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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-11-27
- Erscheinungsdatum
- 27.11.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Amtlicher Teil. 27 Beilage zu 275, 27. November 1899. wir heraus, wenn wir die Schutzfrist auf 50 Jahre verlängern. Nach 50 Jahren werden alle diese billigen populären Ausgaben, ich will nicht sagen unmöglich, aber doch sehr erschwert; und das ist für die Nation nicht richtig und auch für den Buchhandel nicht gut. Ich bin der Meinung, daß die 30jährige Frist in ungemein glücklicher Weise das Richtige getroffen hat, und unser deutscher Buchhandel steht doch anders da als der englische und französische. Das ist aber im wesentlichen der bisherigen Praxis zu verdanken, die natürlich auch ihre schwachen Punkte hat; aber in der Hauptsache wirkt sie ausgezeichnet. Ich würde so weit es an niir liegt, mit aller Kraft gegen eine Verlängerung auftreten und ich vermag in der Gleichmäßigkeit, auf die von anderer Seite soviel Wert gelegt wird, keinen Vorteil zu finden. Herr vr. Ruprecht: Wenn wir von unseren Einzelintcressen ausgehen wollen, würde es sich, glaube ich, vollständig gleich bleiben, ob wir 30 oder 50 Jahre haben. (Zustimmung.) Deshalb betone ich mit Herrn Geheimrat Spemaun dafür zu sein, daß wir namentlich aus dem allgemeinen Interesse heraus uns für die 30jährige Frist aussprechen, nicht aus unserem eigenen. Vorsitzender: Gewiß. Und ich glaube, wenn jemand hört, daß der Buchhandel, von dem man doch zunächst voraussetzen könnte, er müßte über die 50jährige Frist glücklich sein, in vernünftigen Vertretern sagt: nein, das ist nicht richtig, 30 Jahre ist das Richtige, so muß das doch als ein unverdächtiges Urteil erscheinen. Geheimrat Daude: Es würde unbedingt sehr erwünscht sein, eine bestimmte Erklärung des Ausschusses darüber zu haben, ob er die 50 Jahre für den Musikalieuhandel für richtig und wünschenswert und notwendig ansieht. Hier ist allerdings nur ein Herr, der speziell den Musikalieuhandel vertritt, aber immerhin wäre es mir doch lieb, gerade von ihm eine Aeußerung zu erhalten. Vorsitzender: Wenn Sie mich aufs Gewissen fragen, was meine Privatmeinung ist, so habe ich sie Ihnen gesagt; aber ich glaube wir können hier als Kollegium nicht darüber abstimmen. Herr vr. Strecker: Der Verein der Deutschen Musikalienhändler hält die 50jährige Schutzfrist für ein dringendes Er fordernis. Und ich möchte noch eins betonen; die schon vorhandenen billigen Ausgaben sind kein Glück für unseren Sortimentshandel gewesen, für den ich doch hier auch spreche. Das Publikum fragt zunächst nach billigen Ausgaben. Diese billigen Ausgaben sind infolge der Rabattverhältnissc, die wir haben, ein wahrer Ruin für unfern ganzen Sortimentshandel geworden. Die Leute können nicht mehr dabei existieren. Ich weiß nicht, inwiefern das ausschlaggebend sein kann für die Erwägungen der Regierung, einen längeren Schutz zu geben. Jedenfalls stehen die Sortimenter sich besser bei Werken, die einen höheren Preis haben und bei denen sie noch etwas verdienen können. Vorsitzender: Ich möchte noch betonen, daß bei dieser ganzen Stellung des Musikalienhandels die Stimme des Sortimenters sehr stark mitspricht. Das kommt aber von etwas ganz anderem her. Die Musiksortimenter sind alle für längere Schutzfristen, damit sie höhere Preise behalten; sie sind sehr gegen die billigen Ausgaben. Das ist aber m. E. nicht der richtige Standpunkt des Buchhändlers. Daß natürlich denjenigen, die nicht gerade diese billigen Ausgaben besitzen, also Peters und Litolff, die Sache wenig angenehm ist, ist ganz gewiß; ich wäre auch lieber Reclam, als das ich es nicht bin. Es ist selbstverständlich, daß der Sortimentshandel hohe Preise haben will, weil es leider im Musikalieuhandel allgemein üblich ist, dem Publikum 40 und mehr Prozent Rabatt zu geben. Schaffen Sie diesen übermäßigen Rabatt ab, dann sind die billigen Ausgaben für die Sortimenter geradeso rentabel. Ganz gewiß aber ist es ein Trugschluß, wenn man folgert, die billigen Ausgaben seien ein Unsegen. Vergessen Sie nicht, welche enorme Förderung die musikalische Bildung und Empfindung und damit die Vertiefung des Gemütslebens der ganzen Nation dadurch gewonnen hat, daß diese billigen Ausgaben jetzt da sind. Und nicht zu vergessen: sie sind ausgezeichnet gemacht, nicht bloß technisch, sondern auch musikalisch, in Bezug auf Korrektheit, Revision, Phrasierung; dagegen ist nicht anzukämpfen. Die Beweisführung, daß aus dem Grunde 50 Jahre nötig wären, damit die teueren Ausgaben weiter bestehen und die Sortimenter fernerhin 40 und 50 Prozent Rabatt erhalten können, das ist vollkommen verfehlt. Schaffen Sie Ordnung bei den Sortimentern, daß sie keinen Rabatt mehr zu geben brauchen, oder wenn es nicht anders geht, 5 bis 10 Prozent wie im Buchhandel, dann brauchen Sie keine 50 Jahre, dann sind die 30 auch genug. Herr vr. Strecker: Ich habe dieses Argument nur noch beigefügt um zu sagen, daß der Musikalienhandel auch aus diesem Grunde die Verlängerung der Schutzfrist wünscht. Ich gebe zu, daß im Musikalieuhandel die. Rabattverhältnisse sehr ungünstig sind, aber ich erwidere auf Ihre Bemerkungen, daß die billigen Ausgaben, die das musikalische Verständnis allerdings gefördert haben, durch die Verlängerung der Schutzfrist nicht aus der Welt geschafft werden: die Klassiker, die das ganze Fundament unserer musikalischen Bildung ausmachcn, werden nach wie vor frei bleiben. Vorsitzender: Gewiß, aber die Folge würde doch sein, daß Brahms — der ja vielleicht im weiteren Sinne niemals populär werden wird, oder irgend ein anderer Autor nicht nach 30 Jahren in der Edition Peters erscheint, sondern erst nach 50 Jahren. Herr Schwartz: Wir haben aber vorhin das Prinzip aufgestellt, daß wir die Interessen des Buchhandels vertreten wollen. Wenn nun unsere Kollegen vom Musikalienhandel einmütig für die 50 Jahre sind, und Herr Strecker für seine Person auch, so weiß ich nicht, ob es uns gut austehen würde, hier dagegen aufzutreten. Vorsitzender: Ganz richtig, ich würde mir auch nicht erlaubt haben, gegen diese Dinge so energisch aufzutreten, wenn ich nicht die große Sorge hätte, daß auch uns die 50 Jahre beschert werden; und ich fürchte, so wird es kommen. Herr Schwartz: Wir müssen aber doch Stellung nehmen. Vorsitzender: Gewiß, und es wäre gar nichts dagegen zu sagen, wenn nicht andere Herren so großen Wert auf die Gleichmäßigkeit der Frist legten und um dessenwillen eventuell auch für uns die 50 Jahre verlangten. Ich sehe den großen Wert dieser Gleichmäßigkeit nicht ein, mit Ausnahme des einen Falles der Operntexte, die übrigens kein Mensch drucken wird, so lange die Noten noch geschützt sind. Herr vr. Strecker: Die Gleichförmigkeit ist doch auch kein durchschlagender Grund; wir haben sie schon jetzt nicht. Für den Kunsthandel und die Photographien bestehen auch andere Fristen. Vorsitzender: Ich würde mich auch vollkommen bescheiden, und würde sagen: wenn die Musikalienhändler es für wünschenswert halten, so ist das ihre Sache, darüber streite ich nicht; aber Gott schütze uns vor unseren Freunden! Mit den 50 Jahren kann der Buchhandel jedenfalls nichts anfangen. Herr Mühlbrecht: In der ^.ssoaiackion in Heidelberg wurde auch beschlossen, in dem Bericht, der dem Reichsjustizamt erstattet werden soll, auf die Gleichmäßigkeit der Schutzfrist zu dringen und 50 Jahre zu empfehlen, weil andere Länder sie auch haben. Ich will nur darauf Hinweisen, daß wir auch diese Beeinflussung des Reichsjustizamts durch die wichtige ^.ssoora-tion zu gewärtigen haben.
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