Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-11-15
- Erscheinungsdatum
- 15.11.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18991115
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189911158
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18991115
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
- Monat1899-11
- Tag1899-11-15
- Monat1899-11
- Jahr1899
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
266, 15. November 1899. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 8645 Paraguay, 3 ^ 70 (4 10 -H); Salvador 2 ^ 20 und bis 5 üg 3 (3 ^F); Uruguay 2 20 H und 3 ^ 40 ^ (3 80 Venezuela 2 ^ 20 ^ und 3 (3 ^). Bibliographischer Kongreß. — Der dritte italienische bibliographische Kongreß hatte sich in den Tagen vom 3. bis 6. November in Genua versammelt. Der Unterrichtsminister Bacelli war zur Begrüßung der Teilnehmer persönlich erschienen und sprach über die Notwendigkeit bibliographischer Studien. Den Vorsitz führte Professor D'Äncona. Uebcr das Ergebnis der Beratungen verlautete bisher nichts. Leipziger Buchhändler-Markthelfer. — Ueber eine Versammlung von Leipziger Vuchhändler-Markthelfern bringt die -Leipziger Zeitung- folgenden Bericht vom 13. d. M.: -In einer von über 100 Personen besuchten öffentlichen Versammlung der Buchhändlcr-Markthclfcr im Spießschcn Restaurant hielt der Leiter des Leipziger Lokalvereins der Markthelfer, Stange, einen Vor trag über die Lage der Leipziger Buchhändler-Markthelfer und konnte die wirtschaftliche Lage dieses Berufs unter Hinweis auf verschiedene Mängel und Mißstände nur als unbefriedigend und ungünstig bezeichnen. Dem Referate entsprechend beschlossen die Versammelten, dem genannten Lokalvereine beizutreten, da sie der Ueberzeugung seien, daß dieser Verein die Interessen des Berufs und oas Streben nach Erreichung besserer Lohn- und Arbeits verhältnisse am wirksamsten zu vertreten imstande sei. In der hierzu angenommenen Resolution verwarfen sie gleichzeitig das Mittel des Ausstandes als für ihre Berufsverhältnissc durchaus ungeeignet und traten im Gegensatz hierzu nachdrücklich für ein Zusammengehen mit den Prinzipalen ein.- Bußtag. — Der zweite sächsische Bußtag fällt auf Mittwoch den 22. November und trifft in dieseni Datum zusammen mit dem Bußtage in Preußen und im ganzen übrigen Nord- und Mittel deutschland mit Ausnahme von Mecklenburg. Es sei auf ihn auf merksam gemacht, damit möglichen Störungen im Geschäftsverkehr rechtzeitig begegnet werden kann. Personalnachrichten. Hoftitel. — Dem Buchhändler Herrn Otto Kruse, Inhaber der G. Barnewitz'schen Hofbuchhandlung (Sortiment) in Neu strelitz, ist von Seiner Kgl. Hoheit dem Großherzog von Mecklen- burg-Strelitz der Titel eines Hofbuchhändlers verliehen worden. Sprechsaal Porto-Abzug bei Zahlungen. (Vgl. Börsenblatt Nr. 263.) II. Dem Unfug des Porto-Abzuges bei Zahlungen können die Verleger am besten durch Billigkeit steuern, indem sie den Betrag der Barprovision, die bei Eingang der Zahlung in Leipzig der Kommissionär berechnet, vom Fakturabetrag in Abzug bringen. Wenn die Verleger bei direkten Sendungen außerdem noch einen Teil der Fracht oder des Portos tragen würden, so entspräche auch das nur der Billigkeit. H. U. III. Die Anfrage in Nr. 263 d. Bl. v. 11. d. M. läßt sich leicht beantworten, da nach Gerichtsentscheidung der Porto-Abzug nicht zulässig ist. — Von jeher, seit wir infolge billiger Sätze größere Summen durch die Post senden, ist es im kaufmännischen Leben Gebrauch, das Porto an der Zahlung zu kürzen, und nie wird sich ein Lieferant dagegen auflehnen, wenn es sich um entsprechende Beträge handelt. Dieser Zahlungsmodus ist eben trotz des gering fügigen Abzugs doch der vorteilhaftere, da ein Wechsel Mühe und Kosten verursacht, die auch vom Lieferanten getragen werden. Anders freilich ist es im Buchhandel, wo man noch guten alten Bräuchen huldigt. -Barfaktur über Leipzig» ist dem Buch händler ein geläufiger Ausdruck, gleichviel ob es sich um geringe oder größere Beträge handelt. Er sieht eben die hieraus erwachsenden Spesen nicht sofort, die erst am Semesterschluß in ouwnlo in der Spcsen-Nota aufgcführt sind — meist wohl 1 Prozent für Inkasso der Barpakcte. Wenn ich nun für 50 direkt beziehe und direkt zahle, so erlaube ich mir den Porto-Abzug von 20 der Verleger erhält das bare Geld sofort, spart bei 1 Prozent Inkassospesen noch 30 und kann sich bei seiner Kalkulation den Abzug gern gefallen lassen. Einsichtsvolle Verleger tragen schon vielfach dem direkten Verkehr Rechnung und heften Zettel auf Faktur: -Bei Einsendung des Betrages innerhalb acht Tagen Portoabzug gestattet». Nur den an Kommissionsplätzcn ansässigen Verlegern darf man mit Abzug nicht kommen; denn diese genießen Spesenfreiheit. Uebrigens wird auch dem Sortimenter von auswärtigen Kunden — selbst von Behörden — das Porto gekürzt, ohne daß es jemandem einfällt, dies Verfahren als -nicht ganz anständig- hin- zustellcn. Bei einem Jahres-Barumsatz von beiläufig 10000 .F werden von Leipzig dem nichtansässigen Verleger bei üblichem 1 Prozent 100 Inkassospesen erwachsen. In Beträge von 25 ^ zergliedert, würde der gleiche Betrag, per Post gesandt, 80 an Spesen erfordern. Machen wir uns doch die Verkehrserleichterungen nutzbar und gebärden uns nicht, als ob wir im Zeitalter der Thurn und Taxisschen Postschnecke lebten. Ich komme zum Schluß und wiederhole: 1. Es ist gesetzlich nicht zulässig, bei direkten Zahlungen das Porto abzuziehen, und soll auch nicht anständig sein. 2. Es ist aber gesetzlich unanfechtbar, bei Regulierung über Leipzig höhere Spesen zu zahlen. 3. Ein Aufdruck auf der Faktur: -Porto-Abzug nicht gestattet würde dein -Unfug- steuern. Ein Sortimenter, der gern direkt verkehrt und Porto abzicht. Noch einmal Liman, Bismarck-Denkwürdigkeiten. (Verlag von A. de Grousilliers, Berlin.) Schon vor einigen Monaten wurde an dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht, daß obiges Werk aus zweiter Hand zu herab gesetztem Nettopreis angeboten werde. Der Verleger entschuldigte sich s. Zt. damit, daß in seiner Abwesenheit von einem Angestellten ein größerer Posten billig abgegeben worden sei, und versprach, es solle nicht wieder Vorkommen. Vor zwei Wochen nun wurde mir ein von der Firma A. de Grousilliers selbst an ein hiesiges Bureau gesandter Prospekt nebst Subskriptionsliste vorgelegt, worin das Werk statt zu 3 50 für 2 angeboten wird. Bestellungen sollten direkt an den Verleger eingesandt werden! — Es ist wirklich kein Wunder, wenn durch solche Sachen das Publikum den Glauben an die Beständigkeit der Ladenpreise ver- lieri und selbst Novitäten zu herabgesetztem Preis verlangt, -da die Bücher ja doch in Kürze zum halben Preis zu haben sind». Ich erinnere daran, daß obiges Werk MitteDezember vorigen Jahres erschien. Anfang Februar erhielt man ein Lirkular mit dem An gebot 3 ^ 50 -Z ord., 2 ^ 60 netto, 10 Exemplare mit 40"/„. Zwei Wochen darauf wurde es mir bereits durch den Reisenden einer Berliner Firma (wenn ich nicht irre, zu 1 ^ 75 <H) angeboten, und zehn Monate nach Erscheinen liefert es der Verleger direkt ans Publikum billiger als an die Sortimenter! — Ich bemerke noch, daß ich auf meinen direkten Brief vom 25. Oktober, in dem ich um Aufklärung u. s. w. ersuchte, keine Antwort vom Verleger erhielt. Plauen, 7. November 1899. Rudolf Neupert jr. Erwiderung. Ich war in diesem Jahre längere Zeit in Amerika und bin erst vor kurzem zurückgekehrt. Während meiner Abwesenheit hat eine Firma einen Posten von mehreren Tausend Exemplaren des in Rede stehenden Buches zum legalen Nettopreise bezogen und trotzdem an eine Ramschfirma billig weggegeben. Ich kann diese Thatsache leider nicht ungeschehen machen und habe dies auch in einem im vorigen Monat erlassenen Rundschreiben dem gesamten Buchhandel bekannt gemacht, indem ich in dieser Zwangslage gleichzeitig den Nettopreis des Buches uni ca. die Hälfte reduzierte. Ich sprach in dem Cirkular die Erwartung aus, daß der Buch handel durch eine Herabsetzung des Ladenpreises mit dem Buche große und erfolgreiche Manipulationen machen würde. Wo dies nicht geschah, habe ich letzteres selbst gethan, da mir unter den gegebenen Verhältnissen darum zu thun ist, mit den Vorräten der jetzigen Ausgabe so rasch wie möglich zu räumen. Herrn Neupert bitte ich, zu entschuldigen, wenn seine Re klamation in meiner Abwesenheit von meinem Personal nicht be antwortet wurde, er möge sic freundlichst wiederholen; ich stehe dafür ein, daß sie sofort erledigt wird. Berlin, den 10. November 1899. A. de Grousilliers. 1146
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder