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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-11-27
- Erscheinungsdatum
- 27.11.1899
- Sprache
- Deutsch
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Beilage zu 275, 27. November 1899. Amtlicher Teil. 41 und dem Abänderungsvorschläge meine Billigung versagen. Ich stehe also auf dem Standpunkte des Entwurfes und möchte zunächst zu Protokoll erklären, daß ich hier zum erstenmal mit Abänderungsvorschlägen der Musikalienhändler mich nicht einverstanden erklären kann. Vorsitzender: Ich bin darüber zweifelhaft, da wir über die Dinge kein Urteil haben. Jedenfalls wird Ihre abweichende Meinung in unserem ausführlichen Protokoll als Ihre Privatansicht wiedergegeben werden. Herr Voigtländer: Wir kommen nun zu den Paragraphen, die jetzt nur für die Musikalienhändler gedacht sind, im Falle einer verlängerten Schutzfrist für Bücher aber auch in unser Fleisch schneiden würden. Vorsitzender: Wenn wir wirklich mit den 50 Jahren beglückt würden, so wäre das ein vollkommener neuer Zustand. Man kann da nicht einfach sagen: was für die Musikalienhändler vorgeschlagen wird, wird glatt auf den Buchhandel übertragen. Herr Voigtländer: Das kann im letzten Augenblicke noch im Reichstag geschehen. Es kann noch in der dritten Lesung zu einem großen Jnteressenkampf kommen und der Antrag auf 50 Jahre durchgehen. Vorsitzender: Dann ist ja noch der Bundesrat da, der das genehmigen muß. Herr vr. Strecker: Ich glaube auch, Herr Voigtländer, daß Ihr Bedenken hinfällig ist, denn in Absatz 2 werden die Werke der Tonkunst besonders hervorgehoben. Herr Voigtländer: Bei Z 62 ist es hinfällig; aber dieselben Grundsätze, die hier für Werke der Tonkunst ausgesprochen werden, müssen ja für Schriftwerke Platz greifen, wenn auch über diese die fünfzigjährige Schutzfrist verhängt wird. Geheimrat Daude: Wenn die 50jährige Frist auch für Werke der Litteratur festgesetzt wird, so muß das Gesetz in diesem Teile umgeändert werden, dann können diese Paragraphen nicht so bleiben. Herr Voigtländer: Die Reichstagskommission macht das, die Regierungsvertreter stimmen zu und dann ist es um uns Buchhändler geschehe». Herr von Holder: Wir haben einen Fehler begangen, daß wir nicht energischer gegen 50jährige Schutzfrist früher schon aufgetreten sind. Vorsitzender: Wir sind in den früheren Verhandlungen doch sehr energisch für unsere 30 Jahre eingetreten, und haben die 50 Jahre der Musikalienhänder als etwas betrachtet, wovon wir auch nichts verstehen. Herr von Hölder: Das hätten wir nicht thun sollen. Wir hatten als Kommission Veranlassung, darüber zu sprechen, und mußten uns unterrichten. Herr vr. Strecker: Auf Wunsch der Komponisten, für die man sehr entgegenkommend gewesen ist, ist das geändert worden. Ich erinnere mich sehr wohl, daß wir keine rückwirkende Kraft gewünscht haben und als Verleger bin ich auch nicht sehr entzückt davon; nichtsdestoweniger sage ich: wenn die Autoren ein solches Gewicht darauf legeu, so will ich es ihnen nicht verwehren. Herr Voigtländer: Dieser Wunsch der Komponisten geht aber gegen das Recht der Verleger. Vorsitzender: Wollen wir diese Schlußparagraphen 63 ff. als eventuell auch den Buchhandel betreffend ansehen? Ich glaube, wir kommen mit den einzelnen Bestimmungen nicht so leicht durch. Die werden sich wahrscheinlich auch ändern, je nachdem das Gesetz seine Ausbildung mit 50 oder 30 Jahren erhält. Das sind Uebergangsbestimmungen, die augenblicklich noch nicht fest stehen können, abgesehen von dem was wir zu H 56 verhandelt haben. Ob überhaupt eine Verlängerung der Schutzfrist für Werke der Tonkunst eintritt, das ist zwar immer vorausgesetzt, aber noch nicht sicher. Wollen wir vielleicht generell aussprechen, daß der Buchhandel es für ganz unerläßlich hält, daß, wenn je die jetzt bestehende Frist auch für den Buchhandel auf 50 Jahre ausgedehnt werden sollte, unter allen Umständen die bestehenden Verträge in Kraft bleiben müssen. Herr von Hölder: Das halte ich für gefährlich. Herr vr. Ruprecht: Verträge, in denen ein für allemal der Autor abgefertigt worden ist, weiter gelten zu lassen, scheint mir bedenklich. Vorsitzender: Das doch nicht. Als der Vertrag abgeschlossen wurde, hat kein Mensch wissen können, daß die Frist auf 50 Jahre verlängert wurde, und der Vertrag wäre auch nicht um ein Jota anders ausgefallen. Herr von Hölder: Wir müssen mit aller Kraft uns gegen die 50 Jahre stemmen. Ich möchte den formellen Antrag stellen, daß wir nochmals auf die Schutzfrist zurückkommen und unsere Anträge dazu verschärfen. Vorsitzender: Ich glaube wohl, daß diese Schlußparagraphen uns eine Handhabe bieten könnten, nochmals die Frage der 30 oder 50 Jahre aufzurollen, und unsere Stellungnahme dazu zu verschärfen, indem wir sagen: Die ZZ 63—69 würden bei der Viel seitigkeit und den komplizierten Verhältnissen des Buchhandels einen gar nicht durchführbaren Rechtszustand schaffen, und das allein wäre schon ein Grund bei den 30 Jahren zu beharren. Dann kann man doch kaum die Sache einfach so hinübernehmen, ohne daß der Buchhandel vorher nochmals darüber gehört wird. Herr Mühl brecht: Wir könnten vielleicht sagen: wir haben von Erörterung der Paragraphen 63 bis Schluß Abstand genommen, weil wir auf dem Standpunkt der 30 Jahre stehen bleiben. Herr vr. Strecker: Ich hätte die Bitte, noch hinzuzufügen: unter meinem Widerspruch. Vorsitzender: Wir wollen es lieber so fassen: In Bezug auf die ZZ 63—69 schließt sich der Ausschuß den Aus führungen des Vertreters des Musikalienhandcls durchaus an, lehnt es aber ab, in eine Beratung dieser Paragraphen einzutreten, da er durchaus und in verstärktem Maße auf dem Standpunkte verharrt, daß für den Buchhandel nur die 30 jährige Schutzfrist in Frage kommen soll. Die außerordentliche Vielseitigkeit und Schwierigkeit der buchhändlerischen Verhältnisse würde bei einer Aus dehnung der Schutzfrist Zustände schaffen, die eine erneute eingehende Beratung notwendig machen müßten. Herr Voigtländer: Wir könnten vielleicht die ganze Erörterung sparen, indem wir einfach erklären: Wir halten an den 30 Jahren fest. Vorsitzender: Wir müssen uns doch Wohl darüber äußern, wir sind ja ein Ausschuß, in dem auch der Musikalien handel vertreten ist. Herr vr. Strecker: Darf ich kurz begründen, warum ich im Gegensatz zu dem Verein der Deutschen Musikalienhändler für Beibehaltung bin. Die Komponisten teilen sich in zwei Gruppen, solche, die dramatische Musik komponieren und solche, die absolute Musik komponieren. Die dramatischen Musiker haben durch die Tantieme, die sie von dem Theater beziehen, eine vorrechtliche Stellung gegenüber den anderen, die nun ihrerseits den berechtigten Wunsch haben, aus ihren Schöpfungen gleichfalls soviel Nutzen zu ziehen, als erlaubtermaßen möglich ist. Sie haben sich daher einer bestehenden Gesellschaft in Paris angeschlossen, und die Absicht kundgegeben, eine Anstalt zu gründen, welche von musikalischen Werken, sobald sie aufgeführt werden, eine Tantieme erhebt. Die Verleger haben sich zum Teile freudig, andere später einem gewissen Drucke nachgebend der Bewegung angeschlossen; es ist aber
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