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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.01.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-01-24
- Erscheinungsdatum
- 24.01.1902
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- Deutsch
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^ 19, 24. Januar 1902. Nichtamtlicher Teil. 739 LVIIIlaws L Normals in I-SLäsu. 8snsg, k. 0., oritieal and öistoilcLl sa^uir^ lato oriAiii ok löird 6osxsl. 8". 7 sli. 6 ä. Französische Litteratnr. D. Lsrnarä L Oo. in Varls. 6nnAnsron, Btudss ds üsurs. 8". 10 kr. Iwdsaux, B., 1'aIimsLtatloL sn sau st I'assaiuisssmsut dss villss. 2 vols. 8°. 30 kr. 1/SV)-, LI., Llöwsuts ds slusruatl^us st dg luseauicillS. 8". 8 kr. Oll. Vosss in Varls. Baris-Vrstoria. lourual unigus. 8". 2 kr. Oa!ruarlii-I,sv^ in Varls. ds Viussau, 1/., In Ollssuardisrs. 18". 3 kr. 50 e. Oki. OsIaZravs in Varls. ds ViZn)r, X., Norosaux oiioisis. 16". 3 kr. 50 s. L. Vlaruinarloir in Varls. 8ou6iss, ^., Listoirs ds in innsi<ius. XIX ° sisels. Hauswart st 8ueds. 16". 2 kr. Sautlllsr - Villars in Varls. ^.ppsll, V., Oours ds rnsonnigus. 8". 7 kr. 50 s. üuillaums, Oll.-U., In eonvsntion du rnstrs st 1s öursnu intsrnntis- nnl dos poids st wssurss. 4". 7 kr. 50 o. Saollstts L Ols. in Varls. ksvlus, U. st O., I'Lmxirs du inilisu. 4". 12 kr. S. ckastzuss L Ois. in Varls. 8orsl, 0., In ruins du rnonds nnti^us. 18". 3 kr. 50 s. 4. lSaisonirsuvs in Varls. ka^usr, X., NU xa^s dss xaZodss. 8". III. 12 kr. I-ibr. Ullsson in Varls. Onrnprsdon, L., Iss üsurs du rsvs. 18". 2 kr. Vsäous in Varls. Xuuuairs ds In rnnxistrnturs 1902. 8". 5 kr. 25 o. V1ou-I4ourrlt L Ois. in Varls. d'Hntöoünrd, Iss Loxsurs. 16". 4 kr. Lour^st, ?., Lloni^us. 18". 3 kr. 50 o. Ltr^isnslrj, 6., In insrs dss trois dsrnisrs Bourdons. Llnris-dossplrs ds 8nxs et In oour ds llouls XV. 8". 7 kr. 50 o. 4. Loussst, in Varls. Llinirns, In insdssins nnsodoticius, distoricius, Uttsrnirs 1901. 8"> 15 kr. OB. ll'allauäisr in Varls. BsAsndrs, notrs sxoxss ooloninls. 4". 25 kr. ZUM Entwurf eines deutschen Zolltarifgesetzes. (Vgl. Börsenblatt 1901 Nr. 175, 177, 225, 296, 302, 303; 1902 Nr. 4, 6.) Eingabe des Deutschen Buchdrucker-Vereins an den Deutschen Reichstag. Sachbetreff: Entwurf eines Zolltarifgesetzes. Abschnitt 12. Zoll auf Bücher, Land karten, Mnsikalien u. s. w. Hoher Reichstag! Der Entwurf eines Zolltarifgesetzes mit Zolltarif sieht im 12. Abschnitte, Position Bücher, Bilder, Gemälde unter Nr. 676—679 einen Zoll für die aufgeführteu Gegen stände nicht vor. Der ausgesprochene Grundsatz wird aber nahezu hinfällig gemacht durch die allgemeinen Anmerkungen zum 12. Abschnitte, welche lauten: 1. Bücher, Bilder, Kalender, Musikuoten u. s. w. mit Ein bänden, die ihrer Beschaffenheit nach mit mehr als 24 ^ (nach der Revision des Bundesrats 15 für den Doppelzentner zollpflichtig sind, unterliegen den Zollsätzen für den Einband. 2. Albums, Einbanddecken u. dergl., in welche Bücher, Bilder, Musiknoten u. s. w. eingelegt oder eingeschoben sind, werden für sich verzollt. Dieser Zoll fällt nach Nr. 671 des Entwurfs mit 30 für 100 Kilogramm auf alle Einbände, welche mit Leder oder Gespinnstwaren aller Art ganz oder teilweise überzogen oder damit ausgestattet, oder in Verwendung mit Zellhorn sind. Zu diesen Festsetzungen wird in der Begründung des Zolltarifgesetzentwurfes zum Abschnitt 12s, nachdem dar gelegt worden, daß bisher Bücher zollfrei eingeführt werden dürfen, folgendes ausgeführt: Für die Aufrechterhaltung der bestehenden Zollbehand lung hat sich der deutsche Buchhandel ausgesprochen, während aus dem Kreise des Buchdruckereige werbes Stimmen dahin laut geworden sind, daß gegenüber denjenigen Ländern, welche Erzeug nisse der Buchdruckerei mit Zöllen belegen, in gleicher Weise vorgegangen werde. Nach dieser Begründung gewinnt es den Anschein, als sei den »Stimmen aus den Kreisen des Buchdruckerei gewerbes« vom Bundesrat ein solches Gewicht beigelegt worden, daß er sich veranlaßt gesehen hat, die Verzollung aller gebundenen Bücher in Vorschlag zu bringen, trotzdem daß sich der für die Beurteilung der Sachlage maßgebendste Faktor, der deutsche Buchhandel, gegen dieselbe ausgesprochen hatte. Es ist uns nun zwar nicht bekannt, welche Momente den Bundesrat bestimmt haben, einigen Stimmen aus dem Buchdruckereigewerbe ein solches Gewicht beizulegen; augen scheinlich können diese Momente aber nur daraus hergeleitet weiden, daß der Bundesrat in unzutreffender Weise unter richtet worden ist. Der Deutsche Buchdrucker-Verein hält sich deshalb, als die berufene und auch die einzige körperschaft liche Vertretung des deutschen Buchdruckereibesitzerstandes, für verpflichtet, dem hohen Reichstage zu erklären: daß das deutsche Buchdruckgewerbe nicht nur kein Interesse daran hat, daß gegenüber denjenigen Ländern, welche Er zeugnisse der Buchdruckerei mit Zöllen belegen, in gleicher Weise vorgegangen werde, sondern in einem solchen Vor gehen eine schwere und noch dazu vollkommen zwecklose Schädigung des deutschen Buchdruckgewerbes erblicken müßte. Zur Begründung und Vertretung dieser Ansicht beziehen wir uns der Kürze halber auf die ausführlichen sachverstän digen und vollkommen zutreffenden Darlegungen in der Ein gabe des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig vom 24. Dezember 1901 an den hohen Reichstag und schließen uns denselben im ganzen Umfang an. In diesen Darlegungen wird hinsichtlich des materiellen Teiles der Frage ziffernmäßig nachgewiesen, daß die Ausfuhr Deutsch lands an Büchern, Karten, Musikalien, Zeitschriften die Ein fuhr um das achtfache überwiegt, und daraus folgt für das deutsche Buchdruckgewerbe nicht nur, daß dasselbe in bedeutendem Umfange für die deutsche Bücherausfuhr be schäftigt wird, sondern auch, daß Deutschland im Auslande 98
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