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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-02-14
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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1380 Nichtamtlicher Teil. — Sprcchsaal. ^ 37, 14 Februar 1902. tektonischen Monuments des Altertums. Ein breiter Gang bleibk noch in der Mitte frei. Aller Raum an Wänden und Pfeilern, der keine Malereien enthält, ist mit mattem Stuck belegt, der in einem blaßrötlichen Tone gehalten, und mit goldenen schmalen Leisten eingefaßt ist. Die Ausführung erscheint durchgängig gediegen und vortrefflich.« Allerdings werden wir in Deutschland nur selten unsere Biicherräume so reich auszustatten im stände sein, aber auf dem Lande wie in der Stadt können wir in viel bescheideneren Verhältnissen auf passende und anmutigere Weise ein Zimmer als Bibliothek einrichten. Ein Heller Raum, womöglich mit der Aussicht ins Grüne, an den Wänden solide Schränke für die Bücher, ein besonderer mit Schubfächern für Karten und Kupferwerke, wo diese in Mappen liegen können; in der Mitte ein eleganter Arbeits tisch mit bequemen Sesseln zum Zurücklegen des Rückens, in den Ecken der Stube Nischen mit Statuen oder Vasen, wenn nicht von Marmor, doch von Zinkguß oder bescheidener Terra kotta, an dem freien Wandraum einige historische Portraits — das ist eine Einrichtung, die dem Einzelnen auch ohne großen Reichtum möglich wird, und die hier und da zu veranlassen der lebhafte Wunsch dieses Artikels ist. Kleine Mitteilungen. -Oop^ri^bt.» — Nachstehende Briefkasten-Notiz aus der neuesten Nummer des »Daheim- bringen wir dem Buchhandel zur Kenntnis: »I)r. K. und anderen. Wir verstehen Ihre Ent rüstung über die englische Formel -Oox^rigüt I960 sto- in der Unterschrift von Bildern vollständig, ja wir teilen sie sogar von Sprech Antiquariat und Hehlerei. Der in der Nr. 24 des Börsenbl. veröffentlichte Jahresbericht des Vereins Dresdner Buchhändler enthält am Schluß den Passus, die Antiquariatshandlungen möchten stets gründlich und gewissen haft bei Ankäufen neuerer Bücher verfahren, da sonst der Verein Anzeige wegen Hehlerei erstatten müßte. Hier hat sich offenbar ein kleines Versehen eingeschlichen, denn zweifellos hat der Dresdner Verein sein Drohen mit dem Staats anwalt an die Büchertrödler richten wollen und nicht an die Antiquare, die, wie überall im Deutschen Reiche, so auch in Dresden stets darauf bedacht sind, den 'guten Ruf zu wahren, dessen sich das deutsche Antiquariat in der ganzen Welt zu er freuen hat. Es wäre aber besser gewesen, wenn der oben citierte Satz klarer gefaßt worden wäre, denn es berührt nicht gerade an genehm, wenn man seinen Beruf in eine Linie mit Hehlern ge schoben sieht, und der Dresdner Verein wird sich hier wohl eine Richtigstellung gefallen lassen müssen, und zwar um so mehr, als der Tenor jener Forderung überhaupt nicht aufrecht erhalten werden kann. Denn wenn auch das Antiquariat stolz darauf ist, unter seinen Mitgliedern nicht so viel hohle Köpfe zu zählen, wie mancher andere Stand, so kann der Sortimenter doch vom Antiquar unmöglich so viel Menschenkenntnis und Detektiv routine verlangen, einein Kunden an der Nasenspitze anzusehen, ob dieser die zu verkaufenden Bücher bezahlt hat oder nicht. Es ist doch im Gegenteil Sache des Sortimenters, die Kredit fähigkeit seines Abnehmers zu prüfen, und wenn er doch hier und da einem Schwindler zum Opfer fällt, so darf er daraus noch lange nicht die Berechtigung herleiten, einem Dritten mit der Anzeige wegen Hehlerei zu drohen und dadurch einen ehrenwerten Stand auf ein Niveau herabzudrücken, das durchaus nicht der Wirklichkeit entspricht. Gerade das Sortiment, das bei jeder Berührung seiner Interessensphäre heftig reagiert, sollte nicht so von hoher Warte herab die Zirkel anderer stören, die genau wie Verlag und Sorti ment unter der Zeiten Ungunst zu leiden haben, und bei denen zur übergroßen Konkurrenz des Verkaufes noch die des Einkaufes kommt. Von Bassermannschen Gestalten wird kein anständiger Antiquar etwas kaufen, und die herrliche Zunft der Zehnpfennig- Trödler, die ihre schmutzigen Hände bei Gelegenheit auch nach Büchern ausstrecken, wird man durch den Staatsanwalt nicht erschrecken. Der Bericht wendet sich doch nur an die zünftigen ganzem Herzen: — trotzdem aber sind wir gezwungen, diese Formel zuweilen abdrucken zu müssen! Bis vor wenigen Jahren waren alle litterarischen und künstlerischen Erzeugnisse Deutschlands in den Vereinigten Staaten von Nordamerika vogelfrei: jedermann konnte sie dort nach Belieben ausbcuten. Seit einigen Jahren hat Deutschland aber mit jenem Lande einen Vertrag, daß diejenigen Bilder gegen jede Nachbildung geschützt sind, welche die vom amerikanischen Gesetze auch für amerikanische Verleger oorgeschriebene Formel -Oop^rigbt .... sto.» in der Unterschrift aufweisen. Einige deutsche Verleger von Bildern, die auch in den Vereinigten Staaten Absatz für ihre Erzeugnisse suchen, verkaufen uns nun das Reproduktionsrecht an ihren Bildern nur unter der ausdrücklichen Bedingung, daß wir die Formel -Oop^rigbt . . .- mit abdrucken. Wir sind da also in einer unangenehmen Lage. Wir glauben aber im Interesse der meisten Leser unserer Zeitschrift zu handeln, wenn wir wirklich gute Bilder erwerben, trotzdem wir die Oox^riAÜt- Formel abdrucken müssen; denn wenn wir uns weigerten, letzteres zu thun, so würden wir die Erlaubnis zur Nachbildung eben nicht erhalten. Es ist bedauerlich, daß die Vertreter des deutschen Reiches seiner Zeit ihre Zustimmung zu dem -Oop^rigbt- ge geben haben, und es steht zu hoffen, daß die deutsche Regierung bei dem Ablaufen des gegenwärtigen Vertrags mit den Ver einigten Staaten von Nordamerika es durchsetzen wird, daß die für deutsches Empfinden so peinliche englische Formel in Zukunft nicht mehr angewendet zu werden braucht». Beschlagnahme. — Auf Anordnung des König!. Amts gerichts in Leipzig wurde am 12. Februar durch die Polizei, wie die Tagesblätter melden, das im Verlage von G. Strübig in Leipzig erschienene Buch von Or. Polykarp Ventura: Christen tum und Ultramontanismus. Aus dem Französischen in getreuer Anlehnung an das Original, gr. 8". (180 S.) Preis 2.—, beschlagnahmt. DaS Buch ist im November vorigen Jahres zur Ausgabe gelangt. Die Beschlagnahme erfolgte auf Grund von § 166 des Reichsstrafgesetzbuches; das Buch soll Be schimpfungen der katholischen Kirche und verschiedener ihrer Ein richtungen enthalten. saal. Buchhändler, und die werden sich wohl dafür bedanken, sich in einer so wenig konzilianten Form unter Vormundschaft des Sortiments stellen zu lassen. Dresden-Vlasewitz. Paul Alicke. Erwiderung. 6ui bovo? sagte ich mir nach Prüfung der vorstehenden Aus lassungen des Herrn Alicke; sie sind zwar ganz nett und flott ge schrieben, sodaß mir ihre Lektüre insoweit in der That Vergnügen bereitet hat: das ist aber wirklich der einzige mehr oder weniger nachhaltige Eindruck, den ich von ihnen empfangen habe, — die einzige Wirkung, die sie auf den objektiv urteilenden Leser aus üben können. Der sachliche Teil der Einsendung läßt leider so ziemlich alles zu wünschen übrig und nur die völlige Unkenntnis der wirklichen Verhältnisse kann Herrn Alicke nach dieser Richtung vielleicht etwas entschuldigt erscheinen lassen. Besser und der Sache, der er dienen will, nützlicher wäre es sicherlich gewesen, wenn er sich vor Abfassung seines Artikels Auskunft erbittend an mich gewandt hätte; ich würde ihm dann rechtzeitig die Augen haben öffnen können! So erinnert mich sein Vorgehen und sein ab sprechendes Urteil nur lebhaft an jenen berühmt gewordenen Aus spruch eines sächsischen Parlamentariers, der da seinerzeit frisch und frohgemut erklärte: -Die Gründe der Regierung kenne ich nicht, aber ich muß sie mißbilligen I- Woher sollte Herr Alicke freilich auch die bei unserem Vor gehen für uns maßgebend gewesenen Verhältnisse und Gründe kennen gelernt haben? Er gehört dem Verein Dresdner Buch händler nicht an, — der Wortlaut unserer »Warnung- an die Antiquariatshandlungen ist ihm nicht bekaunt, — die sehr schwer wiegenden Gründe für unser Vorgehen sind ihm absolut fremd: trotzdem wirft er sich zum Richter über uns auf, stellt er uns (um mit seinen eigenen Worten zu reden) -in einer so wenig konzilianten Form unter Vormundschaft-! So viel über die recht schwankende Grundlage, auf der Herr Alicke seinen Angriff aufgebaut hat; über eines möchte ich ihn aber schließlich nachträglich und ungefragt doch jedenfalls auf klären: daß wir es nämlich nicht nur mit den von ihm erwähnten Antiquariats--Tr öd lern- zu thun hatten, sondern auch mit Amiquariatshandlungen, die sich die von ihm beliebte Charakte ristik als -Trödler- zweifellos ebenso energisch und ganz mit dem nämlichen Recht wie gegebenenfalls Herr Alicke selbst verbitten würden! Dresden, 11. Februar 1902. Rudolf Heinze.
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