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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1902
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- 1902-02-15
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1902
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- Deutsch
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1416 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 38, 15. Februar 1902. oder einem durchgehenden Ton gehalten seien. Manuel Robbe habe in dieser Technik sehr vortreffliche Resultate erzielt. Diese Arbeiten gingen, ebenso wie die mit der kalten Nadel ausgeführten Radierungen Raffaellis, auf dekorative Wirkung aus, und seien zweifellos als echt künstlerisch anzusehen. Ein mit mehreren Platten ausgeführtes Durchdruck verfahren habe ferner Walter Ziegler in München neuer dings angewandt, indem er mit farbigen Stiften auf die Papierfläche zeichne und damit gleichzeitig die farbige Wirkung seines Bildes besser zu kontrollieren vermöge. So interessant die Versuche an sich auch seien, so schienen sie dennoch für die praktische Verwertung nicht sehr geeignet zu sein. Zur Schlußbetrachtung übergehend, betonte der Herr Vortragende, daß das ganze Gebiet des Farbendrucks heute für das Buchgewerbe von weittragendstem Interesse wäre; wenn auch nicht alle Versuche und Neuerungen, die zutage träten, mit gleichem Erfolg einsetzen könnten, so verheiße doch die Entwicklung des Farbendrucks eine große Zukunft, denn so viel sei zweifellos, daß wir nicht am Ende der Bewegung ständen. Bei dem Drei-, be ziehungsweise Vierfarbendruck lasse sich schon jetzt erkennen, daß er schwerlich die störende Rasterwirkung überwinden werde, die ihm die Grenze seiner technischen Eigenart ziehe. Die schönsten Resultate seien mit einer Verbindung in Heliogravüre und Lichtdruck im Faksimileverfahren erzielt worden. Angesichts der ganzen Entwickelung sei es vielleicht geboten, die Frage aufzuwerfen, ob es überhaupt möglich sei, ein farbiges Bild in verkleinertem Maßstabe ganz treu wiederzugeben. Viel leicht komme eine Periode, wo man auf die Faksimilewirkung gänzlich Verzicht leiste, da die Druckfarbe einen ganz anderen Charakter besitze als andere Farbstoffe. So viel sei mit Sicherheit anzunehmen, daß die Seite der künstlerischen Er ziehung nicht vernachlässigt werden dürfe und eine gedeihliche Entwickelung der Kunst des Farbendrucks nicht bloß in technischer, sondern auch in künstlerischer Richtung erfolgen müsse. Lebhafter Beifall folgte den anregenden Darlegungen des Herrn Vortragenden, die den letzten Vortrag über den Farbendruck in der ganzen Reihe bildeten. Ernst Kiesling. Kleine Mitteilungen. Verbreitung einer unzüchtigen Schrift. Entscheidung des Reichsgerichts. (Nachdruck verboten.) — Unter dem Titel: -Liebesgötter, Neues Bilderbuch für Lebemänner«, ist als Teil der Satyr-Bibliothek im Verlage des Satyr, G. m. b. H. in Berlin, eine Schrift erschienen, die mehrfach zum Gegenstände gerichtlicher Erörterungen gemacht worden ist. Der Geschäfts führer der genannten Verlagsgesellschast, Redakteur und Verleger Ur. Alexis Schleimer, war seiner Zeit vom Landgerichte I in Berlin von der Anklage, eine unzüchtige Schrift, nämlich die -Liebesgötter«, verbreitet zu haben, freigcsprochen worden. Auf die Revision des Staatsanwalts hob das Reichsgericht das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht II in Berlin. Dieses erkannte am 28. September v. I. ebenfalls auf Frei sprechung. Die Revision des Staatsanwalts gegen dieses neue Urteil kam am 11. Februar d. I. vor dem Reichsgerichte zur Verhand lung. Unter Anklage gestellt sind aus dem Buche «Liebesgötter» eine Erzählung -Amors Pfeil«, sowie verschiedene Bilder, darunter das der Tänzerin Otero. Das Landgericht II in Berlin hat ebensowenig wie das Landgericht I etwas direkt Unzüchtiges in Text und Bildern erblicken können. Wenn der Leser und Be schauer, so etwa führt das Gericht aus, erst durch Schlußfolge rungen darauf gebracht werden müssen, daß der Verfasser viel leicht eine Vorstellung von etwas Unzüchtigem Hervorrufen wollte, dann kann nicht gesagt werden, daß objektiv der Schrift ein un züchtiger Charakter innewohne. Der Reichsanwalt bezeichncte die Anschauung des Landgerichts als rechtsirrtümlich. Falsch sei ins besondere die Ansicht, daß bei Feststellung des Begriffs der Un züchtigkeit davon auszugehen sei, wie die Schrift auf einen be stimmten Personenkreis wirke; es komme lediglich darauf an, wie sie aus das Publikum wirke. Das Landgericht habe die Grenze des unsittlich Wirkenden zu eng gezogen. Der Begriff des Unzüchtigen sei auch dann gegeben, wenn Widerwille oder Abscheu erregt werde. Durch den Titel werde unter Umständen die Wirkung des Inhaltes auf das sittliche Empfinden verstärkt, weil er eine gewisse Grundstimmung schaffe. Er beantrage die Aus hebung des Urteils und die Verweisung der Sache an ein Land gericht außerhalb Berlins. — Das Reichsgericht schloß sich den obigen Ausführungen an, hob das Urteil aus und verwies die Sache an des Landgericht Kottbus. Vom Geldmarkt. — Das Reichsbank-Direktorium macht bekannt, daß der Wechseldiskont bei der Reichsbank vom 11. Februar an 3 Prozent beträgt und der Lombardzinsfuß für Darlehen gegen Verpfändung von Effekten und Waren 4 Prozent. Neuerungen im Po st wesen. — Für Wertbriefe nach Griechenland, Montenegro und der Türkei, sowie für Pakete ohne und mit Wertangabe nach Montenegro, der Türkei und nach überseeischen Ländern bei Beförderung mit Schiffen des Oesterreichischen Lloyd über Triest sind neue Tarife in Kraft getreten. Ueber die Versendungsbedingungen erteilen die Postanstalten Auskunft. — Briefe und Kästchen mit Wertangabe werden, nach einer Mitteilung des Reichs- Postamts, fortan nach allen Orten des egyptischen Sudan an genommen. Postanweisungen sind nach einer größeren Anzahl von Orten des Sudan zulässig. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten. Firmenrecht. — Nach einer Mitteilung der juristischen Zeitschrift -Das Recht- hat kürzlich das Reichsgericht ent schieden, daß -auf Unterlassung der weiteren Führung einer Firma nur derjenige klagen kann, der in seinen Rechten, nicht auch derjenige, der bloß in seinen Interessen verletzt ist. Die Rechtsverletzung kann bestehen in einer Verletzung des Firmen rechts, des Namenrechts und eines jeden sonstigen Rechts.» (H. G.-B. 8 37.) Personalnachrichten. Hoftitel. — S. M. der Kaiser und König von Preußen haben geruht, dem Verlagsbuchhändler Herrn Arthur Glaue, Inhaber der Firma Alexander Duncker in Berlin, den Titel -Königlicher Hofbuchhändler« zu verleihen. Gestorben: am 11. Februar in Hamburg der Verleger und Chefredakteur der -Hamburger Nachrichten«, vr. Emil Hartmeyer, im Alter von zwemndachlzig Jahren, nach vierundfünfzigjähriger arbeitsooller Wirksamkeit als Leiter dieses angesehenen Blattes. (Sprechsaal.) Erwiderung. Auf die von Herrn R. Streller in Nr. 28 des Börsenblattes gebrachte Notiz-Gemütliches aus dem Verlagsbuchhandel» gestatten wir uns zu bemerken, daß wir zur Bequemlichkeit und schnellsten Bedienung des Sortimentes schon seit Jahren von unserem gesamten Verlag ständig großes Lager in Leipzig unter halten. Unser Kommissionär Herr Wallmann sorgt auch dafür, daß dasselbe immer rechtzeitig ergänzt wird, sodaß, wenn der betreffende Artikel nicht vergriffen ist, immer sosort ausgeliefert werden kann. Eine Ausnahme darin macht das im Oklober 1901 begonnene Li^ferungswerk -Joh. Calvins Auslegung der heil. Schrift in deutscher Sprache«. Nun ist der von Herrn Streller am 31. Dezember 1901 ausgestellte Bestellzettel auf -noch 1 Calvin, Auslegung der heil. Schrift, Heft 2 u. ff.« am 14. Januar 1902 hier emgegangen und daraufhin am IS. Januar 1902 die Faktur darüber geschrieben worden. Nachdem wir aber am 28. Dezember 1901 Eilgut-, am 2. Januar 1902 Postpaket-, am 3. Januar 1902 Frachtgut- und am 11. Januar 1902 nochmals Eilgut- und Post paket-Sendung nach Leipzig gemacht hatten, wird Herr Streller doch wohl alles Ernstes nicht erwarten und verlangen, daß wir um dieser zwei nachbestellten Hefte willen und ohne jede sonstige Veranlassung eine neue Sendung nach Leipzig machen sollen. Am 28. Januar 1902 ist dann der Auftrag mit anderen inzwischen Angegangenen Nachbestellungen per Postpaket nach Leipzig expediert worden. War Herrn Streller wirklich an einem schnellen Besitz dieser zwei Hefte gelegen, so stand es ihm ja frei, dieselben sosort oder in der Zwischenzeit durch Bücherzcttel direkt per Kreuz band zu verlangen. Die Bequemlichkeit auf seiten des Sorti- mentcs ist aber vielfach gerade so groß, wie die Gemütlichkeit auf seiten des Verlages! Neukirchen, Kreis Moers, den 5. Februar 1902. E. Valentin, Geschäftsführer der Buchhandlung des Erziehungsvereins.
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