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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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17». 29. Juli 1898. Nichtamtlicher Teil. 5545 >4»einl1I»n Lo. in I,oo3on. Hart, 11., ^msriean kistorv to>3 kv oooksruporariss. Vol. II. 8". 8 »5. 6 ll. Uoklo, 6., 8tu3is« in ^msriean litsraturs. 8". 5 «k. vstto. ie. l-»nl, Ironcd, Vrüdner ck Lo. io Lonckon Kin^, 0. W., ürst «tsps io ^»«^rian. 8". 1b sk. nstto. Htcd»rd» in l,on3oo. 8ku.rp, VV., Wivsx io srils. 8". 6 sk. 8ci«ntiüe k>r«s» io Lonckoo. Ooltoo, ll. ?., llk^siolo^, sipsrimsnkal ».ob 3sseriptivs. 8". 6 sk. Scott, Lro«ovoo3 Lo. io l-onckon. I-o«3, u. a pi-aetioal kook on dseorativs ao3 kaoev tsrtils kakrios. 8°. 10 »k. 8 (1. L. L b. H. Spon in l,on3on. Ikompson, 6. 8., ^est^Isns gas, its nakurs, propsrtiss an3 usss, also salsium earkoviäs. 8". 3 «k. 6 3. nstto. VVKNv L Lo. io l,on3on. 8srxs».ut, ^ , a va.Iug.KIs liss. 8". 6 sk. Französische Litteratur. Lorxor 1,vvr«ul« L Li«. io k>«4». ^räouill-LumaLSt, Vo^axs so vranes. 16» s6ris. Vs Vsoä^s so vsaues. 12°. 3 Ir. 50. Lotio L Li«. in k'orts. Oiäsrot, ?gxss ekoisiss. 18". 3 kr. bO. Verein der Deutschen Musikalienhändler. Vertrag mit den Stabshoboisten. (Nach -Mittheilungen des Vereins d. D. M.- 1898 Nc. 44.) Dem Verein der Deutschen Musikalienhändler ist es gelungen, mit dem königlich preußischen Kriegsministerium den Wortlaut des nachstehenden Vertrages festzustellen, den das Ministerium unter Uebernahme der Verhandlungen mit den Stabshoboisten diesen zur Annahme empfehlen wird Der Vertrag ist in der ordentlichen Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler am II. Mai 1898 einstimmig angenommen worden, wobei sich zugleich sämtliche anwesende Musikalienverleger einverstanden erklärten, ihn für ihre Firma anzuwenden. Inzwischen ist der Vertrag sämtlichen Musikalienverlegern vorgelegt worden, von denen bereits über hundert ihm beigetreten sind. Den zu Vertretern des Vereins ernannten Musikalienhändlern an den Standorten der Militär-Musik- korps wird vom Vereine Mitteilung zugehen. Vertrag. Zwischen dem »Verein der Deutschen Musikalienhändler« zu Leipzig und dem Unterzeichneten Stabshoboisten pp für seine Person, nicht namens des Reichs-(Militär-)Fiskus, wird folgender Vertrag geschlossen: I. Die vom Vereine der Deutschen Musikalienhändler ver tretenen Musikalienoer leger verpflichten sich gegenüber dem Unterzeichneten Stabshoboisten pp. betreffs der gegenwärtig und zukünftig gesetzlich geschützten Werke: 1) auf Schadenersatz und Strafverfolgung für die bisherige Herstellung und Verwendung gesetzlich unzulässiger Ver vielfältigungen von Werken ihres Verlages zu verzichten, dafern diese Musikalien bis zum 1. November 1898 dem Vertreter des Vereins der Deutschen Musikalien händler am Garnisonsorte des Unterzeichneten Stabs hoboisten pp. entweder mit einem doppelt ausgefertigten Verzeichnisse zur Abstempelung vorgelegt oder zur Ver nichtung abgeliefert werden, Zünfuiidsechzigster Jahrgang. L. ?»»qu«Uo jo k>»rt». vanis!, 4., >'4nnss politchns 1897. 18°. 3 kr. 50. btartin, Is lapon vrai. 18°. 3 kr. SO v. l°. ^uvon L Li«, in k>»rl». VkIIst., 1,., 4vsnturss 3s O^rano 3s Lsrxsrav. 16°. 3 kr. 50 o. l.ernerro in k>»ri». kiourßst, In. vuekssss klsus. 18". 3 kr. SO o. U. l,o Souckior in k>»ri». ^uxuin, 8., vlaxss kslxss. I. Vss pLeksurs üawaväs. 83. ill. 8°. 3 kr. SO o. 1-tdr»irio illu»tr<« in k>»ri». Uontkakor, In. Vis an rsxiwsnk. 18". 3 kr. 50 o. 1>idr. k41I»»on in k>»ri». 3s V., 1'inss.isisss.kls. 12°. 3 kr. 50 o. p. OIIoo3orS in k>»ri». Lsrnarä, 8., sous tonkss rsssrvss. 18". 3 kr. 50 o. vsslandss, vsrs In. 3sstinss. 18". 3 kr. SO o. 8o1s)-, OK., Nulot st 6sn3rss. 18°. 3 kr. 50 e. Vsxrs-s, OK., ^srrs 3'Ir1an3s. 18". 3 kr. 50. varis-varisisn 1898. 32°. 6 kr. Vilmaio, 1., sonn In. sontans. 18". 3 kr. 50. 8. k>Ioo, ktonrrit » Li«, in k>»ris. 83won3, OK., Is Usvsu 3u Oornts 85rs3ins. 18". 3 kr. 50 e. 8pont, II., sur In inonta^ns (Vss k/rsnsss). 8". 6 tr. Selrloickor trkr«s in k>»ri». vslnxs, V., I'^nnss kioloxchns 1896. 8". 20 kr. 2) die fernere Benutzung abgestempelter Vervielfältigungen zu den Aufführungen des von dem Unterzeichneten Stabs hoboisten pp. geleiteten Militär-Musikkorps sowohl dem Unterzeichneten Stabshoboisten pp. selbst als seinem Vertreter und Stellennachfolger zu gestatten, dafern und solange gedruckte Ausgaben des betreffenden Noten satzes (Partitur, Einzelstimmen) vom Verleger nicht verkauft werden — diese Einschränkung der Befugnis zur Weiterbenutzung gilt jedoch nicht für den Inhalt ab gestempelter Marschbücher, 3) dem Unterzeichneten Stabshoboisten die Herstellung von Abschriften oder Neubearbeitungen und deren Verwen dung bei dem von ihm geleiteten Militär-Musikkorps durch ihn selbst, seinen Vertreter und Stellennachfolger auch künftig gegen Abstempelung durch den örtlichen Vertreter des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu gestatten, dafern die Verleger diese Musikalien auf erfolgte Anfrage nicht selbst gedruckt oder abschriftlich liefern, dafern aber die Verleger eine gedruckte Ausgabe für Militärmusik hergestellt haben, dem Unterzeichneten Stabs hoboisten pp. nach erfolgtem Ankäufe die handschrift lichen Ergänzungen in der für die besonderen Bedürf nisse des von ihm geleiteten Militär-Musikkorps nötigen Fassung oder Form zu gestatten; insbesondere sollen ge stattet werden handschriftliches a) Herstellen von Partituren, wenn nur Stimmen er schienen sind, b) Herstellen von Stimmen, wenn nur Partitur er schienen ist, o) Herstellen von zweckentsprechenden Direktionsstimmen in Ermangelung von Partituren, ä) Herstellen von Bearbeitungen in der für die Gesamt aufführungen aller Gattungen von Militärmusik bei den großen Zapfenstreichen notwendigen Art, s) Umschreiben von Stimmen in eine andere Stimmung, Hinzufügen nicht vorhandener Stimmen, Umschreiben von einzelnen Stimmen mit ungeeigneten Wendestellen, 737 j
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