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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-12-30
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Naturwiffcnschaftliche Verlags-Anstalt in Berlin. Vogel, I. H.: Das Kohlebreiverfahren zur Klärung v. Abwässern. Vom chem. Standpunkte auf Grund prakt. Erfahrg. kritisch be sprochen. gr. 8°. (24 S.) n. —. 75 Friede. Vicweg öi- Sohn in Brannschweig. Muspratt's theoretische, praktische u. analytische Chemie in An wendung auf Künste u. Gewerbe. Encyklopädisches Handbuch der techn. Chemie, begonnen v. F. Stohmann u. B. Kerl. 4. Ausl. Hrsg. v. H. Bunte. VII. Bd. 22. Lsg. Lex.-8°. (Sp. 1345—1408 m. Abbildgn.) n. 1. 20 ViortslsuRrssottrlkt, deutsche, k. öffentliche dssuncliiLitsxllego. Red. v. .4. Lxisss u. dl. Distor. 32. Ld. 1. Hkt. xr. 8". (184 8.) n. 4. 50 Fr. Wagncr'sche Nniv.-Buchh. in Freiburg i. B. Ski Heil! Liederbuch des Skiclub Schwarzwald. 12°. (31 S.) In Wachstuch kart. bar n. 1. — Leopold Weis; in Wien. Schödel, L. T.: Wie baut man billig u. gut? Praktische An- leitg. zur Herstellg. v. Kunststeinen, echter Dachsteinpappe u. Betonguss- u. Pissbauten. 8". (IV, 139 S. m. 1 Taf.) n. 1. 70 Ltsrn, R.: Das neue Ooursblatt. IVsgweiser xur Ilgrochng. der in den okücisllsn Doursblättsrn v. IVien, u. Drisst notirtsn Lkkscten u. Devisen. Vuk 6rund der durch die Itinkührg'. der LronenwährA. Aänrlich geänderten Hotirungsartso. 8". (98 8.) n. —. 85 Zweifel-Weber in St. Gallen. 2sitsohrift, schweizerische, k. Ossang u. Nusih. (7. dahrg. des «Volhsgssang«.) lted.-Lomite: I It)'ifel, V. 8pn.hr, L. Lühne. Red.: 0. Düning. 7. dnhrg. Dsrbr. 1899—Ilovhr. 1900. 24 dlrn. gr. 4". (Ur. 1. 8 8. m. 1 Lildnis u. Nusihhsilags 2 8. in gr. 8".) Vierteljährlich har n. 1. — Verzeichnis künftig erscheinender Giicher, welche in dieser Nummer zum rrstenmale angrkündigt sind Abel s- Müller in Leipzig. 9938 Rroiwaursr-2situng. 54. dahrg. Oscar Coblentz in Berlin. 9942 Lohn, Däkslchsn rur krükuvg keinen Darhsnsinns. 1 20 -H. I. Gngelhorn in Stuttgart. 9941 de Biövre, Tante Baby. (Engelh. allg. Romanbibl. XVI. 12.) 50 geb. 75 R Gaertner's Verlag H. Hetffclder in Berlin. 9940 Knoke, das Varuslager bei Iburg. Jonas, Grundzüge d. philos. Propädeutik. 7. Ausl. 40 Lange, deutsche Poetik, tz. Ausl. 1 ^ 60 H. Tendering, Lehrbuch d. engl. Sprache. Ausg. L geb. 2 ^ 20 H. Ausg. 0 geb. 3 Wetekamp, neue Wege zur Förderung d. Volkserziehung. 75 H. I. Goldschmidt, Verlag in Berlin. 9938 Deutschs wsdicinischs Dresse. 4. dalrrg. Vcrlagsanstalt „Janus" in Berlin. 9937 „Das Heue dahrhundsrt." II. dahrgang, 2. Quartal. 1 ./t 25 I. N. Kern s Verlag (Max Müller) in Breslau. 9939 Leonhard, die Hauptziele des neuen Bürger!. Gesetzbuches. 1./?. Feige, der Rechtsfreund. 6. Aust. 1 Carl Marhold in Hatte a S. 9936 Vcctzdsn in IVisssnschakt und Industrie. 3. dahrgang. Paul Pareh in Berlin. 9938 Löwenherz, was der Landwirt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch wissen muß. 2 Reuter u Sauer, die Gewährleistung bei Viehveräußerungen. Geb. 6 Wagner, Anwendung künstlicher Düngemittel. Geb. 2 50 -H. O. Th. Scholl in München. 9937 Hochzeit und Niederkunft im Himmel oder der Muttergottes schwindel in Kaufbeuren. 40 H. Hugo Steinitz Verlag in Berlin. 9938 Zapp, die Schule der Armut. Nichtamtlicher Teil. Die Schullesebücher im Entwurf eines neuen deutschen Urheberrechtsgesehes. Die großen Schwierigkeiten, die nach Gesetzwerdung des zur Zeit nur im Entwürfe vorliegenden neuen deutschen Urheberrechts Z 23 dieses Gesetzes der Bearbeitung von Schullesebüchern entgegenstellen würde, sind in den Ver handlungen des vom Börsenverein eingesetzten Ausschusses für Urheber- und Verlagsrecht am 16. und 17. Oktober d. I. eingehend gewürdigt worden (vgl. Börsenblatt Nr. 249, 275). Der Paragraph gestattet die Benutzung fremder Werke auch zum Schul- und Unterrichtsgebrauch nur dann, wenn an den benutzten Teilen keine Aenderung vorgenommen wird. Im Ausschuß wurde darauf hiugewiesen, daß es für Schulzwecke unbedingt notwendig sei, teils kleinere, teils größere Ab änderungen an den aufzunehmenden Lesestücken vorzunehmen, ja sogar zu vollständigen Umarbeitungen zu schreiten zu dem Zweck, Inhalt und Form des Stückes dem Fassungsvermögen der Schüler anzupassen. Außerdem kämen in sonst geeigneten Lesestücken häufig einzelne Ausdrücke oder Wendungen vor, die aus ethischen oder religiösen Gründen den Gebrauch des unver änderten Lesestückes in der Schule unmöglich machen würden. In dieser Weise seien daher sämtliche bestehenden Lesebücher ohne Ausnahme entstanden, und es sei schwer denkbar, daß auf andere Weise künftig verfahren werden könne. Dazu komme noch, daß nach ß 64 die vorhandenen Lesebücher, die sämtlich den Bestimmungen des Entwurfes nicht entsprächen, nur noch eine gewisse Zeit gebraucht werden könnten. Es würde danach der Fall möglich sein, daß sowohl die Schule in die größte Verlegenheit gebracht würde, als auch die beteiligten Verleger der vorhandenen Lesebücher in die empfindlichsten Vermögens verluste gerieten. Der Ausschuß befürwortete daher, eine Be stimmung auszunehmen, die die Herstellung von Sammlungen zum Kirchen-, Schul- und Unterrichtsgebrauch in der bisher üblichen Weise auch weiter gestattet. Diese Bedenken und Wünsche bringt neuerdings auch eine Eingabe zum Ausdruck, die etwa 100 Verleger von Schullesebüchern an die obersten Schulbehörden aller deutschen Bundesstaaten gerichtet haben und die nachstehend im Wort laut folgt: Leipzig, den 16. Dezember 1899. Die ganz ergebenst Unterzeichneten Verleger von Schul büchern und insbesondere von Schullesebüchern gestatten sich die Aufmerksamkeit der hohen Unterrichtsverwaltungen aus die in Z 23 des Entwurfes eines Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der Litteratur und Tonkunst zu lenken und auf die Bedenken hinzuweisen, die für den Unter richtsbetrieb sich ergeben dürften, falls dieser Paragraph in der jetzigen Form Gesetzeskraft erlangen würde. Während in dem Z 18 des Entwurfes unter Ziffer 3 eine Einschränkung des Urheberrechtes übereinstimmend mit den jetzigen gesetzlichen Bestimmungen dahin gegeben wird, daß es »als Nachdruck nicht angesehen« werden soll, »wenn einzelne Gedichte, einzelne Aussätze von geringem Umfang oder kleinere Teile eines Schriftwerkes nach dem Erscheinen in eine Sammlung ausgenommen werden, in der Werke einer größeren Zahl von Schriftstellern für den Kirchen-, Schul oder Unterrichtsgebrauch vereinigt sind«, erfährt diese Be-
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