Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.12.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-12-19
- Erscheinungsdatum
- 19.12.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18991219
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189912191
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18991219
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
- Monat1899-12
- Tag1899-12-19
- Monat1899-12
- Jahr1899
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
294, IS. Dezember 1899. Nichtamtlicher Teil. 9731 Postgesetz und Fernsprechgebührenordnung. — Der Bundesrat nahm am 14. d. M. den Entwurf eines Gesetzes, be treffend einige Aenderungen von Bestimmungen über das Post- wcsen, sowie den Entwurf einer Fernsprechgebührenordnung in der Fassung der Reichstagsbcschlüsse an. Reichsbank. — Das Reichsbank-Direktorium hat folgendes angeordnet: Vom 1. Januar 1900 ab werden die Nr. 3 und 6 der Be stimmungen für den Giro-Verkehr der Reichsbank dahin geändert, daß sie wie folgt lauten: -3. Bare Einzahlungen, angekaufte Wechsel und erteilte Lombard-Darlehne, ferner Wechsel und Checks, die bei der das Konto führenden Reichsbankanstalt zahlbar und gehörig gedeckt sind, werden dem Giro-Konto sofort gutgeschrieben. 6. Ueber sein Guthaben kann der Konto-Inhaber in beliebigen Teilbeträgen jederzeit verfügen, aber, abgesehen von den Be stimmungen unter Nr. 8, nur durch Checks auf Formularen, welche ihm die Bank geliefert hat. Verfügungen anderer Art werden nicht beachtet. Bare Abhebungen erfolgen durch weiße Checks, welche auf eine bestimmte Person oder Firma mit dem Zusätze -oder Ueberbringcr» lauten. Die Bank zahlt den Betrag an den Ueberbringer ohne Legitimationsprüfung, auch wenn der Check an eine bestimmte Person giriert ist. Soll der Check nur zurlVerrechnung mit der Reichsbank oder einem Konto-Inhaber benutzt werden, so muß er gekreuzt, d. h. auf der Vorderseite mit dem quer über den Text geschriebenen oder gedruckten Vermerke versehen werden: -Nur zur Ver rechnung». In diesem Falle darf die Bank den Betrag nicht bar auszahlcn. Zu Uebertragungen auf Konten an demselben oder an einem anderen Bankplatze sind die roten Check-Formulare bestimmt. Sie müssen auf den Namen ausgestellt werden und sind nicht übertragbar. Das Guthaben haftet der Reichsbank für ihre Forderungen aus allen Geschäftszweigen. Sie darf dagegen auch solche For derungen aufrcchnen, die noch nicht fällig sind.» Gemäß Nr. 12 Absatz 2 der Bestimmungen bringen wir dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis. — Berlin, den 12. Dezember 1899. Reichsbank-Direktorium, l)r. Koch. v. Glasenapp. Prokuristen-Unterschrift in Wechselprozessen. — Die Papierztg. erinnert nach der -Ostsee-Zeitung» an eine notwendige Vorsicht bei der Anstrengung von Wechselprozessen: Für die Ansprüche aus Wechseln hat unsere Civilprozeß- ordnung bekanntlich ein abgekürztes Verfahren, den Wechsel- prozcß, geschaffen. Voraussetzung ist, daß sämtliche zur Be gründung des Anspruches erforderlichen Thatsachen durch Urkunden bewiesen werden können, und daß diese Urkunden der Klage in Urschrift oder Abschrift beigefügt sind. Der Verklagte kann, wenn die Urkunden nicht beigefügt sind, den Mangel rügen, und dies hat die Abweisung der Klage zur Folge. Hiernach ist seitens der klagenden Firma oder ihres Prozeßvcrtreters sehr darauf zu achten, daß keine Urkunde bei der Zustellung der Klage fehlt, sonst kann sich der faule Schuldner durch den ihm zustehcndcn Einwand von der sofortigen Zahlung be freien. Wechsel und Protesturkunde müssen der Klage beiliegen. Dies wird wohl kaum unterlassen. Dagegen unterbleibt häufig die Beifügung der Beweisurkunden für die Thatsache, daß gerade der Kläger berechtigt ist, den Anspruch geltend zu machen. Dies ist ins besondere dann wichtig, wenn der Wechsel von einem Stellvertreter des Klägers, zum Beispiel von einem Prokuristen, ausgestellt ist. Es muß dann ein Auszug aus dem Prokuren-Register mit der Klage zugestellt werden. Ist dies nicht geschehen, so hat auf den Einwand des Verklagten die Abweisung der Klage zu erfolgen. Das Reichsgericht hat bei Vorliegen eines solchen Falles ent sprechend entschieden und insbesondere darauf hingewiesen, daß sich der Kläger nicht auf die Notorietät der Eintragungen im Prokuren-Register berufen könne. Man kann allerdings eine neue Klage cinreichen, der nunmehr die Urkunde beiliegt, aber erst, nachdem das andere Urteil rechtskräftig geworden ist, was sich im günstigsten Falle über einen Monat hinzieht. Reform des russischen Kalenders. — Aus St. Peters burg wird neuerdings gemeldet: Eine Kommission zur Beratung der Einführung des Kalenders nach neuem Stil ist an der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften unter dem Vorsitz Seiner Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Konstantin, unter Teilnahme von Vertretern der Ministerien des Krieges, des Innern, des Unterrichts, der Justiz, der Finanzen und des geistlichen Ressorts gebildet worden. Erhöhung der Preise für Pappe. — Wie das Papier, so sollen auch Pappen eine Preiserhöhung erfahren. Am 6. d. M. fand in Chemnitz eine Versammlung sächsischer Pappenfabrikanten statt. Es zeigte sich allgemeine Uebcreinstimmung über die Not wendigkeit einer Preiserhöhung, die auch von nichtanwesenden Fabrikanten (auch außersächsischcn) brieflich zum Ausdruck gebracht wurde. Die Beschlüsse wurden einstimmig gefaßt. Es wurden Mindestpreise für weiße und braune Holzpappen (Ledcrpappen) und für graue Pappen vereinbart, die jedoch vorläufig nicht öffentlich bekannt gegeben werden sollen. In Oesterreich verboten: Aus der Cassette der Baronesse Mary Vecsera, Tagebuchblätter und Briefe, herausgegeben von E. von Sz., Leipzig 1899, Oswald Seiler, (Z 64 St.-G.); Die Märtyrerin auf dem Kaiscrthrone, von Gräfin .... Zürich 1900, Caesar Schmidt, (§ 63 St.-G.): Modernes Christenthum. Von K. Hechler, Leipzig 1899, Robert Baum. (8 303 St.-G.); Johann Orth, der kühne Seefahrer, oder: Die Geheimnisse an Bord der Santa Margaretha. Großer Volksroman aus der Neuzeit von Hermann Feiler, Capitain z. S. Heft 1. Dresden, Rich. Herm. Dietrich, (§ 64 St.-G.). Oesterreichische Kupfcrkreuzer. — Das österreichische Finanzministerium hat das Ersuchen der nicderöstereichischen Handels- und Gewcrbekammer um eine Verlängerung der Ein lösungsfrist für die Kupferscheidemünzen zu 1 uud L, Kreuzer abgelehnt. Die Einlösungsfrist endet daher mit dem 31. De zember 1899. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. üusvalll llsäsutsuäsrsr IVorllo aus cksm Lsllists äsr Laust-, luttsrar- uuck Lulturgssolliollts, Lsllstristilr, 6ssollisllts, 6so- grapllis uuck ltsissu. Lupksrvvsrirs. 8sltsullsitsu. Lsst- gssellsulls. IVoillnaolltou 1900. 200. Vsrrsiolluis ckss auti- guarisolleu Lüollsrlagsrs vou .4. Lislskslck's lloklluoll- llauäluug (lüsllsrmauu L Oo.) iu Larlsrulls. 8". 67 8. 1487 Xru. ltsollts- uuck 8taatsvisssusollaktsu. Xutiguarisollsr Xursigsr XII vou L. L 4. Lrsobsr, Luollllauäluug uuck Xutiguariat iu Srüuu. 8°. 43 8. 1533 Xru. Nocksrue 8praollsu uuck lüttsratur. Katalog Ho. I (1. Limsstrs, 1899,1900) äsr lutsruatioualsu Luollllauckluug vou 6arl lllaussu in Nuriu. 8°. 48 8. Logllanälsr-Nsälljsslpgrsu, uckgivst vsä 6. Lorusliusssu. Lsx.-ä". 53 8. mit Vigusttsu sto. — lliograüsll Lortsguslss ovsr äauslrs Nscklljwlxsrs. Lox.-8". 19 8. Ljöllsullavu 1900, 6. Oorus- liusssus Luustkorlag. lullalt: 8ollauäorpll, 8., Tis cks Lugs. — Llaussu, .lul., Osu ckauslls löogllauckel i vor littsresrs Luläaläsr. — l. 6., Ni 4ar ak L. N. N.s Ilistoris. — 6. 6., Orgauisatiousr inäsusor cksu ckauslrs llogllaucksl. — Lristjaussou, 8iguräur, Logllauäslsu paa Islauä. — Längs, Nllor, Xogls Lsmssrlruiugsr om russislr Logvaessu. üstrup, L, Logsr og Logllaucksl i Orisutsn. — Lorusliusssu, 6., llt Logmussum. Uovatliollsr üuxoigsr üllsr Xovitätsu uuck Xutiyuaria aus cksm Oolllsts äsr Nsäioiu uuck Xaturvisssusollakt. Vorlag äsr llirssll vvalä'sollsu Luollllauckluug iu Lorliu. 1899, Xr. 11, Xovsmllsr 1899. gr. 8". 8. 81—88. Verlags-Verzeichnis des Historischen Verlags Baumgärtcl in Berlin. 8". 16 S. mit Probebildern. Lssolliollts ckss lilittolaltors. Xntiguarisollsr Katalog dir. 275 vou llsiurioll Lsrlsr iu Lim. 8". 34 8. 972 Xru. lüttsratur-Xusrug aus Itololls-li1ocki?.iual-4u?.sigor. Vsrlagslluoll- llauäluug ö. Lousgsu iu Lsixrig. XXIV. lallrg. Xr. 25, 15. vsrsmllsr 1899. 4°. 8. 325—340. Lsutsslls 8praolls uuck lüttsratur. üutiguarlats-Katalog dir. 25 vou N. V II. 8 ollapor, Xutiguariat iu llauuovsr. 8". 57 8. 1803 Xru. Vömorlal äs 1a lüllrairis Lrauyaiss, ltsvus llslläomackairs ckss lüvrss. 6. Xuuss, Xo. 50, Xumoro ck'lltrsuuss, 14. Lsssmllrs 1899. Lox.-8". 8. 685—736 m. Lrobs-Illustratiousn. karis, Lillrairis 8. Ls 8ouckisr. I)sr Oliolls-lllarllt. Orgau kür Oliollo-llauüsl uuck lllustratious- vsssu. Xsus Lolge äsr Luollgsvsrllliollsu Nittsiluugsu. llrsg. vou 8olläksr L 8ollöuksläsr, Vsrlagslluollllauäluug, Olislls- Vsrlag uuck Lllolls-Xgsutur iu Leipzig. XI. lallrg. Xr. 14 u. 15. 24. Xovsmbsr u. 14. Lsrsmllsr 1899. 4". 8. 61—68. 1287*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder