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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-12-18
- Erscheinungsdatum
- 18.12.1899
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- Deutsch
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293, 18. Dezember 1899. Nichtamtlicher Teil. 9707 gaben der Litteratur und der Menschheit seinen Geist und sein Herz erfüllt, dadurch frisch und jung bleibt und ungesehen in der Stille dennoch ein Quell und ein Ver mittler segensreicher Einflüsse für weite Kreise ist. Manchen Besuchern der Ostermesse in Leipzig sind vielleicht die drei alt gewordenen Männer Schroll-Hamburg, Grieben - Berlin, Steinkopf-Stuttgart ausgefallen, wie sie, fast gleichaltrig, über vierzig Jahre regelmäßig kamen und stets zusammenhielten als ein Bild alter Freundschaft, der schönen Seite des Meßbesuchs. Schroll war da ein Mittel punkt, und es ist von ihm gesagt worden: unter allen Meß besuchern ist niemand, der von allen Seiten so viel Liebe genießt, wie Kollege Schroll. War er früher so rüstig und kräftig, so waren dagegen seine letzten Lebensjahre von quälendem Asthma und Husten sehr getrübt; aber er trug diese mit Geduld und Ergebung, ohne Klagen mit Freudigkeit und mit rührender Dankbarkeit gegen seine Frau, die in gesunden Tagen sein Glück, wie in schweren Nächten und Tagen der Krankheit mit immer gleicher Liebe seine Pflegerin war. Noch in den letzten Zeiten und Wochen, als er ganz abgezehrt und zitternd war, nahm er doch noch Anteil an allem, vornehmlich an seinen geschäft lichen Aufgaben, schrieb noch Briefe, denen mau die zitternde Hand und die letzte Kraft ansah; man mußte sich nur wundern über den starken Lebensfaden, der den müden Leib noch zusammenhielt und den kranken Mann noch alle seine Aufgaben auf dem Herzen tragen und die Leitung des Ge schäfts mit seinem treuen Mitarbeiter beraten ließ. Schroll war der Mann des Vertrauens, von alt und jung, von den Oberen und Unteren im Rauhen Haus gleichmäßig geschätzt und geliebt. Sein Gedächtnis bleibt im Segen. 8. Kleine Mitteilungen. Post. — Vom 1. Januar 1900 ab sind im Verkehr mit den Straits-Settlements Wertbriefe zugetassen. Der Höchstbetrag der Wertangabe ist auf 1000 (--- 1250 Frcs. -- 50 Pfd. Sterling) festgesetzt. Vom Reichsgericht. Nachbildung. (Nachdruck verboten.) — Das Landgericht I in Berlin hat am 1. Juli d. I. den Kunst händler Paul Albert und den Maler Siebert von der Anklage der unberechtigten Nachbildung eines Werkes der bildenden Kunst, beziehungsweise der Beihilfe dazu freigesprochen. Im Aufträge Paul Alberts hat Siebert ein Gemälde -Der eiserne Kanzler bei der Arbeit» gemalt und dabei das im Verlage der Photographi schen Union in München erschienene Bild des Malers Georg Schmidt -Bismarck als Schmied der deutschen Einheit- sehr stark benutzt, selbst in unwesentlichen Einzelheiten; er hat sich aber be müht, keine Kopie zu liefern und auch kein Spiegelbild hervorzu bringen, sondern, wie das Urteil sagt, andere Ideen aus gedrückt, was aus der Haltung der Personen und aus anderen Umständen hervorgehe. Es handle sich also um eine freie Benutzung der Schmidtschen Bilder. Das von Siebert gemalte Bild ist später von Paul Albert zur Herstellung von Ansichtspostkarten benutzt worden. — Gegen das freisprechende Urteil hatte die Photographische Union als Nebenklägerin Revi sion eingelegt, die am 15. d. M. vor dem Reichsgericht zur Ver handlung kam. Vom Revisionskläger wurde ausgeführt, daß man es hier nicht mit einer freien Benutzung, sondern mit einer straf baren Nachbildung zu thun habe. Wenn man ein Bild beurteile, so dürfe man es nicht in seine einzelnen Teile zerpflücken. Die Frage, welches der Gesamteindruck des Bildes sei, müsse unbedingt erörtert werden. Durch Hinzufügungen und Veränderungen werde noch kein neues Bild geschaffen. — Der Reichsanwalt war der An sicht, daß die Frage, ob eine freie Benutzung vorliege, Sache der thatsächlichen Feststellung sei, also vom Reichsgericht nicht nach geprüft werden könne. Er persönlich würde allerdings zu der gegenteiligen thatsächlichen Feststellung gekommen sein, wenn er sie zu treffen gehabt hätte. Da aber der Gesetzgeber dem Thatrichter einen weiten Spielraum gelassen habe, so werde in dieser Instanz an der Sache nichts zu ändern und die Revision zu verwerfen sein. — Das Reichsgericht kam zu einer anderen Auffassung. Es hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht II in Berlin. Es handelt sich hier, so wurde ausgeführt, nicht lediglich um tatsächliche Feststellungen. Cs ist nicht fcstgestellt, daß ein neues Werk geschaffen sei mit Be nutzung des alten. Es ist nicht festgestellt, daß das fragliche Bild ein neues, selbständiges Werk war, sondern nur, daß Einzel heiten neu waren. Die Angeklagten haben nur, wie das Landgericht selbst sagt, Verschiebungen der Originalidee vor genommen. Versicherung gegen die Folgen der Censur. (Vgl. Nr. 284 d. Bl.) — In weiterer Ausführung unserer früheren Mitteilung über den Plan einer Censurversicherung der finnischen Zeitungen sei hier folgendes nachgetragen: Die Redakteure der in Helsingfors erscheinenden Zeitungen haben dieser Tage an den finnischen Senat die Bitte gerichtet, er möge eine sehr originelle und in Europa wohl einzig dastehende Versicherungsgesellschaft bestätigen, und zwar einer solchen auf Gegenseitigkeit beruhenden Gesellschaft der Journalisten. Die Petenten gehen dabei von der Voraussetzung aus, daß das finnische Censurgesetz zeitweilige Verbote und gänzliche Unterdrückungen von Zeitungen nicht als Strafen ansehe, daß nicht beabsichtigt sei, die Redaktion und noch viel weniger die zahlreichen, durch nichts schuldigen Mitarbeiter, die bei der Zeitung einen Erwerb fänden, materiell zu schädigen. Für die Redaktion sei das Verbot eine moralische Strafe, in Bezug auf das Publikum — eine Vor beugungsmaßregel, mit dem Zweck, den Einfluß einer für schädlich geltenden Zeitung aufzuheben. Nach einer annähernden Berechnung auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre ist ermittelt worden, daß, wenn alle Zeitungen der Gesellschaft beitrcten würden, sie 5 Prozent ihres jährlichen Bruttoein kommens als Prämie zahlen müßten. Für den Umfang des Risikos giebt cs im vorliegenden Falle allerdings keinen Anhalt; jede Wahr scheinlichkeitstheorie wird hier versagen. Es, ist daher beschlossen worden, über die Höhe der Unterstützung, die die Gesellschaft im Falle der Sistierung einer Zeitung zu zahlen haben würde, zu nächst nichts zu bestimmen. In keinem Falle soll aber die Summe 60 Prozent des Verlustes übersteigen, so daß also ein Teil des letzteren immerhin noch ungedeckt bleibt. Nicht ganz klar ist, wie man in dem Falle Vorgehen wird, wo eine Zeitung ganz unterdrückt wird. Kapitalisieren läßt sich das Einkommen nicht, weil es in Finland keine einzige Zeitung giebt, die eine irgendwie nennenswerte Rente abwürfe. Soviel bekannt, denkt man einer solchen Zeitung eine einmalige Unterstützung zu gewähren, damit die an ihr beteiligten Personen in die Mög lichkeit versetzt werden, sich andere Beschäftigung zu suchen. — Eine Prämie von 5 Prozent vom Bruttoeinkommen ist etwas hoch, aber sie überträgt sich schließlich auf die Leser, die sich bei der in Finland zwischen Lesern und Schriftstellern herrschenden Solidarität auch nicht darüber beschweren werden. (Rußk. Wjedom.) ?. Süddeutsches Verlags-Institut in Stuttgart. — Der Reingewinn des Geschäftsjahres 1898/99 (abgeschlossen am 30. Juni 1899) ist 13357 ^ 94 o). Das Aktienkapital betragt 355000 das Hypothekenkonto I: 64200 II: 68000 das Bankkonto 351144 das Kreditorenkonto 30638 ^ 61 -H, das Delcredere- konto 2316 ^ 60 An Aktiven verzeichnet die Bilanz: Jmmo- bilienkonto 164373 ^ 6 H, Schriften- und Maschinenkonto 87 490 79 -Z, Mobilicnkonto 5446 99 o), Kassakonto 3210 Verlags- Kapitalkonto 40000 Debitorenkonto 42857 9 H, Jnventar- konto 541279 ^ 22 Die Unkosten erforderten 15180 11 -Z, Salaire 15440 Zinsen 10844 29 Steuern 3151 ^ 97 Reisespesen 2918 ^ 14 -H, Versicherungen 1561 27 H. Musik-Statistik. — Mehr als 150000 Menschen, also un gefähr die ganze Einwohnerschaft einer Stadt wie Bremen, Stutt gart, Chemnitz, beschäftigen sich im Deutschen Reich mit der Aus übung der Tonkunst, oder sind doch mit ihren materiellen Inter essen daran beteiligt. Dabei muß man allerdings die Zahlen als richtig hinnehmen, die die kürzlich hier besprochene Denk schrift der Genossenschaft deutscher Komponisten (vgl. Nr. 282, 284, 285 d. Bl.) aufstellt. Danach giebt es heute in Deutschland 1060 ausübende Virtuosen (580 Gesangvirtuosen, 240 Pianisten, 130 Violinisten, 110 andere Virtuosen für Cello, Harfe, Flöte, Horn u. s. w.), 6500 Organisten, 12 bis 13000 Orchestermusiker (darunter 8000 bei Theatern, Stadtorchestern u. s. w. fest angestellt), 1300 Kapellmeister und Musikdirektoren, 7 bis 8000 Militärmusiker und 410 Militär-Musikdirektoren, 2350 Dirigenten von Gesang vereinen, 3700 Musiklchrer, 1350 Gesanqlehrer, 220 Zitherlehrer. 435 Konservatorien so-gcn für eine sorgfältige Ausbildung in der Musik. Es werden 420 Kirchenchöre, 840 Musik- und Orchester vereine, 6500 Gesangvereine, 2700 gesellige Vereine mit ge sonderten musikalischen Sektionen, 200 Zithervereine und 240 Theatervereine gezählt. Oeffentlichc Musikaufführungen finden statt in 270 Theatern, 350 Variätö-Theatern, 1050 Konzertsälen, 1520 Ballsälen, 1500 Vergnügungslokalen mit Musikaufführungen und 5800 Gartenetablissenients für Sommerkonzerte. Die Zahl der jährlichen musikalischen Veranstaltungen seitens aller dieser 1284'
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