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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-06-15
- Erscheinungsdatum
- 15.06.1898
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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135. 15. Juni 1898. Nichtamtlicher Teil. 4465 sätze: das Aeußere nicht zu bunt zu gestalten, sondern einfach, aber von klarer Wirkung. Im speziellen aber möge man den Einband als Einheit mit dem Buche auffassen. Ernsthafte und selbständige Künstler möge man heranziehen. Man solle z. B. die Arbeiten eines Klinger, Eckmann u. a. ansehen, die jedesmal ein Schlager wären. Die übrigen graphischen Künste könne er heute nicht mehr alle, am wenigsten eingehend besprechen. In der Technik, der Massen herstellung, ganz besonders in der Reproduktion, den wissenschaft lichen Illustrationen, dem Holzschnitte stünden wir unseren Mann. Aber auch diese Techniken müßten selbständig künstlerisch ausgenutzt werden. Es herrsche im deutschen Buchgewerbe überall deutsche Kunst. Die Künstler seien bei uns zu finden. Das Urteil der Ausländer über die neuen Arbeiten sei äußerst günstig und verhieße das Beste. Aber man möge sich in ganz Deutschland nach wirklichen Künstlern umsehen, sich nicht mit Buchgewerblern und Spezialisten begnügen und von den Künstlern auch technisches Verständnis verlangen. So möge man die neue Richtung verstehen. Ihr Wesen liege in der Betonung der ernsten Grundsätze, ihr Ziel sei die echte Kunst; nur wenn ihre Grenzen erkannt würden, könne sie dauernd von Nutzen sein. So arbeite jeder einzelne, einer für alle, alle für einen, auch in den Fragen des Geschmacks, daß die Kunst im Buchgewerbe uns in Paris zum Siege verhelfe. Zum Schlüsse zeigte Redner noch durch einen Projektions apparat verschiedene ältere mustergiltige Drucke. Allgemeine Heiterkeit erregte es, als innerhalb dieser vorzüglichen Sachen plötzlich ein Buchtitel in der sogenannten freien Richtung erschien, der zu den anderen in einem schroffen Gegensatz stand und alles eher als mustergiltig war. Reicher, anhaltender Beifall wurde Herrn Direktor vr. Jessen für seinen hochinteressanten Vortrag zu teil. Herr Kommerzienrat Meißner dankte im Namen des Centralveretns für das gesammte Buchgewerbe für die lehrreichen Ausführungen des Redners und seine Anregungen. Der größte Teil der Anwesenden verweilte noch längere Zeit in dem Saale, um die ausgestellten Bücher und Druckproben der neuen Richtung eingehend zu besichtigen. W. Kleine Mitteilungen. Telegraph und Telephon. — Die hier schon erwähnte neue Verfügung des Staatssekretärs von Podbtelski, betreffend Zu sprechung von Telegrammen, lautet nach dem Reichsanzeiger wie folgt: Um den Fernsprecher in größerem Umfange als bisher für die Bestellung und für die Auslieferung von Telegrammen nutzbar zu machen, hat das Reichs-Postamt die hierfür zu zahlenden Gebühren vom 1. Juli ab ermäßigt und vereinfacht. Gegenwärtig wird für jedes mittels Fernsprechers zugesprochene oder aufgenommene Tele- gramm eine Grundgebühr von 10 ^ und außerdem eine Gebühr von 1 H für jedes Wort vom Empfänger bezw. Auslieferer erhoben. In Zukunft sollen Telegramme an Fernsprechteilnehmer, wenn diese die Uebcrmittelung auf telephonischem Wege verlangen, gegen eine feste Gebühr von 10 -Z für das Telegramm zugesprochen werden; die Gebühren für die telephonische Auflieferung von Nach richten sollen 10 -ß für jede angefangene Reihe von 10 Worten, mindestens aber 20 ^ für das Telegramm, betragen. Die Uebermittelung ankommender Telegramme durch den Fern sprecher findet stets nur, wenn es der Empfänger beantragt hat, statt und ist im allgemeinen auf Telegramme in deutscher Sprache beschränkt; Telegramme in fremder oder verabredeter Sprache sind zur Vermeidung von Mißverständnissen in der Regel durch Boten abzutragen, was auch in allen Fällen dann zu geschehen hat, wenn anzunehmen ist, daß die Telegramme auf diese Weise schneller und sicherer zugestellt werden (z. B. Telegramme von sehr großer Länge), oder daß die Zustellung durch Boten der Absicht des Absenders mehr entspricht (Glückwunsch-Telegramme zu Familienfesten rc.). Nach Berlin gerichtete Telegramme können den Teilnehmern, die den erforderlichen Antrag gestellt haben, nur dann zuge sprochen werden, wenn die Telegramme entweder eine beim Haupt- Telegraphenamt eingetragene abgekürzte Adresse tragen, oder wenn darin vor dem Namen des Empfängers die Bezeichnung des Fern sprechanschlusses nach Amt und Nummer enthalten ist. Dies kann durch eine einzige mehrstellige Zahl geschehen, deren erste Ziffer die Nummer des Vermittelungsamtes und deren folgende Ziffern die Nummer des Anschlusses bedeuten, z. B. 61642 — Amt VI, Nr. 1642 (Amt 1a ist nur mit 1 zu bezeichnen). Der Angabe von Straße und Hausnummer bedarf es in diesem Falle nicht. Telegramm- empsänger in Berlin, für welche eine abgekürzte Telegramm-Adresse nicht eingetragen ist, werden also, wenn sie die Uebermittelung der Telegramme durch den Fernsprecher wünschen, nicht nur den ent- Fünfuiidjcchzigiter Jahrgang. sprechenden Antrag an das Haupt-Telegraphenamt zu richten, sondern auch dafür jzu sorgen haben, daß ihre Korrespondenten Amt und Nummer der Anschlüsse der Adressaten an den Kopf der Telegramme setzen. Bei Telegrammen nach anderen Orten als Berlin ist, wenn sie zugesprochen werden sollen, die Bezeichnung durch Angabe des Fernsprechanschlusses zwar nicht geboten, aber ebenfalls zulässig. Doch werden auch diese Telegramme nur dann zugesprochen, wenn der Empfänger es beantragt hat. Durch die hier mitgeteilte Anordnung ist übrigens dem Publikum die Möglichkeit gegeben, ganz allgemein in der Telegramm-Adresse die Angabe der Straße und der Hausnummer des Empfängers in einfacher Weise durch die an den Kopf des Telegramms zu setzende Bezeichnung seines Fernsprechanschlusses zu ersetzen. Entweder hat der Adressat das Zusprechen der für ihn eingegangenen Tele gramme beantragt, dann sinder in der Regel ihre telephonische Uebermittelung statt, oder er hat einen solchen Antrag nicht ge stellt, dann werden sie ihm in der gewöhnlichen Weise zugestellt. Die zugesprochenen Telegramme gehen dem Empfänger außerdem in einem verschlossenen Umschläge durch die Post zu. Der Gebühren betrag für das Zusprechen wird auf dem Umschlag angegeben und durch den Boten eingezogen. Eine Gebühr für das Zusprechen und die Zustellung wird nicht erhoben, wenn der Eilbotenlohn vom Aufgeber vorausbezahlt war. Die Gebühren für die Auflieferung von Nachrichten durch den Fernsprecher werden nicht mehr wie bisher auf Grund von ausgeschriebenen Rechnungen eingezogen; über jede aufgelieferte Nachricht wird vielmehr auf einem besonderen Zettel ein Vermerk unter Angabe der Gebühren zurückbehalten; diese Zettel werden gesammelt und in ähnlicher Weise, wie dies jetzt in Berlin bei der Einziehung der Gebühren für Ferngespräche geschieht, dem Teil nehmer allmonatlich zur Entrichtung des auf ihn entfallenden Ge samtbetrags vorgelegt werden. Preßgcsetz in Italien. — Nach Meldungen der römischen Blätter befindet sich unter den Maßregeln, die die Regierung dem Parlament zu unterbreiten gedenkt, auch ein Gesetzentwurf über die Ordnung der Presse. Nach diesem Entwürfe soll die Einrichtung des Giranten beseitigt und seine strafrechtliche Verantwortlichkeit aus den Direktor und den Drucker übertragen werden. In gewissen Straffällen soll auch der Verfasser eines inkriminierten Artikels zur Verantwortung gezogen werden können. Auch soll in dem Ent würfe die Suspendierung eines Blattes zugelassen sein. In Oesterreich verboten. — Das k. k. Landes- als Preß, gericht in Linz hat mit dem Erkenntnisse vom 27. Mai 1898, Pr. 8/2, die Weiterverbreitung der 28. Auflage der Druckschrift: -Die volle Wahrheit über den Tod des Kronprinzen Rudolph von Oesterreich- von Ernst Edlen von der Planitz. Verlag von A. Piehler L Comp, in Berlin, nach § 493 St.-P.-O. verboten. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler, diatnras Xovitatss. Lidliograpdis nsusr Ursobsinuugsu gllsr Uänclsr auk äsm Osbists äsr dlatnrgssobiobtg uuä äsr sxaotsn IVisssnsebakton. Usrausgsgsbsn von R. Prisäiänäsr L 8obn in Lsrlin. XX, Oabrgang 1898. dir. 10. (Nai.) 8". 8. 293— 316. dir. 4383—4764. Vsrrsiobvis sinsr Xnenbl nsusrsr öüobgr. Xatig.-Xataiog dir. 80 von Xart Xrstis in Oissssn. 8". 12 8. 348 Xro. Xs-Isnäsr tür 1899. I-Lgorvoresiobuis I von Otto Naisr vor mals Ruä. Oisglsrs Oolportags-Orosso-öuobbanätung in Usipeig. (dckanuskript kür Luobbünälsr.) 8". 56 8. XIlgsmsins Ossobilliits nnci Osograxbis. Xntigu.-XatsloK dir. 13 von Wane ksvb in Uannovsr. 8". 43 8. 1230 kirn, ksissn sxeiusivs 8ebevsir; Osogrupbig; Mbnograpbis. Xntig,- Xatslog dir. 197 von rllbort kanstsin, 8otievsiLgrisodss Xnti- guariat in 2üriob. 8". 87 8. 2400 dirn. Eine europäische Universität in China. — Ein Dekret des Kaisers von China vom 11. d. M. ordnet, wie Wolffs Tele, graphenbüreau mitteilt, die Errichtung einer Universität nach europäischem Muster in Peking an. Hohe Würdenträger erhielten die Weisung, unverzüglich über die Ausführung des Dekrets zu beraten. Holtzendorfs-Preis. — In der sechsten deutschen Landes versammlung der internationalen kriminalistischen Vereinigung, die vom 1. bis 4. d. M. in München getagt hat, wurde durch von Liszt mitgeteilt, daß der Preis der Holtzendorff-Stistung für die beste Bearbeitung der Frage der Deportation dem Rechtsanwalt vr. Korn-Berlin unter sechs Bewerbern zuerkannt worden sei. 590
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