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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-02-07
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1902
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- Deutsch
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1184 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. händlerischen stempele, denn daß zu einer derartigen Feier die ganze »Konkurrenz- des Ortes hinzugezogen werde, dürfte in der übrigen Handelswelt kaum jemals Vorkommen. Aber im Buch handel — wenigstens der größeren Städte — habe sich dank der Entwickelung von besonderen Richtungen der einzelnen Firmen und dank des persönlichen Verkehrs der Buchhändler in den Orts vereinen aus dem Konkurrenten vielfach der bei weitem an genehmere -Kollege- entwickelt, und hinsichtlich ihrer lauteren und wirklich kollegialen Geschäftsführung nehme wieder die Firma Schmarl L von Seefeld Nachfolger eine vorbildliche Haltung im hannoverschen Buchhandel ein. Das schöne Fest fand in einer alle Teilnehmer vollauf befriedigenden Weise seinen Abschluß. Möge die Firma noch viele Jahre blühen und gedeihen unter harmonischer Zusammenwirkung aller zu ihrer Führung und zur Mitarbeit daran Berufenen, und möge den beiden jetzigen In habern noch eine lange gesegnete Thätigkeit in dem ihnen ans Herz gewachsenen Beruf beschicken sein! Ox. Aus dem deutschen Reichstag. — Bei der zweiten Be ratung des Reichshaushalts-Etats für 1902 am 3. Februar, und zwar bei dem Etat des Reichsamts des Innern (Ausgaben sür das Kaiserliche Gesundheitsamt) bemängelte Abgeordneter Or. Müller-Meiningen das kunterbunte Durcheinander der Polizeiverordnungen bezüglich der Geheimmittel, das ganz besonders für die Presse ein Uebelstand sei. Der Redner führte nach dem -Reichs-Anzeiger- folgendes aus: Kein Redakteur könne sich in diesen: Labyrinth zurechtfinden, und manche Zei tungen hätten schon am ersten Tage über sechzig verschiedene Strafbefehle in diesem Punkte aufzuweisen. Ulrichs Kräuterweine und ähnliche Präparate würden doch übrigens vom Publikum nicht als Geheimmittel angesehen. Eine zuverlässige Definition des Begriffs Geheimmittel gebe es überhaupt nicht. Geradezu widersinnig sei, was auf diesem Gebiete von der großen Tages presse verlangt werde; jede große Zeitung bedürfe eigentlich eines ständigen Mitarbeiters, der Chemiker und Arzt sei. Die Bureau- kratie scheine gar keine Ahnung von der Redaktionstechnik in solchen Organen zu haben. Es wäre Anstandspflicht, die be treffenden Redakteure darauf von Polizeiwegen aufmerksam zu machen, was letztere als Gcheimmittel ansehe. Es sei nun eine neue Geheimmittelverordnung projektiert. Aber auch in dieser neuen Verordnung solle nicht das Recht, sondern die Polizeiwillkür maßgebend sein. Auch nach dieser neuen Ver ordnung müßte der Redakteur stets das Arzneibuch zur Hand haben und studieren; wie solle der Redakteur außerdem wissen, welche Mittel -in der medizinischen Wissenschaft und Praxis allgemeine Anerkennung gefunden haben»? Die deutsche Presse verlange mit Recht, daß der Redakteur nur dann bestraft werden solle, wenn ihn irgend eine Schuld treffe, nicht aber, wenn die Schuld lediglich den Inserenten treffe. Teilweise in Widerspruch mit diesem Entwurf habe eine Konferenz im Kaiserlichen Gesundheitsamt nach Zeitungsnachrichten eine anderweite Rege lung in Aussicht genommen, wobei auch wieder die Polizei verwaltung die Hauptrolle spiele. Es müsse durchaus die Klinke der Gesetzgebung in die Hand genommen werden; und nur mit Hilfe der auten Presse lasse sich dem Geheimmittelschwindel bei kommen. Es dürfe auch nicht gegen unschuldige und harmlose Mittel, wie Schweizerpillen u. s. w., sondern nur gegen bewiesener maßen gesundheitsschädliche vorgegangcn werden. Die große pharmazeutische deutsche Industrie habe mit der Schwindelindustrie der Mixturen und Geheimpräparate nichts zu thun. Es bleibe nichts übrig, als die Reichs-Gesetzgebung gegen den Schwindel in Thätigkeit zu setzen. In derselben Sitzung des Reichstags wurde auch Klage geführt über die Kurpfuscherei der -Vereinigung christlicher Wissenschaften- und über die -Berliner Gesundbeter-. Die -National - Zeitung berichtet dazu, daß von diesen Heilkünstlern auch ein schwunghafter Bücherhandel betrieben werde. Wer sich bei ihnen der Heilung durch das Gesundbeten unterziehen wolle, müsse zunächst eine kleine Broschüre -Antworten auf Fragen über die christliche Wissenschaft- von Edward A.Kimball kaufen. Das Heftchen koste fünfzig Pfennige. Das wäre noch zu erschwingen. Dann aber komme erst die Aus beutung. Um die Wirkung der göttlichen Strahlen zu unterstützen, sei es unbedingt notwendig, eines der beiden Bücher des Mrs. Eddy zu kaufen. Das eine koste vierzehn, das andere zweiund zwanzig Mark. Das letztere sei um so empfehlenswerter, als es erstens in Taschenformat hcrgestellt sei, und zweitens, weil nach der Versicherung dieser gcschäftsklugen Damen die bloße Lektüre des Buches oft allein schon genüge, um die Krankheit zu bannen. Der Absatz dieses Buches soll ganz bedeutend sein. Hoher Besuch. — Del Vecchios -Ausstellung für Kunst aller Art und Zeit- in Leipzig hatte am Mittwoch den 5. Februar die hohe Ehre, den Besuch Ihrer Majestät der Königin Carola von Sachsen zu empfangen. Ihre Majestät war erfreut über die ^ 31, 7. Februar 1902. schönen Räume und über die große Zahl der zur Zeit ausgestellten hervorragenden Kunstwerke. Besonders großes Interesse erregte das Kinderportrait des bekannten Leipziger Pastellmalers Anton Klamroth, sowie die Kollektiv-Ausstellung Otto von Kamekes. Als ein Zeichen der Zufriedenheit darf wohl das etwa einstündige Verweilen der hohen Dame, sowie die bewirkten großen Einkäufe von Gemälden und kunstgewerblichen Gegenständen in genannter Kunsthandlung angesehen werden. Kein Bedürfnis für eine Volksbibliothek. — Die Stadtvcrtretung in Eisfeld hat die Stiftung des Herrn Loben stein-New Dork im Betrage von 50000 ^ für eine in Eisfeld zu errichtende Volksbibliothek abgelehnt, weil der Stadt durch Her- gabe des Bauplatzes, Anstellung einer Bibliothekarin u. s. w. zu große Kosten erwachsen würden und das Bedürfnis für eine so große Bibliothek nicht vorliege. Eisfeld hat über 3000 Einwohner. Personalnachrichten. Gestorben: in München am 1. Februar der k. Senatspräsident a. D. k. Geheimrat Or. Julius Ritter von Staudinger, wenige Tage nach Vollendung seines sechsundsechzigsten Lebensjahres. In ihm verliert Bayern, wie uns aus Buchhändlerkreisen mitgeteilt wird, einen seiner bedeutendsten, weit über die Grenzen seines engeren Heimatlandes hinaus hochangesehenen Rechtsgelehrten. Seine schriftstellerischen Arbeiten sind außerordentlich zahlreich. Es würde zu weit führen, sie alle hier zu nennen, zumal ein großer Teil dieser geistvollen Schriften, durch die neuere Gesetzgebung überholt, jetzt veraltet ist. Erwähnen wollen wir jedoch die in zwischen in vielen Auflagen verbreiteten Ausgaben seines -Straf gesetzbuchs- und seiner -Strafprozeßordnung für das Deutsche Reich-, die -Sammlung strafrechtlicher Spezialgesetze-, die -Samm lung von Staatsverträgen des Deutschen Reiches über Gegen stände der Rechtspflege-, des -Bayerischen Polizeistrafgesetzbuchs und der -Bayerischen Landesfischereiordnung- (sämtlich bei C. H. Beck in München). Leider stellte sich bei dem überaus geistig regen Manne zu bald infolge von Uebsrarbeitung eine Erschöpfung ein, die ihn veranlaßte 1889 seine Stellung als Rat am Obersten Landesgerichte aufzugeben und in den erbetenen Ruhestand zu treten. Nach Wiederherstellung seiner Gesundheit nahm der Unermüdliche jedoch seine schriftstellerische Thätigkeit in vollem Umfange wieder auf. Er war Herausgeber der auch über Bayerns Grenzen hinaus vielgelesenen -Seufferts Blätter sür Rechtsanwendung- (Erlangen, Palm L Enke). Im Jahre 1900 erschienen seine vorzüglichen -Vorträge aus dem Gebiete des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Verwaltungsbeamte- (München, l. Schweitzer Verlag). Vor allem aber widmete er sich seit 1898 unter Mitarbeit einer Reihe von Juristen der Herausgabe eines groß angelegten -Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuchs» (München, I. Schweitzer Verlag). Die von ihm bearbeiteten Teile dieses Kommentars legen Zeugnis ab von seinem Geschick, mit Prä zision und Ueberzeugung zu komment icren. Leider war cs ihm nicht vergönnt, den nahe bevorstehenden Schluß dieser seiner letzten großen Schöpfung zu erleben. Um den geistigen Verkehr der Münchener Juristenwelt machte sich von Staudinger sehr verdient durch Gründung der -Münchener juristischen Gesellschaft», deren erster Vorsitzender er wiederholt war. (Sprechsaal.) Ist der Verleger berechtigt, eine ihm vom Sortimenter zugegangene Bestellung auf eigene Rechnung auszuführen? Am 11. Dezember 1901 bestellte ich bei Adolf Henze's Verlag in Leipzig-Neust. 100 Taschen-Notizbuch 1902 mit einer Seite Reklamedruck zum vereinbarten Preise von 14 Da ich die Bücher am 20. Dezember noch nicht erhalten hatte, reklamierte ich die Sendung mit dem Bemerken, daß die Bücher bis spätestens 24. Dezember in meinem Besitz sein müßten, eventuell könnte der Reklamedruck wegbleiben; jedenfalls erwartete ich direkten Bescheid. Ich erhielt aber weder die Sendung noch Nachricht; daher schrieb ich am 27. Dezember nochmals und ersuchte zum wenigsten um Antwort, jedoch auch diese Karte blieb von Henze's Verlag un berücksichtigt. Als ich am Nachmittag des 30. Dezember noch ohne Nachricht war, schickte ich zu meinem Besteller und ließ aufragen, ob ich die Sendung, falls sic am 31. eintreffen würde, noch annehmen sollte. Daraufhin teilte mir mein Kunde niit, daß er die Notiz bücher nebst Nota soeben direkt von Henze's Verlag erhalten habe. Ich selbst erhielt von der Firma Henze bis heute keine Mitteilung. Wismar. Moritz Meutzner's Nachf., Felix Hedicke.
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