Im Verwaltungs-Ausschüsse des Deutschen Bnchhändlerl;auses scheiden aus die Herren: Arthur Meiner-Leipzig, Ferdinand Lomnitz-Leipzig. Beide Herren sind wieder wählbar, Herr Meiner wird jedoch eine Wiederwahl nicht annehmen. Im Amte verbleiben die Herren: Rudolf Brockhaus-Leipzig, Otto Engert-Leipzig, Or. Josef Petersman»-Leipzig, Hans Heinrich Reclam-Leipzig. Mit dem ergebenen Bemerken, daß nur solche Wahlvorschläge Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zusammen stellung der Wahlvorschläge finden können, welche spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung in die Hände der Geschäftsstelle gelangt sind, und mit der höflichen Bitte, möglichst nur solche Wahlkaudidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anznnehmen ist, daß sie an den Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes teilznnehnien gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß alle verehrlichen Vereine, ihre Wahlvorschläge öis spätestens den 28. März k. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig, Hospitalstraße 11 (Deutsches Bnchhändlerhans), einznsenden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehrlichen Vereine die Aufforderung, Vollmachts-Formulare für Stellvertretungen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Gemäß Z 4 seiner Geschäftsordnung macht er besonders darauf aufmerksam: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenverein auf der Person, nicht aus der Firma beruht; 2) daß laut Satzungen (tz 17, Schlußabsatz) nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins aner kannten Vereins ihre Stimmen und zwar nur auf Mitglieder desselben Vereins übertragen können; 3) daß die Mitglieder der Ortsvereiue, sofern sie gleichzeitig Mitglieder eines Kreisvereins sind, ihr Stinim- stellvcrtretungsrecht durch diesen Kreisverein auszuübeu haben; 4) daß die Stimmstellvertretung für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Haupt versammlung stehenden Gegenstände (mit Ausnahme der Beschlußfassung über Aeuderung der Satzungen) statthaft ist; 5) daß kein Stellvertreter mehr als sechs Abwesende vertreten darf; 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfälle» ihre Stimme übertragen dürfen; 7) daß nur Vollmachten, zu welchen das vom Wahl-Ausschusse ausgegebene Formular benutzt ist, berücksichtigt werden können; 8) daß die Vollmacht von dem Aussteller eigenhändig unterschrieben, und diese eigenhändige Unterschrift von dem Vorstande seines Vereins beglaubigt sein muß; 9) daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Verzeichnisse, zu welchem das Börsenvereins-Formular zu benutzen ist, an die Geschäftsstelle zu sende» hat, in deren Händen sie spätestens am Tage vor der Hauptversammlung sein müssen. Trier und Leipzig, 24. Februar 1902. Hochachtungsvoll Der Wahl-Ausschutz des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler Friedr. Val. Lintz, Vorsitzender.