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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.12.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1899-12-11
- Erscheinungsdatum
- 11.12.1899
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- Deutsch
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287, 11. Dezember 1899. Nichtamtlicher Teil. 9531 diesen Zielen eine deutsche Anstalt errichten läßt, wenn wir da durch das weitere Eindringen der französischen sooistö äss autsnrs st vompositsurs in das deutsche Musikleben verhindern, so wird das mit Genugthuung begrüßt werden. Unsere nationale Musik pflege wird dabei in alter Weise blühen können. Aber Mäßigung in den Zielen und Klarheit in ihrer Darlegung bilden die erste Pflicht, die den Komponisten im Interesse ihrer Sache obliegt. Nur damit werden sie die öffentliche Meinung gewinnen, und in sofern wird ihre Haltung auch auf das Schicksal des neuen musika lischen Urheberrechts nicht ohne Einfluß sein. Der von dem Gesetz entwurf aufgestellte Satz, daß kein Musikstück ohne Zustimmung seines Schöpfers öffentlich aufgesührt werden dürfe, entspricht einem Recht, das der Opernkomponist ebenso gut wie der Schau spieldichter schon jetzt genießt, das unser bisheriges Recht aber der übrigen Komponistenwelt versagt hat. Es ist billig, daß die Kom ponisten auf die gleiche Höhe mit den übrigen Autoren gestellt werden, nur müssen Bürgschaften dafür geboten werden, daß dieses Recht nicht in einer Weise verwertet werde, die das deutsche, in seiner Eigenart unübertroffene Musikleben für die Zukunft ge fährden könnte.» Die Kolportage in Oesterreich. — Der Preßausschuß des österreichischen Abgeordnetenhauses hielt am 6. d. M. eine Sitzung ab, auf deren Tagesordnung der Antrag Resel, betreffend die Aufhebung des Kolportage-Berbotes, sowie die Anträge Lewickt und Pacak in Angelegenheit der Reform des Pretz- gesetz es standen. Abgeordneter vr. Ruß beantragte die Ver tagung der Verhandlung für so lange, bis das Herrenhaus das Gesetz über die Aufhebung des Zeilungsstempels angenommen haben werde. Dieser Vertagungsantrag wurde mit 9 gegen 8 Stimmen angenommen. Im Verlaufe der Debatte erklärte der Regierungsvertreter Ministerialrat Freiherr v. Schwarzenau sich für ermächtigt, zur Kenntnis des Ausschusses zu bringen, daß die Regierung eben jetzt mit der Frage der gesetzlichen Regelung des Kolporlagewesens sich befasse und die Beratung hierüber im Schoße der beteiligten Ministerien im Zuge sei. Die Regierung glaube daher, in absehbarer Zeit in die Lage zu kommen, mit einem be züglichen Vorschläge an das Haus heranzutreten. Graf Tolstois-Auferstehung». — Wie aus einem Schreiben des Verlegers Herrn von Marcks in St. Petersburg an die Vossische Zeitung in Berlin, das diese mitteilt, hervorgeyt, ist der dritte Teil von Leo Tolstois Roman -Auferstehung- nunmehr druck fertig. Herr von Marcks schreibt unter dem 20. November/2. De zember: -Soeben erhalte ich von der Censur den dritten Teil des Romans zurück, und freut es mich, Ihnen Mitteilen zu können, daß sie alles in allem nur ca. 70 Zeilen gestrichen hat, so daß der ganze dritte Teil von Nr. 48 ab in der -Niwa» ungekürzt zum Abdruck kommen wird.» Journalisten-Hochschule. — In Berlin soll, wie wir der Leipziger Ztg. entnehmen, am 4. Januar unter Leitung von vr. Wrede eine Hochschule für Journalisten nach dem Vorbild der Pariser eröffnet werden. Annahme an hoher Stelle. — Seine Majestät der Deutsche Kaiser hat laut einer Zuschrift aus dem Geheimen Kabinett für Militärangelegenheiten in Berlin das Widmungs-Exemplar der von der Fürstlich Hohenzollernschen Hofbuchdruckerei, Kunst- und Verlagsanstalt Otto Bachmann in Saulgau, Württemberg, als Herausgeberin und Verlegerin unterbreiteten Nr. 1 ihrer -Illu strierten Dekadenhefte für Deutschlands Heer und Flotte — Die Waffen hoch» anzunehmen und die Einführung dieser Zeitschrift bei den Truppenteilen zu genehmigen geruht. Ferner haben aus die Uebersendung von Widmungs-Exemplaren mittelst Kabinett oder Handschreiben in anerkennenden Worten ihren Allerhöchsten Dank dem Verlage aussprechen lassen Seine Majestät König Wilhelm von Württemberg, Seine Königliche Hoheit Großherzog Friedrich von Baden, Seine Königliche Hoheit Großherzog Karl Alexander von Sachsen, Seine Königliche Hoheit Großhcrzog Ernst Ludwig von Hessen, Seine Königliche Hoheit Prinzregent Luitpold von Bayern, Seine Hoheit Prinz Hermann von Sachsen-Weimar. Graphische Lehr- und Versuchsanstalt in Wien. — Der Leiter des österreichischen Unterrichtsministeriums, Sektionschef vr. Ritter v. Härtel, besuchte in Begleitung des Scktionsrates vr. Müller am 5. d. M. die Graphische Lehr- und Versuchsanstalt in Wien, während in den Ateliers und Laboratorien gearbeitet wurde. Auch besichtigte er die für die Pariser Weltausstellung daselbst in Ausführung befindlichen Photographieen und Repro duktionen und sprach seine Befriedigung über den Fortgang dieser Arbeiten aus. Die Schullesebücher im neuen Urheberrechts-Gesetz entwurf. — In 8 23 des Gesetzentwurfs, betreffend das Urheber recht an Werken der Litteratur und der Tonkunst, ist bestimmt, daß die -Benutzung eines fremden Werkes nur zulässig ist, wenn an den benutzten Teilen keine Abänderung vorgenommen wird». Von den Vertretern des Verlagsbuchhandels ist in den Verhandlungen des Urheberrechts-Ausschusses am 16./17. Oktober d. I. (vergl. Börsenblatt Nr. 275) vergeblich versucht worden, eine Ausnahme für Schullesebücher zu erlangen. Es bedarf keiner besonderen Ausführung darüber, daß der dadurch voraussichtlich gesetzlich festzulegende Zustand nicht nur im Interesse der Verleger, sondern vor allem auch im Interesse der Schule ein unhaltbarer ist. Auf Grund dieser Erwägungen haben sich, wie wir hören, die Leipziger Verlagsfirmen Friedrich Brandstetter, Dürr'sche Buchhandlung, Julius Klinkhardt und V. G. Teubner zu einer Eingabe an die höchsten Schulbehörden der einzelnen deutschen Staaten zusammengethan und sämtliche Verleger von Schullese büchern zum Beitritt aufgefordert. Beigetreten ist erfreulicherweise sofort der Inhaber der Leipziger Firma Ferdinand Hirt L Sohn, Herr Arnold Hirt, zugleich für seine beiden Breslauer und seine Königsberger Verlagsbuchhandlungen. Die Eingabe ist in diesen Tagen allgemein an Interessenten zur Unterschrift gesandt worden. Sollte der eine oder andere beider Versendung übergangen worden sein, so wird es sich für den Betreffenden empfehlen, sich an eine der obengenannten Firmen zu wenden. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Röpsrtoirs äss vsntss. 6. annös. 3. 8sris. Ilo. 14, klovswbsr 1899. Lnpxlsmsnt Ro. 14 s 1a ksvus biblio-ioono^rapüigus sons la cllrsotion äs NN. kisrrs vaurs st ä'V/lao. 81 10 p. varis, 9, vauboarg' voissonnitzrs. 8". 9 8. kravüt- unck öiläsr^srlrs. üssamtvsrirs. LsIIsstristiü. Llassiirsr. luKSnäsobrrktsn sto. sts. Ossedsnlrvsrlrs aus aUsn 2^siZsn äsr lattsratur. LataloZ 17 (IVsiüvasütsn 1899) äss Osstsrr. IVisssuseüaktlioüsn Hvtiguariats, lalrob Oirnböolr's vuslr- üanälunx unä ^.ntiguariat (Väuarä Ls^sr) in IVisn I. 8sllwa1- 4". 32 8sitsn. äuASnäsoüriktsn kür Lnabsn unä Llääoüsn. öiläsrbüsüsr mit unä obns Boxt. 8pislbäoüsr unä Vssoüsntzvrsrtzs. OslsASnüsits- käuks Arösstsntsils ru bsäsutsnä llsrabASsstrtsn vrsissn in taäsllossn Lxswplarsn. LataloA 18 (VVsiünaoütsn 1899) vor- stsüsnäsr I'irwa. 4". 32 8. Personalnachrichten. Gestorben: am 6. Dezember, im Alter von dreiundfünfzig Jahren, der Buchhändler Herr Frederik Adama van Scheltema, Mitinhaber der angesehenen Firma Frederik Müller L Co. in Amsterdam; am 8. Dezember ganz unerwartet der Verlagsbuchhändler, Schriftsteller und Gelehrte Herr vr. xüil. st jur. Max Lange in Leipzig. Der Verstorbene, der das achtundsechzigste Lebensjahr erreicht hat, stand lange Jahre als Prokurist und Gesellschafter und eine Zeitlang als alleiniger Besitzer an leitender Stelle des großen Ver lags- und Druckhauses seines Schwiegervaters Otto Spamer, bis er Ende 1880 das Geschäft an Herrn vr. Josef Petersmann übergab und sich zurückzog. In ihm ist ein hochgeachteter Kollege dahingeschieden, ein tüchtiger, arbeitsamer, kenntnisreicher Mann von ehrenwertem Charakter und bescheidenem, gefälligem und liebenswürdigem Auf treten, der sich unter Kollegen und in weiten anderen Kreisen viel aufrichtige Freunde erworben hat. Er war am 7. August 1832 zu Magdeburg geboren und studierte von 1852 bis 1862 auf mehreren Universitäten Mathematik und Jurisprudenz. Ein hervorragender Meister im Schachspiel, hat er dessen Litteratur durch eine Anzahl wertvoller, zum Teil epochemachender Schriften bereichert. Wir nennen davon: Kritik der Eröffnungen (Berlin 1855) — Lehrbuch des Schachspiels (Berlin 1856; 2. Ausl. Halle 1865) — Sammlung neuer Schachpartieen (Leipzig 1857) — Hand buch der Schachaufgaben (Leipzig 1862) — Feinheiten des Schach spiels auf dem Gebiete der Komposition (Leipzig 1865) — Paul Morphy (Leipzig 1865; 3. Ausl. 1893) — Der Meister im Schach spiel (Weimar 1881). Von 1858 an redigierte er längere Zeit die -Deutsche Schachzeitung-. In der Schachwelt hat er auch durch seine unablässige persönlicheThätigkeit befruchtend gewirkt. Er war der Be gründer und eifrige Förderer der seit 1862 eingeführten internationa len Schachkongresse und hat in Leipzig auch in der Schachgeseüschaft -Augustea- verdienstlich gewirkt. Ebenso hat er dem Kaufmännischen Verein zu Leipzig lange Jahre seine hingebende Thätigkeit gewid met und stand von 1874 bis 1883 an dessen Spitze. — Ein Mann von lauterstem Charakter dessen Wirken und Wesen ihm überall Freunde gewann, ist mit vr. Max Lange aus der Welt geschieden. Ehre seinem Andenken! 1261*
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