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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-01-07
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1902
- Sprache
- Deutsch
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144 Nichtamtlicher Teil. 4, 7. Januar 1902. künstlerische Ausstattung des Buches, in der uns andere Nationen weit voraus sind, gehemmt werden, ohne daß irgend welcher Nutzen für die in Frage stehende In dustrie dadurch erzielt würde. Insbesondere aber wenden wir uns sodann gegen die in Pos. 679 Anmerkung 1 vorgesehene Verzollung von in Leinwand oder Leder gebundenen Büchern. Dieser Zoll insbesondere würde in keiner Weise für die deutsche Buchbinder-Industrie nützlich, sondern viel mehr schädlich sein, den deutschen Buchhandel aber in seiner ganzen Stellung auf das schwerste schädigen und gefährden. Die deutsche Buchbinderei ist durchaus mit dem Auslande konkurrenzfähig, was schon daraus hervor geht, daß sie große Aufträge ständig für das Ausland — z. B. Oesterreich-Ungarn — ausführt. Es könnte somit mit dem Zoll auf gebundene Bücher nur beab sichtigt sein, Bücher ausländischer Litteratur nur in ungebundenem Zustande hereinzulassen, um der deutschen Buchbinderei die Arbeit des Einbindens zu überlassen. Diese für die Bestimmung allein mögliche Absicht geht aber von der ganz falschen Voraussetzung aus, daß die Herstellung von Einzelbänden für die deutsche Buch binderei-Industrie von ausschlaggebender Bedeutung sei. Dies ist in keiner Weise der Fall; von Bedeutung ist nur die Herstellung des Massenbandes ganzer Auflagen. Es würde durch den Zoll auch keinesfalls erreicht, daß die ausländische Litteratur ungebunden eingeführt würde; der Buchhandel Englands z. B. ist seit langem so daran gewöhnt, nur gebundene Bücher auszugeben, daß gar Nicht daran zu denken wäre, durch diesen Zoll diese Gewohnheit aufzuheben. Man würde durch die Maß regel ebenso nur den Eingang von fremder Litteratur erschweren, ohne der Buchbinderei irgendwie zu nützen. Im Gegenteil würde man auch sie nur dadurch schädigen, denn der deutsche Buchhandel ist inzwischen auch immer mehr dazu übergegangen, seine Bücher gebunden auszugeben; er giebt damit der deutschen Buchbinderei eine immer erhöhte ausgedehnte Beschäf tigung. Nun ist aber bekannt, daß Deutschland das Land ist, das am meisten Bücher ausführt. Besonders ist ferner noch zu berücksichtigen die dem deutschen Buch handel eigentümliche Vertriebsart der Ansichtsversendung. Im Interesse des deutschen Buchhandels, wie der deutschen Buchbinderei ist darum auf jede Weise zu vermeiden, daß — was zweifellos nicht ausbleiben würde und nach unserer Kenntnis in Oesterreich-Ungarn z. B ausdrücklich schon gefordert wird — das Ausland die Einfuhr gebundener Bücher mit Zoll belegt. Die Folge derartiger Maßregeln würde nur sein, daß der deutsche Verlagsbuchhandel von der immer größeren Ausdehnung des Versandes gebundener Bücher zurück kommen müßte und dadurch der deutschen Buchbinderei die größten Aufträge entzogen werden müßten. Es ist ferner noch zu berücksichtigen, daß die Ausgabe in ge bundenen Exemplaren die Absatzfähigkeit eines Buches erhöht. Es würde also eine schwere Schädigung des Buchhandels bedeuten, wenn im internationalen Verkehr ein Zoll auf gebundene Bücher eingeführt würde, während zugleich der deutschen Buchbinderei dadurch kein Nutzen, sondern vielmehr nur ebenso Schaden zu gefügt würde. Etwas anderes wäre es, wenn die betreffende Posi tion nur in den Zolltarif ausgenommen wäre, um mit einigen Nachbarstaaten für die Zollverhandlungen auf gleichen Fuß zu gelangen und Einfuhrbeschränkungen, wie sie in anderen Ländern bestehen, durch allseitige Aufhebung zu beseitigen. Wir haben uns bei vorstehenden Ausführungen ab sichtlich nur auf die für den Verlagsbuchhandel in Betracht kommenden Gesichtspunkte beschränkt und die weiteren für den Sortiments-, Antiquariats- und Kommissionsbuchhandel in Betracht kommenden und die ebenso wichtigen der Schä digung der centralen Stellung, die diese Zweige des deutschen Buchhandels im internationalen buchhändlerischen Verkehr einnehmen, beiseite gelassen, ohne diesen damit eine geringere Bedeutung zusprechen zu wollen. Indem wir uns daher der Hoffnung hingeben, der hohe Reichstag wolle unsere vorstehenden Ausführungen im Inter esse eines der wichtigsten nationalen Gewerbe in geneigte Berücksichtigung ziehen, zeichnen wir Leipzig, 16. Dezember 1901. eines Hohen Reichstags ganz ergebene Deutsche Verlegerkammer Bielefeld. Bonz. vr. de Grupter. vr. Giesecke. Mohrmann. Ferd. Springer, vr. Trübner. Kleine Mitteilungen. Bücherverkehr Berlin-Leipzig. (Vgl. Nr. 2 d. Bl.) — Der Vorstand der Korporation der Berliner Buchhändler hat den Mitgliedern der Korporation und der Bestellanstalt unter dem 2. d. M. folgende weitere Mitteilung in Bezug auf die ge meldete Veränderung im Bücheroerkehr nach Leipzig zugehen lassen: -Berlin, 2. Januar 1902. ?. ?. -Der Vorstand der Korporation der Berliner Buchhändler hat unter dem 28. Dezember 1901 Ihnen mitgcteilt, daß BUchersendungen nach Leipzig vom 1. Januar 1902 ab nicht mehr durch den um Hw Abends abgehenden Eilqüterzuq unter Frachtgut-Berechnung befördert werden können. -Es tritt entweder Eilgut-Berechnung ein, oder die Sendungen werden mit dem l^o Nachts abgehenden Güterzuge befördert. -Unsere Bestellanstalt wird infolge dieser Maßregel der Eisen bahndirektion außer den täglichen Frachtgut-Sendungen täglich noch eine Eilgut-Sendung nach Leipzig absenden und für letztere zehn Pfennig für jedes Kilo berechnen. -Alle Pakete, welche von der Anstalt als Eilgut nach Leipzig befördert werden sollen, müssen deutlich die Bezeichnung: -Als Eilgut- tragen, andernfalls werden selbige von uns als Frachtgut unter bisheriger Berechnung aufgegeben. -In vorzüglicher Hochachtung Der Vorstand der Korporation der Berliner Buchhändler. Leonhard Simion, Vorsteher. Friedrich Wreden, Schatzmeister. Wilhelm Gronau, Schriftführer.- Drahtheftung. — In Sachen der Drahtheftung von Schul büchern hat der Vorstand des Deutschen Verlegervereins das nachfolgende Schreiben an den Königlich preußischen Unterrichts minister Herrn Ör. Studt gerichtet: -An Seine Excellenz den Königlich preußischen Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten -Karlsruhe, 21. Dezember 1901. -Ew. Excellenz haben mit der sehr geehrten Zuschrift vom 12. November d. I. auf eine Besprechung aufmerksam gemacht, die sich in abfälliger Weise über die Drahtheftung einer in der erschienenen Broschüre äußert. Der ganz ergebenst Unterzeichnete Vor stand gestattet sich, hierauf ehrerbietigst folgendes zu erwidern: -Das in Rede stehende Werk ist, entgegen dem sonstigen Ge brauche bei ungebundenen, sogenannten gehefteten Büchern, mit Draht geheftet worden, während sonst dies mittelst Faden oder bei ganz oberflächlicher Behandlung mittelst des sogenannten Holländerns, d. h. durch Einsägen und Verleimen des Rückens,
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