Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.04.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-04-23
- Erscheinungsdatum
- 23.04.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020423
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190204233
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19020423
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
- Monat1902-04
- Tag1902-04-23
- Monat1902-04
- Jahr1902
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ S2. 23. April 1902. Nichtamtlicher Teil. 3379 Krackverfahren sehr in Aufnahme gekommen. Bei diesem Verfahren müssen die druckenden Teile, also die Zeichnung, erhaben auf der Platte stehen. Bei Strichzeichnungen ist die Behandlung einer derartigen Platte mit Leichtigkeit durch zuführen; anders verhält es sich jedoch, wenn es sich um Wiedergaben handelt, die einen großen Tonreichtum besitzen. Alle Mitteltöne müssen dann mit Hilfe des Rasters in feine Punkte zerlegt werden. Auch hier wird vielfach eine sogenannte Zeichnungsplatte, die die eigentliche Modu lation bedingt, mit zu Hilfe genommen, oder man verwendet überhaupt eine größere Zahl von Farbenplatten. Die Ent wickelung dieses Verfahrens hat ebenfalls einen ungemein raschen Verlauf genommen, vr. E. Albert, I. Löwy, Angerer L Göschl, Gesellschaft »Graphos«, Meisenbach Riffarth L Co, Vogel-Kurtz, Boussod, Valladon L Cie. haben sich hier haupt sächlich beteiligt. Sehr schöne Resultate sind auch in dem Tiefdruckver fahren und anderen Variationen der photomechanischen Farben- drucktechnit erzielt worden, von denen namentlich die Arbeiten von Blechinger L Leykauf, Richard Bong, Hanfstaengl, Paulussen, Reichsdruckerei in Berlin, k. k. Hof- und Staats druckerei in Wien, Brend'amour, Simhart L Co., Bruckmann, Förster L Borries, vom Bibliographischen Institut, von Scheiter L Giesecke, von der Böhmischen Graphischen Gesell schaft »Urne«, Obioac-o Ooiort^pg Oompsnzi, Nüs Amt,sä Ltatss Lolort^ps Oompairy, von der kaiserlich russischen Expedition zur Anfertigung der Staatspapiere, von Julius Klinkhardt, Meißner L Buch, Eduard Sieger, Trowitzsch L Sohn und von der Aktiengesellschaft vormals Otto Troitzsch zu nennen sind. Daß sich bei dem Zustandekommen dieser hochinteressanten und lehrreichen Ausstellung die ersten öffentlichen und auch zahlreiche Privatsammlungen beteiligt hatten, muß dankbar anerkannt werden, denn nur durch diese Mitwirkung war es möglich, ein so umfassendes und künstlerisch anziehendes Bild von dem Wesen des Farbendruckverfahrens zu bieten. Ernst Kiesling Kleine Mitteilungen. Vom Reichstage. Fliegender Gerichtsstand der Presse. — Der Reichstag trat am letzten Montag, 21. April, in die erste Beratung des Gesetzentwurfes betreffend Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes der Presse ein, der für Strafprozesse, nicht aber für Privatklagen wegen Beleidigung aufgehoben werden soll. Der Staatssekretär vr. Nieder ding wies im Eingang seiner Erläuterungen zu der Gesetzesvorlage darauf hin, daß der Entwurf nicht aus dem eigenen Antriebe der verbündeten Regierungen hervorgegangen sei, um einen dort erkannten Mangel der Gesetz gebung zu beseitigen, sondern aus dem Wunsche der Regierungen, einem Verlangen des Reichstags zu entsprechen. Der Reichstag habe bei der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend einige Acnderungen des Strafgesetzbuchs, nahezu einstimmig die Be seitigung des fliegenden Gerichtsstandes der Presse verlangt, er habe sie aber nur verlangt zu gunsten der Verfasser, Redakteure, Verleger und Drucker. Die Regierungen seien in dem vor liegenden Entwurf hierüber hinausgegangen und hätten, ohne Beichränkung des Gesetzinhalts auf bestimmte Personen, fcstgestellt, daß der Gerichtsstand bei demjenigen Gerichte begründet sei, in dessen Bezirk die strafbare Handlung begangen sei, und daß als Ort der Handlung nur derjenige Bezirk anzusehen sei, in dem die Druckschrift erschienen sei. In dem Beschlüsse des Reichstags sei ferner ausgesprochen worden, daß in Ansehung der Privat klagen wegen Beleidigung der bisherige Zustand einfach ausrecht erhalten werden sollte. Es hätte danach also nach wie vor der Privatkläger an jedem Orte des Deutschen Reiches die Klage er heben können. Hinsichtlich dieses Beschlusses hätten die Re gierungen eine erhebliche Einschränkung eintreten lassen, indein sie dem Beleidigten außer am Erscheinungsorte der Druckschrist nur noch die Möglichkeit zugestanden hätten, auch an seinem Wohnorte zu klagen, vorausgesetzt, daß in diesem die Druckschrift verbreitet worden sei. Die Rücksicht auf die Presse allein hätte bei Ausarbeitung des Entwurfs nicht entscheidend sein dürfen; die verbündeten Regierungen durften bei Beleidigungen das Interesse der altsra pars nicht unbeachtet lassen. So hätten sie den Mittelweg gewählt, den man in der Vorlage finde. Die Fälle, in denen die strafbare Handlung durch eine solche Verbreitung der Druckschrift begangen werde, die außerhalb des gewöhnlichen (insbesondere mittels der Post oder des Buchhandels erfolgenden) Vertriebs stattfinde, würden von der neuen Vor schrift nicht berührt. Wie die Fassung ergebe, sei die Anwendbar keit der Vorschrift durch die Voraussetzung bedingt, daß lediglich der Inhalt der erschienenen Druckschrift den Thatbestand der straf baren Handlung begründe. In jenen Fällen handle es sich aber nicht um die strafbare Handlung, die durch das Erscheinen der Druckschrift begründet werde, vielmehr sei hier die bereits erschienene Druck schrift nur als Mittel zur Begehung einer neuen selbständigen Straf- that benutzt. Der bisherige Zustand werde durch den Entwurf zu gunsten der Presse in mehreren wesentlichen Punkten geändert. Die Anschauungen, von denen der Wunsch nach dieser Aenderung aus gegangen sei, hätten die Regierungen nicht zu den ihrigen machen können, sondern sich nur ungern und mit Ueberwindung zu dieser Vorlage entschlossen. Sie könnten es nicht anerkennen, daß der bisherige Rechtszustand zu erheblichen Unzuträglichkeiten geführt habe, aber gerade auf Grund der Resolution des Reichstages hätten sie nachgegeben. Das Vorgehen der Regierungen habe in der Presse nicht allgemeine Zustimmung gefunden; verwunderlich aber sei cs, daß gerade dort Stimmen laut geworden seien, die den gegenwärtigen Rechtszustand dem durch den Entwurf zu schaffen den vorzögen. Er glaube nicht, daß der Reichstag solchen pessi mistischen Anwandlungen folgen werde; sollte es aber doch ge schehen, so könne er namens der verbündeten Regierungen nur erklären, daß diese nichts dagegen haben würden. An der Beratung beteiligten sich die Abgeordneten Or. Esche, vr. Spahn, Beckh (Coburg), vr. Oertel, Heine, Jessen. Die Fort setzung der ersten Beratung wurde sodann auf Dienstag den 22. April vertagt. Post. — Vom 1. Mai ab sind Nachnahmen bis 800 ^ auf Pakete nach Montenegro zugelaffen. Post. -Brieffallen.- — Die Postbehörde macht erneut auf die Gefahren aufmerksam, die der ordnungsmäßigen Be förderung von Briefen (insbesondere solchen kleinen Formates) und Postkarten aus mangelhaft umschlossenen Drucksachensendungen erwachsen. In die taschenförmigen Falten solcher mangelhaften Streifbandsendungen, sowie namentlich auch in offene große Briefumschläge mit nach innen eingesteckter Verschlußklappe, die von den Postbeamten mit gutem Grunde als »Brieffallen gefürchtet werden, verschieben sich unbemerkt Briefe und Post karten und machen dann oft weite Irrfahrten in den Druck sachen mit. Günstigenfalls gelangen sie mit größerer oder geringerer Verspätung in die Hände des Adressaten; un- günstigenfalls bleiben sie verschwunden. Bei größeren Druck sachen bietet sich als wirksamstes Mittel zur Vermeidung großer Spalten die Anlegung eines wirklichen Kreuzbandes an Stelle des einfachen Streifbandes. Zum wenigsten sollte man ein aus gutem Papier gefertigtes Streifband so eng wie möglich um die Druck sache legen und außerdem eine feste kreuzweise Umschnürung mittels Bindfadens vornehmen. Bei Drucksachen, die unter größeren Briefumschlägen zur Absendung kommen, sind Umschläge anzuwenden, deren Verschlußklappe sich nicht am breiten oberen Rande, sondern an der schmalen Seite befindet. Jedenfalls sollte man die Verschlußklappe nicht in den Umschlag einstecken. Will man den Inhalt vor dem Herausfallen schützen, so verwende man Umschläge, deren Verschlußklappe einen zungenartigen, zum Ein stecken in einen äußeren Schlitz des Umschlages eingerichteten An satz haben. Zeitungsversand nach Transvaal. — Fremdländische Zeitungen werden in Transvaal nur dann zugelassen, wenn sie an dortige Zeitungsagenten gerichtet sind. In Transvaal ein gehende Drucksachensendungen mit Zeitungen an Privatpersonen werden von den englischen Behörden vernichtet. Ausgenommen hiervon sind wissenschaftliche, technische und Handels-Zeitungen. Diese dürfen an Privatpersonen direkt versandt werden. Königliche Landesbibliothek in Stuttgart. — Wie wir an dieser Stelle schon früher (in Nr. 275 vom 26. November 1901) mitgeteilt haben, hat die königliche öffentliche Bibliothek in Stuttgart ihren Namen geändert. Sie heißt jetzt amtlich: Königliche Landesbibliothek. Nobel-Stiftung. — Das Vermögen der Nobel-Stiftung zu Stockholm betrug, wie aus dem Rechenschaftsberichte heroorgeht, Ende 1901 nahe an 28 Millionen Kronen. Für die diesjährige Verteilung der fünf Nobel-Preise stehen 945 646 Kronen zur Ver fügung. Da ein Viertel der Preise den preisverteilenden Körper schaften zur Bestreitung der Kosten ihrer Verwaltung rc. zufällt, so bleiben für die Preisverteilung selbst 709234 Kronen übrig, so daß 447*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder