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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.06.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-06-27
- Erscheinungsdatum
- 27.06.1898
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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145. 27. Juni 1898. Ntchtamtl.cher Teil. — Sprechfaul. 4779 die zeitraubende Sammlung und Anordnung der Titel nicht den Sinn sür die praktischen literarischen Bedürfnisse des in den betreffenden Fächern thätigen Publikums verloren hat. Jeder Katalog ist mit Inhalts-, Autoren- und Sachverzeich nissen versehen, alles zur Bequemlichkeit des Publikums, und reichlich geziert mit kleinen Porträts von Fachmännern, die sich in den betreffenden Fächern durch literarische Thätigkeit hcrvor- gethan haben. Dem Katalog über die Textil-Jndustrie ist sogar ein ganzseitiges Bild von N. Reiser, der mit Spennrath das große Handbuch der Weberei hcrausgegeben hat, beigefügt. Fast mag es unbescheiden erscheinen, wenn man zu diesem Sammelkatalog, der »ach seiner ganzen Bearbeitung die geschäftlichen Interessen des Sor timents und der beteiligten Verleger zu fördern wie selten einer nngethan ist, zu noch größerer Bequemlichkeit der Benutzer ein Gesamt-Autoren-Register verlangen wollte. Die Brauchbarkeit für das Publikum würde dadurch zwar auch nur wenig erhöht, aber der vielbeschäftigte Buchhändler würde diese Zugabe als Erleich terung sicher willkommen heißen. Kleine Mitteilungen. Ein Schwindler. — Die nachfolgende Warnung entnehmen wir einem Berliner Blatte: Ein Bücherschwindler macht im Norden Berlins gute Geschäfte. Der Betreffende ist ein schlanker, junger, hellblonder Mann von ele gantem Aeußeren, er trägt einen Hellen Sommerüberzieher und Hellen Strohhut mit starker moderner Fangschnur. — Der Schwindler ver schafft sich die Adressen der im -Husrlisr latln- so zahlreichen -möblierten Herren- und bereist dann das Revier. Ec klingelt bei den Wirtsleuten zu einer Zeit, zu der die Mieter selten zu Hause an zutreffen sind, und überreicht mit verblüffender Sicherheit den öffnenden Personen die -von Herrn N. bestellten Bücher- nebst quittierter Rechnung. Die Wirtsleute mißtrauen selten dem an ständig aussehenden Mann und bezahlen zumeist den auf dem firmenlosen Zettel stehenden Betrag, um dem Mieter eine Auf merksamkeit zu erweisen. Dieser ist aber keineswegs erfreut, wenn er nach Hause zurückkehrt und dort ein paar völlig wertlose Bände von Schauerromanen vorfindet, die er nicht bestellt hat und die ihm trotzdem Geld kosten. Aus Nordamerika. — Aus New Jork wird gemeldet, daß die Arkell Publishing Company, in deren Verlag die be kannte Frank Lcslie's illustrierte Wochenschrift und andere große Zeitungsunternehmungen erscheinen, in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist. Die Verbindlichkeiten betragen, wie der »Konfektionär - meldet, 1 100 000 H, davon 500 000 H Obligationsschulden. Die Aktiva sollen ungefähr 500 000 L betragen. ?ubiisbsr3' IVsslrl/ entnehmen wir hierüber folgendes: Die Direktoren der Arkell Publishing Company und der Judge Publishing Company, beide 110 Fifth Avenue, haben be schlossen, in freiwillige Liquidation einzutretcn, und beantragt, vor übergehend einen -ksesivgr- zu ernennen. Im letzten Januar ver kaufte die Judge Publishing Company ihre Publikationen an die Arkell Publishing Company, die zur gleichen Zeit organisiert wurde, und diese letztere emittierte 500000 Dollars in Bonds, um die Publikationen der von W. I. Arkell geleiteten Gesellschaft zu erwerben. Die im Gefolge der Kriegserklärung plötzlich und ernst lich ausgebrochenc Handelskrise griff in diese Unternehmungen störend ein, und es erschien angezeigt, Schritte zu thun, um die Rechte aller Gläubiger gleichmäßig zu schützen. Das Blatt ver sichert, daß das regelmäßige Weitererscheinen der Arkellschen Ver öffentlichungen nicht in Frage gestellt sei und daß die bestehenden Schwierigkeiten schnell in befriedigender Weise beseitigt werden würden. Sprechsaal Anfrage an Antiquare und Verleger. (Vgl. Nr. 139. 114.) Antwort. Die Antwort der Redaktion des Börsenblattes in Nr. l39 d. Bl. in der streitigen Angelegenheit betr. die -Zeitschrift der deutschen morgenländischen Gesellschaft- dürfte wohl kaum in allen Inter essentenkreisen Zustimmung finden, umsoweniger als die rechtliche Seite unberücksichtigt geblieben ist. Es steht fest, daß 8.'s Offerte lautete: -1 Zeitschrift der deutschen morgenländischen Gesellschaft 1.—36. Band; Band 1 und 31 fehlen-. 8. ist somit verpflichtet, Band 2 bis 30 und Band 32 bis 36 zu liefern und zwar, laut Paragraph 65 und 66 des Sächsischen Bürgerlichen Gesetzbuchs -einschließlich aller Zubehörungen, welche zu fortdauerndem Gebrauche bestimmt sind-. Ebenso wie aber das Fehlen eines Registers den Gebrauch eines einzelnen aus ver- ichiedenen kleineren Abhandlungen bestehenden Buches erschwert, so wird die Benutzung einer Zeitschristenserie erschwert, wenn die Sammelreglster, die der Verleger herausgiebt, um dieser Er schwerung zu begegnen, fehlen Es ist zweifellos, daß die Register -Zubehörungen- im Sinne des Gesetzes bilden, da sie zu fort dauerndem Gebrauch bei Benutzung der Zeitschrift bestimmt sind. Was nun die -Jahresberichte der deutschen morgenländischen Gesellschaft- anbetrifft, so geht aus dem Brockhaus'schen Verlags katalog klar hervor, daß auch aus diese die Definition der Zu- behörungen im Sinne des Gesetzes zutrifft, denn es wird daselbst ausdrücklich besagt, daß diese früher separat erschienenen Jahres berichte mit der Zeitschrift der deutschen mocgenländischen Gesell schaft vereinigt wurden; auch wurden diese Jahresberichte für die Folge stets als Supplemente zur Zeitschrift der deutschen morgenländischen Gesellschaft bezeichnet. Diese Supplemente (auf deutsch Ergänzungen) bilden somit einen Bestandteil der Zeitschrift, sind -Zubehörungen-, die einen Teil des Werkes bilden. Unzutreffend ist es, daß bei Offerten von Zeitschriftenreihen die Register und Supplementbände anzugeben feststehender Gebrauch sei. Die Käufer solcher Werke erwarten stets, wenn das Fehlen derartiger Zubehörungen nicht ausdrücklich vereinbart ist, solche mit zu erhalten, und werden in jedem einzelnen Falle und mit Recht auf Nachlieferung bestehen, und ein etwaiger Mangel an biblio graphischer Genauigkeit wird keinen Antiquar hiervon entbinden. Bemerkung der Redaktion. — Ohne unsere Meinung als unanfechtbar hinstellen zu wollen, glauben wir doch bemerken zu dürfen, daß sie von erfahrenen Antiquaren geteilt wird. — Mit Bezug auf die Schlußbemerkung dürfen wir daran erinnern, daß wir den -feststehenden Gebrauch- auf die selbständig (also nicht als notwendiges Zubehör) erschienenen Beigaben einer Zeitschrift beschränkt haben. Dieser Fall scheint hier vorzuliegen, und zwar nicht nur bei den (nebenbei als -Supplemente- zur Zeitschrift be- zeichneten) -Jahresberichten-, sondern auch bei den Registerbänden, die nicht etwa jedem einzelnen Jahrgange der Zeitschrift beigegeben sind, sondern als selbständige Registerwerke (jedes zu besonderem Preise) je zehn Jahrgänge der Zeilschrist zusammenfassen. — Inwie weit das Bürgerliche Gesetzbuch für das Königreich Sachsen in dieser Sache den Dortritt vor dem Allgemeinen Deutschen Handelsgesetz buch bezw. dem Handelsbrauch haben würde, werden im Klage falle die Juristen zu entscheiden haben. A nzeigeblatt. Gerichtliche Lckannlmachuntze.ii' s29l25j Bekanntmachung. In der Konkurssache des Verlagsbuch- bändlers Hugo Storm sollen die am hie sigen Lager befindlichen Vorräte des Ver lages, und zwar: Achleitner, Grenzerleut. 32 Ex. geb, 360 „ br., Akberti, Rose von Hildesheim. 18 „ geb, 86 „ br. Bierbaum, Pankratius Graunzer. 35 Ex 496 „ Aleiötre«, Freie Liebe. 221 „ 264 „ Konrad, In purpurner Finsternitz 308 ,. 359 .. Paßlmann, Briefe. 25 73 )a?ke, Landen u Stranden. I. geb., 93 Ex geb.. br. 211 ,, br. geb., br., — do. II. 64 309 " geb., br., — do. I u 11. 231 ,, br, geb., br., v. Humppenberg,fünfte Prophet 390 ,, geb., 438 ,, br.. geb. Huth, Draußen im Leben 80 br.. br. mit Verlagsrecht, 631*
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