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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.03.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-03-08
- Erscheinungsdatum
- 08.03.1902
- Sprache
- Deutsch
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2094 Nichtamtlicher Teil. ^ 55. 8. März 1902. Verlegerbarsortiment oder wie die jüngst projektierte, inzwischen bereits zu den Toten geworfene Deutsche Buchhändlerbank Aus sicht auf Verwirklichung hat; die widerstreitenden Interessen der notwendigerweise gewissermaßen in einen Ring zusammenzuschließen den Verleger — insbesondere solcher mit konkurrierenden Ver lagsmerken — lassen die Sache als schon im Vorhinein durchaus aussichtslos erscheinen. Wenn Herr 0. N. meint, daß eine „Steigerung der Rabatt sätze eine erhöhte Verwendung seitens des Sortiments absolut nicht herbeiführen würde", so kann ich dem doch nur teilweise bei pflichten; Herr 0. N. geht hier entschieden zu weit. Liegt es doch ganz gewiß in der Natur der Sache, daß beim Sortimenter für ein mit 33^/g oder 40°/g rabattiertes Buch im Vorhinein ein anderes Interesse erweckt wird, als für ein mit nur 25°/<> Rabatt berechnetes. Ich selbst habe mit einer ganzen Reihe hervor ragender Verlagsfirmen Vereinbarungen getroffen, laut deren ich — selbstverständlich unter Garantie eines entsprechenden Absatzes — einen höheren Rabatt als den sonst üblichen von ihnen ge währt erhalte; dafür verwende ich mich natürlich für ihre Verlags werke auch mit Vorliebe, wobei bisher beide Teile immer durchaus auf ihre Rechnung gekonimen sind. Freilich dürfte ein erhöhter Rabatt auf strengwissenschaftliche Werke, deren Absatzkreis ja doch nur ein eng begrenzter ist, in den meisten Fällen wirkungslos bleiben und insofern kann ich Herrn 0. N. zustimmen; bei aller und jeder Litteratur aber, die mit Konkurrenzerscheinungen zu rechnen hat, wird sich der gut rabattierende Verleger dem Sorti menter gegenüber jederzeit im Vorteil wider seinen minder günstige Bezugsbedingungen gewährenden Konkurrenten befinden. „Die Klage bezüglich der im Rechnungsjahr zurückverlangten Neuigkeiten erledigt sich durch Hinweis auf die Bestimmung der Verkehrsordnung Absatz 33«." Das ist im Sinne der Aus führungen des Herrn 0. N. richtig; leider aber erledigt sich die Frage hinsichtlich der zurückverlangten Neuigkeiten nach anderer Richtung hin nicht ebenso leicht und ich möchte die Gelegenheit benutzen, hierüber einige Bemerkungen zu machen. Nach Z 33 der Verkehrsordnung müssen zurückgeforderte Werke „innerhalb dreier Monate nach der ersten Aufforderung im Börsenblatt" beim Verleger eintreffen; daß diese Bestimmung für viele Verleger aber nur auf dem Papier steht und von ihnen gänzlich ignoriert wird, das wird speziell den Herren Kollegen vom Sortiment hinlänglich bekannt sein! Ich möchte deshalb hierdurch die allgemeine Auf merksamkeit auf diesen Punkt lenken und gegen diese Nichtachtung der Börsenvereinsbestimmungen Verwahrung einlegen. Vor mir liegen nicht weniger als sechs verschiedene Postkarten und Notiz zettel (sämtlich aus dem letzten Quartal 1901), auf denen „zu rückverlangt" wird und zwar fordern je 2 Verleger ihre Artikel innerhalb 6, bezw. 5 Wochen und je einer dieselben innerhalb 4 bezw. 3 Wochen zurück. Die Fakturen dieser sechs Verlagsfirmen tragen keinerlei Vermerk hinsichtlich einer etwaigen Verpflichtung zu schnellerer Rücksendung seitens des Empfängers, — ja die eine Firma (eine der angesehensten des deutschen Buchhandels!) verweist am Kopf ihrer Faktur noch ganz ausdrücklich auf Z 33 der Ver kehrsordnung. Trotz alledem verlangt sie am 4. November 1901 ein Buch (es kostet ganze 75 Pfg. netto) mit direkter Karte mit dem Bemerken zurück: „nach dem 1. Dezember d. I. nehme ich jedenfalls nichts mehr zurück". Ob der Sortimenter nun in der Lage ist, dos seitens der Verlagshandlung erst am 30. August pro uovitato versandte Buch von seinem Kunden, bei dem es vielleicht noch zur Ansicht aussteht, sofort zurückzuerlangen, — ob er innerhalb der angegebenen Frist von nur wenigen Wochen eine Sendung nach Leipzig zu machen Gelegenheit hat oder nicht, das kommt für den Herrn Verleger X. X. nicht in Frage; „nach dem 1. Dezember nehme ich jedenfalls nichts mehr zurück." Damit fertig; wenn dir, Sortimenter, das nicht gefällt, so — muß ich zwar freilich zurücknehmen, aber ich schließe dir das Konto. Nun wähle! — Das sind Hebelgriffe des „stärkeren Teils", die zurück gewiesen werden müssen; es lohnte ja natürlich überhaupt nicht darüber zu reden, wenn^solche Fälle wirklich nur vereinzelt vor kämen. Tatsächlich aber häufen sie sich von Jahr zu Jahr, sodaß die Bitte an den Verlag, hier Abhilfe eintreten zu lasten, gewiß gerechtfertigt erscheinen wird. Herr 0. N. klagt des weiteren: „Es ist in vielen Hand lungen in der That niemand für solche Arbeiten (die richtige Verteilung von Novitäten, die Zuführung derselben an geeignete Adressen) da". Das ist eine Behauptung, die einer Einschränkung sicher in recht weitem Maße bedarf. Es kann doch zweifelsohne nur zu den seltensten Ausnahmen gehören, wenn in einem ernsthaft geleiteten Sortiment wirklich „niemand" da ist, der sich des Novitätenvertriebs annimmt; in solchem Falle wird wohl auch niemand da sein, der die Novitäten überhaupt erst verschreibt! Der Besteller der Novitäten ist aber ganz gewiß stets auch die geeignetste Instanz für die Verteilung derselben und so kann es mir in der That nicht recht begreiflich erscheinen, daß in „vielen" Handlungen im Sinne der Behauptungen des Herrn 6. N. ge arbeitet oder vielmehr nicht gearbeitet werde. Wenn Herr 0. U. fernherhin die Ansicht ausspricht, daß „der Verlag seit langem, in der Absicht, die Bestrebungen eines intensiv und extensiv wirksamen Sortimentsbetriebes zu stützen, bis an die Grenze geschäftsklugen Selbstgefühls gegangen ist und in seiner Bereitwilligkeit, eine alte Einrichtung (bia!) zu erhalten, freundlichere Gesinnung erwarten könnte", so schießt er wohl über das ihm vorschwebende Ziel einer berechtigten Glorifizierung des Verlags ein wenig hinaus. Es ist gewiß vom Sortiment allseitig dankbar begrüßt worden, daß der Verlag erst vor kaum Jahres frist sich neuerdings als Schützer des soliden Sortiments offen erklärt hat und entsprechende Verpflichtungen freiwillig auf sich genommen hat; es wird aber erlaubt sein, Herrn 0. N.'s Aus führungen gegenüber zu erwähnen, daß ein recht ansehnlicher Teil des Verlags sich gerade in letzterer Zeit selbst eines „intensiv und extensiv wirksamen Sortimentsbetriebes" befleißigt und somit dem Sortiment direkteste und gefährlichste Konkurrenz bereitet, — daß der dem Sortimenter zugebilligte Rabatt im Lause der Jahre ein immer geringerer geworden ist, und daß auch der Verlag nicht immer Zeichen der seinerseits vom Sortiment beanspruchten „freundlichen Gesinnung" gegeben hat. Ich erinnere z. B. an die mehr und mehr sich einbürgernde Gepflogenheit des Verlags, beim Bezug von Schulbüchern keine Freiexemplare mehr zu gewähren, Schulbücher auch nicht mehr in Rechnung, sondern nur noch gegen bar zu liefern, — sowie an die sich immer mehr ansbreitende Praxis, auf Grund des sogenannten „Verlegerparagraphen" Partieen eines Werks zu wesentlich ermäßigten Preisen an Behörden und Institute zu liefern. Auf solche Weise wird dem Sorti ment die Existenz stetig mehr erschwert und seine ohnehin recht schmalen Einnahmen werden ihm gekürzt, ohne daß er sich mit Aus sicht auf Erfolg wehren könnte; es darf also kaum Wunder nehmen, wenn das Sortiment nicht imnier eine freundliche Gesinnung zur Schau trägt. Zu einer Aenderung dieser Gesinnung nach den Wünschen des Herrn 6. N. wird auch die von ihm angekündigte Konkurrenz der Herren „Agenten" und „Reiseinspektoren" nur recht wenig beitragen können! „Ob die Aufnahmefähigkeit des Publikums in Bezug auf Litteraturerzeugnisse einer höheren Anspannung fähig ist oder nicht, ist — nach Ansicht des Herrn 0. N. — bestenfalls unentschieden." Herr 0. N. steht dem Sortiment scheinbar völlig fern; sonst könnte er eine derartige Behauptung wohl überhaupt nicht auf stellen. Tausende von Sortimentern werden mir, des bin ich gewiß, zustimmen, wenn ich die Aufnahmefähigkeit des Publikums vielmehr für absolut erschöpft erkläre. Das Publikum ist in der That geradezu übersättigt von unseren Erzeugnissen, — ein großer Teil empfindet es fast als eine Art Beleidigung, wenn wir ihm unsere Bücher zum Kauf überhaupt anzubieten wagen, — ein jeder Sortimenter wird in der Lage sein, eklatante Beispiele hierfür zu erbringen. Kann dies aber auch wirklich Wunder nehmen? Die in der That nachgerade maßlose Dimensionen annehmende alljähr-
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