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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-01-07
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1902
- Sprache
- Deutsch
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4, 7. Januar 1902. Nichtamtlicher Teil. 145 geschieht. Die vom Verleger angewandte Drahtheftung ist aber auch insofern eine ganz schlechte gewesen, als die Enden der Klammern nach innen statt nach außen gelegt waren und keinerlei Verbindung durch Stoff oder Band zwischen den einzelnen Bogen vorgesehen war. Die einfache Verleimung des Rückens konnte um so weniger Halt bieten, als die überstehenden Drahtklammern eine dauernde Verbindung mit dem Leim nicht eingehen, während der tiefer liegende Papierrücken eine Berührung mit dem Umschlag durch die überstehenden Drahtklammern nur in unvollkommener Weise finden konnte. Das ganze Verfahren des betreffenden Buch binders muß als eine grobe Fahrlässigkeit bezeichnet werden. -Gegenüber diesem Beispiel einer außergewöhnlich schlechten Arbeit, die sich glücklicherweise selten oder gar nie in dieser un brauchbaren Weise vorfinden wird, wollen Euer Excellenz gütigst gestatten, daß wir in der Anlage einen normal ausgeführten, mit Draht gehefteten Band voclegen, der so eingerichtet ist, daß die innern, sonst nicht sichtbaren Teile des Rückens offen gelegt werden können. Euer Excellenz werden sich durch Prüfung dieses Bandes, wie wir hoffen, überzeugen, daß die vielfach hervorgehobenen Uebelstände und die sich daran knüpfenden Befürchtungen bei einem normal hergestellten Einband nicht zutreffen. Wir geben uns deshalb der Hoffnung hin, daß die inzwischen durch Euer Excellenz angeordneten Erleichterungen für die Benutzung von Büchern mit Drahtheftung, die erfahrungsgemäß einen wesentlich festeren und dadurch haltbareren Einband ermöglicht, mit der Zeit noch erweitert werden. -In tiefster Ehrerbietung Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins (gez.) Bielefeld, I. Vorsitzender.- Kaspar Hauser - Litteratur. (Vgl. Börsenblatt l901 Nr. 301, 302.) — Nachtrag zur Ergänzung dieser Bibliographie: Kaspar Hauser wahrscheinlich ein Betrüger. Von R In: Feierstunden 1834. Meiller, M. v., Blume gelegt auf Caspar Hauser's Grab. In: Feierstunden 1834. Neuestes über Caspar Hauser. In: Feierstunden 1834. Wien. Josef Saar. Neue Handschriften der Pariser Nationalbibliothek. — Die Handschriftensammlung der Liöliotbsgus natiovals hat un längst eine wertvolle Bereicherung erfahren durch den Erwerb einer Anzahl von Manuskripten, die für die Geschichte der fran zösischen Poesie im Mittelalter von hohem Interesse sind. Der bekannte Archivar und Bibliophile Barrois hatte mehr als 700 kost bare Handschriften in seinem Besitz vereinigt, die in der Mehrzahl der Litteratur des Mittelalters entstammten. Diese Manuskripte, von denen ein Teil aus den Diebstählen herrührte, die der be rüchtigte Graf Libri in der Nationalbibliothek begangen hatte, wurden nach Barrois' Tode von Lord Ashburnham käuflich er worben. Letzterer gab infolge der vom Generalverwalter der Nationalbibliothek, Leopold Delisle, unternommenen Schritte an diese Bibliothek alle Handschriften zurück, die aus unreiner Quelle stammten, die er aber selber in loyaler Weise erworben hatte. Die anderen Manuskripte aus der Sammlung Barrois wurden kürzlich, nach Lord Ashburnhams Tode, zum Verkauf gebracht und teilweise von der Nationalbibliothek erstanden. In dieser Er werbung befinden sich ungefähr sechzig wichtige lateinische und französische Handschriften litterarischen Charakters, unter anderem namentlich das Originalmanuskript des dem Antoine de la Sale zugcschriebenem, um 1460 entstandenen Ritterromans, -I/bistoirs st plaisavts eluonigus da petit Isban äs 8aintre». Dieses Werk zeichnet sich nicht nur durch große Erzählungskunst, sondern auch durch eine in jener nicht gerade sittenstrengen Zeit selten anzu treffende wohlanständige Schreibart aus und ist kulturgeschichtlich äußerst wertvoll. Verein der Reisebuchhändler. — Nr. 10 der -Ver traulichen Mitteilungen des Vereins der Reisebuchhändler- enthält die Angabe der neu ausgenommeuen und neu angemeldeten Firmen. Ferner wird darin die vervollständigte Mitgliederliste, sowie ein Verzeichnis aller in den Nummern 1—9 als vertrauensunwürdig genannten Reisen bekannt gegeben. Russischer Zoll auf polnische Bücher. — Warschauer Blätter melden, daß der Finanzminister auf eine Bitte der öster reichischen Handelskammer, die im Auslande erschienenen polnischen Bücher vom Zoll zu befreien, ablehnend geantwortet habe. In Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 69. Jahrgang. den Motiven der Ablehnung wird unter anderem gesagt, daß die Einführung des Zolls den Zweck habe, das einheimische Buchdruck wesen vor der ausländischen Konkurrenz zu schützen, die es nicht habe ertragen können, so daß es dem Verfall ausgesetzt gewesen sei. Deshalb habe es das Ministerium als nötig erkannt, dem Gesuche der Warschauer Buchdrucker, die im Auslande erschienenen polnischen Bücher mit einem Zoll zu belegen, zu entsprechen. (St. Peterb. Wjedom. 1901, Nr. 341.) Warnung vor Verletzung von Urheberrechten an Werken der Tonkunst. — Der Verein der deutschen Musikalien händler versandte an alle Civilkapellen, Musikvereine und Gesang vereine die nachfolgende Warnung. Dem Musikalienhandel stehen Sonderabzüge davon bei der Geschäftsstelle des Vereins (Geschäfts führer: Karl Hesse) in Leipzig, Deutsches Buchgcwerbehaus, kosten los zur Verfügung. -Warnung. -Nachdem festgestellt worden ist, daß für Gesangvereine, Musikvereine und Kapellen besonders Partituren, Chor- und Orchesterstimmen vielfach abgeschrieben werden, sieht sich der Unterzeichnete Verein veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß nach dem alten, wie auch dem neuen Reichs-Gesetze, betreffend das Urheberrecht an Werken der Litteratur und Tonkunst, vom 19. Juni 1901 jede Vervielfältigung eines solchen Werkes ohne Einwilligung des Berechtigten unzulässig ist, gleichviel durch welches Verfahren sie bewirkt und ob das Werk in einem oder in mehreren Exemplaren vervielfältigt wird, außer wenn sie zum persönlichen Gebrauche bestimmt ist, aber auch nur dann, wenn sie nicht den Zweck hat, eine Einnahme daraus zu erzielen. -Nach Z 36 des genannten Gesetzes ist, wer vorsätzlich oder fahrlässig unter Verletzung der ausschließlichen Be fugnis des Urhebers ein Werk vervielfältigt, dem Berech tigten zum Ersätze des daraus entstehenden Schadens ver pflichtet. Bei vorsätzlicher Vervielfältigung ohne Einwilligung des Berechtigten wird er mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft (§ 38). Die Rechtsverletzung liegt schon dann vor, wenn das Werk nur zu einem Teile vervielfältigt wird (§ 41). -Gestützt auf diese gesetzlichen Bestimmungen richtet der Unter zeichnete Verein an die Gesangvereine, Musikvereine und Kapellen hierdurch das Ersuchen, alles etwa widerrechtlich vervielfältigte Notenmaterial zur Vernichtung an die Geschäftsstelle des Vereins der deutschen Musikalienhändler (Geschäftsführer Karl Hesse) zu Leipzig, Buchgewerbehaus, abzulicfern und sich jeder weiteren Ver vielfältigung solcher zu enthalten. In diesem Falle wird von einem Strafantrag abgesehen. -Jeder weitere zur Kenntnis des Vereins gelangende Fall widerrechtlicher Vervielfältigung wird gerichtlich verfolgt, wo mit die Einziehung der widerrechtlich vervielfältigten Exemplare verbunden ist. Strafoerschärfend würde, nach Bekanntgabe dieser Warnung, in Betracht kommen, daß die Gesetzesüber tretung vorsätzlich erfolgte. -Leipzig, den 2. Januar 1902. Der Verein der deutschen Musikalienhändler, (jur. Person.) I. A.: Justizrat Or. Röntsch, Rechtsanwalt des Vereins. »Bestellungen auf das zu ergänzende rechtmäßige Noten material übernimmt jede Musikalien- und Buchhandlung.- Parlamentarische Maueranschläge in Frankreich. — Die französische Deputiertenkammer hat unlängst kurz hinter einander den öffentlichen Anschlag zweier Kammerreden beschlossen, deren eine vom Finauzminister Caillaux, die andere vom Unter- richtsminister Leygues gehalten wurde. Die französischen parlamentarischen Gepflogenheiten bringen es mit sich, daß, wenn eine Rede der jeweiligen Majorität besonders gefällt, dies dem ganzen Lande dadurch zum Ausdruck gebracht wird, daß in sämllichen 36 000 Gemeinden Frankreichs der öffentliche Anschlag dieser Rede, sei sie auch noch so lang, erfolgt. Es ist nicht un interessant, aus dem -Bulletin-, dem Fachblatt der französischen Papierfabrikanten, zu erfahren, daß die eigentümliche französische Sitte, die wohl in keinem anderen Lande geübt wird, dem Staate jedesmal, je nach der Größe der Plakate, 4000, 6000 und sogar über 10 000 Frcs. allem für den Druck kostet, wozu noch die eigentlichen Asfichierungskosten kommen. Außer für den Parlamentsdrucker stiften diese in letzter Zeit oft wiederholten öffentlichen Kundgebungen kaum großen Nutzen, denn die meisten, namentlich die Pariser, gehen an ihnen, obwohl 20
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