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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18980701
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189807011
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18980701
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
- Monat1898-07
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149. I Juli 1»»« Amtlicher Teil 490? 8 4. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgcsandt. Die Rücksendung erfolgt spätestens zur nächsten Buchhändlcrinesse. Auf besonderen, auf der Begleit faktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 5. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt in der Regel monatlich, falls hinreichendes Material vorhanden ist. 8 6. In das Verzeichnis werden die eingesandten Gegenstände dem Wortlaute ihres Titels oder ihrer Unterschrift entsprechend lind mit Angabe des Ladenpreises ausgenommen. Außerdem werden bei Kunstwerken das Format (Folio, Quart, Oktav u. s. w.), bei Kupferstichen, Radierungen, Lithographieen u. s. iv. die Maße der Bildfläche in Ccntiinetern angegeben. Auch werden bei wertvolleren Blättern die verschiedenen Abdrucks- gattungen, wenn sich betreffende Angaben auf der Begleit- saktur befinden, vermerkt. 8 7. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, welche genaue Angaben über den Ladenpreis und den Netto preis in laufender Rechnung enthalten. 8 8. Zur Aufnahme berechtigt sind: il) alle unter eine der Gattungen des Z 2 fallenden Neuig keiten, welche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und in der Schweiz erschienen sind, b) alle wichtigen Neuigkeiten gleicher Art von ausländischen Verlegern, wenn diese mit dem deutschen Kunsthandel in regelmäßiger und direkter Verbindung stehen, indem sie in deutscher Währung rechnen und über Leipzig verkehren. 8 9. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: u,) Gegenstände von bloß lokalem Interesse, b) Bilderbogen geringer Art, o) Darstellungen unsittlichen Charakters. 8 iv. Verweigert Herr Hermann Vogel die Aufnahme irgend eines Werkes, so hat er dem betreffenden Einsender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Beschwerdeweg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch auf Berücksichtigung ihrer eingelegteil Beschwerden erheben. -»Kr- Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Musikalienhnndels. 8 i. Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Musikalien handels sind an Herrn Bart half Senfs in Leipzig, Roß straße 22 I, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Musi-! kalicnhandels« im Börsenblatte für den Deutschen Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Herr Bartholf Senfs haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie Sortiments handlungen für die ihnen zugehenden Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandels. 8 2. Jede aufzunchmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; einfache Titcleinscn- dungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 3- Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonatlich. Auf besonderen, auf der Begleitfaktur zu be zeichnendeil Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 4- Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt in der Regel ziveiwöchentlich, falls hinreichendes Material vorhanden ist. 8 5. In das Verzeichnis werden die eingesandten Neuigkeiten dein Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format und Ladenpreis vermerkt. 8 6- Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, welche genaue Angaben über den Ladenpreis und den Netto preis in laufender Rechnung enthalten. 8 7. Zur Aufnahme sind berechtigt: u) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oester reich-Ungarns und in der Schweiz erscheinenden musi kalischen Neuigkeiten. b) alle wichtigen in Deutschland zum Eingang berechtigten Neuigkeiten ausländischer Verleger, wenn diese mit dem deutschen Musikalienhandel in direkter und regelmäßiger Verbindung stehen, indem sie in deutscher Währung rechnen und über Leipzig verkehren. 8 8. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: ») Musikstücke von bloß lokalem Interesse, b) Kommissionsartikel, wenn die Firma des Einsenders auf dem Titel nicht gedruckt, resp. wenn dieselbe nur ausgeklebt ist, o) Musikstücke, deren Text unzüchtigen Inhalts ist. 8 9. Verweigert Herr Bartholf Senfs in Leipzig die Aufnahme irgend eines Musikstückes, so hat er dem betreffenden Ein sender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Be schwerdeweg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch auf Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. 649*
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