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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-07-19
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1898
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- Deutsch
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5328 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 164. 19. Juli 1898. kammer zu Halberstadt mit der nachfolgenden Eingabe an das Reichsamt des Innern: -An das Reichsamt des Innern, Berlin. -Obgleich die belgische Regierung mittels königlichen Erlasses vom 25. Juni 1898 eine Aenderung der königlichen Verordnung vom 3. März 1898, gegen deren Festsetzungen wir uns in unserem an Euere Excellcnz gerichteten Schreiben vom 4. April gewendet haben, hat eintreten lassen, können wir es doch nicht unterlassen, wiederum Euerer Excellenz Vermittlung gehorsamst zu erbitten. Wir haben in dem genannten vorigen Schreiben eingehend die Rechtsfrage dargelegt und ausgeführt, daß die Handlungsweise der belgischen Regierung mit dem Wortlaut des belgischen Gesetzes vom 12. Juli 1895 (Handelsarchiv 1895 I. 643 und folgende) durchaus unvereinbar ist. Wenn leider auch der belgisch-deutsche Handelsvertrag nicht die Möglichkeit des Ein spruchs bietet, so muß c« doch versucht werden, die belgische Regierung nachdrücklich darauf hinzuweisen, datz die deutschen Industriellen nicht gewillt sind, sich einem derartigen Akt der Willkür ohne weitere« zu fügen. Das belgische Gesetz vom 12. Juli 1895 ermächtigt die dortige Regierung nur, den früher festgesetzten Wertzoll von 15 Prozent in einen entsprechenden Ge wichtszoll umzuwandeln. Der Grund dieser Anmerkung des Ge setzes kann nur zolltechnischer Natur sein, nicht aber darauf Hinzielen, der Regierung ein Kampfmittel zu gewähren, da man sonst das Wort »äquivalent- im Gesetzestert einfach hätte fortlassen können. Dieser Bestimmung entspricht aber das Vorgehen der belgischen Regierung keineswegs; denn weder die Zollsätze der Verordnung vom 3. März, noch die ermäßigten vom 25. Juni sind gleichwertig in Beträgen, welche sich bei einer Verzollung von 15 Prozent des Wertes ergeben. Aus dem an liegenden Abdruck des neuen Tarifs ist das ersichtlich, wenn man bedenkt, daß der Betrag von 18 Frcs. Zoll für typographi- schen Druck einem Wertzoll von 18 Prozent, der Betrag von 35 Frcs. Zoll für lithographischen Druck einem Wertzoll von 35 Prozent statt von 15 Prozent gleichkommt. »Da in den bestehenden Handelsverträgen die deutsche Papier- waren-Jndustrie eine äußerst stiefmütterliche Behandlung erfahren hat, so dürfte es billig sein, sie vor weiteren Benachteiligungen mit allem Nachdruck zu schützen. Ihr ist durch die gegenwärtigen Zoll- verhältnisse der Absatz sehr erschwert, da Deutschland nur einen Einfuhrzoll von 12 ^ für 100 icg erhebt, während die ins Aus land gehenden deutschen Produkte überall sehr viel höhere Lasten sin der Schweiz 20—28 in Oesterreich 24—36 in Däne mark 37 in Frankreich 56 in Italien 64 ^ sKuverts 20 ./i!j in Rußland 210 .F sfür Kuverts, die Bezeichnung -Papier waren- konimt im russischen Zolltarif nicht vorj) zu tragen haben. — Wir bitten daher Euere Excellenz um möglichst nachdrückliche Vertretung der Interessen der deutschen Papierwaren-Jndustrie unter Hinweis auf die Ausführungen unserer früheren Eingabe. -Halberstadt, 11. Juli 1898. Die Handelskammer.- Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. llibiiogrsüs Its-Iisus,. Lollsttivo äslis pubbliosriovi Italiens. Oowpilsto äslis Ilibliotses klariousls Osutrsls cli Xirsvrs, pubblies-to äslis XssosisLions Nipogrskies Oibrsris ltslisvs cli Xlilsvo. Inäiei ästig. Liblio^rsüs Italis.ua. ^uuo XXX, 1896. gr. 8°. 142 8. Xuuo XXXI, 1897. gr. 8°. 8. 1- 48 (ä.-ä). Osr Oliobo-Asrlct. Organ tür Oliebs-Lsväsi uuä Iltustratious- cvsssii. klsus Volgs äsr öuobgsvsrbtiebsu Uittsituugsu. X. äabrgaug. klr. 9. (10. äuli 1898.) k°c>I. 8. 37—40 usbst Ubbiläuogsu. I-siprig, Vortag von 8edsksr L 8ol>öuksläsr. Preßgesetz in Transvaal. — Der Volksraad der süd afrikanischen Republik (Transvaal) hat beschlossen, daß in Zukunft jeder, in einer südafrikanischen Zeitung erscheinende Artikel mit dem vollen Namen des Autors unterzeichnet werden muß. Erscheint Sprech Zur 'Rechtsfrage« in Nr. 153 des Börsenblattes. Zweifellos hat der Verleger ebenso das Recht, die Zurücknahme des betreffenden Buches zu verweigern, wie der Kommissionär den Vorwurf einer Schuld zurückweisen kann. Denn der dokumentäre Charakter des Verlangzettels geht durch den Mangel der Exemplar zahl nicht verloren, umsoweniger, als langjährige Usance die An schauung herausgebildet hat, einen Verlangzettel als die Bestellung auf Ein Exemplar des daraus verzeichneten Werkes zu betrachten, wenn die Exemplarzahl nicht bemerkt ist. Auch Schürmann ver tritt diesen Standpunkt. In juridischer Beleuchtung ist der Ver ein solcher Artikel ohne Namensangabe oder unter falschem Namen, so erfolgt Bestrafung des Verlegers. Bisher konnte ein Verleger nur für solche Artikel gerichtlich belangt werden, die gegen einen Paragraphen des Strafgesetzbuches verstießen. Nunmehr aber ist nicht nur der eventuell anstößige Inhalt des Artikels, sondern dazu noch die unrichtige oder überhaupt mangelnde Unterzeichnung straf bar. Die gesamte Presse, darunter selbst das Regierungsorgan »De VolkSstem- äußert sich sehr scharf gegen diesen Beschluß des VolkSraad, der am allerwenigsten von den Vertretern der sreiheit- liebenden Buren zu erwarten gewesen wäre. (Lpzgr. Tgbl.) Der Modenwelt-Prozeß (vgl. Nr. 150 d. Bl.). Berich tigung. — Herr vr. jur. Werner Brandis in Berlin teilt uns zu unserm Aussatze über den Modenwelt-Prozeß in Nr. 150 d. Bl mit, daß er weder Rechtsanwalt noch Vertreter der Firma Franz Lipperheide sei, vielmehr in seiner Broschüre S. 73 das Verhalten der Prozeßvertreter tadle. Wissenschaftliche Preisaufgabe. — In einer neuen Preisausgabe für 1901 wünscht die Akademie der Wissenschaften zu Berlin eine -Darstellung des Systems von Leibniz-, die in eindringender Analyse der Grundgedanken und ihres Zu sammenhanges, sowie in der Verfolgung ihrer Quellen und all mählichen Entwickelung über die bisherigen Darstellungen wesentlich hinausgeht. Der ausgesetzte Preis beträgt 5000 Die Akademie behält sich vor, einer etwa eingehenden zweiten, von ihr preiswürdig befundenen Arbeit einen Nebenpreis von 3000 zu erteilen. Die Abfassung kann in deutscher, lateinischer, französischer, englischer oder italienischer Sprache erfolgen. Schriften, die in störender Weise unleserlich geschrieben sind, können durch Beschluß der zuständigen Klasse von der Bewerbung ausgeschlossen werden. Die Einlieferungs frist läuft bis zum 31. Dezember 1900. Personalnachrichten. Ordensverleihung. — Seine Königliche Hoheit der Groß herzog von Baden hat dem Chef der Firma A. Bielefeld's Hofbuch handlung in Karlsruhe, Herrn Hosbuchhändler G. Liebermann, das Ritterkreuz 2. Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen verliehen. Gestorben: am 15. Juli nach längerem Leiden im dreiundsiebzigsten Jahre eines reichgesegneten Lebens der Hosbuchhändler und Buch druckereibesitzer Herr Kommissionsrat Oskar Bonde in Altenburg. Herr Oskar Bonde übernahm am 1. Januar 1856 die im Jahre 1850 in Altenburg gegründete Buchhandlung von I. H. Jacob und führte sie zunächst unter der Firma Jacob'sche Buchhandlung (O. Bonde) weiter. Später dann, seit 30. Juni 1861, firmierte er unter seinem Namen. Aus den kleinen Anfängen heraus, in denen der junge Mann sein eigenes Geschäft beginnen mußte, hat er dieses durch seine hervorragende kaufmännische und gesellschaftliche Begabung, durch seine Kenntnisse, seine strenge Pflichterfüllung und Zuverlässigkeit im Laufe der Jahre zu einem Handelshause entwickelt, das bedeutenden Umfang und Einfluß gewonnen hat und überall wohlverdientes Ansehen genießt. Es umfaßt Sortiment, Buchverlag, Zeitungsoerlag und Druckerei, alles in blühendem Stande und in regem, lebensvollem Betriebe. Die vortrefflichen persönlichen Eigen schaften des Verstorbenen, die treue Anhänglichkeit, die er seinen Freunden entgegenbrachte, seine Liebenswürdigkeit im persönlichen Verkehr, die Schlagfertigkeit und der Humor in Rede und Unter haltung sind von allen denen gekannt und dankbar gewürdigt, die seine persönliche Bekanntschaft genossen haben. — Wir beschränken uns für heute auf diese kurze Trauernachricht und behalten uns eine ausführliche Würdigung seines Lebensganges und seiner Verdienste für eine spätere Nummer vor. — Das Andenken des wackeren Mannes wird überall im deutschen Buchhandel und weit über dessen Kreise hinaus treu und ehrenvoll bewahrt werden. saal. leger entschieden in seinem Recht; ob in moralischer — diese Frage ist ja nicht zu beantworten. Ein Sortimenter. Neuigkeiten und Reisezeit. Da die meisten Bücherkäuser zur Zeit verreist sind, so bleiben fast alle Neuigkeiten jetzt auf dem Lager der Sortimenter. Daß beim Schluß der Ferien, also nach Monaten, jeder noch alles zur Ansicht bekommt, was ihn interessiert, ist unwahrscheinlich. Des halb seien die Verleger gebeten, für die nächsten Wochen die neuen Erscheinungen (womöglich auch die Fortsetzungen) zurückzubehalten. L. S. VV.
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