Kursdorf, vor sich ging. Von hier aus wurde die allen Naturfreunden warm zu empfehlende Fußtour durch das Mühlthal, am schattigen Waldesrande entlang, unternommen. War die Stimmung der Teilnehmer schon auf der landschaftlich lohnenden Bahnfahrt eine heitere gewesen, so steigerte sie sich noch wesentlich beim Anblick des in allen Abstufungen herr lichsten Grüns prangenden Waldes und der blühenden Wiesenflächen, die hier und da durch malerisch gelegene Gehöfte unterbrochen und durch ein munter rieselndes Bächlein belebt wurden. Die Lungen der Wanderer dehnten sich, wohlig den erquickenden Waldes- und Wiesenduft einatmend. Nur schüchtern wagte ab und zu eine sanges freudige Kehle die heilige Stille der hehren Gottesnatur zu unter brechen, und munter schritt die kleine Truppe dahin, von Zeit zu Zeit rückwärts schauend, das wechselnde Panorama in sich ausnehmend. Vorbei an Bad Walkmühle und der Froschmühle gings über Weißenborn nach Kloster-LauSnitz, wo Mittagsrast gehalten wurde. Im Garten des Hotel Fürstenhof fanden wir bei flotter Bedienung und civilen Preisen eine ausgezeichnete Verpflegung. Als dann später noch ein »Schälchen Heeßer- genehmigt und die un- vermeidlichen Postkarten mit Ansicht an -Muttern- und den zu zwei Drittel durch Abwesenheit glänzenden Vorstand ab. geschickt waren, erfolgte gegen >/,3 Uhr der Aufbruch. Am hübsch gelegenen Waldschlößchen vorbei gings die durch den Wald sich hinziehende Straße entlang nach Tautenhain, wo Reichstags wahl-Versammlung abgehalten werden sollte und zur Verzweiflung des Wirts die für das Komitee bestimmten Tische in übermütiger Stimmung von den Leipziger Touristen eingenommen wurden. Erst nach der beruhigenden Versicherung, daß es lediglich auf eine kurze Anfeuchtung der Kehlen abgesehen sei, zog sich die Aufsicht führende bewaffnete Macht bescheiden zurück, und eine schmucke Dorfhebe durfte nunmehr mit Genehmigung des Ge bieters den Altenburger Trank kredenzen. Unter Führung eines Eingeborenen wurde auf prächtigen Wiesen- und Waldsußsteigen wieder die nach Köstritz, dem Endziel der Wanderung, führende Hochstraße erreicht. Von beiden Seiten leuchteten die freundlichen Ortschaften aus dem frischen Grün der Thalsenkungen hervor und bildeten einen hübschen Abschluß der gewonnenen Natureindrücke. Im Gasthof zum Löwen wurde ein frugales Mahl eingenommen, wobei das bekannte Köstritzer Bier an der Quelle versucht wurde. Ein Schoppen ausgezeichneten Lichtenhainers wurde sodann noch am Bahnhof probiert, und heimwärts gings. Gegen '/,10 Uhr traf man in Leipzig-Plagwitz ein, von wo jeder höchst befriedigt den häuslichen Penaten zusteuerte. (1. 8. Sprech Zur Auslegung der fVerkehrsordnung. Wie bei jedem Gesetze die Meinungen der Parteien über die Auslegung der einzelnen Paragraphen weit auseinandergehen, so wird es auch bei der Verkehrsordnung der Fall sein. Wird ein streitiger Punkt bekannt, so ist es sehr wünschens wert, daß von berufener Stelle erklärt wird, wie der Paragraph entstanden und wie der Wortlaut gemeint ist, da bei uns ein Ge richtshof, dessen Entscheidungen ein Präjudiz bilden, nicht vor handen ist. § 30 der Verkehrsordnung schreibt vor, bis wann die Re- mittenden einzulaufen haben. Für den Sortimenter ist es aber doch ganz unmöglich, alle, wer weiß wie weit ausstehenden Novitäten vor der Messe bereit zu halten, wenn er nicht durch Unterlassung aller Ansichtssendungen sein und der Verleger Interesse arg schädigen will. Nach der An sicht der in einem Kreisvereine mit der Durchberatung der Ver kehrsordnung Beauftragten habe man sich gegen verlegerische Jn- kulanz durch den Vermerk »Nachremittenden vorbehalten zu schützen. Der Sortimenter sagt damit: »Da es nicht möglich war, zu dem in § 30 gegebenen Termine alles zur Remission zu beschaffen, so behalte ich mir vor, einzelnes, sobald es mir mög lich ist, nachzuremittieren-. — Personalnachrichten. Audienz. — Die Herren Verlagsbuchhändler Richard Bong und Buchdruckereibesitzer Georg Büxenstein in Berlin hatten am 9 d. M. die Ehre, von Seiner Majestät dem Kaiser in Audienz empfangen zu werden und Seiner Majestät das aus ihren Geschäften hervorgegangene Prachtwerk -Unser Kaiser, zehn Jahre der Re gierung Kaiser Wilhelms II.» persönlich überreichen zu dürfen. Historische Kommission der bayerischen Akademie der Wissenschaften. — Der Vorstand des lstituto tlustriaoo in Rom Herrenhaus-Mitglied Hofrat vr. Ritter von Sickel wurde von der historischen Kommission der königlich bayerischen Akademie der Wissenschaften zum Präsidenten gewählt. Vor ihm haben Leo pold von Ranke, Heinrich von Sybel und Alfred von Arneth dieses wissenschaftliche Ehrenamt bekleidet. Unfall. — Der Präsident der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien Professor Ur. Eduard Sueß hatte am 8. d. M. einen ernsten Unfall. Er fiel, wie die Wiener Zeitung meldet, in der Jasomirgottstraße in Wien über ein im Trottoir angebrachtes zur Zeit geöffnetes und unbewachtes Kellerloch, in das Brauknechte Bierfässer hinabzulassen beschäftigt waren. Vor dem Sturz in die Tiefe bewahrte ihn nur der Umstand, daß ihm im letzten Augenblick noch ein Festhalten am Rande der Oeffnung ge lang. So kam er zum Glück mit Hautabschürfungen davon. Er wurde zu Wagen in seine Wohnung gebracht. Die Verletzungen sind schmerzhaft, aber nicht ernster Natur. Gestorben: am 8. Juni in Dresden, 79 Jahre alt, der dramatische Schrift steller vr. Georg Köberle. Am 21. März 1819 in Nonnenhorn am Bodensee geboren, kam er nach Besuch des Gymnasiums zu Augsburg in das Ooilsgiuw uorwaniouiu zu Rom, aus dem er entfloh, um in München und Leipzig Philosophie und Jura zu studieren. 1846 veröffentlichte er die »Aufzeichnungen eines Jesuitenzöglings-, die großes Aufsehen erregten. Seine Lausbahn als Dramatiker begann er mit dem fünfaktigen Schauspiel »Die Mediceer-, dem er später die Tragödie -Heinrich IV. von Frankreich-, -Max Emanuels Brautfahrt-, »George Washington-, »Die Heldin von Dorktown- u. a. folgen ließ. In den Jahren 1853—56 suchte Köberle als Bühnenleiter in Heidelberg sich auch praktische Erfahrungen anzueignen und wurde infolge seiner Reformschrist -Die Theaterkrisis im neuen deutschen Reich- im Oktober 1872 zum Direktor des Karlsruher Hostheaters ernannt. Der Theateridealist scheiterte hier aber schnell; schon Ostern 1873 mußte er diese Stellung wieder aufgeben. Er siedelte hieraus nach Mannheim, dann nach Wien, später nach Dresden über und veröffentlichte seitdem die Schriften: -Meine Erlebnisse als Hostheaterdirektor-, »Berliner Leimruthen und deutsche Gimpel«, -Der Verfall der deutschen Schaubühne und die Bewältigung der Theater-Calamität-, »Brennende Theaterfragen-, »Das Drangsal der deutschen Schaubühne-. Außerdem schrieb er den Roman -Alles um ein Nichts- und die gegen den Jesuitis mus gerichtete Schrift -Deutsche Antwort auf welsche Projekte. (Stuttgart 1870)-. saal. MSchreiber^dieseskbittet um Ausklärung oder Belehrung seitens eines der Herren, die mit der Abfassung der neuen Verkehrs ordnung beauftragt waren, ob seine Auffassung richtig ist. In der Abgeordneten-Versammlung äußerte der Vorsitzende des deutschen Verlegervereins, daß man unbestimmte Fristangaben gewählt hätte, um den Sortimenter vor »chikanöser- Behandlung seitens des Verlegers zu schützen. Nun schreibt dem Verfasser dieses ein Verleger: -Der § 30 der Verkehrsordnung schreibt klipp und klar vor, bis wann der Ver leger Remittenden anzunehmen hat — dieser Zeitpunkt ist vor über, wodurch auch Ihr Vorbehalt bezüglich Nachremittenden hin fällig wird-. — Oder hat dieser Verleger recht? Dieser erkennt also das Recht eines Vorbehaltes nicht an. Wie soll sich nun der Sortimenter vor der vorerwähnten -chicanösen- Behandlung sichern? Entweder muß der Vorbehalt einzelner Nachremittenden (noch ausstehender Novitäten) gelten mit der Frist für gestrichene Disponenden, oder der Sortimenter muß auch das Gesperrte, was er nicht mitremittieren kann, disponieren, dann hat er das Recht auf die Frist für ge strichene Disponenden von selbst. 576»
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