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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.02.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1902-02-05
- Erscheinungsdatum
- 05.02.1902
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- Deutsch
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1110 Nichtamtlicher Teil. — Sprcchsaal. 29, 5. Februar 1902. In einem Nachwort sei zum Schluß noch gestattet, auf jene Bewegung unter den Fachphotographen zurückzukommen, welche sich im Jahre 1897 und Folge gegen die Deutsche Berlagsanstalt (Hallberger) in Stuttgart richtete. Diese offe rierte nämlich auf Grund eines neuerfuudenen Verfahrens, der sogenannten Rotationsphotographie, in der bei ihr er scheinenden Zeitschrift »lieber Land und Meer« allen Abon nenten billige Photographien nach einzusendenden Porträt- Photographien. Da das Gesetz zum Schutz von Werken der Photographie in 8 7 ausdrücklich bei Porträts das Verviel fältigungsrecht an den Besteller übergehen läßt, so konnten die Photographen gegen derartige Vervielfältigungen der von ihnen gelieferten Bildnisse nichts einwenden; sie verlangten daher in einem neuen Gesetz dagegen einen besonderen Schutz. Hiergegen erlaubt sich der Ausschuß Stellung zu nehmen. Es wird dem Rechtsbewußtsein des Laien niemals einleuchten, daß es ihm verboten sei, nach einer von ihm bezahlten Bildnis photographie seiner Person Reproduktionen auch anderweitig als bei dem die Originalaufnahme geliefert habenden Photo graphen Herstellen zu lassen. Man denke nur hier z. B. an die sehr beliebten Vergrößerungen Verstorbener rc. Schließlich hat sich die Bewegung der Photographen gegen die Deutsche Verlagsanstalt einigermaßen als ein Sturm im Wasserglas herausgestellt. Derartige Reklame- Manipulationen wirken immer nur auf kurze Zeit und ver schwinden daher von selbst wieder. Viel mehr als das Vor gehen der Verlagsanstalt Hallberger in Stuttgart hat sicherlich die Photographen die Errichtung von photographischen Ateliers in Warenhäusern geschädigt; aber auch diese Konkurrenz ist schon wieder im Verschwinden. Kleine Mitteilungen. Post. Postpakete nach Brasilien. (Vgl. Nr. 28 d. Bl.) - Unsere Mitteilung über Postpakete nach Brasilien (in Nr. 28 d. Bl.) ergänzen wir durch nachfolgende Angaben, die wir den «Leipziger Neuesten Nachrichten- entnehmen: Für Postpakete nach Brasilien (nur zulässig nach Bahia (Sao Salvador), Recife (Pernambuco), Rio de Janeiro) sind die Ge bühren wesentlich erhöht worden unter gleichzeitiger Herabsetzung des Höchstgewichts von S auf 3 Kilogramm. Bis zu letzterem Gewicht sind siir Postpakete nach Brasilien jetzt allgemein vier Mark Beförderungskosten zu zahlen; die Ausdehnung eines Pakets darf 60 Centimeter in keiner Richtung, die Rauingröße 20 Kubikdecimeter nicht überschreiten. An Zoll-Inhaltserklärungen sind, je nach dem Leitwegc, 2, 3 oder 6, sämtlich in französischer Ausfertigung beizusügen. Unter diesen Umständen ist fortan für Pakete bis 3 Kilogramm nach Brasilien, deren Wert 115 nicht übersteigt, die Versendung als Postfrachtstücke durch Ver mittelung der Dampfschiffs-Gesellschaften vorzuziehcn, da sie eine zweckmäßigere und billigere Beförderungsgelegenheit bietet. Die Versendung erfolgt mit deutschen Postdampfern über Hamburg oder Bremen direkt; an Beförderungskosten sind neben dem In landsporto (50 H) noch 1 bis 1 Kilogramm, 2 ^ 20 ^ über 3 Kilogramm zu zahlen. Die Pakete werden in Hamburg oder Bremen den Dampfschiffs-Gesellschaften direkt, ohne Vermittelung von Spediteuren, übergeben und am Bestimmungs-Hafenort durch die Agenten der Gesellschaften zum Zollamt geschafft, von wo die über die Absendung der Pakete amtlich benachrichtigten Empfänger sie abzuholen haben. Außer noch den Hafenplätzen in Brasilien sind Pakete auch nach anderen Orten zulässig, wenn in der Auf schrift neben dem eigentlichen Bestimmungsort einer der Hafen plätze fBahia, Pernambuco, Rio de Janeiro, Santos, Cabedello, Dcsterro, Maceio, Manaos, Parti, Paranagua, Rio Grande do Sul, Sao Francisco, Victoria) als Ablieferungsort angegeben ist, z. B.: Herrn N. N. in Sao Leopolds, abzuholen in Porto Alegre. In diesem Falle muß der amtlich benachrichtigte Empfänger die Sendung am Ablieferungsort in Empfang nehmen. Es sei noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß jeder Sen dung, deren wirklicher Wert 115 übersteigt, — auch den direkt durch Vermittelung der Dampfschiffsgesellschaften über Hamburg oder Bremen beförderten Postpäckereien — Konsulatsfakturen bei zugeben sind, und daß zu diesem Zwecke d.n bezeichneten Paketen vom Absender eine besondere Rechnung offen beizusügen ist. Für die Ausfertigung und Beglaubigung der Konsulatsfakturen hat der Absender für jedes Paket einen Kostenbetrag von 12 zu entrichten. Nur bei der Beförderung der Postpakete über Por tugal werden Konsulatsfakturen nicht verlangt. Wertangabe ist bei Postpaketen nach Brasilien nicht mehr zulässig. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten). — Wegen Ver gehens gegen tz 184 St.--G.-B. sind der Kaufmann Wilhelm D. und dessen Ehefrau am 10. September v. I. vom Landgerichte Hamburg zu je 50 Geldstrafe verurteilt worden. D. hatte ein Buch über Ehe und Vorkommnisse in derselben im Verlage und verbreitete es. Später hat er den Verlag auf seine Frau übertragen. Das Landgericht hat in dem Buche eine unzüchtige Schrift im Sinne des 8 184 St.-G.-V. erblickt. Die Revision der Angeklagten wurde an: 3. d. M. von Reichsgerichte als unbe gründet verworfen. Josef Hyrtls Bildnis-Sammlung. — Für das Kupfer stichkabinett der Wiener Hofbibliothek ist die aus etwa 10000 Blättern bestehende Joseph Hyrtlsche Sammlung von Bildnissen, namentlich von Aerzten und Naturforschern, angekauft worden. Personalnachrichten. Gestorben: am 25. Januar der Hofbuchhändler Sr. Majestät des Sultans Herr Otto Keil in Konstantinopel, ein in dortigen einhei mischen und ausländischen Kreisen hochangesehener Geschäfts mann, der auch im deutschen Buchhandel sich allgemeinen Ansehens erfreuen durfte und vielen Kollegen ein lieber persönlicher Freund war. Der deutsche Buchhandel wird sein Andenken in Ehren halten, lieber ihn wird uns aus Konstantinopel geschrieben: Herr Otto Keil, Hofbuchhändler Seiner Majestät des Sultans, Be gründer und Inhaber der Verlags- und Sortimentsbuchhandlung seines Namens in Pera (Konstantinopel), war in orientalischen Gelehrtenkreisen als gründlicher Kenner der einschlägigen Litte- ratur allgemein geschätzt, den Touristen als zuverlässiger Ratgeber bekannt und hat als biederer deutscher Charakter vorzüglich in Türkenkreisen die Erzeugnisse des deutschen Büchermarktes zu steigendem Ansehen gebracht. Im besonderen betrauert die deutsche Kolonie in Konstantinopel den Verlust eines treuen, vaterländisch gesinnten Mannes — des Begründers des hiesigen deutschen Turn vereins —, eines stets wohlgemuten und einflußreichen Freundes. Gestorben: am 2. Februar im achtundsechzigstcn Lebensjahre der lang jährige verdiente Mitarbeiter und Prokurist des Hauses F. A. Brockhaus in Leipzig Herr Hermann Ziegenbalg, Ritter des Albrechtsordens. Der Verstorbene hat dem Hause F. A. Vrockhaus fast 53 Jahre lang angehört; seit 1874 war er als Prokurist an der Leitung des Welthauses beteiligt. Unermüdlich in der Vervollkommnung seiner Kenntnisse hat er sich schon in jungen Jahren durch reiches Wissen vor anderen ausgezeichnet, was ihn befähigte, eine Ver trauensstellung an der Seite seiner Chefs einzunehmen. Seine unermüdliche Sorgfalt um die Förderung der Interessen seines Hauses sichern ihm in diesem ein ehrendes Andenken, und auch in weiteren Kreisen des deutschen Buchhandels wird das Gedächt nis des ehrenwerten und liebenswürdigen Kollegen treu bewahrt werden. (Sprechsaal.) Die Schaufenster-Auslage. Die Auslage im Schaufenster erfordert heute mehr und mehr die Sorgfalt der Sortimenter. Zur Unterstützung liefert eine Anzahl Verleger auffällig bedruckte Papierstreifen, die in den meisten Fällen gut gemeint, aber unpraktisch um die Bücher gelegt sind. Gewöhnlich schließen sie die Bücher so ein, daß man den Streifen zwar herunterbekommt, um das Buch auszuzeichnen oder vorzulcgen, aber nicht wieder umlegen kann. Soweit ich mich entsinne, hat nur ein Verleger die Streifen wirklich zweckentsprechend bedrucken lassen, und zwar so, daß der Streifen bei gebundenen wie bei broschierten Werken zwischen Vorder- und Hinterdeckel resp. Umschlag sowie Vorsatzpapier ein gebogen wird. Das ermöglicht das Auszeichnen und Ansehen der Werke, ohne die Streifen zu zerreißen. Da die Kosten hierfür nicht höher sind, so sei hiermit zur Nachahmung in beiderseitigem Interesse aufgefordert. Diesem Uebelstande ist noch viel leichter abzuhelfen, als dem auch hier schon gerügten: der Ausgabe ge bundener Bücher in Kartons ohne jedwede Titel- und Verleger aufschrift auf letzteren. 6. R.
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