Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020206
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190202066
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19020206
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
- Monat1902-02
- Tag1902-02-06
- Monat1902-02
- Jahr1902
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
diese ermöglichen die Fortexistenz der prinzipiellen Preis unterbietung! — Wir benutzen diesen Abschnitt ferner, um dankend hervorzuheben, daß unsere wiederholten öffentlichen Bitten an die Leipziger Kommissions- und Sortiments geschäfte, vor Eingehung neuer Geschäftsverbindungen mit Buchbindern, Papierhändlern u. s. w. in Hamburg lind Um gegend erst bei uns Erkundigungen einzuziehen, in mehreren Fällen beobachtet worden sind, deshalb wiederholen wir auch heute diese unsere Bitte. Exporteure und gewerbsmäßige Wiederverkäufer. Deren Stellung und geschäftliche Behandlung hatten wir im vorigen Jahresbericht eingehend erörtert. Auch dies ist nicht erfolglos geblieben. Nicht nur haben in verschiedenen Fällen auswärtige Verleger bei uns angefragt, ob die an geblichen Exportaufträge in Wahrheit nicht Aufträge für Warenhäuser und Bazare sein könnten, sondern es haben auch Verleger die direkte Lieferung an Exporteure abgelehnt und letztere an hiesige Sortimentsbuchhandlungen verwiesen. Für diese Bethättguug der Solidarität danken wir und hoffen und wünschen, daß die dadurch bekundete gerechte und weit herzige Auffassung von dem Sortiments-Buchhandel und seinen Existenzbedingungen wieder mehr Raum gewinnen möge. Ehe wir hiervon weiter sprechen, bemerken wir noch, daß der Z 20 der Verkehrsordnung des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereins in folgender Fassung: -Dcn Vermittlern überseeischer Bestellungen darf zwar ein größerer Preisnachlaß als 5 Prozent gewährt werden (siehe Ausführungsvorschristen zu den Verkchrsbestimmungen des Kreis Norden vom 23/9. 88.), aber nur für diese Bezüge, nicht auch für den Privatbedarf. Auch in diesen Fällen sind unverlangte Rabattanerbietungen nicht erlaubt. - die Genehmigung des Börsenvereins-Vorstandes und damit Giltigkeit und Beachtungszwang für den ganzen Buchhandel gefunden hat. Existenzbedingungen des Sortimentsbuchhandels. Dazu gehört in erster Linie, daß ihm, der seine Verkaufspreise nicht frei ansetzen darf, von den von den resp. Verlegern bestimmten Ladenpreisen ein aus kömmlicher Rabatt gewährt wird. Hierum handelte es sich bekanntlich in dem bekannten Dresdener Anträge um Gewährung eines Mindestrabatts von 25 Prozent. Die Verkehrsordnung bestimmt 25 Prozent als Minimal- rabatt und hat dabei ganz ohne Zweifel diesen Satz als Rechnungsrabatt, von etwaigen Ausnahmen abgesehen, im Auge gehabt. Die Begründung des Dresdener Antrages hat nun an einigen Beispielen dargestellt, wie groß die Zahl der Bücher ist, die mit weniger als 25 Prozent rabattiert werden, dazu kommen, fast tagtäglich möchte man sagen, Verschlechterungen von Bezugsbedingungen für Bücher, auf deren Absatz der Sortiments-Buchhandel wesentlich an gewiesen ist, während lukrativere Artikel ihm durch Reise buchhandel, Bazare, Warenhäuser u. s. w. immer mehr ent zogen werden. Wir erinnern an die jüngst ergangene An kündigung einer großen Verlagsfirma, die ihren bedeutenden Schulbücherverlag von jetzt an nur noch gegen bar aus- liesert, was dem Sortiment einen direkten Ausfall von 2 Prozent bringt, Zinsoerlust gar nicht eingerechnet. Wenn wir auch anerkennen, daß die Druckherstellung teurer geworden ist, so vermögen wir doch nicht anzuerkennen, daß es gerecht ist, diese Verteuerung dem Sortimenter aufzubürden. Ein gerechter Ausgleich ist nur in Erhöhung der Verkaufspreise zu finden. Wir müssen es uns versagen, hier näher auf diese Lebensfrage einzugehen, hoffen jedoch, daß es in Bälde mit Nachdruck von anderer Seite geschehen wird. Diese Hoffnung gründet sich auf den Börsenvereins-Vorstand. Hatte schon der zu Kantate 1901 zurückgetretene Börsen- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 63. Jahrgang. vereins-Vorstand die vom Verbandsvorstande begonnene Arbeit auf dem Gebiete des Kundenrabatts bereitwilligst über nommen und in andere, verheißungsvolle Bahnen geleitet, so hat der jetzt amtierende Börsenvereins-Vorstand diese Erb schaft nicht nur angetreten, sondern ist bestrebt, sie zu mehren und durch Stockung höherer Ziele und Hinzuziehung neuer Faktoren sie balb zu fruktifizieren. Wir denken dabei an die Ueberweisung erweiterter Aufgaben für den Vereins ausschuß und die Heranziehung des Verbandsvorstandes zur Mitarbeit. Das Sortiment nicht nur, nein, der ganze Buch handel hat unseres Erachtens Grund und Ursache, mit Dank und Freude auf die Arbeit des Börsenvereins - Vorstands zu sehen. Der Vorstand wird auch die Frage der Existenz bedingungen des Sortimentsbuchhandels, so hoffen wir, nicht nur nach einer oder der anderen Seite behandeln, sondern in ihrer Gesamtheit erfassen. Alle Dinge sind durch das Wort gemacht, so heißt es au heiliger Stelle im höheren Sinne. Wir nehmen dieses Wort buchstäblich: das Wort soll Er kenntnis bringen, Erkenntnis soll Willen bringen, Wille soll That bringen, That soll Besserung bringen! — Von dieser allgemeinen Betrachtung wenden wir uns einer Frage zu, die zunächst noch einen mehr örtlichen Charakter hat, voraus sichtlich aber bald große Bedeutung gewinnen wird, zur Jugendschriftenfrage. Sie hat uns seit Jahren beschäftigt, weil wir über diese Frage mit einem Teile der hiesigen Volksschullehrer in Kampf geraten waren. Schon im vorangegangenen Jahresbericht konnten wir erwähnen, daß die Patriotische Gesellschaft einen Ausschuß gebildet hätte, der ein Verzeichnis empfehlenswerter Jugendschriften herausgeben wolle. Wenn auch etwas spät, so ist doch das Verzeichnis noch etwa vierzehn Tage vor Weihnachten erschienen. Wir haben Veranlassung genommen, es zu adoptieren und dies durch Anzeigen in den gelesensten hiesigen Zeitungen bekannt zu machen. Unter den dreißig Mitgliedern des Ausschusses waren drei unserer Kollegen mit thätig. Die Grundsätze, nach denen der Ausschuß ge prüft und gearbeitet hat, sind die folgenden: 1. Die Jugendschriften müssen ihrem Inhalte nach streng stens den allgemein anerkannten Erziehungszielen entsprechen Demnach müssen sie geeignet sein, das religiöse, sittliche und vaterländische Bewußtsein zu entwickeln und zu fördern. 2. Die belehrenden Jugendschriften müssen wertvolle Kenntnisse darbieten, welche den als sicher anerkannten Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung nicht widersprechen Der Form nach müssen sie litterarischen Wert haben. 3. Die dichterischen Jugendschriften müssen geeignet sein, den Sinn der Jugend für das Schöne in Wort und Bild empfänglich zu machen. 4. Da die Jugcndschriften der selbständigen Lektüre der Kinder dienen sollen, so ist sorgsamste Berücksich tigung der Fassungskraft der jeweiligen Entwickelungs stufen geboten. Wenn das Verzeichnis im nächsten Jahre vervollständigt und rechtzeitig wieder erscheint, so wird es in Hamburg dominierend wirken und den empfohlenen Jugendschriften großen Absatz sichern. Dem Vernehmen nach will der Aus schuß die neu erscheinenden Bücher besonders in den Kreis seiner Prüfung ziehen, kann aber Jugendschriften, die nicht bis Anfang September, wenigstens in Aushängebogen, ihm vorliegen, nicht mehr berücksichtigen. Diese zeitliche Be schränkung begrüßen wir dankbar, denn die spät im Jahre erscheinenden Jugendschriften sind fast ohne Ausnahme nur eine Last für den Sortimentsbuchhandel, was übrigens von den meisten spät erscheinenden Büchern gilt. Falls die Jugendschriften-Produktton durch die Wirksamkeit dieses Aus- 153
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder