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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.01.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-01-28
- Erscheinungsdatum
- 28.01.1902
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- Deutsch
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850 Nichtamtlicher Teil. ^ 22, 28. Januar 1902, Einleitung. Der erste Band behandelt in sachlicher und anregender Weise einige spezielle Gebiete der angewandten Künste; William Morris stellte diesen Abhandlungen einige Geleitworte voran, in denen er die Ziele und Pläne der ^rts avcl Orakts-Ausstellungs- gesellschaft darlegte. Der zweite Band enthält drei Aufsätze über Buchkunst. Der erste, von William Morris und Emery Walker, behandelt das Thema: Buchdruck. In diesem elf Seiten langen Essay wird ein ausgezeichnet zusammengestcllter und das Wesent liche betonender llcberblick über die Entwickelung des Buchdrucks und im besonderen der Type gegeben. Obwohl dieser Aufsatz vom Standpunkte eines Engländers aus geschrieben worden ist, ist er doch ohne jede nationale Einseitigkeit. Vielleicht können wir als einen kleinen Fehler hervorheben, daß die Autoren die deutsche Druckkunst des neunzehnten Jahrhunderts mit keinem Worte erwähnten; aber der deutsche Fachmann und Kunstfreund wird selbst wissen, was Deutschland im vergangenen und im achtzehnten Jahrhundert geleistet hat. Kein Buchdrucker und kein Verleger sollte es versäumen, diese hochbedeutende Darstellung zu lesen, denn wir Deutschen können immer noch daraus lernen, wenn uns diese Dinge in letzter Zeit allerdings auch recht oft gesagt worden sind. Im zweiten Aufsatz spricht Cobden-Sanderson, Englands be deutendster Buchbinder, der viele Jahre mit Morris zusammen arbeitete, über den Bucheinband. Er legt in knapper, klarer und sachlicher Weise die Vorgänge des Bucheinbindens dar, so daß jeder Buchhändler und Interessent, der sich über die Arbeiten des Buchbinders orientieren will und muß, hier den besten und kürzesten Leitfaden findet, obwohl manche Vorgänge in Deutsch land anders gehandhabt und benannt werden. In dem dritten Essay erläutert Reginald Blomfield das Wesen der Buchillustration und Buchdekoration so, wie sie sein soll und muß. Ich citiere: -Der Künstler darf die Drucktype nicht als notwendiges Uebel ansehen, sondern als wertvolles Material für den Schmuck der Seite; und Type und Illustration sollten in strenger Verknüpfung miteinander betrachtet werden. — Nur durch scharfe, intellektuelle Anstrengung, durch Selbstverleugnung, durch bereitwilliges Anschmicgen an die Einheitlichkeit der Künste kann die Kunst der Buchillustration wieder einen dauernden Wert gewinnen.- Es giebt in der That kein Buch, das in so knapper und erschöpfender Weise die wichtigsten Grundzüge und Elementar gesetze der Buchkunst entwickelt. Darum darf dieses reizend gedruckte Bändchen in der Bibliothek keines Buchhändlers fehlen. Gegen den Ausgang der achtziger Jahre wandte Morris sein Interesse ganz besonders der Buchkunst zu und begründete im Jahre 1891 die Lslwsoott Kross, deren Druckwerke heute wohl ziemlich allgemein bekannt sein dürften, zumal sie sich zum größten Teile (oder gar vollständig?) im Deutschen Buchgewerbe museum zu Leipzig vorfinden. Aus dieser Zeit stammt noch eine größere Anzahl von Vorträgen und Aufsätzen, die Hermann Seemann Nachfolger ebenfalls gesammelt in einzelnen Heften herausgegeben hat. Während Morris sich in den ^.rts avcl Oratts Lssa^s als ein kühl und sachlich denkender und schreibender Fach mann zeigt, tritt er uns in den zuletzt genannten Schriften als ein echter Ruskin-Schlller entgegen, als ein sozialistischer Schwärmer und idealer Zukunftsträumer. Auch diese kleinen Hefte sind mit erlesenem Geschmack ausgestattet. Auf feinstem Büttenpapier ist mit einer kräftigen Type sauber gedruckt. Es ist ein unbestreit bares Verdienst, daß der Verlag von Hermann Seemann Nach folger nunmehr Morris' Schriften in einer schönen Ausgabe auch dem deutschen Publikum zugänglich gemacht hat. Im Jahre 1896 iit Morris gestoben; sein Tod bedeutete eine unersetzliche, heute noch fühlbare Lücke. Otto Grautoff. Kleine Mitteilungen. Pfändung von Postanweisungsbeträgen. — Die Wahrung des Briefgeheimnisses verbietet die Pfändung eines An spruchs auf Aushändigung eines Geldbriefes. Dagegen können, wie nach dem Leipziger Tageblatt neuerdings zur Kenntnis der Postanstalten gebracht worden ist, Postanweisungsbeträge vor der Auszahlung an den Empfänger zu gunsten von Gläubigern des Absenders im Wege der Zwangsvollstreckung in Forderungen ge pfändet werden. Daß ein Schuldner als Adressat einer Post anweisung eine Geldforderung an die Postverwaltung chabe, könne ohne Verletzung eines Amtsgeheimnisses zur Kenntnis des Gläu bigers gelangt sein, und darin, daß gemäß dem gerichtlichen Pfändungs- und Ueberweisungsbeschlusse das Geld nicht an den Forderungsberechtigten, sondern an dessen Gläubiger gezahlt werde, sei keine Verletzung des Briefgeheimnisses zu erblicken. Die Pfändung von Fordcrungsansprüchen auf Einzahlung von Post auftrags- und Postnachnahmebeträgen sei ebenfalls zulässig. Eingetragenes Waren zeichen. — Das nebenstehende Warenzeichen ist vom Kaiser lichen Patentamt in Berlin auf Grund des Gesetzes vom 12. Mai 1894 gemäß der Annieldung vom 27. Juli 1901 für den Ver lag der Deutschen Moden zeitung August Pölich in Leipzig am 11. Dezember 1901 unter 51981 in die Zeichenrolle eingetragen worden. Aktenzeichen: V. 1526; Klasse 28. Geschäftsbetrieb, in dem das Zeichen verwendet werden soll: Verlag von Zei tungen, Büchern und Reklamen aller Art. Waren, für die das Zeichen bestimmt ist: Bücher, Druck werke. Die Franckeschen Stiftungen zu Halle a/S. in ihrer gegenwärtigen Gestalt. Herausgegeven von der Buchhand lung des Waisenhauses in Halle a/S. (Preis 25-tz.)— Dieses Büchlein giebt zunächst einen geschichtlichen und topographischen Abriß der von dem Menschenfreunde August Hermann Francke im Jahre 1698 zu Halle a/S. begründeten Stiftungen, die, einzig in ihrer Art in Deutschland, jetzt mit ihrem stattlichen Gebäudekomplex und den ausgedehnten Gärten gewissermaßen eine Stadt für sich bilden. Dann folgt ein Verzeichnis der bisherigen Direktoren nebst ihren Bildnissen und eine Sammlung der von tiefer Lebensweisheit er füllten Sprüche, die den Wandschmuck des großen Versammlungssaales der Anstalt bilden. Die sich anschließende liebersicht über den ge samten Organismus der Stiftungen weist an llntcrrichtsanstalten, in denen von etwa 100 Lehrern bezw. Lehrerinnen ungefähr 3000 Kinder unterrichtet werden: die Lateinische Hauptschule, die Ober- Realschule, die Höhere Mädchenschule, das Lehrerinnen-Seminar, die Bürger-Knabenschule, die Vorschule, die Bürger-Mädchenschule, das Pädagogium und die Freischule auf; an Erziehungsanstalten die Waisenanstalt, die Pensionsanstalt und das Alumnat des Pädagogiums; ferner als »Erwerbende Anstalten- eine Buchhandlung, Buchdruckerei und Apotheke; endlich als sonstige mit der Stiftung verbundene Institute die von Cansteinsche Bibelanstalt, die Ostindische Missionsanstalt, das »Frauenzimmerstist- und den -Stadtsingechor-. Unter der Rubrik -Verwaltung- findet der Leser Mitteilungen über die Hauptverwaltung, das Bauwesen und die Kranken anstalt, unter -Grundbesitz- Auskünfte über das Areal der Stiftungen und die Güter derselben. Ein an den entsprechenden Stellen beigefügtes Verzeichnis des dazu gehörigen Personals vervollständigt diese Angaben, die ein eindrucksvolles Bild von der stattlichen Ausdehnung aller dieser Wohlfahrtseinrichtungen und ihrer Bedeutung gewähren. Die am Schluß angehängte Litteraturübersicht dürste, bei dem Zweck der kleinen Schrift, nur in kurzen Umrissen die Entstehung, Entwickelung, den Umfang und die derzeitige Gestalt der Stiftungen zu schildern, allen den jenigen willkommen sein, die sich noch eingehender darüber zu unterrichten wünschen, lieber die Ausnahmebestimmungen geben die verschiedentlich dem Text beigefügten Anmerkungen Auskunft. Von dem mit 24 Illustrationen geschmückten und mit einem Uebersichtsplan versehenen Büchlein (von dem Administrator der Buchhandlung des Waisenhauses, Herrn C.Manz, herausgegeben) haben Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten je ein Exemplar huldvoll anzunehmen geruht. (Aus dem Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger 1901, Nr. 304.) Eingetragenes Warenzeichen. — Das Kaiserliche Patentamt in Berlin hat auf Grund des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 gemäß der Anmeldung vom 27. Juli 1901 für den Verlag der Deutschen Modenzeitung Aug. Pölich in Leipzig das nebenstehende Warenzeichen unter 52245 in die Zeichenrolle ein getragen. Aktenzeichen V. 1525; Klasse 28. Geschäftsbetrieb, in welchem das Zeichen verwendet werden soll: Verlag von Zei tungen und Büchern aller Art. Waren, für welche das Zeichen bestimmt ist: Bücher, Druckwerke.
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