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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.02.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-02-08
- Erscheinungsdatum
- 08.02.1902
- Sprache
- Deutsch
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1216 Nichtamtlicher Teil. ^ 32, 8. Februar 1902. in Tuttlingen sich die Jnserateukosten machen, wenn alles »bestens« »geregelt« und »geschützt« wäre? ^6 b hatte ich die unwirtschaftliche Ueberproduktion zum Teil auf das »nutzlose und unverlangte Kommissionswesenl zurückgeführt und auf die »an Lotterie-Aussichten« erinnernde Meinung: »es bleibt doch vielleicht genug bei den Sortimen tern hängen«. Aus diesen Worten schiebt Herr 0. LI. mir die Ansicht unter, »daß ein Verleger bei Veranschlagung des Absatzes mit Exemplaren rechnet, die versehentlich beim Sortimenter hängen bleiben«. Ei, ei, Herr Anonymus, wenn man schon hinter dem Busch sitzt, soll man nicht noch mit vergifteten Pfeilen schießen! o, Rabatt für Novitäten, sagt Herr 6. LI.: -Daß der Rabatt für Neuigkeitenvertricb der für den Absatz aufgewcndeten Mühe und dem schließlichen Ergebnis kaum ent spricht, ist allerdings richtig. Jedoch ist der Verleger unter der Herrschaft der heutigen fehlerhaften Vertriebsformen gar nicht in der Lage, den Sortimenter zu befriedigen. Eine Steigerung der Rabattsätze würde eine erhöhte Verwendung absolut nicht herbeiführen, und darum handelt es sich doch für den Ver leger in vielen Fällen.- Ich denke, einseitiger kann man doch das Verhältnis nicht auffassen. Auf den Sortimenter kommt es gar nicht an, cs handelt sich nur um den Verleger! So ist es denn auch möglich, daß Herr 0. LI. sich zu Folgendem versteigt: »Als das hauptsächlichste Hindernis eines erfolgreichen Neuigkeitenvertriebes giebt Herr Or. Lehmann aber selbst den Grund — vielleicht ganz gegen seine Absicht — an. Das ist nämlich der Mangel eines hierfür richtig geschulten Personals. Es ist nach seiner Angabe nur so viel Personal da, um die not wendigsten Arbeiten billig und notdürftig zu erledigen.- Wenn ich so etwas lese, muß ich doch eine offenbar hier durchscheinende Meinung abweisen. Ich bin als Sorti menter eine selbständige Persönlichkeit, mit eigenem Ver stände, eigenem Willen, eigenem Ansehen und eigenem Ge schäft. Auch mein Vermögen, bezw. Betriebskapital gehört mir. Ich halte also gerade so viel Personal, wie mein Ge schäft bedingt und einbringt. Wenn also, wie Herr 0. LI. zugiebt, »der Rabatt für Neuigkeitenvertrieb . . . dem schließ lichen Ergebnis kaum entspricht«, warum soll ich dann noch mehr für Personal aufwenden? Um noch weniger zu er übrigen resp. noch mehr zuzusetzen? Und das soll ich noch »vielleicht ganz gegen meine Absicht« verraten haben? Stehe ich im Dienste des Herrn 0. LI. oder beziehe ich von ihm feste Spesen für ein »richtig geschultes Personal«, für die ich Herrn 0. LI. verantwortlich wäre? Herr 6. LI. betont so sehr die Traditionen im Buch handel (worunter wohlseine »Agenturen« zu verstehen sind)! Vielleicht darf ich ihm aus den Traditionen, die mir seit vierzig Jahren geläufig sind, folgendes mitteilen: Damals, d. h. vor vierzig Jahren, rabattierten Novitäten noch viel fach mit 33r/g Prozent, und brauchbare Gehilfen kosteten 20 Thaler monatlich, wohlvorgebildete Lehrlinge arbeiteten 3 Jahre unentgeltlich. Heute rabattieren die Novitäten mit 25 Prozent, und die brauchbaren Gehilfen beginnen mit 33 Thaler, während entsprechende Lehrlinge auch mit Ho norar kaum zu bekommen sind! Vor vierzig Jahren konnte man einen wissenschaftlich gebildeten Bibliothekar zu dem selben Gehalt bekommen, wie heute einen brauchbaren Buch handlungsgehilfen! Das sind die Traditionen, die ich kenne! ä. meint Herr 6. LI.: -Die Klage bezüglich der im Rechnungsjahr zurückverlangten Neuigkeiten erledigt sich durch Hinweis auf die Bestimmung der Verkehrsordnung, Absatz 33s, die eine Veröffentlichung im Börsenblatt vorschreibt. Es wird selten Vorkommen, daß der Verleger nicht auch noch direkt zurückverlangt.» Bevor ich auf den Widerspruch der Sätze Hinweise, er wähne ich, daß ein Kollege aus Mitteldeutschland mir hierzu schreibt: »ich drucke auf jeden Bestellzettel den Passus, daß vor der Ostermesse nicht zurückverlangt werden darf«. Nun zu den Thatsachen. Ob es selten oder oft vor kommt, daß der Verleger direkt zurückoerlangt, darüber geht Herrn 0. LI. eben die Kenntnis ab, was er durch den Satz selbst beweist. Wenn der Satz aber wahr wäre, was er nicht ist, so würde doch der Sortimenter auch durch diese seltenen Fälle gezwungen sein, alle Zurückforderungen im Börsenblatt bei sich zu prüfen. Und diese Arbeit ist eine unberechtigte, und die will ich beseitigt wissen durch obli gatorisch vorgeschriebene individuelle Zurückforderung an jeden Empfänger des betreffenden Buches! Das, hätte ich geglaubt, war klar genug. Die weiteren Kleinigkeiten übergehe ich und bemerke nur, daß Herr 6. LI. mich nicht zu den »berufenen Kräften« rechnet, um hier Fingerzeige zu geben; es scheint ihm, daß ich »die Sache vom Standpunkte des Nurfortimenters an- sehen möchte«; es sei zu prüfen, ob meine Ansichten »auch dem Standpunkt der anderen Partei objektiv Gerechtigkeit widerfahren lassen; der gute Wille dazu ist aber wirklich schwer zu erkennen«. Ich denke, diese Vorwürfe erledigen sich durch das Obige. Thatsächlich liegt mir aber auch die Wohlfahrt des Verlegers recht sehr am Herzen, denn wenn wir uns recht besinnen, sind wir doch alle Fleisch vom selben Fleische und Blut vom selben Blute. Und wenn wir es auf die Kraftprobe ankvm- men lassen, wer bei uns »das Heft in den Händen hat« (wie Herr 0. LI. es von den Verlegern rühmt), dann werden wir uns alle gegenseitig schaden. Einstweilen aber bemerke ich, daß eine Reihe von Sortimenten sich in den letzten Jahrzehnten nur dadurch gehalten hat, daß von Zeit zu Zeit ein neuer Käufer mit neuem Gelde hineingekommen ist. Das sind doch Verhältnisse von elementarerer Gewalt, als daß sie mit Drohungen könnten aus der Welt geschafft werden! Danzig. vr. B. Lehmann. Kleine Mitteilungen. Zum Konkursrecht (Z 369 H.-G.-B., Z 49 Z. 4 K.-O.) Reichsgcrichtsentscheidung. — Sind nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Schuldners Waren aus dessen Vermögen in den Besitz eines Gläubigers von ihm übergegangen, so kommt es bei Beurteilung der Frage, ob letzterer ein Zurück behaltungsrecht daran ausüben darf oder nicht, darauf an, ob die Waren mit oder ohne den Willen des Konkursverwalters (nicht des Gemeinschuldners) an ihn gelangt sind. R.-G.-Urt. v. 21. Nov. 1901, II 211/1901. (Mitgeteilt von Schneider in der Fachzeitschrift -Das Recht«, Hrsg. v. Soergel (Hannover, Helmings 1902, 1.) Post. — Das Meistgewicht der Postpakete, das im Jnlande und in den meisten ausländischen Verkehren 5 beträgt, ist im Verkehr mit einigen Ländern (Spanien, Bulgarien u. a. m.) auf 3 ÜA beschränkt; ferner beschränkt eine Reihe von Ländern die Länge und Breite der Postpakete auf Maße, die dem Bedürfnisse mancher Geschäftsbräuchen, namentlich der Sammet- und Seiden- Jndustrie, nicht genügen. Die Aeltesten der Berliner Kaufmann schaft haben beschlossen, sich beim Reichs-Postamte dafür zu ver wenden, daß das Höchstgewicht allgemein auf 5 die höchste Länge auf 80 sw und die höchste Breite auf 50 sw erhöht werde. Der fliegende Gerichtsstand der Presse. — Nach einer Meldung der -Schles. Ztg.« erklärte kürzlich in einer Strafkammer verhandlung in Breslau der Staatsanwaltschaftsrat I)r. Pelz, daß der preußische Justizminister durch eine Verfügung vom 5. Januar 1897 die Staatsanwaltschaften angewiesen habe, nach Möglichkeit, wenn nicht besondere Umstände dagegen sprächen, alle für straf bar erachteten Preßerzeugnisse nur an ihrem Erscheinungsorte zu verfolgen. Diese Verfügung, die bisher nicht bekannt geworden ist, ist ganz gewiß anerkennenswert, macht aber eine gesetzliche Regelung des Mißstandes nicht überflüssig. Verbote in Oesterreich. — Folgende Bücher und Broschüren wurden neuerdings in Oesterreich von den zuständigen Behörden verboten: Holm, G. v. d., Eine Brautnacht. Nach dem hinter- lassenen Aufzeichnungen eines Unglücklichen erzählt. Zürich und Säckingcn, Wortmann. — Am Venusberg oder Pensions-Erleb nisse, gedruckt in Budapest, ohne Angabe des Druckers und des Verlegers, 148 Seiten stark. — Gamiani oder zwei Nächte in Aus-
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