Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.06.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-06-24
- Erscheinungsdatum
- 24.06.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18980624
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189806244
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18980624
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
- Monat1898-06
- Tag1898-06-24
- Monat1898-06
- Jahr1898
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4724 143, 24. Juni 1898 Nichtamtlicher Teil. sowie »Cotillon« nach v. Kaulbach und einem Blatt nach Thumann (letztere beide für Ueber Land und Meer) ausge zeichnete Leistungen. Vortreffliche Arbeiten zeigen noch: Th. Haugk, Paul Kretz, Karl Roth, G. Schmithmann, Laustrer, Gustav Eyb, E. Helm u. a. Wien hat 18 Blatt zur Ausstellung gebracht und zwar nur Buntholzschnitte. H. L M. Knöfler bieten ausgezeichnete Arbeiten, die für I. Schmidt in Florenz geschaffen wurden und eine wunderbare Feinheit des Schnittes zeigen Auch das Zusammenflüssen der Formen ist erstaunlich. Sind diese Knöflerschen Arbeiten wirklich bewundernswert, so werden sie doch noch durch diejenigen von Hermann Paar überragt. Auch hier dieselbe wunderbare Feinheit des Schnittes und das prächtige Zusammenpassen der Formen; aber die Schönheit, Kraft und Weichheit des Tones, sowie der Reichtum an Farben übertreffen die Knöflerschen Schnitte um vieles, so daß in dieser Beziehung wohl niemand den Leistungen von Paar gleichkommen dürste. Wunderbar schön ist seine »St. Justitiar nach Moretto, ebenso seine Blätter für ein »Hiseals rowLvuwr nach Reiß. — Carl Binder bringt eine Serie geschmackvoller illustrirter Postkarten in Buntholzschnitt, die vollste Anerkennung verdient. Die zweite Abteilung des Katalogs verzeichnet technische Holzschnitte, die Maschinen, Modebilder, Oefen, Laternen und kunstgewerbliche Gegenstände veranschaulichen. An diesen überaus fein und sorgfältig ausgeführten Schnitten sind be teiligt A. Langhage, S. Elmpt L Maiberger, P. Franke, P. Röder, Aug. Meyer, Otto Vogel und Hermann Walter in Berlin, Wilhelm Kellner und Albert Lippmann in Braun schweig, Herrn. Bähr, A. Jannasch, Geßner L Kästner, R Kötz, Henkel, Ernst Naundorf und Emil Singer in Leipzig. Die erste deutsche Holzschnittausstellung hat durch die allgemeine Anerkennung, die ihr von allen Seiten zu teil wurde, einen vollen Erfolg zu verzeichnen, und die vom Herrn Geheimen Hofrat Professor Dr. Nieper am Eröffnungstage gesprochenen Worte: »Ich halte dafür: die heute eröffnete Ausstellung muß als ein glänzender Sieg in dem Kampfe, den die Holzschneidekunst jahrhundertelang schon geführt hat, verzeichnet werden«, sind uneingeschränkt in Erfüllung ge gangen. V7. Kleine Mitteilungen. Ambulanter Gerichtsstand der Presse in Frankreich. — Wenn es nach dem lateinischen Sprichwort ein Trost ist, im Unglück oder Mißgeschick Leidensgefährten zu haben (-Loiamsu missrw 800108 babuisss waloiuw-), so können sich die deutschen Journalisten <und Schriftsteller), die mittelst der Lehre vom ambulanten Gerichts, stand ihrem ordentlichen Richter entzogen werden, damit trösten, daß is ibren französischen Berufsgenossen auch nicht viel besser geht, wie das Urteil des Kassationshofs zeigt, das die Revision Zolas gegen die Entscheidung des Versailler Schwurgerichts zurückgewiesen hat. Allerdings ist zwischen der deutschen und französischen Rechtspraxis noch ein Unterschied vorhanden. Die französische Rechtsprechung hat nämlich bisher ziemlich konstant daran festgehalten, daß nicht an jedem Orte der Verbreitung einer Druckschrift ein Gerichtsstand gegeben sei, sondern daß die Zuständigkeit eines andern Ge- richts als das des Erscheinungsortes nur aus besonderen Gründen angenommen werden dürfe. Solche Gründe sind nach Ansicht der Kommentatoren und Gerichte dann vorhanden, wenn beispielsweise der Urheber eines Preßdelikts an einem andern Orte als dem Ausgabeort der Druckschrift wohnt. Auch dann hat man die Zulässigkeit anerkannt, wenn Gründe der öffentlichen Wohlfahrt, insbesondere der Staatssicherheit, die Verhandlung vor einem andern Gerichte als dem des Erscheinungsortes angezeigt erscheinen lassen. In seinem Urteil im Falle Zola ist nun der Kassationshos hierüber noch hinausgegangen und hat die Statthaftigkeit des Ver handeln« an einem andern Orte als dem Erscheinungsort ohne Einschränkung für erlaubt erklärt, sofern an dem betreffenden Orte eine Verbreitung der inkriminierten Druckschrift stattgefunden hatte. Hiermit ist in der Hauptsache die deutsche Theorie und Praxis auch in Frankreich zu rechtlicher Anerkennung gelangt, und man kann foUan nicht mehr behaupten, daß die Franzosen insoweit vor den Deutschen etwas voraus haben. Die Unzuträglichkeiten, die sich aus den Konsequenzen des ambulanten Gerichtsstandes für die Presse ergeben, treten in Frank reich jedoch weniger hervor als in Deutschland, einmal wegen der größeren Freiheit, deren sich die französische Presse erfreut, dann aber auch um deswillen, weil die Preßdelikte zur Zuständigkeit der Schwurgerichte gehören. Da diese erfahrungsgemäß nicht leicht geneigt sind, in Preßsachen zu verurteilen, so unterlassen die Staatsanwaltschaften die Anklage in zahlreichen Fällen, in denen der Erfolg einigermaßen fraglich ist. Dies mag auch als Erklärung dafür dienen, daß in den französischen Preßkreisen die Anwendung des ambulanten Gerichtsstandes noch nicht zu ähnlichen Vorstel lungen und Erörterungen gesührt hat, wie dies in Deutschland der Fall ist. Stuttgarter Buchhändlermesse. — In Stuttgart hat am 20. und 21. d. M. die Süddeutsche Buchhändlermesse stattgefunden und, wie gewohnt, am ersten Tage die Generalversammlung des Süddeutschen Buchhändlervereins, am zweiten Tage die Jahres abrechnung der über den Kommissionsplatz Stuttgart verkehrenden Handlungen gebracht. An beiden Tagen füllten anmutende Fest lichkeiten, die durch die übliche Beteiligung der Damen besonderen Reiz gewannen, die geschästssreien Stunden. Der Besuch von aus wärtigen Kollegen war auch diesmal sehr zahlreich. Wir werden in gewohnter Weise ausführlich berichten. Vorsicht beim Kauf von Maschinen im Auslande. — Wer im Auslande eine Maschine neuerer Erfindung oder Bauart kaufen will, muß mit großer Vorsicht zu Werke gehen, wie folgender Fall lehrt, den die Papierzeitung mitteilt. Ein Apotheker bezog aus England eine Maschine zur Herstellung chemischer Erzeug nisse. Nach nahezu zweijähriger Benutzung erhielt er von dem deutschen Patentinhaber die Aufforderung, die Maschine so fort außer Betrieb zu stellen und ihm für ihre bisherige unbefugte Benutzung 800 Mark Entschädigung zu zahlen. Der Apotheker that beides nicht. Als jedoch die Klage des Patentinhabers eintraf, merkte er wohl, daß er den tz 35 des Patentgesetzes verletzt hatte, wonach der zum Schadenersatz verpflichtet ist, der wissent lich oder aus grober Fahrlässigkeit eine patentierte Erfindung un befugt gewerbsmäßig benutzt; nebenbei kann noch auf eine Gefängnis strafe erkannt werden. Der Verklagte konnte nach Empsang der Aufforderung nicht mehr einwenden, daß ihm das Patent unbekannt war. Um einem Strafantrag zu entgehen, schloß er mit dem Kläger einen Vergleich ab, wonach er ihm eine Entschädigung von 1500 ^ zahlte. Für diesen Betrag hätte er aber die Maschine in Deutschland kaufen können. Pcrsonalnachrichten. Gestorben: am 21. Juni in Wien der im vorigen Jahre in den Ruhe stand getretene Professor der Botanik Hofrat Anton Kerner v. Marilaun. Der ausgezeichnete Gelehrte wurde in einer Kommissionssitzung der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften von einem Schlag- ansall getroffen, dem er bald darauf erlag. Er war im Jahre 1831 in Maulern in Niederösterreich geboren. Als Berus hatte er zuerst die Heilkunde erwählt, widmete sich aber später ganz der Botanik. 1858 wurde er Professor der Botanik an der technischen Hochschule in Ösen und bereiste von hier aus das botanisch bis dahin fast unerforschte Hochgebirge an der Grenze von Ungarn und Siebenbürgen, den Bakonyerwald und die Theiß-Niederung. Die Ergebnisse dieser Exkursionen sind teils in seinem -Pflanzenleben der Donauländer- (Innsbruck 1863), teils in dem Werk -Vege tationsverhältnisse des mittleren und östlichen Ungarn und Sieben bürgen» (Innsbruck 1 75, Lieferung 1,2) niedergelegt. 1860 erhielr er die Professur der Naturgeschichte an der Universität Inns bruck. Hier gestaltete er die Alpenpflanzenanlage zu einer Sehens würdigkeit, legte kleine Versuchsgärten in der alpinen Region an und bestimmte weit über tausend Baumgrenzen. 1877 in den Ritter stand erhoben, folgte er 1878 einem Ruf als ordentlicher Professor der Botanik und Direktor des botanischen Gartens und Museums an der Universität Wien. Von seinen zahlreichen Werken sind hrroorzuheben: -Flora der Bauerngärten in Deutschland» (1855), -Die niederösterreichischen Weiden- (Wien 1860), -Kultur der Alpen pflanzen» (Innsbruck 1864), -Die Alpenwirthschaft in Tirol- (Wien 1868), -Die Abhängigkeit der Pflanzengestalt von Klima und Boden- (Jnnsbruck 1869), -Die Floren im Gelände der deutschen Alpen» (Jena 1870), -Geschichte der Aurikel» (München 1875), «Die Schutz mittel der Blüthen gegen unberufene Gäste- (Wien 1876, 2. Aufl. Innsbruck 1879), -Jllustrirtes Pflanzenleben- (Leipzig 1887—91; 2. Aufl. 1896/98).
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder