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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.11.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-11-23
- Erscheinungsdatum
- 23.11.1899
- Sprache
- Deutsch
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Glas auf das Gedeihen des Vereins. Hierauf feierte Herr Karl Prochaska Frau Rosa von Gerold und erinnerte an die großen Verdienste ihres Gemahls. In herzlichen und zum Herzen gehenden Worten dankte Frau von Gerold und erhob ihr Glas auf die Zukunft. Herr Oscar Lechner feierte Herrn Wilhelm Müller und den Vorstand, der mit unermüdlichem Fleiß und opferwilliger Hingabe, aber auch mit viel Energie und Erfolg den Verein leite. Nach Verlesung der ein- gclaufenen Glückwunsch-Depeschen und Zuschriften begrüßte Herr Friese die Versammelten und brachte die Glückwünsche der Wiener Korporation zum Ausdruck. Herr Köhler leerte sein Glas auf das Wohl der zahlreich anwesenden aus- wärtigen Mitglieder, Herr Rivnäe auf das Gedeihen des Buchhandels, Herr Künast auf die Freundschaft zwischen Wien und allen Städten und Orten der Monarchie, und Herr Konegen feierte in zündender Rede die Frauen. Es folgten noch mehrere Ansprachen, darunter eine des Herrn von Schumacher, der den Dank der auswärtigen Mit glieder zum Ausdruck brachte, und eine des Vorsitzenden, der aller jener gedachte, die sich um das schöne Fest verdient gemacht hatten: des Verfassers der Festschrift, der durch die Geschichte des Vereins die Ereignisse der früheren Jahre wieder in die Erinnerung aller gebracht hätte, der Firma Carl Fromme, die sie schön ausgestattet, und des Vergnügungs komitees, bestehend aus den Herren Heck, Mohr und Robi- tschek. Er dankte auch Herrn Fromme, der einen reizenden, mit erlesenem Geschmack hergestellten, von Kolo Moser ent worfenen Kalender, und Herrn I. Philipp, der Kollektionen der bekannten schönen Künstlerpostkarten der Firma Philipp L Kramer den Festteilnehmern als Erinnerung hatte über reichen lassen. Herr Heck, der liebenswürdige Humorist der »Tafelrunde«, brachte dann eine launige Schilderung des Buchhandels in sechzig Jahren zum Vortrag, und seine Phantasie beschrieb das hundertjährige Jubiläum des Vereins. Auch zwei gelungene, von einem Anonymus beigesteuerte Tafellieder wurden angestimmt und klangen im weiten Saale, begleitet von der tüchtigen Musikkapelle, vorzüglich. Gegen 7 Uhr wurde allmählich aufgebrochen, da für die Gäste ein großer Teil des Balkons im Wiener Volkstheater reserviert worden war. Nach der Vorstellung fand noch eine gemütliche Zusammenkunft im Hotel» König von Ungarn« statt. Kleine Mitteilungen. Voni Reichstage. — Der deutsche Reichstag beriet nach Erledigung der zweiten Beratung des Post-Gesetzentwurfes am 18. d. M. nachträglich noch über einige Resolutionen seiner XlV. Kommission. Diese hatte vorgeschlagen: -Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge tragen zu wollen, daß 1. möglichst bald das Bestellgeld der Zeitungen neu geregelt wird, uud zwar in der Richtung, daß die Häufigkeit des Erscheinens mehr als bisher und außerdem auch das Zeitungsgewicht berücksichtigt wird, 2. dem Verleger einer im Reichs-Postkatalog eingetragenen Zeitung gestattet wird, für die von ihm gewonnenen Abonnenten selbst die Bestellung aufzugeben, 3. die Beschränkung der zulässigen Ueberweisungsexemplare auf 10°/o der Postauflage aufgehoben wird, 4. gegen die für Drucksachen festgesetzte Taxe auch Geschäfts papiere befördert werden können, 5. bei der Entschädigung kleinerer Privat-Postanstalten, namentlich soweit solche den ausschließlichen Erwerb einer Familie bildeten, größtmögliches Entgegenkommen geübt wird». Alle fünf Resolutionen wurden angenommen. Zur Resolution 4 gab auf Anfrage des Abgeordneten Singer der Staatssekretär des Reichs-Postamts von Podbielski die Be stätigung, daß auch die Bücher von Krankenkassen, Wohlthätigkeits- vereinen rc. unter die Geschäftspapiere, die nach der Resolution zur Drucksachentaxe befördert rverden sollen, zu rechnen seien. — Es folgte die zweite Beratung des Entwurfs einer Fernsprech gebühren ord nun g*) auf Grund d»r Beschlüsse der XIV. Reichs tags-Kommission. ») Vgl. Börsenblatt 1899, Nr. 43, 71. Nach der Vorlage sollte für jeden Anschluß an ein Fernsprech netz eine Grundgebühr und eine Gesprächsgebühr erhoben werden. Die Gesprächsgebühr ist durch die Kommission in Fortfall gebracht; es soll nur eine Bauschgebühr erhoben werden. Nach Z 2 soll diese betragen in Netzen von nicht über 50 Teilnehmeranschlüssen 80, von 51 bis 100 Anschlüssen 100, von 100 bis 200 Anschlüssen 120, von 200 bis 500 140, von 500 bis 1000 150, von 1000 bis 5000 160, von 5000 bis 20 000 170, bei mehr als 20 000 Teilnehmer anschlüssen 180 ^ jährlich für jeden Anschluß, der nicht mehr als 5 üw von der Vermittelungsstelle entfernt ist. Nach einem von der Kommission beschlossenen Zusatz sind Teilnehmer, die die Bauschgebühr zahlen, berechtigt, die Benutzung ihres Anschlusses zu Gesprächen mit anderen Teilnehmern des- elben Netzes Dritten unentgeltlich zu gestatten. Bon den Abgeordneten I)r. Müller-Sagan und Eickhoff wurde eine gerade Skala beantragt, die mit 50 beginnt und ich auf 75, 100, 125 und 150 steigert, je nachdem die Netze bis zu 50, 100, 1000, 5000 und mehr als 5000 Teilnehmeranschlüsse aufzuweisen haben. Der Antrag Müller wurde abgelehnt, die Bauschgebühr nach dem Kommissionsantrage angenommen. ß 3 stellt die Grundlage für die Berechnung der Bauschgebühr fest. Nach 8 4 wird an Orten ohne Fernsprechnetz für jeden Teil- nchmeranschluß, der nicht mehr als 5 üw von der Vcrmittelungs- stelle entfernt ist, eine Bauschgebühr von 80 ^ für den Anschluß erhoben. Beide Paragraphen wurden unverändert angenommen. Ebenso wurden die §8 5—8 unverändert angenommen. Nach § 9 werden die sonstigen Bedingungen für die Benutzung der Fcrnsprecheinrichtungen und die Gebühren für den Fernsprech verkehr durch Anordnung des Reichskanzlers festgesetzt. Der Reichs kanzler bestimmt unter andern 1. die Zuschläge zur Bausch- und Grundgebühr für Anschlüsse, die weiter als 5 üw von der Haupt- vermittelungsanstalt entfernt sind; 2. die Zuschläge zur Gesprächs gebühr für Verbindungen zur Nachtzeit; 3. die Gebühren für An schlüsse, die mehreren Personen unter Benutzung einer und derselben Anschlußleitung gewährt werden. Abgeordneter I)r. Oertel-Sachsen beantragte, statt -die Zu schläge zur Gesprächsgebühr» zu sagen -die Gebühr». Auf eine Anfrage des Abgeordneten Or. Arendt er widerte der Staatssekretär des Reichs-Postamts von Podbielski: Ich kann nur erklären, daß die Hausanschlüsse unter die Zusatz erklärungen 8 9 unter 3 fallen, und es, wie auch in den übrigen Fällen, in meiner Absicht liegt, keineswegs mit einer Erhöhung nach dieser Richtung hin vorzugehen. Der Antrag Oertel wurde hierauf angenommen, desgleichen der Rest des Gesetzes ohne Debatte nach den Kommissionsbeschlüssen. Reichsgcrichtsentscheidung. Lotterie. — Der Juristcn- Zcitung (Verlag von Otto Liebmann in Berlin) entnehmen wir folgende Entscheidung des Reichsgerichts: Der Angeklagte hatte durch Inserate bekannt gegeben, er werde jede unter Bezugnahme auf das Inserat erfolgte Bestellung von Waren von 5 .F an mit fortlaufenden Nummern versehen und bei jeder zehnten Be stellung 1 für jede hundertste Bestellung 10 für jede tausendste Bestellung 100 für jede zehntausendste Bestellung 1000 ^ herauszahlen. Der Erstrichter hat freigesprochcn, weil der Eintritt der Zahlung nicht von einem künftigen ungewissen Ereignis abhängig gemacht sei, auch nicht von einer Losziehung. Das Reichsgericht hob auf Revision des Staatsanwalts das Urteil auf: Es handle sich nicht um eine freiwillige Schenkung nach Art des Rabatts; sondern der Angeklagte habe ein vertragsmäßiges Recht nach einem bemessenen Plan eingeräumt. Dadurch sei eine Gewinnchance eröffnet, die von einem zukünftigen Ereignis ab- hänge. Die Losziehung könne auch auf andere Weise ersetzt werden, und darauf, daß sich nicht unterscheiden lasse, was für die Ware, was für die Gewinnchance gezahlt sei, komme ebenso wenig wie auf den Erfolg an. Cs liege daher das Unternehmen einer Lotterie (8 286 StrGB.) vor. (Urteil vom 16. Juni 1899.) Nachdrucksprozeß. — Vor der I. Strafkammer des König lichen Landgerichts II, Berlin, wurde am 11. November in fünf Fällen gegen den Musikalien-Berlcger Alfred Michow in in Charlottenburg und Leipzig wegen Nachdrucks verhandelt. 1. Rosst, L.: NarAÜsrita.bsUaSalvators, Walzer (CarlRühle, Leipzig). 2. Reichardt, A.: Ich kenn' ein Auge (Joh. Andre, Offenbach a/M.). 3. Auber: Stumme von Portici, Potp. v. Küchenmeister (Job. Andre, Offenbach a/M.). 4. Koschat, T.: Verlassen bin i (F. E. C. Leuckart, Leipzig). 5. Drcgert, A.: Zieh' hinaus (Steffens) (Otto Forberg, Leipzig). Die Bemühungen der Verteidigung, den gerichtlichen Sach-
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