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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.08.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-08-23
- Erscheinungsdatum
- 23.08.1898
- Sprache
- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. 6139 freistehende »Recht des Nachdrucks« und dem ersten Ueber- setzer das »Recht der freien Uebersetzung« geraubt werden, sondern sie hätten dann auch ihre eigenen Autoren — besser zu bezahlen; diese würden natürlich höhere Forderungen stellen, wenn sie die Verleger mehr auf sie angewiesen sähen Neben diesen, naiven Gemütern gewiß einleuchtenden Gründen der »Utilität» wird von einem anderen Gegner des inter nationalen Urheberrechts eine juristische Autorität zitiert. Sechs niederländische Staatsmänner, natürlich lauter Juristen, haben sich stets gegen den Beitritt zur Berner Kon vention erklärt Da auf die Ansichten dieser Herren später — allerdings in anderer Weise, als sie selbst wohl glauben werden — gewiß noch einmal zurückgegriffen werden wird, so mögen sie hier genannt werden. Es sind vr. A Modderman, vr. W. H. de Beaufort, vr. Cort van der Linden, Jonkheer vr. A. F. de Savornin Lohman, vr. I. A. Levy und vr. I D. Vcegens Letzterer — der wohl einmal von der deutsch englischen Verwerfung des Begriffes vom geistigen Eigentum gehört hat, ohne den notwendigen Ersatz desselben verstehen zu wollen — wird zitiert mit den Aussprüchen: »Mich dünkt die veraltete Lehre vom sogenannten intellektuellen Eigentum total unhaltbar« .... »Uebersetzen ist, im Gegensatz zum Nachdruck, eine selbständige Arbeit« .... »Der Gedanke ist, sobald er veröffentlicht worden ist, öffentliches Eigentum« (also doch auch wohl »intellektuelles Eigentum«?). Herr Levy ist der Ansicht, daß das Uebersetzungsrecht kein Teil des Urheberrechtes sei Er behauptet, der Uebersetzer arbeite in seiner eigenen Gedankensphäre, in seiner eigenen Vor stellungswelt. Jede Ucbcrsetzung sei eine eigene Geistesarbeit, sie gehe durch das Medium eines Geistes, der seinen eigenen Vorrat an Ausdrücken, seine eigene Auffassung und Wieder gabe, seinen eigenen Horizont besitze. Levy geht in dieser Auffassung so weit, daß er das folgende Beispiel anzufahren sich nicht scheut: »Man behauptet, Beethovens Pastorale habe ihre Entstehung der friedlichen Stille des Ahrthales zu danken. Ist der Komponist deshalb zinspflichtig?« Der Direktor des bedeutendsten niederländischen Volks- blattcs, des Nieuwsblad voor Nederland, D. A. van Waalwijk glaubt, daß sich die Beschränkung des freien Uebersetzungs- rechtes mit den Interessen der Volksentwickelung durchaus nicht vertrage, und betrachtet solche Bestrebungen als ein durchaus unbegründetes, durch nichts gerechtfertigtes Hemmnis der Volksbildung Gründe sind auch hier, wie man sieht, billig wie Brom beeren. Wie schon bemerkt, giebt cs aber auch eine Anzahl rechtlicher denkender Holländer, die das Wort Multatulis »Es ligt een roosstaat tusschen Oostoriesland en de Schelde« nicht gern auf ihr Vaterland angewandt wissen möchten Zu diesen gehört der Staatsrat vr. I. P Moltzer, der es un begreiflich findet, daß innerhalb des Gebietes des nieder ländischen Rechtsstaates dasselbe ungeziemende Benehmen, das gegenüber einem darin ansässigen Autor oder Verleger als ein Einbruch in das, diesem zustehende Privatrecht Ver anlassung zu einer strafrechtlichen Verfolgung giebt, in Bezug auf auswärtige Autoren oder nicht in Holland gedruckte Werke als von Rechtswegen vollkommen gleichmütig be trachtet wird. Von denjenigen Verlegern, die für eine Aenderung des jetzigen Raubsystems eintreten, schreibt C. C. Alsbach von der Firma G. Alsbach L Co. in Amsterdam u. a.: »Es geht doch nicht an, daß durch Nachdrucken Werke zum Preise von 10 Cents herausgegeben werden, die bei dem Original verleger 90 Cents bis 1 fl. 20 cts. kosten. Ich muß bekennen, daß ich früher auch gefehlt und Geistesprodukte aus der Fremde nicht genügend respektiert habe; aber schon vor Jahren habe ich alle meine Nachdruckplatten den Original verlegern eingesandt und seit dieser Zeit nur Original ausgaben verkauft. Gleichzeitig sandte ich meinen Sohn zu deutschen Verlegern, um sie anzuregen, ihre Regierung aufs neue zu veranlassen, die unsrige zum Beitritt zur Berner Konvention zu bewegen Hauptsächlich Deutschland gegenüber widersetzen sich unsere Verleger; jedoch hoffe ich, daß sie bald zu der Ueberzeugung gelangen werden, daß wir zu lange ge zögert haben, ein Völkerrecht anzuerkenncn, das uns zur Ehre gereichen und uns zudem reichen Gewinn abwerfen würde.« Ihm stimmen andere große niederländische Verleger, so Paulus Müller in Amsterdam, G. W. Belinfante im Haag, M. van der Berge in Arnheim u a., bei; aber was sind sie gegen so viele, die — anders denken?! —r.' Postpakete nach Rustland. Mit dem 1. August dieses Jahres ist nunmehr auch Rußland in die.Reihe derjenigen Staaten eingetreten, die Post pakete bis zu 5 Kilo zu einem billigen Einheitssätze, nämlich zu 1 40 absenden und empfangen. Bei dem regen Ver kehr, der zwischen dem großen russischen Reiche und Deutsch land herrscht, ist der ganze deutsche Handelsstand und nicht zum wenigsten der Buchhandel der deutschen Postverwaltung für diese Erleichterung zu aufrichtigem Danke verpflichtet. Die Freude aber, die die neue Einrichtung nicht mit Unrecht erregt hat, wird ganz erheblich gedämpft durch die Wahrnehmung, daß die russische Postverwaltung sich nicht hat bereit finden lassen, auf die umständliche Ver packung, die sie bis jetzt gefordert hat, zu verzichten. Jedes Postpaket nach Rußland muß, wie bisher, auf die sorgfältigste Weise in Leinwand eingenäht werden, die Nähte müssen Siegel an Siegel mit dem Petschaft ver schlossen werden, endlich die vollständige Adresse auf die Leinwand mit Tinte geschrieben werden. Abgesehen von den Kosten dieses Verfahrens erfordert die Herstellung eines solchen Postpakets bis zu 5 Kilo eine volle Stunde Zeit, und es ist gar nicht abzusehen, wo bei der zu erwartenden Vermehrung dieser Postpakete diese Zeit Herkommen soll. Wie namentlich die Leipziger Kommissionäre, bei denen die Expedition sich an einzelnen Tagen auf ein paar Stunden zusammendrängt, es ermöglichen sollen, an ihre russischen Kommittenten diese Post pakete an einem bestimmten Tage abzusenden, ist eine Frage, deren Lösung ich dahingestellt sein lasse. Sämtliche europäischen Staaten, mit alleiniger Ausnahme von Rumänien, ebenso die überseeischen Staaten haben längst aufgehört, ein Einnähen der Pakete zu beanspruchen, und sind mit einer starken Verpackung in Pappe und aufgeklebter Adresse zufrieden. Es ist daher gar nicht abzusehen, warum Rußland allein sich sträuben sollte, sich mit dieser einfachen Verpackung zu begnügen, wenn die kaiserlich deutsche Post verwaltung, der ja schon so manches gelungen ist, die russische Postverwaltung darauf aufmerksam macht, daß eine einfache Verpackung den Zweck vollkommen erfüllt. An dem Vorstande des Börsenvereins, dem Vertreter des gesamten deutschen Buchhandels, wird es sein, zu erwägen, ob er der kaiserlich deutschen Postverwaltung eine dahin gehende Bitte ans Herz legen will. Zweck dieser Zeilen ist es, den Vorstand des Börsenvereins zu ersuchen, einer solchen Erwägung näher zu treten; der Dank des Buchhandels ist ihm gewiß. Berlin, den 18. August 1898. R. L. Prager. Kleine Mitteilungen. IbssLurus lillAus.6 latinas. — Vor nun etwa vier Jahren begann man mit den Vorarbeiten des von den vereinigten Akademieen Berlin, Leipzig, Göttingen, München und Wien in Angriff genommenen und von den einzelnen Regierungen reichlich unterstützten Nbssaurus linguas latinas, eines umfassenden Wörterbuches der lateinischen Sprache. Wie umfangreich diese Vor arbeiten sind, davon giebt schon der Umstand eine Vorstellung, daß 817»
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