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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-11-24
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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aber die ganze Angelegenheit für ihn von erheblicher mora lischer Wichtigkeit ist; dann würde gleichwohl die Ausleistung des Eides zu verlangen sein. Der Berechtigte muß aber, um das Verlangen überhaupt als ein begründetes er scheinen zu lassen, die Thatsachen angeben und beweisen, die geeignet sind seine Behauptung zu rechtfertigen, daß die über die Einnahme gemachten Angaben nicht mit der er forderlichen Sorgfalt gemacht wurden. Ein solcher Beweis dürfte aber gerade im Verlags- und Buchhandelsnerkehr nicht leicht zu erbringen sein, und deshalb wird wohl in der Haupt sache der von dem Verleger Rechnungsstellung begehrende Autor mit der Befugnis, die Ausleistung des Offenbarungs eides zu verlangen, nicht viel anfangen können. Natürlich kann, wenn die Verpflichtung zur Rechnungs legung nicht erfüllt wird, der Berechtigte nach allgemeinen Gesichtspunkten auch einen Schadenersatzanspruch geltend machen, und dieser wird durch Geltendmachung des Anspruchs nach tz 259 Bürgerlichen Gesetzbuches nicht konsumiert. Im buchhändlerischen Verkehr dürfte allerdings der Schadenersatz anspruch wegen Nichterfüllung der Verpflichtung zur Rech nungslegung in Ansehung der Durchführbarkeit regelmäßig auf Schmierigkeiten stoßen. Gehilfen und Lehrlinge. Betrachtungen eines Gehilfen über die Betrach tungen des Gehilfen L. in Nr. 264 d. Bl. Als erste Stimme über die Verhandlungen des Aus schusses zur Beratung der Lehrlingsfrage auf Grund des stenographischen Berichtes über diese Verhandlungen läßt sich ein Gehilfe hören, der seine Meinung in das herrliche Wort des Lslk-wLäs man: »Hilf dir selbst« zusammenfaßt. In seinen Betrachtungen stoßen nun jedem, der sich nicht erst von heute mit einer gewissen Bewegung im Buchhandel be schäftigt, Ausführungen auf, die nicht unwidersprochen bleiben dürfen, besonders nicht in diesem Blatte. Es sei mir, als einem alten Rufer in dieser Frage, gestattet, auf solche zu beanstandenden Ausführungen hinzuweisen und sie nach der thatsächlichen Lage zu berichtigen. Herr L. stellt gleich eingangs die Befürchtung auf, daß die Ergebnisse dieser Beratungen nicht die gebührende Wür digung und Beachtung finden werden und daß die lehrreichen Schlußfolgerungen, die Gehilfen und Lehrlinge ziehen sollten, ohne wahrnehmbare Wirkung bleiben könnten. Es unterliegt auch meines Erachtens keinem Zweifel, daß die Interesselosigkeit in der Gehilfenschaft im Buchhandel noch immer eine bedenklich große ist — das erhellt daraus, daß sich die »Allgemeine Vereinigung Deutscher Buchhandlungs- Gehilfen« auf erst 1000 Mitglieder emporgeschwungen hat. Wenn ich diese Thatsache als Beweis für die Interesselosigkeit anführe, so thue ich das, weil es im Laufe der letzten zwanzig Jahre kein bestehender Gehilfenverein, keine sonstige Ver einigung — auch nicht der Verband — versucht hat, irgend welche Standesfrage in sachgemäßer Weise zu behandeln und vor die Oeffentlichkeit, vor den gesamten Stand, zu bringen. Das blieb erst dieser Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhand lungs-Gehilfen Vorbehalten. Sie wächst nur langsam; also ist auch heute dasJnteresse an Standesfragen doch nicht in demMaße vorhanden, wie man vermuten sollte, daß es bei dem teilweise recht hohen Alter manches Gehilfenvereins vorhanden sein müßte. Hätte Herr ?. mit seiner Befürchtung nicht recht, wäre meine Ausführung nicht gestützt auf die angegebene Thatsache, so wäre ja die Betrachtung des Herrn ?. über die Vertretung der Gehilfenschaft in jenem Ausschuß nur zu richtig. So aber liegt hier ein völlig falscher Schluß vor, der gerade hier scharf hervorgehoben werden muß. Als sich im Laufe der Jahre unser segensreich wirkender Verband jeder Mitwirkung in Fragen, die außerhalb seiner Humanitäts bestrebungen lagen, entzog (siehe Berichte der Verbands- Hauptversammlungen von 1890—98; stehe Korrespondenz- blattt, X., XI. und XII. Jahrgang u. s. w.), als seine Satzungen wohl das Eintreten des Verbandes für die Inter essen der Gehilfen im einzelnen, unter Ausschluß aller politischen und religiösen Bestrebungen nach ß 2 festsetzten, der Verband aber nur noch Einrichtungen und Anstalten, die das Recht des Buchhandlungsgehilfenstandes fördern sollten, außer seinen bestehenden Kassen, als Zweck anerkannte, da lag es ja bald jedem Mitgliede, jedem Gehilfen, ja selbst jedem Geschäftsbesitzer klar vor Augen, daß alle Fragen, die auf speziellem Gebiete lagen (Besserung der Lage des Gehilfenstandes nach Arbeitsleistung und Arbeitsentschädigung) ausgeschlossen seien. Die Verbandsleitung selbst hat auch nie — ich bin seit 1. Mai 1873 eifriges und werkthätiges Verbandsmitglied und Fechtmeister — derartige Fragen, wie die Lehrlingsfrage mit all ihren klar zu ziehenden Konsequenzen, in den Kreis ihrer Beratungen gezogen — für unfern Ver band war diese Frage nicht vorhanden — sie wurde nicht von den Mitgliedern diskutiert —, wie kann nun Herr ?. eine Vertretung unserer Humanitätsanstalten bei Beratung solcher auf sozialpolitischem Gebiete liegenden Fragen ver langen? Wenn Herr Stahl die Vertretung der Gehilfen be anstandete, so that er das in der Auffassung, die drei Ge hilfen (oder richtiger zwei Gehilfen) seien nicht die Vertreter der Gehilfenschaft! Das stimmt ja auch! Ich erwiderte aber auch sofort, wir seien die Vertreter desjenigen Teiles der Gehilfenschaft, der diese Angelegenheit angeregt und ein gehend behandelt habe, weshalb auch meist nur dieser Teil Berechtigung zu einer Vertretung habe. Vertretungen von Vereinigungen, die sich mit der Angelegenheit nicht schon von langer Hand beschäftigt haben, konnten doch nicht recht von Nutzen sein, da ihnen ja Stoff und Sachlage fremd waren. Wie störend eine gewisse Unbekanntschaft mit dem Beratungs stoffe wirkt, kann man aus dem Verhandlungsbericht leicht ersehen. Ich kann nicht glauben, daß ein Verbandsmitglied ernstlich an eine Vertretung des Verbandes in jenem Aus schüsse dachte, denn der Stoff liegt nach meinem Dafürhalten, der ich alle Wandlungen des Verbandes stets mit durch- gefochten habe, außerhalb der Jntereffenspäre des Verbandes. — Und nun die bewährten Gehilfenvereine! Ja, das hört sich ja ganz schön an; aber ich muß eben der eingangs an geführten Befürchtung des Herrn ?. über die thatsächlich vorhandene Interesselosigkeit leider nur zu sehr recht geben; — sie ist vorhanden— die bewährten Gehilfenvereine alle haben alle und jede Thätigkeit auf sozialpolitischem Gebiete seither leider abgelehnt. Meine Aufforderungen an diese Vereine aus den Jahren 1890 und 1891 sind un beachtet geblieben — die Insel-Statistik wurde von allen bewährten Gehilfenvereinen nicht unterstützt — und so auch haben sich nur neuere, kleinere Gehilfenvereine dem Allgemeinen Verein Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen angeschlossen, während sich alle großen Vereine fernhielten! Ist bei diesen also für solche Fragen Interesse vorhanden? In die Oeffentlichkeit drang bisher nichts, daß sie derartigen An regungen Folge gegeben hätten! Warum sollten sie in jenem Ausschüsse vertreten sein? — Sie lassen Vorträge zu gunsten des Verbandes halten — sehr lobenswert —, sie gestalten Vergnügungen aller Art — diese haben ja ihre gewisse Be rechtigung —, sie richten Buchhaltungskurse ein — sehr lobens wert —, weitere Fragen über die Lage des Gehilfenstandes berühren sie nicht! Die Allgemeine Vereinigung Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen dagegen hat sich bittweise an den Börsenverein gewandt — warum sollte denn der Börsen vereinsausschuß aus Vereinigungen Vertreter erbitten, die sich öffentlich gar nicht um den Stoff bekümmert haben und also
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