solang dlärr gelangt rur Lusgabs: s ö^ielliseds klllKkdrittkll, «ms: Oesiinlle Kinki' « 40 ^ orä., 30 ^ NO., 28 ^ bar (7/6). 20 Lxemplnr« vrrr mit 50o/g. ^Vir lioksrn nur auk Vsrlangsn. Vorlg-AgdueLdLnälimA 8sit2 L Lobklusr, Nünelivü. Geben hiermit bekannt, daß in unserem Verlage demnächst in vermehrter Ausgabe erscheint: Das l nach Wms von Aqiiin. Festrede zur Feier des Zss-jähr. Bestehens der Rgl. Julius-Maxi milians-Universität Würzburg von vr. Friedrich Philipp Abert ö. o. Professor der Theologie z. Zt. Rector der Universität Wiirzburg. Eingelaufene Bestellungen sind vor gemerkt. Bitten zu verlangen. Wiirzburg, 1. März 1902. Höbet L Scherer Werlag. Als Konfirmatiousgeschrnk empfohlen: ki» Huslnich «ns knischn Achtnng S nnd Präs« für die Zwecke der Franenbildung zusammengestellt von vr. Hermann Oeser. 2. Auflage. Geschenkausgabe, sein Goldschnitts 6.40. „Ein kostbarer Schatz von Schönem und Gutem ist sein Inhalt; man wird diese Zusammenstellung bewundern, an jedem einzelnen Schatz aber die reinste Freude haben", schreibt „Die Lehrerin" Uber dieses vor kurzem erschienene Buch. Basel, Februar 1902. R- Reich, Buchhandlung. WiMk 8nl«B>M«ÄW i« ß«i»>M. In Kürze erscheint: Praktische Strafanzeigen (Strasrechtsfiille) aus der Rraris der Staatsanwaltschaft gesammelt und für den akademischen Itnterricht sowie für Referendare der Justiz und Werwaktung unter Serückjichtigung des Lürgerlichen Gesetzbuches und fortlaufender Anführung der gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen u. s. w. bearbeitet von Stelling, Staatsanwaltschaftsrat, König!. Preuß. Staatsanwalt beim Landgericht in Hildesheim. Ca. 260 Seiten. In biegs. Einbande 3 ^ ord., 2 ^ 25 H no., 2 bar (13/12). Von den an sich schon nicht zahlreichen bisher veröffentlichten Arbeiten dieser Art, die fast ausnahmslos theoretisch zurechtgemachte Fälle ohne Angabe eines bestimmten, konkreten Thatbestandes enthalten, unterscheidet sich das vorliegende Werk vor allem dadurch, daß es in erster Linie die praktische Ausbildung zu fördern bestimmt ist. Es bietet über 30V direkt dem Leben entnommene „Fälle", d. h. Strafanträge, Denunziationen rc., und zwar zum iiberwiegenden Teile in der Form, wie sie vom Laienpublikum und den unteren Polizeiorganen ein gegangen sind. Der Lernende soll auf diese Weise gezwungen werden, genau wie er es später in der Praxis thun muß, an dieses in der Regel von Laien mit geteilte Material die strafrechtliche Sonde anzulegen und den Sachverhalt in den gesetzlichen Thatbestand bestimmter Delikte umzuformen, wobei der Verfasser speziell darauf besonderes Gewicht gelegt hat, daß bei den einzelnen Strafanzeigen auch das in der Reyel zu Grunde liegende bürgerliche Rechtsverhältnis zum Gegen stände der Erwägung gemacht wird. Unter jedem Falle sind die für seine Behandlung etwa in Frage kommenden Gesetzesstellcn (auch hier wieder unter eingehender Berücksichtigung des bürger lichen Rechts) angegeben; ein genaues Paragraphenregister und mehrere Beispiele für öffentliche Klagen machen den Schluß. Das Stellingsche Büchlein bildet * ck ck für Studenten und Referendare die I I I beste Vorbereitung auf die Praxis! « « , Wir bitten um gef. Benutzung des beigcsügten Bestellzettels. bittst man niebt ?.u makulieren, sonäsrn sinrussnäsn an äis Viblioitisk ciss Lüi-ssnvsrsins.