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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.01.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-01-23
- Erscheinungsdatum
- 23.01.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^ 18, 23. Januar 1S02. Nichtamtlicher Teil. 705 -E? -- den Völkern geworden. Eine Rückkehr zu einem Grundsatz, nach dem die außerhalb des eigenen Landes entstandenen Werke als herrenloses Gut betrachtet werden, ist bei den heute unter den Verbandsländern zur Herrschaft gelangten Anschauungen von Recht und Gerechtigkeit undenkbar. Andererseits wäre das Opfer, welches neue Länder durch ihren Eintritt zur internationalen Union bringen müßten, nur klein, weil erfahrungsgemäß, und wie z. B. die ange sehensten amerikanischen Verleger selber bezeugen, dieser Beitritt durch Wegräumung der von den Nachdrucksausgaben hervorgerufenen unlauteren Konkurrenz eine Stärkung der einheimischen nationalen Litteratur und Kunst zur Folge hat. Nachhaltiger vielleicht als irgend eine andere Union verwirklicht die Litterarunion das Wort: 8uvm ovigrw auf breitester Grundlage. Deshalb ist auch der Beitritt zum Verbände dem Abschlüsse von Sonderlitterarverträgcn, welche nur einen engherzigeren Interessenausgleich bringen könnten, vorzuziehen und als einfachere, praktischere und für die zu wahrenden Rechte ersprießlichere Maßregel anzusehen; gegenüber Ländern, welche der Union unbedingt fern bleiben wollen, bliebe dann einzig das Mittel der Einzelverträge übrig. Wir stehen übrigens mit dem Wunsche nach Ausdehnung der Berner Union nicht allein. Der Internationale Verlegerkongreß, welcher seine vierte Tagung, von ca. 400 Verlegern aller Länder besucht, vom 10. bis 13. Juni 1901 zu Leipzig abhielt, beschloß: 1. das Permanente Bureau des Internationalen Verleger kongresses in Bern zu beauftragen, sich an die ver schiedenen Regierungen behufs Verwirklichung fol gender Anregung zu wenden: Bei jeder günstigen Ge legenheit, namentlich aber beim Abschluß von Handels verträgen mit Ländern, welche der Berner Ueberein- kunft noch ferne stehen, ist auf den Beitritt derselben zu dringen. 2. Bei den Regierungen Hollands, Oesterreich-Ungarns, Rußlands und der Vereinigten Staaten Schritte zu thun, um deren Beitritt zur Union zu erlangen. Da wir wissen, daß die Unterstützung dieser Schritte durch die Reichsregierung von großer Wichtigkeit wäre, haben wir das Permanente Bureau des Internationalen Verleger- Kongresses, dessen Gründung mit Sitz in Bern vom Leipziger Kongreß beschlossen wurde, ersucht, uns Abschriften der den betreffenden Regierungen übersandten Eingaben, Berichte und Denkschriften zu übersenden, die wir dieser Eingabe beilegen, in der festen Hoffnung, Eure Excellenz werde nach Kenntnisnahme dieser Schriftstücke den Wünschen des Internationalen Verleger-Kongresses, die vollständig mit den Interessen des hohen Reiches übereiustimmen, gütige Unter stützung zu teil werden lassen. Das französische Kaiserreich hat seiner Zeit mit Erfolg gegenüber verschiedenen Staaten die Anerkennung des Butorrechtsschutzes zu einer unerläßlichen Vor bedingung für die Anbahnung der Handelsvertrags unterhandlungen gemacht. Ein ähnliches Vorgehen seitens des Deutschen Reiches könnte um so weniger zu Mißdeutungen Anlaß geben, als Deutschland infolge der Neu regelung seines Urheber- und Verlagsrechtes den fremden Autoren auf der Basis der Berner Uebereinkunft einen weit gehenden und geradezu vorbildlichen Schutz gewährt. Dann aber hat Deutschland auch noch einen ganz besonderen Grund, auf die internationale Ausbildung des Urheberrechts hinzuarbeiten, insofern in einem der nächsten Jahre die zweite diplomatische Konferenz zur Revision der genannten Berner Uebereinkunft in die deutsche Reichshauptstadt ein berufen werden soll und diese Konferenz am besten und Börsenblatt siir den deutschen Buchhandel. K9. Jahrgang. wirksamsten durch eine kräftige Propaganda zur Gewinnung neuer Verbandsländer vorbereitet wird. Gestützt auf die in Kürze vorgebrachten obigen Er wägungen, unterbreiten wir Eurer Excellenz das ehrerbietige Gesuch: anläßlich der Unterhandlungen über neue Handelsverträge bei denjenigen Staaten, mit welchen Deutschland noch durch keine oder nur durch eine unzureichende Litterarkonvention verbunden ist, dahin wirken zu wollen, daß sie zum Bei tritt zur Berner Uebereinkunft oder doch, wenn dieser zur Zeit nicht zu erlangen ist, wenigstens zum Abschluß einer besonderen, aber befriedigenden Vereinbarung veranlaßt werden. In größter Ehrerbietung Euer Excellenz ganz gehorsamster Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. (gez.) Albert Brockhaus, I. Vorsteher. (gez.) Or. iur. Alex. Orth, Syndikus. Geschichte und Technik des Farbendrucks. ii. (Vergl. Nr. 13 d. Bl.) Vortrag des Herrn vr. R. Kautzsch, Direktors des Deutschen Buchgewerbemuseums zu Leipzig, gehalten im Deutschen Buchgewerbeverein. Im Eingang seines zweiten Vortrags am 21. d. M. über die »Geschichte und Technik des Farbendrucks« wirs Herr Direktor vr. R. Kautzsch darauf hin, daß sich noch einige Ergänzungen zu dem Schluß seines ersten Vortrags nötig gemacht hätten, und daß er diese zunächst geben wolle, bevor er in seinen Ausführungen weiter fortfahre. Mit der Entwickelung des Farbendrucks um die Mitte des vorigen Jahrhunderts habe sich anch der farbige Accidenz- druck entfaltet. Der Iris- und Congrevedruck, zwei Druck arten, die damals besonders zur Anwendung gelangten, seien nach und nach wieder verschwunden, um heute nur in ganz besonderen Fällen zur Anwendung zu gelangen. Immerhin habe sich der Jrisdruck noch besser zu behaupten gewußt, als der Congrevedruck. Daß mit dem Jrisdruck unter Umständen eine sehr gute Wirkung zu erzielen sei, bestätigten z. B. die Farbenspektren zu Meyers Konversationslexikon. Getrennt von diesen beiden Druckgattungen habe der Tonplattendruck eine große Vielseitigkeit erreicht. Bei seiner Anwendung müsse sich jedoch der Drucker, der sich vom Handwerker zum Künstler entwickelt habe, davor hüten, nicht die Grenzen zu überschreiten, die diese Technik einschränkten. Es werde sich empfehlen, den Tondruck nur als Untergrund zu benutzen, auf dem die schwarze Konturenplatte, also die Zeichnung, besser in Erscheinung trete, als auf dem kalten weißen Papier. Auch in Verbindung mit dem Schriftblock könne häufig, je nach der Wahl der Farbenstimmung, eine feierliche oder heitere Wirkung erzielt werden. Der Herr Vortragende lenkte hierauf die Aufmerksamkeit seiner Zuhörer auf zwei weitere Arten des Druckverfahrens: auf den mit Farbenblöcken, die aus Farbenpasten hergestcllt sind, ausgeführten Mosaikdruck, und den von einer Walze hergestellten Mehrfarbeu- oder Kompositionsdruck. Beide Arten ließen sich jedoch nur bei gewissen Druck-Erzeugnissen in Anwendung bringen und hätten bis jetzt keine aus gedehntere Aufnahme gefunden. Die Umständlichkeit in der 94
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