Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-03-06
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020306
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190203065
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19020306
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
- Monat1902-03
- Tag1902-03-06
- Monat1902-03
- Jahr1902
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2020 Nichtamtlicher Teil. ^ 53, v. März 1902. kultur-, die zur Zeit im Kunstgewerbemuseum ausgestellt sind, zeigen Sattler auf der Höhe seines Könnens. Alle Vorzüge, die ihm eigen sind, finden sich in diesen Blättern wieder: sein starkes Empfinden, sein hoher Ernst, seine übersprudelnde Laune und sein bisweilen grotesker Humor. Dem etwas trockenen und steifen Geschichtswerk geben seine Illustrationen erst Leben und gleichsam Seele Seine mittelalterliche Technik eignet sich vortrefflich für diese Darstellungen; aber was das Veste ist, sie drängt sich nicht auf, sie ist gleichsam der notwendige Körper für den Geist, der in diesen Bildern atmet.- Einfuhr von Büchern in die Vereinigten Staaten von Amerika mit der Firma des ausländischen Druckers. — Das -Leipz. Tageblatt- meldet: Das Schatzamt der Vereinigten Staaten von Amerika hat unterm 24. Dezember 1901 entschieden, daß Bücher, auf deren Titelblatt der Wohnsitz und der Name einer inländischen Firma, und auf deren letzter Seite in kleinen Buch staben der Name und der Wohnort des ausländischen Druckers angegeben sind, nicht wegen Verletzung der Vorschrift im Ab schnitt 11 des Tarifgesetzes von der Einfuhr auszuschließen sind, da cs eine althergebrachte Sitte bei den Buchdruckern ist, ihre Firnis und Adresse in der vorbezeichneten Weise auf der letzten Seite anzugebcn. (Drsasur^ Oeoisiovs unäsr Darill oto. I-avs.) Entscheidungen des Reichsmilitärgerichts. — Das Reichsmilitärgericht hat beschlossen, seine Entscheidungen nunmehr durch den Buchhandel zu veröffentlichen, und übertrug den Verlag derselben der Verlagsbuchhandlung Franz Vahlen in Berlin. Der erste Band wird demnächst zur Ausgabe gelangen. Neue Postformulare. — Die Größe und der Aufdruck der Postpaketadressen erfährt nach einer Bekanntmachung im -Post-Amtsbl.» künftig eine Aenderung, ebenso werden die Post anweisungen ohne Wertstempel im Vordruck abgeändert. Die Paketadressen werden in ihrer Breite wesentlich (um etwa 2>/, Centi- meter) verringert und sollen dasselbe Format wie die Post anweisungsformulare erhalten. Die Ueberschrift -Deutsche Reichs post- fällt sowohl bei den Paketadressen wie bei den inländischen Postanweisungsformularen fort, während bei den internationalen Postanweisungsformularen einheitlich die Ueberschrift -Deutsch land. ^äwiuistration äes Uostss ^.Uswanäss- bestehen bleibt. Die Formulare zu sämtlichen Postanweisungen, also auch zu denen mit dem Wertstempel zu 10 und 20 H, erhalten einen breiteren Abschnitt. Von der Privatindustrie hergestellte Paketadressen nach dem Muster und bis zur Größe der jetzigen amtlichen Formulare sollen von den Postanstalten bis auf weiteres nicht beanstandet werden, doch soll darauf hingewirkt werden, daß das Publikum bei Herstellung neuer Post^aketadressen sich nach der Aenderung der amtlichen Formulare richtet. Bei Beurteilung der Zulässig keit offener gedruckter Karten soll ebenfalls bis auf weiteres die fetzige Größe der Postpaketadressen maßgebend sein. Auskunftserteilung der Handelskammern. — Eine auswärtige Firma hatte, wie die -Papier-Ztg.- meldet, an die Handelskammer in Elberfeld das Ersuchen gerichtet, ihr zur Be nutzung in einem Rechtsstreite eine gutachtliche Aeußerung über einen Handelsbrauch zukommen zu lassen. Als die Kammer diesem Ersuchen nachzukommen sich weigerte, weil sie sich nicht verpflichtet hielt, sich Privatpersonen gegenüber gutachtlich zu äußern, be schwerte sich die Firma beim Minister für Handel und Gewerbe mit dem Ersuchen, der Minister möge die Elberfelder Handels kammer anweisen, die geforderte gutachtliche Aeußerung abzugeben. Aber auch der Handelsminister beschick die Firma abschlägig mit der Motivierung: Eine gesetzliche Verpflichtung der Handelskammern, Privatpersonen Gutachten über die Handelsgebräuche zu erstatten, bestehe nach dem Gesetz über die Handelskammern nicht, Ueber- dies sprächen auch sachliche Erwägungen dafür, Privatpersonen solche Auskünfte zur Benutzung in schwebenden Rechtsstreitigkeiten zu verweigern. Kunstgewerbeausstellung in München 1904. — Seine König!. Hoheit der Prinzregent von Bayern hat an den Minister des Innern Freiherrn v. Feilitzsch ein Handschreiben gerichtet, in dem er auf den glänzenden Aufschwung des bayerischen Kunst- gcwerbes in den letzten Jahren hinweist und betont, daß die Zeit gekommen erscheine, um die jüngsten Errungenschaften aus kunst gewerblichem Gebiete in Form einer in München abzuhaltenden Ausstellung den weitesten Kreisen vor Apgen zu führen. Der Priuzregent nimmt als Jahr für diese Ausstellung 1904 in Aussicht, bewilligt dafür zugleich die Räume des Glaspalastes und ordnet an, daß die Bereitstellung entsprechender Mittel ver anlaßt wird. Deutscher Volks-Schillerpreis. — Zur Stiftung eines -Deutschen Volks-Schillerpreises- fordert der -Goethe-Bund, Berlin- durch folgenden Ausruf auf: Deutschlands dramatische Dichtung hat in den letzten Jahr zehnten durch den politischen und kulturellen Aufschwung der Nation, durch die Loslösung von fremdländischer Geistesherrschaft und ein energisches Sich-auf-sich-selbst-besinnen das Reich ihres Wirkens in bedeutsamer Weise erweitert und sich mit neuen künstlerischen Formen zugleich auch neue, tief in das Leben des Volkes eindringende Stoffgebiete erobert. Die gedeihliche Fort entwickelung des deutschen Dramas erscheint heute nicht bloß als eine Forderung schöngeistigerJnteressen, sondern weithingreifend als eine Frage des Volkswohls. Wenn auch das freie künstlerische Schaffen seinen besten Lohn in sich selbst findet, muß es uns doch im Hinblick auf andere Kunstgattungen und den edlen Brauch unserer Nachbarn beschämen, daß dem deutschen Dichter in seinem Vaterlande öffent liche Ehrungen versagt find, die alle Stimmen des Beifalls und Dankes zum einhelligen Spruch zusammenfassen und ihm das Gelingen besiegeln. Der einzigen Auszeichnung, die er bis jetzt genießen kann, dem von Wilhelm I. hochherzig gestifteten Schiller preise, sind bestimmte Schranken gezogen. Der König als Spender ist in gutem Recht, wenn er nur ein seiner persönlichen Kunst anschauung entsprechendes Werk gekrönt sehen will oder wenn ihm der patriotische Stempel einer Dichtung des gleichen Lohnes würdig erscheint wie der ästhetische Wert, llm so stärker regt sich gerade jetzt das Bedürfnis, diesen! Dichterpreis einen vom deutschen Volke gestifteten ergänzend an die Seite zu stellen. Schiller, der Heros des deutschen Dramas, der Volksdickiter im edelsten Sinn, das stolze Vorbild für jene Selbstherrlichkeit des Schaffens, die allein von dem eigenen Künstlergewissen Recht und Gesetz empsängt, wird in wenigen Jahren das erste Jahrhundert seiner Unsterblichkeit vollendet haben. Der platten Mittelmäßigkeit feind, war er durchdrungen von dem steten freien Fortschritt aller lebendigen Kunst: -Es wär' ein eitel und vergeblich Wagen, zu fallen ins bewegte Rad der Zeit.- Wir glauben seinen nahen hundertsten Todestag nicht besser feiern und zugleich dem Gedanken, der unseren Bund ins Leben gerufen hat, nicht ersprießlicher dienen zu können, als indem wir alle kunstliebenden deutschen Männer und Frauen auf- rufen, einen Deutschen Volks-Schillerpreis zu gründen, der in regelmäßigen Zeitabschnitten von einer frei waltenden Jury dem Schöpfer des besten deutschen Dramas zuerkannt werden soll. Das Volk in allen Schichten soll der Stifter sein. Deshalb ist auch das kleinste Scherflein willkommen. Dieser Volkspreis sei ein Wahr zeichen dafür, daß seit den Tagen unserer Klassiker die selbst bewußte Unabhängigkeit des deutschen Geistes ungemindert fort lebt; er sei ein Ehrenmal am Wege der freien deutschen Kunst! Als Centralsammelstellen werden bezeichnet: Das Bankhaus von der Heydt L Co. in Berlin IV., Behrenstraße 7a, S. Fischer Verlag in Berlin IV., Bülowstraße 91, sowie die I. G. Cotla'sche Buchhandlung Nachfolger in Stuttgart und G. Hirths Verlag in München. Aelteste französische Zeitungen. — Der -Vlsrours äs Kranes- bringt folgende Liste der ältesten französischen Journale, die ohne Unterbrechung von ihrem ersten Erscheinen bis jetzt regelmäßig herausgekommen sind: 1. kstitss ^.küobss (Paris, 1612). 2. Coletta äs Uranos (Paris, 1631). 3. äourval äs Irövoux (1701); der blsrours äs Francs bemerkt hierzu, daß das alte äouroal äs Drsvoux, ein literarisch-kritisches Organ für Wissenschaften und Künste, 1767 erloschen ist und daß das noch existierende keine direkte Fortsetzung sein könne. 4. äourvai äu Uävrs (1757). 5. kstitss ^küobss äs 1a 6ironäs (Bordeaux, 1758). 6. äouroai äs kousn (1762). 7. U'llnion ä'Vonns (Sens, 1771). 8. äourval äs Llaius-st-l-oirs (Angers, 1773). 9. Llonitsur llvivsrssl (Paris, 1789). 10. äourval äss Osbats (Paris, 1789). 11. Oourrier äu l-oirst (Pithiviers, 1789). 12. äourval äs I'Oiss (Beauvais, 1790). 13. I-s ksxublioain äs 8sins st Narns (Melun, 1790). 14. äournal äs Uot st (laronvs (Agen, 1791). 15. äournal äs Nsurtbs st Nosslis (Nancy, 1797). 16. äournal ä'lnärs st I-oirs (Tours, 1797). Nationalbibliothek in Paris. — Ungefähr 300 äthiopische Manuskripte, darunter viele apokryphische religiöse Texte, besonders über das Leben der Heiligen, sind, nach einem Berichte des -Gil Blas-, soeben der französischen üibliotbsgus natiovals einverleibt worden. Sie stammen aus der kostbaren Sammlung des ver storbenen d'Abadie, eines Mitgliedes der ^.oaäsmis äss soisnos8, der sich über zwanzig Jahre in Abessynien aufgehalten hat. Einen weiteren Zuwachs erhielt die Bibliothek durch etwa sechzig fran zösische, lateinische und griechische Manuskripte, die jüngst in Eng land angekauft wurden, wo sie sich zum größten Teil in sehr alten französischen Sammlungen befunden hatten.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder