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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-12-14
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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290, 14 Dezember 1899. Nichtamtlicher Teil. 9625 wie Riß irrtümlich behauptet, sondern der Empfänger muß die Fortnahme dulden. Das wird sofort klar und ein leuchtend, wenn wir den Wein mit einem zur Probe ge lieferten Pferd vertauschen. Das Pferd kann, wenn es nicht gekauft, d h. wenn das Vertragsanerbieten nicht angenommen wird, zurückgenommen werden; der Wein kann nur deshalb nach der Probe nicht zurückgegeben werden, weil er zu den Gegenständen gehört, die durch Gebrauch (Probe) untergehen. Riß zieht aber mit der Weinprobe nicht diese richtige, sondern eine irrtümliche Parallele, indem er sagt, daß der Wein nicht zurückgegeben werden müsse, trotzdem keine Bestellung er folge. Die Bestellung hat vorerst mit der Probe gar nichts zu thun. Der Antrag geht aufs Probieren. Diese Parallele, wenn man Riß folgen will, lautete für das Rezensions exemplar vielmehr so: Der Wein geht trotz Ausbleibens der Bestellung in das Eigentum des Adressaten über, und das Rezensions exemplar geht trotz des Ausbleibens der Bestellungen von seiten des Leserkreises der Zeitung, die die Besprechung gebracht hat, in das Eigentum der Zeitung über. Endlich wäre dann noch die von Riß angedeutete Auf fassung zu untersuchen, ob das Uebersenden von Rezensions exemplaren »eines der vielen Geschäfte ist, bei denen die Gegenleistung durchaus nicht sicher ist«. Dieser gewagten Geschäfte sind durchaus nicht »viele«; es sind z. B. ein Ver- sicherungs-, Lotteriegeschäft, die Wette, das Ausspielungs geschäft. Daß hierunter die Rezensionsexemplare rangiert werden sollen, kann doch wohl als ausgeschlossen gelten. Ich stelle hier noch einmal das Rechtsverhältnis dar, das zwischen der Zeitung und dem Buchverleger durch die Uebersendung des Rezensionsexemplars entsteht. Der Ver leger erfährt durch das Erscheinen von Rezensionen in einem Blatte, daß dieses Besprechungen bringt. Er sieht sich deshalb zur Absendung eines Rezensionsexemplares veranlaßt, angereizt. Mit der Uebersendung macht er der Zeitung das Angebot, gegen kostenlose Ueberlassung des Exemplars eine Besprechung in der Zeitung zu veröffentlichen. Es steht nun im Willen der Zeitung, das Anerbieten anzunehmen oder abzulehnen. Die An nahme kann durch Veröffentlichung der Besprechung erfolgen; die Ablehnung ist nach Verlauf einer angemessenen Zeit, in der eine Besprechung nicht erfolgt, anzunehmen. Der Buch verleger geht bei der Ablehnung seines Eigentums nicht verlustig; die Zeitung darf das Rezensionsexemplar nicht ab sichtlich vernichten oder beschädigen, ohne sich schadenersatz pflichtig zu machen; sie ist nicht verantwortlich für Diebstahl und hat es lediglich zu dulden, daß das Exemplar vom Buch verleger oder einem Beauftragten bei ihr abgeholt wird. Hiermit ist »das Recht der Recensionsexemplare« völlig er schöpft. Bei den durch die Zeitung bestellten Rezensions exemplaren tritt natürlich wie bei jedem Vertrag die Ver pflichtung zur Erfüllung, d. h. Gewährung der Leistung, ein. Die Nichtgewährung zieht Schadenersatz nach sich, der sich aber in unserem Falle auf die kostenlose Rücksendung des Exemplars beschränken dürfte, da der entgangene Gewinn in der Regel nicht nachgewiesen werden könnte. Köln. G. Hölscher. Kleine Mitteilungen. Einlösungsfrist für Postaufträge. — Das Reichspostamt hat dem Vorstand des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller aus Anlaß eines Antrages des Vereins, betreffend Fristverlängerung bei Postaufträgen mitgeteilt, daß die Bestimmungen der Post ordnung entgegenkommend dahin abgeändert werden sollen, daß bei Postaufträgen, mit dem Vermerk zum Protest dem Auftrag- adrcssaten in der Folge gestattet ist, die bei der Vorzeigung durch den bestellenden Boten nicht gleich cingclösten Aufträge nachträglich bei der Postanstalt bis zum Schalterschluß des Vorzeigctages einzulösen. flbssaurus liv^uas latinas. — Das Börsenblatt hat mehrfach über das große Unternehmen eines ÜRssauras lin^uag latinas berichtet, an dem mehrere deutsche Akademieen der Wissen schaften gemeinsam thätig sind. Jetzt wird in der Allgemeinen Zeitung berichtet, daß vor einigen Wochen die Inventur des ge samten in München vereinigten Zettclmaterials durch die Kom mission stattgefundcn hat. Die Kästen des Thesaurus sind im Akademicgcbäude verwahrt. Sie enthalten rund 4fl, Millionen Zettel, die nach den excerpierten Autoren auf gestellt und alphabetisch geordnet sind. Die Kommission be steht aus den Professoren Diels (Berlin), Bücheler (Bonn), Leo (Göttingen), v. Woelfflin (München), Gomperz (Wien). Sie überzeugte sich, daß die Auszüge aus den zu bearbeitenden lateinischen Schriftstellern bis auf geringe Reste vollendet und ab geschlossen geordnet vorliegen. Zur lexikographischen und sprach- geschichtlichen Bearbeitung dieses ungeheuren Zettelmaterials ist in den Räumen der Münchener Akademie ein Bureau eingerichtet worden. Ein jüngerer Gelehrter, vr. Vollmer, ist als Haupt redaktor thätig, neben ihm eine Reihe Hilfskräfte. Nach dem Arbeitsplan wird die Ausarbeitung des Lexikons gleichzeitig am ersten und zweiten Bande begonnen. Man hofft, d n Probe druck der ersten vier Bogen zum 1. Januar, den regelmäßig fortschreitenden Druck am 1. April 1900 beginnen zu können. Außerdem sollen bis zum Ende des laufenden Jahres die Vor arbeiten an der Excerption der noch riskierenden lateinischen Schriftsteller und die Vervollständigung des Zettelapparates nach geholt werden. Aus dem Finanzplan ist zu entnehmen, daß sich für die jetzt beginnende, auf fünfzehn Jahre berechnete Arbeits periode die Einnahmen auf 480000 stellen, so daß jährlich 32000 ^ aufgewendet werden können. Diese Ausgaben setzen sich aus festen Gehältern, Verwaltungskosten und Honoraren (jährlich sind 800 Folioseiten abzuliefern) zusammen. Als Rückhalt ist der bei der bayerischen Akademie niedergelegte Fonds der Woelfflinschen Stiftung, der jetzt rund 13700 beträgt, vorhanden. Bis jetzt stehen sich Einnahmen und Ausgaben mit etwa 27000 gleich mäßig gegenüber. Die nächste Konferenz der Kommission soll im Oktober 1900 stattfinden. ^ Gegen Erhöhung der Papierpreisc. — Durch die Tages presse geht eine Mitteilung aus Berlin, daß mehrere Besitzer großer Zeitungen mit einem Papier-Jahresbedarf von 3 Millionen Mark die Gründung einer großen Papierfabrik in Sachsen planen, um gegenüber der drohenden Verteuerung von Druckpapier durch das jüngst entstandene Papierkartell gerüstet zu sein. Wiederzulassung deutscher Zeitungen zum Post debit in Oesterreich. — Das österreichische Ministerium des Innern hat unterm 1. Dezember d. I. den nachfolgend genannten deutschen Zeitungen: -Münchener Neueste Nachrichten», -Deutsche Wacht- (Dresden) und -Frankfurter Zeitung« den Postdebit für die im Reichsratc vertretenen Königreiche und Länder wieder gestattet. Das Einbinden von Büchern als Liebhaberei. — Ueber eine neue Liebhaberei wird der -Norddeutschen Allge meinen Zeitung- aus Paris geschrieben: -Es ist jetzt guter Ton geworden, seine Bücher selbst zu binden, und in zahlreichen Damenzimmern findet man jetzt Buchbinder-Arbeitstischchen mit allen erforderlichen Einrichtungen. Alles natürlich in zierlichster Form. Die feinen Finger der Modedamen lernen die Blätter heften, falten, schneiden, leimen und aufnähen. Man schafft mit Stichel und Glättzahn, vergoldet, entwirft Zeichnungen und gräbt sie in Leder und andere Stoffe ein. Eifrig werden die Meister der Buchausstattungskunst, die Grolier, Simon Vostre, Majoli u. a. studiert; man besucht Bibliotheken und Sammlungen und forscht in Toilette-Abfällen herum; denn die Atlas-, Sammet- oder Brokat stücke dienen dazu, dem Buche ein schönes Gewand zu geben . . . Manche Damen stellen einfach die in verschiedenen Zeitschriften erschienenen neuen Geistesprodukte zusammen, um sich eine intime Bibliothek zu schaffen. Diese selbstgewählten Anthologieen ver drängen mehr und mehr die Albums, in die man berühmte Geistesblitze und Bemerkungen — anderer eintrug. Für diese intimen Bücher werden prächtige und — bedeutungsvolle Ein bände gewählt, die ein geheimes Wahrzeichen, ein Monogramm oder eine mystische Blume aufweisen. . . .- Ausgaben für Kunst in Frankreich. — Der Voranschlag des Staatshaushaltes der französischen Republik sieht für 1900 unter dem Titel -Schöne Künste- 15 746338 Francs vor Im einzelnen sind folgende Posten zu nennen: Neubauten zu staat lichen Zwecken 2 926 000, Wasserkunst in Versailles und Marly 340000, Erhaltung der geschichtlichen Sammlungen 1077 000, Instandhaltung staatlicher Gebäude und der nationalen Paläste (hierzu gehören z. B. das Elysee, das Luxembourg in Paris, die 1274 tz«»ruudkchii,ft«r Jahrqa»«.
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