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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-06-17
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1898
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- Deutsch
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137, 17, Juni 1898. Nichtamtlicher Teil. 4531 Ueberblick beredtes Zeugnis für das unablässige Bemühen der Firma, alle ihre Kräfte der Förderung des geistigen Lebens und der Wissenschaft zu widmen, und besonders beweisen die vielen umfangreichen litterarischen Unternehmungen und reich ausgestatteten kostspieligen Prachtwerke, wie sie in Verfolgung dieses Zieles Mühen und Opfer nicht gescheut hat. Von vielen Seiten hatte sich die Verlagshandlung bei ihrer unausgesetzt fortschreitenden Thätigkeit einer wohlwollenden An erkennung zu erfreuen. In einer stattlichen Reihe von Auszeich nungen und Ehrungen, die dem Begründer der Firma (Wilhelm von Braumüller, geb. 19. März 1807, gest. 25. Juli 1884) von vielen regierenden Fürsten zu teil wurden, sowie in der Zuer kennung erster Preise auf internationalen Ausstellungen hat diese Anerkennung bisher ihren schönsten Ausdruck gefunden. Getreu den Traditionen des Gründers führte nach dessen Tode sein Sohn Wilhelm von Braumüller jun. das umfangreiche väter liche Geschäft fort, bis sein leider nur allzufrüh erfolgter Tod (30. Dezember 1889) ihn seiner Thätigkeit entriß. Mehrere Jahre wurde nunmehr die Firma durch langjährige Mitarbeiter des HauseS im Sinne der Verstorbenen, dabei aber auch mit Verfolgung neuer Ziele geleitet, bis die Enkel des Begründers, Adolf und Rudolf von Braumüller, die noch zu Lebzeiten ihres Vaters ihre buchhäudlerische Ausbildung im väterlichen Geschäfte begonnen halten, am 1. Januar 1894 als öffentliche Gesellschafter in die Firma eintraten. Möge die hochangesehene Firma auch fernerhin blühen! Kleine Mitteilungen. Besteuerung der Großbazare, Warenhäuser und Bersandgeschäfte. — Der Bund der Handel- und Gewerbe treibenden hat den preußischen Finanzminister schriftlich um Auskunft gebeten, welche Maßnahmen seitens der Regierung im Anschluß an die im Finanzministerium stattgefundene Konferenz betreffs der Umgestaltung der Gewerbesteuer, bezw. der Besteuerung der Großbazare neben den von den Kommunen zu erwartenden Vorschlägen, namentlich in Rücksicht auf die drohende Vermehrung der Warenbazare, beschlossen seien. In der dem Vorstande zuge gangenen, vom 5. d. M. datierten Antwort spricht der Finanzminister die Erwartung aus, daß die Kommunen der an sie ergangenen Auf forderung der Regierung durch geetgneteVorschlägeentsprechen werden. Es heißt weiter in dem betreffenden Schreiben: -Sollte es sich be stätigen, daß eine den kommunalen und sozialpolitischen Rücksichten entsprechende Umgestaltung der bestehenden Gewerbesteuer im Wege der kommunalen Autonomie keinen ausreichenden Erfolg erwarten läßt, so würde auch der Eventualität eines landesgesetzlichen Ein greifens näher getreten werden müssen, wenn auch bei Einschlagung dieses Weges trotz sorgfältiger Erwägung die besonderen Verhältnisse und Bedürfnisse der einzelnen Gemeinden, wie dies auch von ver schiedenen Seiten in der Konferenz anerkannt wurde, nur in ge ringerem Matze Berücksichtigung finden könnten.- Unbestellte Anzeigen. — Unter dieser Ueberschrift findet sich in Nr. 48 der Papierzeitung vom 16. Juni folgende Beschwerde, die uns sehr berechtigt scheint: -Bereits verschiedene Male erhielt ich von dem angeblichen Verlage eines Export-Adreßbuches eine Anzeigen-Rechnung, ohne einen bezüglichen Auftrag erteilt zu haben, und am gleichen Tage traf auch schon ein Postauftrag in Höhe des Rechnungsbetrages ein, den ich selbstverständlich nicht einlöste. Ich hörte dann von der Sache nichts mehr. Dieser Verlag, dessen Name mir leider entfallen ist, scheint jetzt unter einem andern Titel sein Verfahren fortzusetzen. Ich empfing nämlich seitens einer Administration von Adreßbüchern eine 100 betragende Anzeigen-Rechnung, der heute ein Postauf trag in gleicher Höhe folgte. Der Rechnung lag eine Anzeige meiner Firma bei, welche anscheinend als Korrektur-Abzug oder Beleg dienen soll, die aber aus Nr. 29 der Papier-Zeitung vom 11. April 1898 herausgeschnitten ist. Im übrigen ist dies eine halbseitige Anzeige, während die Rechnung auf eine ganzseitige lautet. Ich halte es für angebracht, einem derartigen Gebühren durch Bekanntmachung in der Presse nach Möglichkeit Einhalt zu thun, und möchte Sie zwecks Erwähnung der Sache in der Papier-Zeitung davon in Kenntnis gesetzt haben. 6!.- DieRedaktion der Papierzeitung giebt hierzu folgende erläuternde und kritische Bemerkungen, welchen letzteren man sich nur an schließen kann: -Die Sendung der Administration besteht: 1. aus einem gedruckten Prospekt des Adreßbuches, worin die Preise der Anzeigen angegeben sind, 2. aus einer Rechnung von 100 ^ für 1 Anzeigen-Seite und 3. aus einem Begleit-Druckbries. In letzterem haben die maßgebenden letzten Sätze folgenden Wortlaut: "Zu Ihrer Bequemlichkeit haben wir uns erlaubt, nach dem uns zu Gebots stehenden Material die Eintragung Ihrer geschätzten Firma nach Schema-Vorlage vorzunehmen, und bitten wir höflichst, eventuelle Aenderungen uns bald- gefälligst mitzuteilen. --Die Aufnahme nach angefügtem Jnseratentext würde sich nach beiliegender Berechnung stellen, und bitten wir Sie, uns den Betrag bei Ihrem Einverständnis mit der Aufnahme gütigst einzusenden, andernfalls uns zu erlauben, Ihnen nach Ihrer vorgenommenen Aenderung, Zusätze u. s. w. neue Rechnung zukommen zu lassen und den Betrag ohne Spesen für Sie durch die Post erheben zu dürfen.-- -Hierin ist nur mitgeteilt, wie hoch sich die Kosten einer Aufnahme nach beiliegender Rechnung stellen würden; aber weder in der Zuschrift, noch in der Rechnung ist irgendwo gesagt, daß die Aufnahme schon bestellt ist. Daß der Ver leger trotz mangelnder Bestellung einen Post-Auftrag gesandt hat, erscheint allerdings ungehörig und könnte vielleicht als -grober Unfug- angesehen werden. Ob er, wie unser Bezieher annimmt, darauf rechnet, daß solche Post-Aufträge aus Un kenntnis, Ueberhäufung mit Arbeiten oder dergleichen von dem Kassenführer manchmal eingelöst werden, wird sich schwer er. Mitteln lassen. Der Empfänger solcher Rechnungen, Schriftstücke und Postaufträge kann diese jedoch völlig unbeachtet lassen und ist nicht verpflichtet, einen Finger darum zu rühren, ebenso wenig wie der Empfänger unbestellter Ware. Ob die Ausscndung von Post, aufträgen, denen jede rechtliche Begründung fehlt, strafbar ist, wird sich nur durch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft feststellen lassen.- Deutsch-österreichische Litteraturgesellschaft. — Das hier schon erwähnte neue Selbstverlagsunternehmen einer Vereinigung von Schriftstellern soll, wie hier schon mitgeteilt wurde, unter dem Namen einer deutsch-österreichischen Litteratur- Gesellschast in Wien ins Leben treten. Das vorbereitende Komitee versandte einen Aufruf, den wir in Nachfolgendem zur Kenntnis des Buchhandels bringen: -Aufruf zur Begründung einer Deutsch-Oesterreichischen Litteratur-Gesellschast. -Eine Gruppe deutscher Männer hat die Gründung einer -Deutsch-Oesterreichischen Litteratur-Gesellschast- zum Zwecke der praktischen Förderung des geistigen Lebens auf allen Gebieten der schönen Litteratur und der Kunst, der reinen und der angewandten Wissenschaften in Angriff genommen. -Die Gesellschaft, welche in Wien und Leipzig ihren Sitz haben soll, wird sich die Herausgabe von guten Büchern, Pracht werken und Zeitschriften zur Aufgabe stellen; in ihren Publikationen sollen die geistigen Interessen Deutschlands nicht minder zum Aus druck gelangen, als diejenigen des Deutschtums in Oesterreich, die mit Ausschluß jeder politischen Tendenz nach allen Richtungen hin gepflegt werden sollen. Es müßte zur nationalen Kräftigung der Deutschen in Oesterreich beitragen, wenn auch in Wien endlich ein geistiger Mittelpunkt geschaffen würde für die Pflege der gesamt deutschen Litteratur, wenn die Oesterreicher die Gastfreundschaft, welche die Vertreter ihres Schrifttums von jeher in Deutschland genießen, auch einmal zu erwidern in die Lage versetzt würden. -Solchen Bestrebungen will die »Deutsch - Ocsterreichische Litteratur-Gesellschast- einen Vereinigungspunkt bieten, sie sördern und stützen, sie dem Wohle der Gesamtheit dienstbar machen. Als eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung, deren Kapital 500000 Gulden betragen soll, wird die Gesellschaft ins Leben treten. Eine eigene Verlagsanstalt, eine eigene Druckerei, eine eigene graphische Anstalt und eine Buchbinderei werden zu ihrer Verfügung sein, und alle diese Anstalten sollen nicht etwa als Neugründungen entstehen — es sind vielmehr voll, kommen geregelte, geschäftlich gedeihende, altbewährte Betriebe, die der jungen Organisation einverleibt werden und die sie zu raschem Emporblühen führen dürsten. Das erforderliche Kapital, sür welches heute schon circa 200000 Gulden gezeichnet sind, soll durch die Ausgabe von Anteilscheinen L 100 Gulden --- 170 ^ aufgebracht werden. Bisher ist die Gründung von fünf Theatern auf solcher Grundlage in Oesterreich geglückt, und es wird jetzt zum erstenmal der Versuch gemacht, ein der praktischen Litteraturpflege dienendes Unternehmen auf eine gleiche Grundlage, die Gunst und die materielle Teilnahme weiter Gesellschaftskreise, zu stellen. Die -Deutsch-Oesterreichische Literatur-Gesellschaft- als solche soll der Spekulation entrückt sein und sie wird daher außer der landesüblichen Verzinsung (circa 4°/g) den Unternehmergewinn in Form von Begün stigungen ihren Mitgliedern zuwenden können. Aus diese Weise wird neben den idealen Zwecken der Vereinigung eine em pfehlenswerte Anlage auch für die kleinsten Kapitalien mit Sicherheit zu erwarten sein. Jeder Erwerber auch nur eines Anteilscheines wird ordentliches Mitglied; Mitglieder, welche 599*
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