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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1902
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- 1902-03-06
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1902
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- Deutsch
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2018 Nichtamtlicher Teil. ^ 53, 6. März 1902. Weidling kehrte, aus Posen ausgewiesen, nach Berlin zurück, wo er kurze Zeit in der Hofbuchhandlung von Alexander Duncker beschäftigt wurde. Als Prokuristen und Geschäftsleiter der König!. Württem- bcrgischeu Hofbuchdruckerei des Barons von Müller sehen wir ihn in Stuttgart wieder, doch mußte er die Stellung schon nach einem Vierteljahre aufgeben, da er nicht in der Lage war, eine von ihm verlangte Kaution in Höhe von eintausend Thalern zu stellen. Er kehrte nach Berlin zurück und schloß nach einer abermaligen Arbeitszeit bei Alexander Dnncker und nach Ablegung des Buchdrucker-, später auch des Buch händler-Examens im Jahre 1854 mit dem bekannten fort schrittlichen Politiker Franz Duncker einen Gesellschaftsvertrag, nach dem unter der Firma Duncker L Weidling eine Buch druckerei iu Berlin begründet wurde, deren technischer Leiter Weidling war und deren Thätigkeit vornehmlich dem Drucke der Dunckerschen Volkszeitung galt. Als Drucker dieses radikal fortschrittlichen Blattes hatte Weidling in der Reaktions zeit häufige Zusammenstöße mit den Berliner Behörden, ins besondere mit dem bekannten Polizeipräsidenten von Hinckeldep. Als ein Mann, der aus dem Volke und aus der Arbeit hervorgegangen war, ist Friedrich Weidling stets ein über zeugter Demokrat gewesen und geblieben, ohne sich übrigens später dadurch seine Freude an Preußens Größe und an der Wiederaufrichtung des Reiches, sowie seine Verehrung für den alten Kaiser und seine Bewunderung für Bismarcks gewaltige Persönlichkeit stören zu lassen. Nach fünfjähriger gemeinsamer Arbeit kündigte ihm Franz Duncker im Jahre 1859 den Gesellschaftsvertrag; Weidling mußte fast das ganze ihm herausgezahlte Kapital zur Tilgung seiner bei Eingang der Sozietät übernommenen Verbindlichkeiten verwenden und stand nun wieder vor dem Anfang, was für ihn um so schlimmer war, als er nun schon achtuuddreißig Jahre zählte und inzwischen ein eigenes Heim begründet hatte. Er verlor jedoch den Mut nicht, sondern erwarb am 20. August 1859 um den — zur Hälfte von befreundeter Seite geborgten, zur Hälfte vom Verkäufer ge stundeten — Preis von dreitausend Thalern die Haude L Spener'sche Buchhandlung in Berlin. Der Wert dieses alten Verlages, den zu neuer Blüte zu bringen Friedrich Weidling bestimmt war, war damals ein ziemlich problematischer. Seit 1848 hatte das Geschäft ganz brach gelegen; sein Wert bestand eigentlich nur iu der alten, noch immer angesehenen Firma, in sehr großen Vorräten veralteter, meist wissenschaftlicher Werke, die nicht viel mehr als Makulaturwert hatten, und in dem Verlag von »Archen- holtz, Geschichte des siebenjährigen Krieges«, als einzigem einigermaßen gangbaren Buche. Mit dem Verlagsgeschäfte verband Weidling anfangs noch ein kleines Sortiment und Antiquariat in der Behrenstraße zu Berlin, doch mußte er bald diese beiden Geschäftszweige wegen Mangel an Betriebs kapital aufgeben. Fünf Jahre lang lebte er nun in be scheidenster Weise vom Ertrage des Archenholtz, den er in mehreren neuen Auflagen herausbrachte, von den geringen Verkäufen des andern alten Verlages, einem kleinen, selbst begonnenen Schulbücher- und Broschürenverlage, sowie — labt not loL8t — von dem Makulieren der alten Wissenschaft, wobei die schöne Büttenqualität des Papiers überaus wohl- thätig ins Gewicht fiel. Doch im Jahre 1864 waren auch diese Hilfsquellen versiegt Da, in den Zeiten der höchsten Not, gelang es ihm, den Oberlehrer an der Friedrich - Werderschen Gewerbeschule iu Berlin, vr. Georg Büchmann, zu bestimmen, einen von diesem im Saale des Berliner Schauspielhauses gehaltenen Vortrag über »Landläufige Zitate« in erweiterter Form als Buch umzuarbeiten und in seinem Verlage zu veröffentlichen. Dieses 1864 in kleinem Format erschienene und nur 220 Seiten starke Buch war die erste Auflage der »Geflügelten Worte«, die jetzt in einer von Auflage zu Auflage größeren Vervollkommnung in weit über 100 000 Exemplaren über den Erdball verbreitet sind und mit zu den ersten und be kanntesten Erscheinungen unserer Litteratur zählen. Und nun wendete sich das Geschick in dem Leben Friedrich Weidlings, der fast bis zur Vollendung seines vierundvierzigsten Lebens jahres um die Sicherstellung seiner Existenz schwer gerungen hatte. Eine Reihe glücklich und mit Vorsicht ausgewählter Unternehmungen erschien in seinein Verlage, von denen hier nur die 1867 zuerst erschienenen, weitverbreiteten Immanuel Schmidtschen Lehrbücher der englischen Sprache und die 1870 zum ersten Male herausgekommenen »Salings Börsenpapiere« erwähnt sein mögen, die 1899 in den Besitz einer Aktien gesellschaft übergingen. Oeffentlich ist Weidling fast gar nicht hervorgetreten, und es darf auch niemand wunder nehmen, daß er bei seinem ernsten Lebensgange über das Streben nach öffent lichem Wirken, nach Ehrungen und Anerkennungen seine eigenen, von denen der Allgemeinheit recht sehr abweichenden Anschauungen hatte. Am 1. Januar 1888 nahm er semen einzigen Sohn als Teilhaber in seine Firma auf, um sich am 1. Januar 1890 gänzlich von den Geschäften zurückzuziehen. Am 22. Februar 1902 ging er nach kurzem, schwerem Leiden durch einen sanften Tod im einundachtzigsten Jahre seines Lebens zur ewigen Ruhe ein und wurde am 25. Februar zum Todes schlafe gebettet, schmerzlich beweint von seiner Familie, tief beklagt von treuen Freunden und hochgeachtet und geehrt von seinen ehemaligen Berufsgenossen. Konrad Weidling. Kleine Mitteilungen. Verurteilung wegen vorzeitiger Veröffentlichung von Akten. Preßgesetz des Deutschen Reichs Z 17 und 18. — Ueber eine für die Auslegung von Z 17 des Preßgesetzes wichtige Entscheidung berichtet die -National-Zeitung-, zum Teil in eigener Sache, folgendes: Ein Nachspiel zum Gumbinner Mordprozeß be schäftigte am 1. März die IV. Strafkammer des Landgerichts I in Berlin unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Oppermann. Unter der Anklage des Vergehens gegen HZ 17 und 18 des Preßgesetzes (vorzeitige Veröffentlichung von Aktenstücken eines Strafprozesses) wurde» der Chefredakteur Köbner von der -National-Zei- tung- und Rechtsanwalt Horn aus Insterburg, der Ver teidiger des Sergeanten Hickel, zur Verantwortung gezogen. Als Hickel zum zweiten Male freigesprochen war und dennoch seine Haftentlassung nicht erfolgte, bildete dieser Vorgang be kanntlich den Gegenstand lebhafter Erörterungen in der Presse. Die -National-Ztg.« behandelte das Vorgehen des Generals v. Alten als einen Verstoß gegen die Militär-Strafgerichtsordnung, und Rechtsanwalt Horn erörterte das Verhalten des Gerichts herrn in zwei Artikeln. Die darin behaupteten Thatsachen wurden in einer Erklärung der -Ostdeutschen Volksztg.» bestritten und nun veröffentlichte die -National-Ztg.« in Nr. 497 v. I. einen Artikel, der den vom Rechtsanwalt Horn über die Freilassung Hickels mit dem Gerichtsherrn gepflogenen Schriftwechsel, die da rauf bezüglichen Telegramme, die Beschwerde des R.-A. Horn, des letzteren Strafantrag wegen Freiheitsberaubung re. im Wortlaute mitteilte. — Chefredakteur Köbner erklärte, daß er sich zur Veröffentlichung für berechtigt gehalten hätte, da nach seiner Ansicht die Bestimmung im H 17, daß amtliche Schriftstücke nicht veröffentlicht werden dürfen, bevor sie in öffentlicher Ver handlung kundgegeben worden oder das Verfahren zu Ende ge gangen sei, nur den Sinn habe, daß das Jnstanzverfahren beendigt sein müsse. Er wisse sehr wohl, daß darüber Kontroversen bestünden; er selbst stütze sich auf den Kommentar des Oberstaats anwalts Dalcke, der in der dritten Auflage vom Jahre 1885 in einer Anmerkung klar ausgesprochen habe: -d. h. bis die münd liche Verhandlung ihr Ende erreicht hat; der ganze Strafprozeß braucht nicht zu Ende gegangen sein». Cr habe sich zu der Ver öffentlichung verpflichtet gehalten, weil er der Meinung gewesen, daß eine schwere Verletzung der Militär-Strafgerichtsordnung vor liege und es sich um ein neues Gesetz handele, dessen sachgemäße Anwendung in der ersten Zeit von besonders großer Bedeutung sei. Außerdem habe er es für notwendig gehalten, daß dem Reichstage die Thatsachen aktenmäßig vorlägen. — Der Vorsitzende
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