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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.01.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-01-23
- Erscheinungsdatum
- 23.01.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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704 ^ 18, 23. Januar 1902. Nichtamtlicher Teil. Harry Buschmann in Leipzig. 718 üsods, Osr pi-kcktisetis Illstrlllrcksui- slsütriseüsr 8g.ustsls^rs.piisn- s-nlLASn. 3 .//t; xsb. 3 50 Hclwing'sche Verlagsbuchhandlung in Hannover. 721 Xsvlc, 6r»pdisol>s 8t,g.tilc. 2. -Inü. 6sb. 3 ,E. U. Hocplt in Mailand. 716 II Loäics ?i8^oo kiorsotino ckolls kanästts äi üiustini^no. 1. Ilslt. M. L H. Marcus in Breslau. 718 Moeller, Reform der Civilprozeßordnung 2 E. Pierson's Verlag in Dresden. 717 Größler, Thüringens Sturz. 3 gcb. 4 Max SPiclmeher in Berlin. 719 2s,nüsr, Ois Praxis äss Oseors.tion8mv.l6r8. XIV. 8smmIunA. 3 ^ 50 -z. Aoäsrns 8oüriktsn nncl ä.Ipbsbsts. 2. ^.uü. 12 Hugo Steinitz Verlag in Berlin. 719 Joseph, Der Kampf um das Heidelberger Schloß. 1 E. M. Thienemann in Golha. 719 Bär, Wirtschaftsgeschichte und Wirtschaftslehre in der Schule. 3 geb. 3 ^ 50 Genau, Abriß der Physik sür Präparanden-Anstalten. Kart. 1 40 Kehr, Theoretisch-praktische Anweisung zur Behandlung deutscher Lesestücke. 11. Ausl. 4 ^ 80 geb. 5 ^ 40 H. Nichtamtlicher Teil. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler. Eingabe des Vorstandes des Börsenvereins an den Reichskanzler. Seiner Excellenz dem Deutschen Reichskanzler Herrn Grafen von Bülow, Berlin. Leipzig, den 15. Januar 1902. Euer Excellenz! Jetzt, wo die Reichsregierung im Begriffe steht, mit verschiedenen Ländern in Verhandlungen über den Abschluß von Handelsverträgen zu treten, ist der Vorstand des Börsen vereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig der Ueber- zeugung, daß diese Unterhandlungen für Deutschland eine günstige, wohl nicht wiederkehrende Gelegenheit bieten, den internationalen Schutz der Werke seiner Schriftsteller und Künstler zu erweitern und zu verbessern. Bei den ausglei chenden Vertragsverhandlungen über den internationalen Austausch der Erzeugnisse menschlicher Thätigkeit kommt die sogenannte geistige Produktion, d. h. die Hervorbriugung von Büchern, Musikalien, Kunstwerken u. s. w., nur mittelbar in Betracht. Wohl sind mit ihr schwerwiegende materielle Interessen verknüpft, aber die Geltendmachung dieser Inter essen wird nur ausnahmsweise zum Gegenstand eingehender Unterhandlungen mit einzelnen Staaten gemacht werden. Durch die Natur der Dinge ist diese Produktion nicht auf Zollschutz, sondern auf möglichst ungehinderte Ausbreitung angewiesen, deren Notwendigkeit sich die wenigsten Regie rungen verschließen. Um so nachdrücklicher aber muß eine andere Art Schutz für diese geistige Arbeit verlangt werden: der Schutz gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung; ruht doch die Aus übung des Urheberrechts, abgesehen von dessen eigenem geistigen Werte, auf großen Interessen, die mit dem Buch-, Musik- und Kunsthandel und mit einer großen Anzahl verwandter Industrien Zusammenhängen. Alle Angriffe aber auf das in Büchern und Kunstwerken enthaltene geistige Eigentum stören nicht nur auf brutale Weise die wirtschaftliche Nutzung der Geistesprodukte, die für den Autor und Verleger Werte darstellen, aus denen sie ihren Unterhalt bestreiten, sondern die geringschätzige Behandlung welche dem geraubten Geistes gute durch mangelhafte und entstellte oder unzweckmäßige Wiedergabe und durch schlechte Uebersetzung zu teil wird, verursacht auch einen beträchtlichen ideellen Schaden. Es ist für unser Vaterland um so wünschenswerter, daß der diesen Erzeugnissen eingeräumte Markt sich mehr und mehr ausdehne, als gerade die deutsche Produktion auf dem ganzen Erdball verbreitet ist. Die Werke der deutschen Musiker und Künstler finden, dank dem Ansehen deutscher Kunst und Wissenschaft, und weil sie eine sehr Vielen verständ liche Sprache reden, überall Absatz. Aber auch der Vertrieb der in deutscher Sprache geschriebenen Bücher trägt einen verhältnismäßig recht ausgeprägten internationalen Charakter, der mit der Bedeutung der deutschen Litteratur und Wissen schaft zusammenhängt; die Zahl der Uebersetzungen deutscher Bücher in andere Sprachen ist alljährlich eine sehr ansehnliche. Der deutsche Buchhandel weist außerhalb Deutschlands, Oesterreich-Ungarns und der Schweiz nicht weniger als 973 Firmen in 241 Städten der übrigen europäischen Länder, Asiens, Afrikas, Amerikas und Australiens auf. Die Vücherausfuhr betrug im Jahre 1900 schon über 78 Millionen Mark und könnte entschieden durch Anbahnung von Schutz verhältnissen im internationalen Verkehr und Eindämmung der Nachdruckindustrie nur noch gewinnen. Allein Deutschland ist für den so notwendigen Schutz seiner Geisteswerke nur mit vierzehn Staaten in ein Ver tragsverhältnis getreten, nämlich mit zwölf der internatio nalen Litterar-Union angehörigen Staaten, sodann durch einen etwas verwickelten Vertrag mit seinem Nachbarland Oesterreich-Ungarn und in einer für die gesamten deutschen Interessen absolut unbefriedigenden Weise mit den Ver einigten Staaten von Nordamerika. In den übrigen Ländern, wo doch zum Teil deutsche Litteratur, Musik und Kunst einen sehr beachtenswerten Faktor für das geistige Leben der betreffenden Nationen bildet — wir haben speziell Holland, Dänemark und Schweden, sowie Rußland und die Balkanstaaten im Auge —, sind die deutschen Geisteserzengnisse jeder Ausbeutung preisgegeben, und auch die gleichartigen Erzeugnisse dieser Länder sind für den Schutz iw Deutschen Reiche nicht auf gesetzliche Be stimmungen, sondern bloß auf die hier immer allgemeiner und stärker gewordene Abneigung gegen jegliche Aneignung fremden geistigen Eigentums angewiesen. Diesen ungesunden Zuständen auf internationalem Gebiet könnte verhältnismäßig leicht abgeholfen werden. Es be dürfte dazu des Eintritts dieser Länder in den schon ge nannten, durch die Berner Ueberrinkunft vom 9. September 1886 begründeten internationalen Verband zum gegenseitigen Schutz der Werke der Litteratur und Kunst. Dieser Verband hat seine Daseinsberechtigung und Lebensfähigkeit in den vierzehn Jahren seines Bestehens glänzend bewiesen und ist zum unentbehrlichen Faktor des modernen Geisteslebens unter
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