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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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pv 93, 24. April 1902. Nichtamtlicher Teil. 3407 er gerechten Anspruch hat. Jetzt, wo nahezu alle in Be tracht kommenden Verleger, einschließlich derer, die sich bis her fern gehalten haben, sich durch ihre Unterschrift verpflichtet haben, in Zukunft denjenigen Firmen, die vom Börsenvereins- Vorstand gesperrt werden, entweder gar nicht oder nur zum Ladenpreise zu liefern, und dem Börsenvereins-Vorstand hier durch Machtmittel in die Hände gegeben sind, die es keinem Sortimenter oder Antiquar mehr möglich machen, auf die Dauer sich den Rabattbestimmungen zu widersetzen, jetzt, wo auch der Verein Leipziger Kommissionäre beschlossen hat, die Vertretung gesperrter Firmen niederzulegen, und der Verein der Buchhändler zu Leipzig bestimmt hat, solchen Kommis sionären, die eine gesperrte Firma vertreten, die Benutzung der Bcstellanstalt zu entziehen, hält Ihr Vorstand den Zeit punkt für gekommen, Rabattminderungen, wie sie die heutige Tagesordnung vorschlägt, eintreten zu lassen und zur Durch führung zu bringen, zum Segen des Berliner Sortimentes und auch des Berliner Verlages. Der Verein Dresdner Buchhändler ersuchte uns, ihm mitzuteilen, ob wir einverstanden seien mit Wortlaut und Inhalt eines an die Kantate-Versammlung zu stellenden Antrages: »Die Buchhändlerische Verkehrsordnung werde wie folgt abgeändert. Z 4 Absatz -» erhält den Nachsatz: Der Ver leger ist verpflichtet, dem Sortimenter bei allen auf feste Bestellung gelieferten Wochen- oder Zeitschriften einen Rabatt von mindestens 25 Prozent zu gewähren,« und ob wir eine Aenderung des Verlegerrabatts im Sinne des Dresdner Antrages grundsätzlich für erstrebenswert und für notwendig hielten, bezw. die Aufnahme eines Passus in die Satzungen, betreffend die Gestattung eines Preisaufschlags auf mit weniger als mit 25 Prozent rabattierte Bücher und Zeitschriften, für zweckmäßig und durchführbar erachten. Zur Begründung dieses Antrages war ein Auszug aus dem F. Volckmarscheu Bar-Sortiments-Katalog beigefügt, der 150 Titel gebundener Werke im Ladenpreis von 5022 90 H, welche einen Nettopreis von 3855 44 H ergaben, demnach mit 23,24 Prozent rabattiert waren, ver zeichnte. In unserer Antwort an den Dresdner Verein führten wir aus, daß nach eingehender Untersuchung die uns ein gesandte Liste zun: größten Teile Werke umfaßt, die in broschierten Exemplaren zu einem normalen Rabattsatz ge liefert würden, und daß der Minderrabatt sich lediglich von der geringeren Rabattierung der Einbände herschreibe. Unter diesen Umständen war der Vorstand der Ansicht, daß eine Agitation, wenn überhaupt, sich gegen die Minder rabattierung der Einbände richten müsse, und sah sich infolge dessen nicht in der Lage die Dresdner Anträge zu unterstützen. Die Firma Franz Lipperheide hatte sich unter Ein sendung von zwei kleinen Schriften, welche sich mit der Frage der Einhaltung des Ladenpreises beschäftigten, mit der Bitte an uns gewandt, die in den Schriften behandelten Fragen zu einer Besprechung innerhalb unserer Vereinigung zu führen. Sie bat um Mitteilung des Ergebnisses, um dasselbe nebst anderen Voten dem ganzen Buchhandel zugänglich zu machen. Der Vorstand bedauerte, nicht in der Lage zu sein, dem Wunsche nachzukommen, da die Satzungen der Vereinigung eine Stellungnahme zu Streitfragen, wie sie in den Broschüren enthalten seien, ausschließen, und die Vereinigung ferner in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnisse zum Börsenverein stehe. Unsere letzte Hauptversammlung bewilligte einen Bei trag von 500 zu den Kosten, welche durch die seitens der Korporation der Berliner Buchhändler erfolgte Einladung der Mitglieder zum vierten Internationalen Verleger- Kongreß entstanden waren. Es steht uns allen noch frisch im Gedächtnis, wie gelungen die veranstalteten Festlichkeiten gewesen sind und welch tiefen Eindruck sie auf unsere Gäste gemacht haben. Der Vorstand der Korporation hat uns in einem Schreiben seinen Dank für unsere thätige Unterstützung ausgesprochen. Der Berliner Sortimenter-Verein hat uns das Ergebnis seiner am 27. Februar 1902 erfolgten Vorstands wahl mitgeteilt. Danach ist Herr W. Prausnitz wiederum zum Vorsitzenden gewählt. Nach unseren Satzungen hat der Vorsitzende des Sortimenter-Vereins Sitz und Stimme in unserem Vorstande. Herr W. Prausnitz gehört demnach auch für das kommende Geschäftsjahr dem Vorstande der Vereinigung als Mitglied an. In unserem vorjährigen Berichte hatten wir Ihnen mit geteilt, daß die Firma Mayer L Müller das pflichtgemäße Vorgehen Ihres Vorstandes gegen die Firma R. Streller in Leipzig zum Anlaß genommen hatte, eine Privatklage auf Grund des Z 9 Absatz 2 des Gesetzes wider den unlauteren Wettbewerb gegen die Vorstandsmitglieder Karl Siegismund und R. L. Prager anzustreugen, um nach deren Zurückziehung eine Civilklage gegen dieselben Herren zu richten, in welcher behauptet wurde, daß sie die Geschäftsgeheimnisse der Firma Mayer L Müller aufgedeckt hätten. Die Klage gipfelte in einer Schadenersatzforderung in Höhe von 1600 Wir konnten Ihnen im Vorjahre Mitteilen, daß die Kammer für Handelssachen am Landgericht I die Klage kostenpflichtig ab- gewieseu habe, daß wir aber Grund zu der Annahme hätten, daß die Kläger Berufung einlegen würden. Diese unsere Vermutung wurde zur Thatsache. Am I I. März d. I., nach dem mehrere Schriftsätze gewechselt und mehrere Termine vertagt worden waren, kam es zur Verhandlung vor dem Königlichen Kammergericht, vor dem der Rechtsanwalt Fuchs I unsere Vertretung übernommen hatte. Auch das Kammer gericht hat die klägerische Firma mit ihrer Berufung kosten pflichtig abgewiesen. Leider ist uns das Urteil noch nicht zugestellt, so daß ivir genötigt sind uns heute auf diese Mitteilung zu beschränken. So hat auch die zweite Instanz in dieser für den ganzen Buchhandel so überaus wichtigen Sache unser Vor gehen als gesetzmäßig anerkannt, und wir dürfen uns nun wohl der Hoffnung hingeben, daß auch das Reichsgericht, welches die Kläger wahrscheinlich anrufen werden, endgiltig zn unseren Gunsten entscheiden werde. Hoffen wir, daß wir alle das Ende dieses Rechtsstreites, der uns nun schon zwei Jahre lang beschäftigt, erleben werden! Die Satzungen der Vereinigung schreiben in ihrem ersten Paragraphen die Ueberwachung der Durchführung der Börsenvereins - Satzungen und die auf Grund derselben genehmigten Bestimmungen bei Verkäufen an das Publikum vor, und so haben wir auch im verflossenen Jahre es als unsere vornehmste Pflicht erachtet, den Börsenverein in seinen Bestrebungen zu unterstützen und das satzungstreue Berliner Sortiment gegen Uebergriffe einzelner Firmen zu wahren. Auch in diesem Jahre war die Zahl der vom Vorstande bearbeiteten Beschwerden wegen Verfehlungen gegen die Satzungen des Börsenvereins und die Verkaufsbestimmungen eine beträchtliche. Besonders verursachten die Lieferanten für den Bazar Tietz, der durch Preisunterbietung in noch nicht dagewesener Weise das Berliner Sortiment schädigte, die Hauptarbeitslast. Ist es uns auch gelungen, eine Anzahl der Quellen, die die Versorgung der Bücherlager in den Warenhäusern, insoweit diese als vom Börsenvereiu gesperrte zu betrachten sind, übernommen hatten, zu verstopfen, so ist es uns doch nicht möglich gewesen, einen vollen Erfolg zu erzielen, weil die 451*
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