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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.10.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-10-23
- Erscheinungsdatum
- 23.10.1899
- Sprache
- Deutsch
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7824 Mchramttlcher Teil. 247, 23 Oktober 1899. Aenderungen vornehmen.» Es wurde anerkannt, daß durch diesen Paragraphen das Recht des Urhebers im Vergleiche zu dem bis herigen Rechte ungleich besser geschützt sei. Jedoch drücke der Paragraph sich nicht bestimmt genug über das Recht des Redak teurs einer Tageszeitung aus, an den Beiträgen von Reportern und sonstigen Mitarbeitern redaktionelle Aenderungen, Abstriche rc. vorzunehmcn. Eine Modifikation oder wenigstens eine Interpre tation zu diesem Paragraphen sei nötig. A 17 führte zu lebhafter Debatte. Er sagt: -Als Nachdruck ist es nicht anzusehen, wenn ohne wesentliche Aenderung des In halts 1. aus Zeitungen oder aus Zeitschriften thatsächliche Mit teilungen abgedruckt werden, die zu den Tagesneuigkeiten oder vermischten Nachrichten gehören; 2. aus Zeitungen einzelne Artikel abgcdruckt werden, die nicht mit dem Verbote des Nachdrucks oder einem allgemeinen Vorbehalte der Rechte versehen sind. Wer nach Maßgabe dieser Vorschriften den Abdruck bewirkt, hat die Quelle deutlich anzugcben. Der Abdruck von Ausarbeitungen wissen schaftlichen, technischen oder unterhaltenden Inhalts ist in jedem Falle unzulässig.» Die Tendenz dieses Paragraphen, einerseits das bisher geübte Raubsrfftcm vieler kleineren Zeitungen zu unter drücken, anderseits aber diesen kleineren Zeitungen die Existenz fähigkeit nicht zu rauben, wurde gebilligt. Jedoch soll die Be stimmung -ohne wesentliche Aenderung» wegfallen und bei Ziffer 2 eingesetzt werden -ohne Aenderung» oder -ohne Ent stellung». Außerdem sollen die Begriffe -Tagesneuigkeiten« und -vermischte Nachrichten» von dem Gesetzgeber entweder deutlich um schrieben oder durch geeignetere Worte ersetzt werden. K 44 will in Absatz 2 die Veröffentlichung von Privatbriefen, Tagebüchern und persönlichen Aufzeichnungen, an denen ein ge schütztes Urheberrecht nicht besteht, in Strafe nehmen. Dieser Absatz 2 soll gestrichen werden. — Außerdem ist der Verein der Ansicht, daß Schriftwerke, Vorträge und Abbildungen auf die gleiche Dauer zu schützen seien wie Werke der Tonkunst, für die eine Dauer des Schutzes von 50 Jahren vorgesehen ist, während nach dem Entwurf der Schutz für Schriftwerke nur 30 Jahre dauern soll. Die gleiche Dauer des Schutzes soll als prinzipielle Frage zu be trachten sein. — Für die vom Justizministerium in Aussicht ge nommene Beratung des Gesetzentwurfs wurde vom Verein dessen erster Vorsitzender, Herr vr. Georg Hirth, als Vertreter gewählt. Telephon und Urheberrecht. — Während der Elektrizitäts- Ausstellung in Brüssel hatte eine Telephon-Gesellschaft in einem Pavillon eine Anzahl sogenannter Theatrophone aufgestellt und sie mit einem Konzertsaale in der Stadt verbunden, so daß die Besucher des Pavillons die Vokal- und Instrumental-Vorträge mit anhören konnten. Der Komponisten-Verband hatte die Telephon- Gesellschaft mehrere Male aufgcfordcrt, eine ihren Einnahmen aus diesem Unternehmen entsprechende Abgabe zu zahlen; die Gesellschaft hatte sich jedoch immer geweigert, indem sie erklärte, daß das Konzerthaus in der Stadt schon Gebühren für die Aufführung der auf dem Spielplan stehenden Stücke zahle. Die telephonischen Konzerte wurden fortgesetzt, aber als eines Abends die Drähte ein Stück aus -Rigolctto« übertrugen, wurde im Namen Giuseppe Verdis gegen die Gesellschaft ein Prozeß angestrengt. In der Klageschrift behauptete Verdi, daß es nicht erlaubt sei, der Auf führung eines Werkes eine größere Oeffcntlichkeit zu geben als die von dem Tondichter selbst gestattete, und daß die telephonische Uebertragung ein zweites Konzert darstelle, das gleichfalls den Gesetzen über die Urheberrechte unterworfen sei. Nach langen Ver handlungen machte der Brüsseler Friedensrichter die Begründung Verdis auch zu der seinigen. Verdi erhielt für jede unerlaubte Aufführung eine Entschädigung von 5 Francs zugebilligt, und der Gesellschaft wurde verboten, in Zukunft neue Aufführungen ohne Ermächtigung zu veranstalten. Vermutlich gestohlen e Bücher. — Wir empfingen folgende Zuschrift zur Veröffentlichung: -Am 7. d. M. wurde der mehrfach vorbestrafte Bildhauer Senger aus Brünn wegen wiederholten Diebstahls von der hiesigen Strafkammer zu l'/z Jahren Zuchthaus verurteilt. Im Besitze des Verurteilten wurde eine Reihe neuer Werke gefunden, von denen angenommen wird, daß sie aus Diebstählen herrühren. Aus diesem Grunde hat der Staatsanwaltsvertreter die Auslieferung der angeblich von Senger in Wien gekauften Bücher verweigert. Senger war in den letzten Monaten vor seiner hier erfolgten Verhaftung in Breslau, Hirschberg und Liegnitz. Handlungen in diesen Städten, denen in letzter Zeit Bücher abhanden gekommen sind, wollen unter Angabe der genauen Titel der hiesigen Staats anwaltschaft Mitteilung machen. Görlitz. Victor llnger. Cröllwitzer Papierfabrik A.-G. in Cröllwitz bei Halle a/S. — Die Dividende aus dem Ertrage des abgelaufenen Geschäftsjahres 1898,09 beträgt 18°/^ (im Vorjahre 24°/^). Das gegen die Vorjahre weniger günstige Ergebnis erklärt sich, wie der Rechenschaftsbericht bemerkt, aus allgemeinen Preisrückgängen, die namentlich bei besseren Papiersorten erheblich waren. Der Bruttogewinn betrug 520 355 VF (im Vorjahre 633 827 ^k). Da gegen war die Erzcugungsmcnge bedeutender: 5 015 210 lc^ gegen 4 867 576 üg im Vorjahre. Der Gewinn findet folgende Ver wendung: Abschreibungen 108 849 VF (im Vorjahre 106 881 VF) Tantiemen 84 348 (im Vorjahre 126 280 VF), 18°/„ Dividende, gleich 243 000 VF (im Vorjahre 24«/o, gleich 324 000 >6), Crneuerungs- fonds 80 000 ^ (wie im Vorjahre), Vortrag 5510 V! (im Vor jahre 1327 ^/F). Zur Durchführung des Buchdrucker-Lohntarifs. — Die Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker, die vom Deutschen Buchdrucker-Verein herausgcgeben wird, veröffentlicht im amtlichen Teile ihrer Nummer vom 19. d. M. den nachfolgenden -Aufruf an sämtliche deutsche Buchdruckergehilfen! -Im vergangenen Jahre um fast dieselbe Zeit richteten wir einen Aufruf an diejenigen Kollegen, die noch nicht zu den Bedingungen des 1896er Tarifes arbeiteten oder in Druckereien standen, die den Tarif schriftlich noch nicht anerkannt hatten. Wir forderten damit dieselben gleichzeitig auf, an einem be stimmten Termine von ihren Prinzipalen Entlohnung und Arbeits zeit nach dem Deutschen Vuchdruckertari.se zu verlangen und um eine schriftliche Anerkennung desselben nachzusuchen; es hatte dies zur Folge, daß sich weitere 600 Firmen unserer Tarif sache anschlossen und mehr als 3000 Gehilfen in den Genuß der tariflichen Bedingungen gesetzt wurden. Nach einer, allerdings nicht umfassenden, Gehilfenstatistik arbeiteten im Vorjahre bereits mehr als 30000 Gehilfen zu den Bestimmungen des Deutschen Buchdruckertarifes; rechnen wir selbst zu dieser noch nicht vollstän digen Ziffer die stets vorhandene Zahl Kranker, Arbeitsloser u. s. w. in Höhe von einigen Tausend, so ist die Zahl der noch vorhan denen nichttariftreucn Gehilfen nur eine verhältnismäßig geringe. Unsere Agitation ist damit aber eine sehr erschwerte geworden, und richten wir deshalb unfern heutigen Aufruf an alle tariftreuen Gehilfen, uns in dieser Agitation bis in den kleinsten Ort hinein zu unterstützen; überall sollen diejenigen Gehilfen aufgerüttelt und an ihre kollegiale Pflicht erinnert werden, die sie zwingt, nicht unter den Bedingungen zu arbeiten, die im Tarife als recht und billig für alle Gehilfen bezeichnet find. -Um auch den letzten der Nachzügler heranziehen zu können, schlagen wir vor, dahin zu wirken, daß alle noch unter Tarif arbeitenden Gehilfen am Sonnabend, den 28. Oktober, bei ihren Prinzipalen das Verlangen auf tarifmäßige Entlohnung und Arbeitszeit stellen, im Falle der Nichtbewilligung aber die einzige Konsequenz der Kündigung ziehen. Die Kreisvertreter, deren Adressen und Zuständigkeitsbezirke wir am Schluffe dieser Nummer veröffentlichen, sind von den Kollegen über den prinzipals seitig erhaltenen Bescheid sofort zu unterrichten, damit dieselben die hieraus sich ergebenden Maßnahmen rechtzeitig treffen können. Diejenigen Kollegen, die durch Eintreten für den Tarif ihre Kon dition verlieren, werden — wie im Vorjahre — durch die bei dem Tarif-Amte gemeldeten Prinzipals- und Gehilfen-Arbeitsnachwcise untergebracht; dagegen werden denjenigen Gehilfen, welche die Stellen der für den Tarif eintretendcn Gehilfen besetzen, sämtliche Arbeitsnachweise verschlossen. -Den 10. Oktober 1899. -Mit kollegialischem Gruße! -Die Gehilfenmitglieder im Tarif-Amte und Tarif-Ausschusse der Deutschen Buchdrucker.» (Folgen die Namen.) Deuts che Verlagsanstalt in Stuttgart. — Die 18. ordent liche Generalversammlung der Aktionäre ist auf den 30. Ok tober d. I. einberufen. Auf der Tagesordnung steht eine Reihe von Aenderungen im Statut, von denen sich der größere Teil durch das neue Handelsgesetzbuch nötig macht. Nur eine Aenderung ist anderer Art und wird den schon früher verwirklichten Verzicht auf Führung der Firma K. Thienemanns Verlag zum Ausdruck bringen. — Der Bruttogewinn des Geschäftsjahres 1898/99 beträgt 402807 VF 67 H (1897/98: 402854 VF 50 -)). Als Nettogewinn bleiben (nach Abschreibung von 75519 VF 4 -H) 327288 VF 63 ->). Hiervon würde zunächst die Vordividende für die Aktionäre mit 5"/„ des Aktienkapitals (von 3000000 VF) mit 150000 VF abgehen, sodann die fixen Remunerationen an die Angestellten und Arbeiter mit 25000 VF und vom Reste die Tantiemen an Vorstands- und Auf- sichtsratsmitglieder mit 15"/„ -» 22843 VF 29 H. Zur Verfügung der Generalversammlung bleiben 138184 VF 8 Es werden Verteilung einer Superdividende von 4'/,"/„ mit 135000 VF und Vortrag von 3184 VF 8 -ß auf neue Rechnung vorgeschlagen. Die Gesamtdividende würde somit 9' ^/o betragen.
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