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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-06-15
- Erscheinungsdatum
- 15.06.1898
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- Deutsch
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135. 15. Juni 18S8. Nichtamtlicher Teil. 4463 Nichtamtlicher Teil. Verein der mährisch-schlesischen Buchhändler. VII. ordentliche Hauptversammlung am Sonntag den 22. Mai in Brünn. (Aus der Oesterr.-ungar. Buchhändler-Correspondenz.) Indem er die Beschlußfähigkeit der Versammlung (da von 4» Mitgliedern 2l teils persönlich, teils durch Vollmacht vertreten waren) feststellte, begrüßte der Vereinsobmann Herr Carl Winkler die erschienenen Kollegen aufs herzlichste und bemerkte, daß vier neue Mitglieder: Wagner'sche Buch handlung (Josef Webering) in Bregenz, Wilh. Seidel in Auspitz, Ignaz Matiöek in StraLnitz und Ernst Pika in Brünn, unserem Vereine beigetreten seien. Herr Blakek in Frei waldau habe seinen Austritt angezeigt und diesen damit begründet, daß er in Zukunft nur dem Buchdruckereifache seine Thätigkeit widmen wolle. »Das letzte Jahr hat dem Verein einen überaus schmerzlichen Verlust gebracht, indem das hochgeachtete Ehrenmitglied, der Obmann-Stellvertreter Herr Otto Goll- mann in Troppau, nach einem längeren Siechtum mit Tode abgegangen ist Dem Verewigten ist insbesondere die Gründung des Vereines zu verdanken. Er war stets ein unerschrockener, rastloser Kämpfer für die Interessen des Gesamtbuchhandels. Wo es galt, für das Gesamt wohl des Standes einzutreten, war er immer bereit, alle seine Kräfte dem Vereine zur Verfügung zu stellen. Sein Tod hinterläßt deshalb eine große Lücke in unserem Ver eine Möge diesem Ehrenmanne, der unermüdlich bis an sein Ende für das Beste unseres dornenvollen Standes gerungen, die Erde leicht werden. Sein Andenken soll stets in uns fortleben!« Zum Zeichen der Trauer und dankbaren Erinnerung erhob sich die Versammlung von ihren Sitzen. (An der Bahre des Verstorbenen ist seinerzeit von seiten des Vorstandes ein Kranz niedergelegt worden.) Zur weiteren Tagesordnung übergehend, erstattete Herr August Berger den Bericht über den günstigen Stand der Vereins-Kasse und berichtete sodann über den Hauptpunkt der diesjährigen Hauptversammlung: die Statuten der Landes genossenschaft der mährisch-schlesischen Buchhändler in Brünn »Der Hauptzweck der Bildung einer Genossenschaft liegt, ebenso wie der des bisherigen Vereins der mährisch schlesischen Buchhändler, in der Pflege des Gemeingeistes, in der Erhaltung und Hebung der Standesehre unter den Genossenschaftsmitgliedern und Angehörigen, sowie in der Förderung der gemeinsamen Humanitären und gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder und -Angehörigen. Zugleich aber auch in der Loslösung von unnatürlichen und unfreiwilligen Verbindungen mit anderen uns sonst fernstehenden kaufmän nischen Elementen. Insbesondere hat die Genossenschaft an die Gewerbebehörde ihr Gutachten abzugeben, wenn diese Be hörde vor Verleihung einer neuen Konzession, falls ihr die zweifellose Stichhaltigkeit des vom Bewerber beigebrachten Nachweises der Befähigung oder auch das Bedürfnis zur Erteilung einer neuen Konzession nicht genügend dargethan erscheint, ein solches Gutachten verlangt. Durch die Bildung der neuen Genossenschaft soll auch erreicht werden, daß alle diejenigen, die eine Buchhandlungs-Konzession in den Pro vinzen Mähren und Schlesien erlangt haben, nun unbedingt verhalten sind, der neuen Genossenschaft beizutreten, und jeder Art der Unbotmäßigkeit und Schleuder ei sofort ein Ziel von seiten des Genossenschafts-Vorstandes gesetzt werden kann. Selbstverständlich ist, daß mit der Genehmigung der Statuten der Genossenschaft dafür der Verein der mährisch schlesischen Buchhändler als aufgelöst zu betrachten ist.» Nach lebhaften Debatten, an denen sich die meisten Mit glieder rege beteiligten, wurden die Statuten nach unwesent lichen Abänderungen einhellig angenommen und dem Referenten Herrn Berger für seine Mühewaltung und die gediegene Motivierung der nun der Behörde behufs Genehmigung vor zulegenden Statuten allseitig der Dank votiert. Ein weiterer Punkt der Versammlung betraf »die Haf tungen des Buchhandels den Bacherverboten gegenüber (Z 24 des Preßgesetzes)« — Es wurde darauf hingewiesen, daß es doch nicht im Sinne der Preßgesetzgebung gelegen sein könne, daß der Buchhandel für alle Verbote, die in irgend einem Provinzstädtchen erflossen seien, sofort verantwortlich gemacht werden könne, wenn ihm nicht zuvor durch die politischen Organe ein solches Verbot bekannt gegeben worden sei. Da ein solcher Zwang, alle Zeitungen der einzelnen Provinzen zu lesen, unmöglich ausgeübt werden könne, so sei das k. k. Justizministerium im Wege des geehrten Vorstandes der öster reichisch-ungarischen Buchhändler anzugehen, irgend eine Ver fügung zu treffen, damit die Verlautbarung von Bücherver boten rechtzeitig dem Buchhandel zugänglich gemacht werde und erst dann, wenn dies vorausgegangen sei, die Haftung des Buchhandels einzutreten habe. Ebenso ist in der letzten Zeit der Sinn des 8 23 des Preßgesetzes von seiten der untergeordneten Behörden irrig gedeutet worden, und es müßte danach jede Massenver sendung von ersten Heften oder Nummern per Post als eine unerlaubte Kolportage betrachtet und geahndet werden. Daß dadurch alle Grundlagen des Buchhandels unterbunden würden, sei außer Zweifel, und hoffentlich werde der oberste Gerichtshof bei dem letzten Falle (Bornemann in Znaim) eine solche freisinnige Entscheidung treffen, daß kein Anlaß gegeben sei, ebenfalls beim Justizministerium vorstellig zu werden, um diese irrtümliche Auffassung auch in Zukunft nicht aufkommen zu lassen. Bei der Neuwahl des Vorstandes wurde, auf Vorschlag des Herrn Richard Karafiat, der bisherige Vorstand mit dem Danke für seine Mühewaltung wieder, und an Stelle des verstorbenen Herrn Otto Gollmann Herr Adolf Hohn, Firma Fröhlich's Witwe in Bielitz, zum Obmann-Stellvertreter neu gewählt Als nächstjähriger Versammlungsort wurde neuerdings Brünn in Aussicht genommen. Mit dem verbindlichsten Danke für die auf den bisherigen Vorstand gefallene Wieder wahl schloß der Vereinsobmann die Versammlung, die neuer dings durch zahlreiche Beteiligung die Gemeinsamkeit ihrer Interessen zu erbringen wußte. 6. iv. Ziele. Wege und Grenzen der neuen Richtung im deutschen Buchgewerbe, so lautete das Thema, über das Herr vr. P. Jessen, Direktor der Bibliothek des Königlichen Kunstgewerbemuseums in Berlin, am Sonnabend den 11. Juni 1898 im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig vor einer sehr zahlreich erschienenen Hörerschaft sprach. Redner bemerkte zu Beginn, daß er den Vortrag auf Anregung des Centralvereins für das gesammte Buchgewerbe halte. Obwohl jetzt die Hundstage nahten und gerade keine günstige Zeit für Vor träge sei, so habe er den Vortrag doch noch vor der Reisezeit halten wollen, da mit Rücksicht auf die Pariser Weltausstellung die Zeit dränge. Das genannte Thema habe er gewählt, da es gegenwärtig die brennende Frage sei. Jeder wisse, wie lebhaft diese umstritten würde. Aber in den Urteilen seien Richtiges und Falsches gemischt, weshalb man sich frage: worin denn das Wesen der neuen Richtung bestehe. Hier sei es nicht anders wie im ganzen deutschen Kunst gewerbe. Auch hier sei ein Kampf. Aber nicht die Aeutzerlichkciten seien wesentlich, sondern vielmehr eine Reform aus dem Grunde. 589»
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